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str42
Super Moderator
Dabei seit: 31.01.2005
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Zitat: |
Original von nick1k
Ich bin kein Dr. jur. oder Rechtsanwalt. Ich kann (und darf) in dieser Hinsicht auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben... |
Rechtsverbindliche Auskünfte bekommt man auch von Rechtsanwälten nicht...
Frag' drei Juristen und du hast vier Unterschiedliche Meinungen.
__________________ No good deed ever goes unpunished. (285th Ferengi Rule of Acquisition)
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12.03.2009 00:01 |
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danishenko
Dabei seit: 11.03.2006
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12.03.2009 00:07 |
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dado
Zigarette-mit-Ro248-Anzünder
Dabei seit: 07.11.2006
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wurde der Besitzer dieses Swastikahundes doch bestraft oder nicht? |
Also ob der Besitzer bestraft wurde oder nicht weiss ich nicht. Eines ist sicher: der Besitzer hat so oder so ein Problem. Ob er bestraft wird oder nicht hängt laut Bericht davon ab ob der Hund in der "Öffentlichkeit" war. Was wenn er Beweisen kann das der Hund nicht in der "Öffentlichkeit" war sondern nur zuhause? Ist doch logisch .... dann hat er den Tierschutzbund am Hals wegen nicht artgerechter Haltung eines Hundes
Gruss dado
__________________ Lieber Kleingeld als kein Geld !
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12.03.2009 00:20 |
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jause
Ro366-als-Bündel-Besitzer
Dabei seit: 14.01.2007
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wie soviele andere hier im forum auch habe ich in einem früheren leben noch einer anderen leidenschaft gefröhnt, und zwar dem modellbau sowohl militärfahrzeuge als auch flugzeuge speziell aus WK II
hier sind logischerweise die absoluten verkaufsschlager deutsche Flugzeuge und Fahrzeuge.....
in den 70er jahren wurde das verbreitungsgesetz (verbot der verbreitung von NS symbolen) beschlossen und auch durchgesetzt!
das führte dazu das in deutschland angestellte des importeurs die originalschachteln aus amerika oder asien geöffnet haben und mit der schere oder schwarzem edding alle evtl. sichtbaren/erkennbaren HK ausgeschnitten oder übermalt haben....
die diskussion über sinn oder unsinn des verbotes von staatskennzeichen bei standmodellen aus plastik reichte bis in die 90er jahre!
fakt ist: wenn ich privat ein HK male/draufklebe/graviere oder was auch immer ist das mein bier.... wenn ich das öffentlich mache ist es verboten.... die ami`s oder asiaten halten sich dran weil sie ja bei uns was verkaufen wollen......
was hat das nun mit uns zu tun? wenn ein ami seine scheine mit dem hinweis "look nazi - hakenkreuz - swastika - ss" anbietet interessierts erstmal keinen.... mahct das aber ein vollpfosten bei uns so dann gibt es genug beamte die nicht besseres zu tun haben als einzuschreiten....
ahhhh ich bin abgeschweift - aber da könnte ich mich so was von aufregen!
das ist strengenommen staatlich sanktionierte geschichtsfälschung!
alles mit HK wird verboten und eingezogen d.h. es verschwindet als hätte es das nie gegeben! wird diese linie weiter verschärft werden langfristig auch alle münzen, orden, bücher, landkarten und nicht zuletzt banknoten vernichtet!
__________________
Man weis nie genau was man hat...
bevor man mit dem Aufräumen fertig ist
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12.03.2009 00:51 |
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nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
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Themenstarter
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Zitat: |
Original von danishenko
ist eigentlich in Museen Svastika erlaubt? |
NAch nochmaligem Lesen der o. a. Paragraphen glaube ich jetzt: Ja. Es sollte der Absatz (3) greifen: Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, ...oder ähnlichen Zwecken dient.
Natürlich müßte man das im Einzelfall genauer ansehen. Im Allgemeinen jedoch dürften Museen außen vor sein...
Zitat: |
Original von Adimh Liven
Haben quälende Langeweile und müssen ihre Daseinsberechtigung beweisen, damit ihre Stellen nicht wegrationalisiert werden |
Hm, es denke, es handelt sich eher um Unwissenheit bzw. Überlastung?. Dafür würde der Kommentar des Beamten sprechen, nachdem er vom Münzhändler auf vergleichbare Urteile hingewiesen wurde: ""Ich muss mich da selber erst einmal einarbeiten"."
Ich könnte mir vorstellen, das er nicht groß weitergekommen ist oder unsicher war und deshalb die Angelegenheit einfach an Leute weitergegeben hat, die etwas davon verstehen (müßten)... Warum nun bei der Staatsanwaltschaft in Aachen die Sache so weiterverfolgt wurde? Die im Gerichtssaal vertretende Staatsanwältin hat ja angeblich die Sache selbst nicht bearbeitet.
Zitat: |
Original von *ryhk*
Da sich derzeit deutsche Justiz krampfhaft darum bemüht, Hakenkreuze auf Metall und Papier zu bekämpfen:... |
Als diese Paragraphen formuliert wurden, hat/haben sich der/die Verfasser sicher etwas dabei gedacht und es hatte auch seinen Grund. Ich finde, das sollten wir uns nochmal vergegenwärtigen.
Tenor ist - so wie es verstehe - , das manche Teile der Exekutive mit der Interpretation der Ausnahmen nicht wirklich zurecht kommen und über das Ziel hinausschießen...
