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Zum Ende der Seite springen Ratgeber für die gute Ehefrau 1955
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ernte ernte ist männlich
Chatham-Dollars-Besitzer


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Ratgeber für die gute Ehefrau 1955 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hier ein Ausschnitt aus dem Ratgeber für eine gute Ehefrau aus dem Jahr 1955.
Da schnall ich nur ab. Unglaublich was da drin steht. Ich bin im Jahr 1960 geboren und wenn ich mir überlege dass meine Mutter so etwas vorgepredigt bekommen hat stellen sich mir die Nackenhaare hoch.

Dateianhang:
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07.11.2021 17:18 ernte ist offline E-Mail an ernte senden Homepage von ernte Beiträge von ernte suchen Nehmen Sie ernte in Ihre Freundesliste auf
QQQAA
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RE: Ratgeber für die gute Ehefrau 1955 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das erscheint mir für 1955 auch schon mehr als Satire.
Meine Mutter, und meine Großmutter hat das sicher nicht gemacht.

Bissl weiter recherchiert..es handelt sich um eine moderne Sage.
Also Unsinn.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Handbuch...e_gute_Hausfrau

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von QQQAA: 07.11.2021 19:06.

07.11.2021 18:47 QQQAA ist offline E-Mail an QQQAA senden Beiträge von QQQAA suchen Nehmen Sie QQQAA in Ihre Freundesliste auf
Andi-Halle   Zeige Andi-Halle auf Karte Andi-Halle ist männlich
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Etwas überzeichnet. Aber, erst ab 1958 durften Frauen ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen.

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Ich sammel/suche Geldscheine und alte Aktien aus Halle und Sachsen-Anhalt und Mitteldeutschland. Post- und Bahnscheine werden auch gern genommen, ebenso DR nach Rosenberg.
07.11.2021 19:34 Andi-Halle ist offline E-Mail an Andi-Halle senden Beiträge von Andi-Halle suchen Nehmen Sie Andi-Halle in Ihre Freundesliste auf
Swartalf Swartalf ist männlich


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Zitat:
Original von Andi-Halle
Etwas überzeichnet. Aber, erst ab 1958 durften Frauen ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen.


War das wirklich schon ab 1955? Ich meine, das ging noch etliche Jahre mit der Zustimmungspflicht des Ehegatten (auch bei eigenem Konto) weiter. Für mich war es ein Grund bei einer früheren Beschäftigung in einer Behörde, weshalb eine Professorin, die in den 1930er geboren war, zeitlebens für ihren Beruf unverheiratet blieb.
07.11.2021 20:19 Swartalf ist offline E-Mail an Swartalf senden Beiträge von Swartalf suchen Nehmen Sie Swartalf in Ihre Freundesliste auf
Lord Vader   Zeige Lord Vader auf Karte Lord Vader ist männlich
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Zitat:
Original von Andi-Halle
Etwas überzeichnet. Aber, erst ab 1958 durften Frauen ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen.


Sehr fortschrittlich. Bis uns war das erst 1975 teuflisch lachend

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Gruß
Roland
07.11.2021 20:35 Lord Vader ist offline E-Mail an Lord Vader senden Beiträge von Lord Vader suchen Nehmen Sie Lord Vader in Ihre Freundesliste auf
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In der DDR war das Null Problemo.

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07.11.2021 20:57 Andi-Halle ist offline E-Mail an Andi-Halle senden Beiträge von Andi-Halle suchen Nehmen Sie Andi-Halle in Ihre Freundesliste auf
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Wie gut, dass dieser Schwachsinn heute jedenfalls in Wirtschaft und Verwaltung vom Tisch ist …
07.11.2021 21:12 hanniballector-de ist online E-Mail an hanniballector-de senden Beiträge von hanniballector-de suchen Nehmen Sie hanniballector-de in Ihre Freundesliste auf
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...und bei uns erst 1977... geschockt
(...da wurde der Paragraph §1356 BGB entsprechend geändert, wie das vorher praktisch gehandhabt wurde ist mir aber nicht bekannt augenzwinkernd )

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07.11.2021 21:31 str42 ist offline E-Mail an str42 senden Beiträge von str42 suchen Nehmen Sie str42 in Ihre Freundesliste auf
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Als ich 1980 in die Lehre ging, haben mich alteingesessene Frauen mit Lohngruppe 8 an den Papiermaschinen angelernt. Für Lohngruppe 8 brauchte man ohne Gönner und Parteibuch damals schlappe 15 bis 20 Jahre.

