ernte
Chatham-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 01.07.2009
Beiträge: 1.556
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Ratgeber für die gute Ehefrau 1955 |
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Hier ein Ausschnitt aus dem Ratgeber für eine gute Ehefrau aus dem Jahr 1955.
Da schnall ich nur ab. Unglaublich was da drin steht. Ich bin im Jahr 1960 geboren und wenn ich mir überlege dass meine Mutter so etwas vorgepredigt bekommen hat stellen sich mir die Nackenhaare hoch.
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07.11.2021 17:18 |
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QQQAA
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.06.2012
Beiträge: 10.568
Wohnort: Niederbayern
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07.11.2021 18:47 |
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Andi-Halle
Antarktis-Zentralbank-Sucher
Dabei seit: 08.11.2015
Beiträge: 646
Wohnort: Halle (Saale)
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Etwas überzeichnet. Aber, erst ab 1958 durften Frauen ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen.
__________________ Ich sammel/suche Geldscheine und alte Aktien aus Halle und Sachsen-Anhalt und Mitteldeutschland. Post- und Bahnscheine werden auch gern genommen, ebenso DR nach Rosenberg.
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07.11.2021 19:34 |
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Swartalf
Dabei seit: 15.12.2012
Beiträge: 568
Wohnort: Hannover
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Zitat: |
Original von Andi-Halle
Etwas überzeichnet. Aber, erst ab 1958 durften Frauen ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen. |
War das wirklich schon ab 1955? Ich meine, das ging noch etliche Jahre mit der Zustimmungspflicht des Ehegatten (auch bei eigenem Konto) weiter. Für mich war es ein Grund bei einer früheren Beschäftigung in einer Behörde, weshalb eine Professorin, die in den 1930er geboren war, zeitlebens für ihren Beruf unverheiratet blieb.
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07.11.2021 20:19 |
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Lord Vader
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 29.05.2005
Beiträge: 12.237
Wohnort: Österreich
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Zitat: |
Original von Andi-Halle
Etwas überzeichnet. Aber, erst ab 1958 durften Frauen ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen. |
Sehr fortschrittlich. Bis uns war das erst 1975
__________________ Gruß
Roland
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07.11.2021 20:35 |
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Andi-Halle
Antarktis-Zentralbank-Sucher
Dabei seit: 08.11.2015
Beiträge: 646
Wohnort: Halle (Saale)
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In der DDR war das Null Problemo.
__________________ Ich sammel/suche Geldscheine und alte Aktien aus Halle und Sachsen-Anhalt und Mitteldeutschland. Post- und Bahnscheine werden auch gern genommen, ebenso DR nach Rosenberg.
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07.11.2021 20:57 |
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hanniballector-de
Wechselstuben-Schreck
Dabei seit: 29.03.2020
Beiträge: 214
Wohnort: Hamburg IBNS-Mitgliedsnummer: 4756 Meine eBay-Auktionen:
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Wie gut, dass dieser Schwachsinn heute jedenfalls in Wirtschaft und Verwaltung vom Tisch ist …
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07.11.2021 21:12 |
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str42
Super Moderator
Dabei seit: 31.01.2005
Beiträge: 8.969
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...und bei uns erst 1977...
(...da wurde der Paragraph §1356 BGB entsprechend geändert, wie das vorher praktisch gehandhabt wurde ist mir aber nicht bekannt
)
__________________ No good deed ever goes unpunished. (285th Ferengi Rule of Acquisition)
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07.11.2021 21:31 |
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Swartalf
Dabei seit: 15.12.2012
Beiträge: 568
Wohnort: Hannover
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Zitat: |
Original von str42
...und bei uns erst 1977...
(...da wurde der Paragraph §1356 BGB entsprechend geändert, wie das vorher praktisch gehandhabt wurde ist mir aber nicht bekannt
) |
Ich habe mich nun mal schlau gemacht und etwas gefunden;
Die erste (natürlich durch die CDU/CSU-Fraktion gestutzte) Reform gab es bereits 1957, die die Arbeit der Frau erlaubte, soweit die häuslichen Pflichten erfüllt wurden. Dieser Passus wurde dann 1977 gestrichen, sodaß seitdem Beruf und häusliches Lotterleben im Stile von Männer-Single-Haushalten kein Berufsausübungsverbot nach sich ziehen. 1957 wurde auch die Zugewinngemeinschaft implementiert, um Sozialfälle unter Frauen nach Scheidungen und jahrelanger Hausfrauentätigkeit zu vermeiden.
Der Artikel ist in seiner Kürze und Fülle erhellend: [URL]https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/271712/gleichberechtigu
ng
Weitere Rechtsquellen:
§1358 - 1. Januar 1900
(1)
[1] Hat sich die Frau ... zu ...Leistung verpflichtet, so kann der Mann das Rechtsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgerichte dazu ermächtigt worden ist.
[2] Das Vormundschaftsgericht hat die Ermächtigung zu ertheilen, wenn sich ergiebt, daß die Thätigkeit der Frau die ehelichen Interessen beeinträchtigt.
(2)
[1] Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mann der Verpflichtung zugestimmt hat oder seine Zustimmung auf Antrag der Frau durch das Vormundschaftsgericht ersetzt worden ist.
[2] Das Vormundschaftsgericht kann die Zustimmung ersetzen, ...r wenn sich die Verweigerung der Zustimmung als Mißbrauch seines Rechtes darstellt.
§ 1356 - Fassung vom 1. Juli 1958
(1)
[1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung.
[2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.
Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Swartalf: 08.11.2021 13:23.
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08.11.2021 11:32 |
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freiberger
Tanger-in-Bündeln-Verkäufer
Dabei seit: 14.01.2007
Beiträge: 8.158
Wohnort: Schwedt
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Als ich 1980 in die Lehre ging, haben mich alteingesessene Frauen mit Lohngruppe 8 an den Papiermaschinen angelernt. Für Lohngruppe 8 brauchte man ohne Gönner und Parteibuch damals schlappe 15 bis 20 Jahre.
__________________ Meine Notgeld-Sammlung
Eine Banknote ist immer nur die Inkaufnahme einer Schuld .....
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07.11.2021 22:38 |
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freiberger
Tanger-in-Bündeln-Verkäufer
Dabei seit: 14.01.2007
Beiträge: 8.158
Wohnort: Schwedt
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07.11.2021 23:19 |
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KaBa
Dabei seit: 29.05.2010
Beiträge: 759
Wohnort: Berlin
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"In 50 kurzen Jahren, seit Rockefeller die Feminismus-Granate in jeden amerikanischen Haushalt geworfen hat, haben viele Frauen den Kontakt zu ihren natürlichen Liebesinstinkten verloren. Folglich ist die Familie in Unordnung, sexuelle Verderbtheit grassiert und die Geburtenraten sind eingebrochen."
In der Tat, ein sehr interessanter Artikel
Aber den Feminismus (auch weitestgehend in der heutigen Bedeutung) gab es bereits nachweislich 1872
__________________ Das Ding ansich, das ist nur Schein.
Im Kopfe erst entsteht das Sein.
Kapselgeldjäger und -sammler
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08.11.2021 00:19 |
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