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    |  Neue Errungenschaften (Wechsel) |  | 
 	
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     | xxxepf     
 
 
  
 Dabei seit: 27.05.2011
 Beiträge: 2.292
 Wohnort: Braunschweig
 
 
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  | Zitat: |  
  | Original von QQQAA 
 Das Wechselrecht ist so kompliziert, da würde ich einfach Fachliteratur empfehlen. Gibt Unmengen.
 
 Sowohl antiquarisch, als auch aktuell.
 Ich denke nicht das im Forum hier mit zwei Sätzen das Wechselrecht erklärt werden kann.
 ..
 |  
 Ja, das ist leider wirklich kompliziert und viel.
 Dabei ist es für Sammler von Banknoten schon sehr interessant,
 da die guten Handelswechsel lange Zeit die überwiegende Grundlage der Notendeckung waren.
 Die Grundlage für die zu bezahlenden Zinsen richteten sich nach dem Diskontsatz.
 
 Da eine Wechsel an die Papierform gebunden ist,
 gibt es im Zeitalter der EDV die Wechsel nicht mehr.
 
 Ich habe mir für solche Belange einen Obst angeschafft.
 Anbei eine Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis,
 das einen Eindruck von den vielen Wechselfällen des Wechsels vermittelt.
 
 
 
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  Die Massen in Bewegung zu setzen, braucht's nur die Phrase eines Dummkopfs. Wie lange Zeit gebraucht der Kluge Mann, um  nur einen einzigen zu seiner Meinung zu bekehren! (Wilhelm Raabe) 
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  |  27.05.2020 19:59 |         |  | 
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     | QQQAA 100.000-US-Dollars-Besitzer
 
   
 Dabei seit: 06.06.2012
 Beiträge: 11.620
 Wohnort: Niederbayern
 
 
  |  | 
    
     | Sehr richtig..der Obst ein Muß, eigentlich Standardliteratur.
 Aber: Heute in der Kreditabteilung nachgefragt, es gibt noch Wechsel,  zwar selten, aber kommt vor.
 
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 Sammeln macht Freude, und kostet nicht viel!
 
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  |  27.05.2020 20:13 |         |  | 
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     | Notaphilist     Banknote-mit-Pinzette-Anfasser
 
   
 
  
 Dabei seit: 13.09.2010
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 Wohnort: Sachsen
 
 
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  | Zitat: |  
  | Original von xxxepf 
 
 
  | Zitat: |  
  | Original von QQQAA 
 Das Wechselrecht ist so kompliziert, da würde ich einfach Fachliteratur empfehlen. Gibt Unmengen.
 
 Sowohl antiquarisch, als auch aktuell.
 Ich denke nicht das im Forum hier mit zwei Sätzen das Wechselrecht erklärt werden kann.
 ..
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 Ja, das ist leider wirklich kompliziert und viel.
 Dabei ist es für Sammler von Banknoten schon sehr interessant,
 da die guten Handelswechsel lange Zeit die überwiegende Grundlage der Notendeckung waren.
 Die Grundlage für die zu bezahlenden Zinsen richteten sich nach dem Diskontsatz.
 
 Da eine Wechsel an die Papierform gebunden ist,
 gibt es im Zeitalter der EDV die Wechsel nicht mehr.
 
 Ich habe mir für solche Belange einen Obst angeschafft.
 Anbei eine Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis,
 das einen Eindruck von den vielen Wechselfällen des Wechsels vermittelt.
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 Hallo xxxepf,
 
 welches "Obst" nutzt du?
   "Das Bankgeschäft Band I und II" oder direkt das Werk " Wechsel- und Scheckkunde"?
 
 Als Laie habe ich mich mal versucht da einzulesen, es ist wirklich schwere Kost der Obst
  , zumal es zu jeder Art von Wechseln auch noch verschiedene Fachbegriffe gibt, die damals verwendet wurden. Einfach nochmal lesen, dann wurde es schon deutlicher. Aber ich stimme dir zu, es ist sehr Interessant als Papiergeldsammler mal in den Bereich zu schauen. Spätestens als Heimatsammler hat man auch mit Wechseln zu tun.
 
 Mfg der Notaphilist
   
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 Ich suche ständig Papiergeld aller Art aus Sachsen und Altdeutschland und Noten auf Mark basierend vor 1900!
   Erhaltung ist egal, einfach immer alles anbieten!
   
