Haftpflichtversicherung |
Ex-Forumsmitglieder unregistriert
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Hallo!
Mir ist heute voll was blödes passiert!
Ich war bei meiner Freundin und die hat mir was feines gekocht
So, dann wollte ich an den Mülleimer und da muss man am Herd vorbei.
Dabei, bin ich mit meinem Po an die Pfanne voller Öl rangekommen.
So wie Gott es wollte, ist ein bisschen Fett rausgeschwabbt und hat einen ziemlich grossen Fleck in den Tppich reingebrannt...
Die Eltern von meiner Freundin wollen zwar nicht, das ich ihnen den bezahle, aber da ich ja ein Mensch bin, der nichts auch wirklich nichts auf sich sitzen lässt, will ich die Haftpflichtversicherung einschalten...
Meint ihr, die Haftpflichtversicherung zahlt in dem Fall? Auch ohne Rechnung des Teppichs?
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08.06.2006 21:46 |
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Fischi§
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 549
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RE: Haftpflichtversicherung |
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Moin,
ich denke schon das Deine Haftpflichtversicherung bezahlt. Es kommt allerdings auf die Höhe des Schadens an - bei einem Perserteppich allerdings......oh, oh überprüfen sie genaustens
Hoffentlich ist Deinem Po nichts passiert!!!
Gruß Fischi
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08.06.2006 21:52 |
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Ex-Forumsmitglieder unregistriert
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RE: Haftpflichtversicherung |
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Nö, mein Arsch ist in Ordnung
lol
Nee es handelt sich dabei um ca. 50-60 €uro!
Das Problem ist aber, das die Eltern die Rechnung nicht mehr haben!
Zahlt di Huk-Coburg trotzdem?
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09.06.2006 20:15 |
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karudo
Löweline
Dabei seit: 19.10.2003
Beiträge: 2.402
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normaler Weise schon. Es wird eh ein Rest Wert ermittelt.
Und bei einem so kleinen Betrag machen die meistens auch kein Faß auf es sei den du kommst einmal im Monat mit irgend etwas.
__________________ Gruß Karen
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09.06.2006 21:01 |
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Fischi§
Dabei seit: 05.11.2005
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Moin, moin
bei so kleineren Beträgen (also kein Perserer
) prüfen sie auch nicht so genau!!!!!
Hauptsache Deinem Pops geht es gut......... wer weis ?????????
Gruß und nicht böse gemeint
Fischi
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09.06.2006 21:59 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Wer was warum zahlt, findet sich in den Versicherungsbedingungen. Dabei ist primär auf die Ausschlüsse zu achten. Zunächst ist festzustellen, ob der Teppich ein fliegender Teppich ist, den Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen von der Versicherung. Ferner hängt es davon ab, wie schnell das Öl zu Boden gegangen ist. Denn in den Ausschlüssen ($ 4 der AHB) steht unter Punkt 5:
Zitat: |
Haftpflichtansprüche aus Sachschaden, welcher entsteht durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub u. dgl.) ... |
Spaß beiseite, normal gibt es keine Probleme bei solchen Sachen. Allerdings muss der Schaden spätestens innerhalb einer Woche nach dem Schadensereignis gemeldet werden. Nachzulesen unter § 5 (2) AHB (=Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung). Danach sind die Anspüche der Versicherung gegenüber erloschen.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Huehnerbla: 10.06.2006 09:35.
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10.06.2006 09:34 |
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