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Eine Banknote ist immer nur die Inkaufnahme einer Schuld .....
07.11.2021 22:38 freiberger ist offline E-Mail an freiberger senden Homepage von freiberger Beiträge von freiberger suchen Nehmen Sie freiberger in Ihre Freundesliste auf
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Zu dem Thema gab es mal eine interessante Mitteilung

https://newspunch.com/rockefeller-femini...laved-humanity/

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07.11.2021 23:19 freiberger ist offline E-Mail an freiberger senden Homepage von freiberger Beiträge von freiberger suchen Nehmen Sie freiberger in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von freiberger
Zu dem Thema gab es mal eine interessante Mitteilung

https://newspunch.com/rockefeller-femini...laved-humanity/


"In 50 kurzen Jahren, seit Rockefeller die Feminismus-Granate in jeden amerikanischen Haushalt geworfen hat, haben viele Frauen den Kontakt zu ihren natürlichen Liebesinstinkten verloren. Folglich ist die Familie in Unordnung, sexuelle Verderbtheit grassiert und die Geburtenraten sind eingebrochen." kopfkratzend In der Tat, ein sehr interessanter Artikel lächelnd

Aber den Feminismus (auch weitestgehend in der heutigen Bedeutung) gab es bereits nachweislich 1872

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Im Kopfe erst entsteht das Sein.
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08.11.2021 00:19 KaBa ist offline E-Mail an KaBa senden Beiträge von KaBa suchen Nehmen Sie KaBa in Ihre Freundesliste auf
Swartalf Swartalf ist männlich


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Zitat:
Original von str42
...und bei uns erst 1977... geschockt
(...da wurde der Paragraph §1356 BGB entsprechend geändert, wie das vorher praktisch gehandhabt wurde ist mir aber nicht bekannt augenzwinkernd )


Ich habe mich nun mal schlau gemacht und etwas gefunden;

Die erste (natürlich durch die CDU/CSU-Fraktion gestutzte) Reform gab es bereits 1957, die die Arbeit der Frau erlaubte, soweit die häuslichen Pflichten erfüllt wurden. Dieser Passus wurde dann 1977 gestrichen, sodaß seitdem Beruf und häusliches Lotterleben im Stile von Männer-Single-Haushalten kein Berufsausübungsverbot nach sich ziehen. 1957 wurde auch die Zugewinngemeinschaft implementiert, um Sozialfälle unter Frauen nach Scheidungen und jahrelanger Hausfrauentätigkeit zu vermeiden.

Der Artikel ist in seiner Kürze und Fülle erhellend: [URL]https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/271712/gleichberechtigu
ng

Weitere Rechtsquellen:
§1358 - 1. Januar 1900
(1)
[1] Hat sich die Frau ... zu ...Leistung verpflichtet, so kann der Mann das Rechtsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgerichte dazu ermächtigt worden ist.
[2] Das Vormundschaftsgericht hat die Ermächtigung zu ertheilen, wenn sich ergiebt, daß die Thätigkeit der Frau die ehelichen Interessen beeinträchtigt.

(2)
[1] Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mann der Verpflichtung zugestimmt hat oder seine Zustimmung auf Antrag der Frau durch das Vormundschaftsgericht ersetzt worden ist.
[2] Das Vormundschaftsgericht kann die Zustimmung ersetzen, ...r wenn sich die Verweigerung der Zustimmung als Mißbrauch seines Rechtes darstellt.

§ 1356 - Fassung vom 1. Juli 1958
(1)
[1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung.
[2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.

Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Swartalf: 08.11.2021 13:23.

08.11.2021 11:32 Swartalf ist offline E-Mail an Swartalf senden Beiträge von Swartalf suchen Nehmen Sie Swartalf in Ihre Freundesliste auf
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