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  |  27.05.2020 21:15 |         |  | 
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     | cat$man$     100.000-US-Dollars-Besitzer
 
   
 
  
 Dabei seit: 06.10.2004
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 Wohnort: Katzenohrbach
 
 
  |  | 
    
     | Ich hab auch versucht mich einzulesen bei verschiedenen Quellen und bzw. hab versucht mir den Wechsel erklären zu lassen und konnte keinen wesentlichen Unterschied zu Schecks feststellen. Das mit der Bank oben war der erste echte Unterschied, der mir"erzählt" wurde.
 
 __________________
 Miau, ich habe gesprochen
  Gruß Cat$Man$ Der Schein trügt, wenn es ein falscher ist
 
 WarI ned so wiarI bi so warI a nedI
 
 Many solutions were suggested, but most of these were largely concerned with the movement of small pieces of paper.
 
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  |  27.05.2020 21:22 |       |  | 
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  | 
    
     | Notaphilist     Banknote-mit-Pinzette-Anfasser
 
   
 
  
 Dabei seit: 13.09.2010
 Beiträge: 6.277
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  | Zitat: |  
  | Original von xxxepf Ich habe bei dem Kauf aber Glück gehabt (abgesehen davon, dass es preislich hinterhergeworfen war).
 
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 Genial, so kann es laufen.
     
 Ich habe auch die zwei Bände aber nur die 5. Auflage (4. unveränderter Abdruck) von 1921.
 Die Spezial Literatur "Wechsel- und Scheckkunde " habe ich leider nicht und kann daher auch keine Vergleiche anstellen.
 
 Mfg der Notaphilist
   
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  |  27.05.2020 22:00 |         |  | 
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  | 
    
     | xxxepf     
 
 
  
 Dabei seit: 27.05.2011
 Beiträge: 2.292
 Wohnort: Braunschweig
 
 
  |  | 
    
     | Bevor ich mir Schimpfe für meine dilettantischen Erklärungsversuche einhandle, verstecke ich mich einfach hinter einer Erklärung DER Koryphäe des Wechselgeschäftes
   Fortsetzung möglich
 
 
 
 __________________
 
  Die Massen in Bewegung zu setzen, braucht's nur die Phrase eines Dummkopfs. Wie lange Zeit gebraucht der Kluge Mann, um  nur einen einzigen zu seiner Meinung zu bekehren! (Wilhelm Raabe) 
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  |  27.05.2020 22:53 |         |  | 
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     | hans80   Hussein-Dinar-Liebhaber
 
   
 
  
 Dabei seit: 08.01.2013
 Beiträge: 846
 Wohnort: Unterfranken
 
 Themenstarter
   
  |  | 
    
     | Gilt für Schecks nicht auch eine (relativ kurze) Einlösefrist zwischen Ausstellung und Einlösung bei der Bank?
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  |  28.05.2020 11:40 |         |  | 
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  | 
    
     | QQQAA 100.000-US-Dollars-Besitzer
 
   
 Dabei seit: 06.06.2012
 Beiträge: 11.620
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     | Ganz anderes Recht...Hans..
 Beides nicht vergleichbar.
 
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  |  28.05.2020 11:46 |         |  | 
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  | 
    
     | cat$man$     100.000-US-Dollars-Besitzer
 
   
 
  
 Dabei seit: 06.10.2004
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  |  | 
    
     | Ehrlich gesagt jetzt weiß ich auch nicht mehr als vorher. Ich probiers mal anders, weil mit Fitz zu sagen: "I bin ja bled". Ich will jetzt nicht die Tiefe des Fiskalrechts ergründen, sondern nur mal wissen, was ich mir grob drunter vorzustellen hab.
 
 Dagobert schreib auf ein Papier "Ich schulde Donald 50 Taler", liebe Bank bitte überweis das. Das ist ein Scheck.
 
 Dagobert schreibt auf ein Papier, Lieber Donald, wenn du am (Datum) zu mir kommst, geb ich dir oder dem Überbringer gegen diesen Zettel 50 Taler.
 Das ist ein Wechsel.
 
 Ich verwahre für dich 50 Taler in Silber bzw. 50 Silberdollar, du kannst sie jederzeit bei mir wieder abholen.
 Das ist ein Geldschein nach altem Geldscheinrecht (vor 100 - 150 Jahren ).
 
 
 Stimmt das alles so? Ok., Unterschrift und Datum sind noch notwendig.
 
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 WarI ned so wiarI bi so warI a nedI
 
 Many solutions were suggested, but most of these were largely concerned with the movement of small pieces of paper.
 
 Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von cat$man$: 28.05.2020 14:37. |  |  
  |  28.05.2020 14:16 |       |  | 
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  | 
    
     | QQQAA 100.000-US-Dollars-Besitzer
 
   
 Dabei seit: 06.06.2012
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     | Das ist auch in einfachen Worten nicht zu klären.
 Selbst wenn man die Fachliteratur, einmal, zweimal, oder gar zehnmal liest...extrem schwieriges Feld.
 In der Schule war es so, ich denke 60% haben beim Thema Wechsel abgeschaltet.
 Ich kann nur empfehlen, lesen, lesen, irgendwann fällt der Groschen.
 Trdm. Wechselrecht, und alles drum herum, eines der aufregendsten Themen
 in der Wirtschafts/Geldgeschichte.
 Und einfach mein Apell..einfach den Obst erwerben.
 
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  |  28.05.2020 14:37 |         |  | 
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  | 
    
     | QQQAA 100.000-US-Dollars-Besitzer
 
   
 Dabei seit: 06.06.2012
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  | Zitat: |  
  | Original von cat$man$ Ehrlich gesagt jetzt weiß ich auch nicht mehr als vorher. Ich probiers mal anders, weil mit Fitz zu sagen: "I bin ja bled". Ich will jetzt nicht die Tiefe des Fiskalrechts ergründen, sondern nur mal wissen, was ich mir grob drunter vorzustellen hab.
 
 Dagobert schreib auf ein Papier "Ich schulde Donald 50 Taler", liebe Bank bitte überweis das. Das ist ein Scheck.
 
 Dagobert schreibt auf ein Papier, Lieber Donald, wenn du am (Datum) zu mir kommst, geb ich dir oder dem Überbringer gegen diesen Zettel 50 Taler.
 Das ist ein Wechsel.
 
 Ich verwahre für dich 50 Taler in Silber bzw. 50 Silberdollar, du kannst sie jederzeit bei mir wieder abholen.
 Das ist ein Geldschein nach altem Geldscheinrecht (vor 100 - 150 Jahren ).
 
 
 Stimmt das alles so? Ok., Unterschrift und Datum sind noch notwendig.
 
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 Ein Scheck muß kein Schuldverhältnis inne wohnen
   
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  |  28.05.2020 14:44 |         |  | 
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     | freiberger   Alle-Kataloge-Besitzer
 
   
 
  
 Dabei seit: 14.01.2007
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  |  28.05.2020 14:45 |           |  | 
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     | Frank   Muffelumtauscher
 
   
 
  
 Dabei seit: 16.09.2017
 Beiträge: 475
 Wohnort: Sachsen
 
 
  |  | 
    
     | ich bin ja auch kein Banker und versuche daher mal, mich dem Problem nicht von der Bank her zu nähern, sonder irgendwie für mich selbst aufzulösen/zu erklären und das geht ja am besten, wenn man (für sich) versucht, das Ganze zu verschriftlichen, mal schauen, welche Fragen sie dabei für mich ergeben.
 
 "Dagobert schreib auf ein Papier "Ich schulde Donald 50 Taler", liebe Bank bitte überweis das.
 Das ist ein Scheck."
 Das ist nicht ganz korrekt, denn das ist kein Scheck, sondern eine Giro(!)-Überweisung von Dagoberts auf Donalds Konto, wobei Dagoberts Bank beim Zahlungsauftrag direkt prüft, ob Dagobert 50 Taler auf seinem Konto hat und diese dann auch direkt zugunsten von Donalds Bank abbucht. Dagobert kann also nicht schummeln: ist sein Konto nicht gedeckt, fließt kein Geld. Ist das Konto gedeckt, kann Donald umgehend - nach Bestätigung der Überweisung durch seine Bank - über die 50 Taler verfügen.
 
 Scheck heißt: Donald hat 2 Wochen lang den Geldspeicher gehütet, Dagobert aber angeblich gerade kein Bargeld im Haus. Dagobert stellt daher direkt im Geldspeicher einen Scheck über 50 Taler aus und gibt ihn Donald:
 Kleines Problem für Donald: Seine Bank zahlt den Betrag nicht sofort aus, sondern fragt erst einmal bei Dagoberts Bank nach, ob dort 50 Taler vorhanden sind. Hat Dagobert zwischenzeitlich sein Konto geräumt, ist der Scheck geplatzt und Donald geht leer aus. Hat Donald zudem mal wieder gepennt und die 10-Tagesfrist nicht bedacht, dann kann Dagobert den Scheck auch bei gedecktem Konto widerrufen und seine Bank anweisen, ihn nicht mehr auszuzahlen.
 Grundsätzliches Problem: Dagoberts Bank ist von vornherein nicht verpflichtet, den Scheck überhaupt einzulösen, einen solchen "Annahmevermerk"/"Bestätigungsvermerk" der bezogenen (also Dagoberts) Bank schloss in Deutschland lange Zeit das Scheckgesetz aus; so eine Bestätigung/Zahlungsverpflichtung war dem Wechsel vorbehalten:
 
 Was ist außerdem - aus meiner Sicht - der Unterschied zum Wechsel (wobei der Scheck ja auch nur eine "Abart des Wechsels" ist): der große Unterschied liegt wohl darin, dass der Wechsel vorrangig ein Kreditmittel ist, Dagobert ihn also gar nicht so einfach ausstellen kann; daher ein anderes Szenario:
 Donald hat Dagobert sein Auto verkauft, Dagoberts Geldspeicher ist aber gerade leer, weil er all sein Geld für 6 Monate in Eurobonds investiert hat. Wenn Donald akzeptiert, seinem Onkel 6 Monate Kredit zu geben, dann stellt Dagobert dem Donald einen Wechsel aus, der erst nach 6 Monaten eingelöst werden kann. (wenn ich es richtig verstehe, dann hat die bezogene, also Dagoberts Bank sich hierfür mit einem Annahmevermerk unwiderruflich verpflichtet, den Wechsel fristgerecht nach Ablauf der 6 Monate auszuzahlen; für die direkte Auszahlung bürgt jetzt nicht mehr wie beim Scheck Dagobert, sondern seine Bank. (Dagoberts Bank wiederum hat als Garantie das gekaufte Auto oder die in 6 Monaten auslaufenden Eurobonds?)
 Donald ist natürlich wie immer pleite und braucht das Geld sofort - kein Problem: seine Bank kauft ihm umgehend den Wechsel ab, zieht aber die üblichen Zinsen ab, sodass Donald nur 48 Taler und 12 Kreuzer erhält. Donalds Bank legt den Wechsel 6 Monate später Dagoberts Bank vor: die ist nun verpflichtet, direkt bei Vorlage die 50 Taler auszuzahlen.
 
 Damit hat sich jetzt für mich noch die Frage ergeben, wie bzw. wo ein Wechsel ausgestellt werden kann. Eigentlich kann ihn Dagobert doch nicht in seinem Geldspeicher ausstellen, sondern er muss zu seiner Bank gehen, die ihm die Auszahlung in 6 Monaten bestätigt und ihm die vom Staat geforderte Wechselsteuer abknüpft. (in meiner Bildersammlung tragen die rückseitig aufgeklebten Stempelsteuermarken dasselbe Datum wie das Ausstellerdatum auf der Vorderseite des Wechsels, sie war also bei der Ausstellung fällig).
 Vielleicht können mir hier die Finanz- und Bankexperten weiterhelfen
 Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Frank: 28.05.2020 17:01. |  |  
  |  28.05.2020 17:00 |         |  | 
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     | Frank   Muffelumtauscher
 
   
 
  
 Dabei seit: 16.09.2017
 Beiträge: 475
 Wohnort: Sachsen
 
 
  |  | 
    
     | das Thema lässt mich jetzt gar nicht mehr los. Was sagen denn die Experten zum beigefügten Beispiel:
 
 eigentlich ein Scheckformular, das als Notgeld (GSG-Scheck) verwendet worden ist. Interessanterweise scheint die Darmstädter und Nationalbank den Charakter als Scheck bzw. Bargeldersatz nicht erkannt bzw. akzeptiert zu haben, denn sie hat hier Wechselsteuermarken aufgeklebt, also die Zahlung der Wechselsteuer verlangt und den Scheck damit als Wechsel betrachtet?
 Das kenne ich bisher nur von dieser einen Bank.
 
 
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  |  28.05.2020 17:24 |         |  | 
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  | 
    
     | Frank   Muffelumtauscher
 
   
 
  
 Dabei seit: 16.09.2017
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 Wohnort: Sachsen
 
 
  |  | 
    
     | habe gerade selbst noch eine Antwort gefunden. Dagobert kann den Wechsel doch in seinem Geldspeicher ausstellen.
 
 aus einer Schulungsbroschüre der Sparkasse von 1938:
 
 Zahlung mit Wechsel: "Es handelt sich um größere Geschäfte, bei denen dem Käufer (einem Landeninhaber) eine Zahlungsfrist nur unter der Bedingung gewährt wurde, daß er bereit sei, einen Wechsel auf sich ziehen zu lassen. An sich müsste der Käufer die Beträge zu den Fälligkeitstagen der Wechsel in bar bereithalten. Das verstößt aber gegen seinen Grundsatz, soweit als möglich bargeldlos zu zahlen. Er setzt daher bei der Annahme (Akzeptierung) der Wechsel auf die Vorderseite den Vermerk: "Zahlbar bei der Städtischen Sparkasse München in München", und verlegt damit den Zahlungsort von seinem Geschäft zur Sparkasse. Wechsel mit diesem Vermerk werden mit "Domizilwechsel" bezeichnet. Die Sparkasse leistet nunmehr für Klug die Zahlung, wie man zu sagen pflegt, "Zu Lasten seines Kontos". Der Käufer darf allerdings nicht vergessen, rechtzeitig, mindestens 3 Tage vorher, die Sparkasse schriftlich von der Fälligkeit des Wechsels zu verständigen".
 
 Offen bleibt damit: wann und wo kommen die Stempelmarken auf den Wechsel?
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  |  28.05.2020 17:39 |         |  | 
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  | 
    
     | QQQAA 100.000-US-Dollars-Besitzer
 
   
 Dabei seit: 06.06.2012
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  | Zitat: |  
  | Original von Frank das Thema lässt mich jetzt gar nicht mehr los. Was sagen denn die Experten zum beigefügten Beispiel:
 
 eigentlich ein Scheckformular, das als Notgeld (GSG-Scheck) verwendet worden ist. Interessanterweise scheint die Darmstädter und Nationalbank den Charakter als Scheck bzw. Bargeldersatz nicht erkannt bzw. akzeptiert zu haben, denn sie hat hier Wechselsteuermarken aufgeklebt, also die Zahlung der Wechselsteuer verlangt und den Scheck damit als Wechsel betrachtet?
 Das kenne ich bisher nur von dieser einen Bank.
 |  
 Also für mich nur Spielerei..Aufkleben kann man ja alles..
 Außerdem würde die Wechselssteuer nicht stimmen.
 
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  |  28.05.2020 17:57 |         |  | 
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  | 
    
     | Frank   Muffelumtauscher
 
   
 
  
 Dabei seit: 16.09.2017
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 Wohnort: Sachsen
 
 
  |  | 
    
     | Das ist ja gerade das Komische, alle Beispiele, die ich kenne, stammen nur von dieser Bank. Aussteller waren alles Firmen aus Borna und die Marken sind  alle auf den 14. August datiert. Manipulationen sollte man nicht ausschließen, aber warum dann nur auf Bornaer Scheinen, die am 14. August bei der Darmstädter Bank in Leipzig eingelöst worden sind. Wenn, hat da vielleicht ein Zeitgenosse rumgespielt?
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  |  28.05.2020 18:50 |         |  | 
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  | 
    
     | QQQAA 100.000-US-Dollars-Besitzer
 
   
 Dabei seit: 06.06.2012
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  |  | 
    
     | Genau..ein Lehrling
   
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  |  28.05.2020 18:58 |         |  | 
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  | 
    
     | QQQAA 100.000-US-Dollars-Besitzer
 
   
 Dabei seit: 06.06.2012
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  |  | 
    
     | Wechselsteuer wäre 750
 
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  |  28.05.2020 19:51 |         |  | 
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  | 
    
     | Notaphilist     Banknote-mit-Pinzette-Anfasser
 
   
 
  
 Dabei seit: 13.09.2010
 Beiträge: 6.277
 Wohnort: Sachsen
 
 
  |  | 
    
     | Hallo,
 
 dieser Sola Wechsel aus Dresden über 100 Reichsthaler von 1781, kam heute bei mir an. Damit ist er jetzt der älteste Wechsel in meiner Sammlung.
 Der größte Teil des Textes ist schon "übersetzt".
 
 Mfg der Notaphilist
   
 
 
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 |  |  
  |  30.05.2020 23:32 |         |  | 
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  | 
    
     | Manfred     
 
 
  
 Dabei seit: 24.12.2008
 Beiträge: 608
 Wohnort:  Villingen-Schwenning
en
 
 
  |  | 
    
     | Hallo,
 habe drei Wechsel aus Odessa, vom 15.05.1914, 24.06.1914 und 18.07.1914. Alle mit Wasserzeichen "Russischer Adler".
 Musste sie mit dem Bildbearbeitungs-Programm beschneiden, weil größer als DIN A 4 in der Länge.
 Die Wechsel waren für Fa. Benzing in Schwenningen und passen gut in meine Schwenninger Sammlung.
 Ein Forumsmitglied hatte an mich gedacht, Danke.
 Gruß
 Manfred
 
 
 |  |  
  |  26.06.2020 16:12 |           |  | 
 | 
 	
  | 
    
     | Notaphilist     Banknote-mit-Pinzette-Anfasser
 
   
 
  
 Dabei seit: 13.09.2010
 Beiträge: 6.277
 Wohnort: Sachsen
 
 
  |  | 
    
     | 
 
 
  | Zitat: |  
  | Original von Notaphilist Hallo,
 
 dieser Sola Wechsel aus Dresden über 100 Reichsthaler von 1781, kam heute bei mir an. Damit ist er jetzt der älteste Wechsel in meiner Sammlung.
 Der größte Teil des Textes ist schon "übersetzt".
 
 Mfg der Notaphilist
   |  
 
 Hallo,
 
 da vor kurzem die Frage nach der Übersetzung des Sola Wechsels kam, möchte ich diese noch nachreichen. Interessant finde ich die damaligen Formulierungen.
 
 Mfg der Notaphilist
   
 
 
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 |  |  
  |  02.08.2020 13:15 |         |  | 
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  | 
    
     | mathebanker     
 
 Dabei seit: 02.07.2006
 Beiträge: 2.485
 Wohnort: Chemnitz
 Meine eBay-Auktionen:
 
  
 
  |  |  |  
  |  02.08.2020 18:37 |           |  | 
 | 
 	
  | 
    
     | rista   
 
 
  
 Dabei seit: 20.11.2005
 Beiträge: 3.006
 Wohnort: Thüringen/Erzgebirge
 
 
  |  | 
    
     | Hallo zusammen,
 
 keine Errungenschaft von mir sondern eine Frage eines Sammlerkollegen zu einem Prima-Wechsel: dieser wurde am 17.09.1924 noch in Papiermark ausgestellt, die Summe war 1300 Billionen! Zahlungsziel war der 17. November 1924, der Wechsel ist am Ort verblieben und über zwei Banken gelaufen, rückseitig sind Wechselsteuermarken zu 2,60 GMk verklebt - der Beschreibung nach scheint das Teil also echt zu sein. War es üblich, noch im September 1924 in Papiermark zu rechnen oder kann das Teil als exotisch gelten?
 Ich meine, die Rentenmark war schon ein 3/4 Jahr im Ulmauf und Ende August 1924 sollte doch eigentlich alles auf Reichsmark umgestellt sein oder täusche ich mich da?
 
 Bin für jede Meinung dankbar.
 
 Gruß rista
 |  |  
  |  01.10.2020 23:19 |         |  | 
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  | 
    
     | QQQAA 100.000-US-Dollars-Besitzer
 
   
 Dabei seit: 06.06.2012
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  |  | 
    
     | Klar konnte der auf Papiermark ausgestellt werden, da ja die neuen RBN erst ab Mitte Oktober 1924 ausgegeben wurden. Und vorher ja die alten Bio Scheine in Umlauf waren.
 Gutes Teil.
 
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 Sammeln macht Freude, und kostet nicht viel!
 
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  |  02.10.2020 07:48 |         |  | 
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     | Andi-Halle     Zentralbankanbettler
 
   
 
  
 Dabei seit: 08.11.2015
 Beiträge: 726
 Wohnort: Halle (Saale)
 
 
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     | Hallo Rista,
 ich hatte hier schonmal einen Billiarden-Wechsel vorgestellt, Februar 1924.
 Die Umrechnung zur Rentenmark stand ja fest. 1:1 Billion.
 Gruß
 Andreas
 
 
 
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 Ich sammel/suche Geldscheine und alte Aktien aus Halle und Sachsen-Anhalt und Mitteldeutschland. Post- und Bahnscheine werden auch gern genommen, ebenso DR nach Rosenberg.
 
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  |  02.10.2020 08:49 |         |  | 
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     | rista   
 
 
  
 Dabei seit: 20.11.2005
 Beiträge: 3.006
 Wohnort: Thüringen/Erzgebirge
 
 
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  |  02.10.2020 08:57 |         |  | 
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