Was mich dabei nur sehr ärgert, ist die Überlegung, das der gesunde Menschenverstand hätte früh andeuten müssen, wie es ausgeht. Damit hätte man sich viel Steuergelder sparen und die Kapazitäten der ausführenden Personen für andere Dinge nutzen können. Wäre nicht schon an anderen Gerichten darüber geurteilt worden, hätte man weigstens sagen können, es ist jetzt nun so, das in offizieller Distanz darüber gesprochen wurde und es besteht Rechtssicherheit. Allerdings finde ich es merkwürdig, das die Staatsanwaltschaft in Aachen scheinbar immer noch Schreiben an ebay-Nutzer, die in Ihren Verwaltungsbereich fallen, verschickt? Da frage ich mich nach dem Sinn dieses Tuns?
Grüße
nick1k
__________________ Bekanntlich steht die glänzende Situation eines Staates immer in einem gerechten Verhältnis zur Höhe seiner Schulden
HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
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12.03.2009 10:37 |
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*ryhk* (†)
Dabei seit: 16.09.2003
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¡Hola!
Zitat: |
Original von nick1k
Als diese Paragraphen formuliert wurden, hat/haben sich der/die Verfasser sicher etwas dabei gedacht und es hatte auch seinen Grund. Ich finde, das sollten wir uns nochmal vergegenwärtigen.
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Richtig.
Wie alt ist jedoch das Verbot?
Wurde es erst 2008 erlassen oder galt das nicht schon etwas früher, nämlich schon seit 1945?
Eine ganze Weile Ruhe (= es wurde eine andere Sau durchs Dorf getrieben) und nun auf einmal wird da eine Welle losgetreten?
Zitat: |
Tenor ist - so wie es verstehe - , das manche Teile der Exekutive mit der Interpretation der Ausnahmen nicht wirklich zurecht kommen und über das Ziel hinausschießen...
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Nicht nur da, wie es scheint.
Adíos
Ronny
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12.03.2009 16:24 |
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Felidae
Dabei seit: 10.07.2005
Beiträge: 371
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Soweit ich weiß, fallen Banknoten, Münzen, Briefmarken und sonstige Sammlerobjekte aus der NS-Zeit unter die Sozialadäquanzklausel und sind damit legal.
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12.03.2009 22:00 |
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dado
Zigarette-mit-Ro248-Anzünder
Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 7.943
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Habe eben mal dieses Wort " Sozialadäquanzklausel" im Google eingegeben. Da finden sich viele Urteile zu dem Thema, unterandrem auch eines das sich mit dem Sänger Hans Söllner und eine seiner "Aktionen" befasst! Wenn man anfängt sich da einzulesen zeigt sich eindeutig wie "unsicher" die Rechtslage bezüglich dieses § 86a Abst.III ist
Ich denke mit einer Rechtschutz-Versicherung im Rücken könnte man da schon ne menge "Spass" haben!
Gruss dado
__________________ Lieber Kleingeld als kein Geld !
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12.03.2009 22:37 |
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dado
Zigarette-mit-Ro248-Anzünder
Dabei seit: 07.11.2006
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Wohnort: im Süden
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Zitat: |
die Zacken gehen genau in die andere Richtung |
Kann ich nur bestätigen. Als ich in Japan war hab ich nicht schlecht gestaunt als von jedem Shinto Schrein ein Hakenkreuz "strahlte". Dieses was auch "verkehrt oder besser gesagt richtig" herum aber auf die Schnelle hab ich es verwechselt.
Gruss dado
__________________ Lieber Kleingeld als kein Geld !
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13.03.2009 10:06 |
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thurai
Tanger-in-Bündeln-Verkäufer
Dabei seit: 26.08.2003
Beiträge: 8.072
Wohnort: Bayern
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...und was kann passieren, wenn ich diese Notgeldscheine bei ebax einstelle, es ist ein Satz mit 10 verschiedenen Scheinen, meist beidseitig das HK, bei den beiden 1 Mk. Scheinen nur auf der Vs....???
Ausgabe in Bockenem um 1922 - 1923..???!!!!
__________________ Gruß thurai
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück – Null.“
(Voltaire)
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13.03.2009 10:54 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Im Prinzip war das mit den §§ 86 und 86a StGB früher ganz einfach. Irgendwer bot auf dem Flohmarkt einen Orden mit Hakenkreuz, eine Foto mit Hakenkreuz und Banknoten aus der Zeit des 3. Reichs an. Logischer Schluss - das ist eindeutig Handel (bzw. Verbreiten) mit Devotionalien der NSdAP. Der Händler nebenan hatte im Sortiment: eine alte Nachttischlampe, eine Nähmaschine und ähnliche Scheine wie der vorher geschilderte Verkäufer. Logischer Schluss - das ist eindeutig kein Handel (bzw. Verbreiten) mit Devotionalien der NSdAP, weil weiter Bezugsstücke fehlen. Mittlerweile ist es aber durch eBay und derartigen Plattformen nicht mehr ganz so einfach zu definieren, ob der Anbieter nun Gegenstände mit Hakenkreuzen verkauft wegen der Hakenkreuze oder ob er Gegenstände mit Hakenkreuzen verkauft wegen der Gegenstände.
Die heutige Zeit stellt damit die Polizei und die Justiz vor ein Problem. Wie soll sie erkennen, was der Mensch im Schilde führt. Dem einen Polizeibeamten ist der Verkauf von Banknoten mit Hakenkreuz egal, weil er sie im Sinne des § 86 (3) sieht, sein Kollege dagegen macht ein Fass auf und übergibt den Fall dem Staatsanwalt.
Dass es den Banknotensammlern ähnlich geht wie den generell als Hehler und Raubgräber verdächtigten Römer-Münzen-Sammlern, glaube ich derzeit noch nicht. Vielleicht kann sich ja aber mal einer mit dem POK (Polizeioberkommissar) E. L. (ausgeschriebener Name gerne per PN) in Usingen unterhalten, den der ist an den ganzen Sache nicht ganz unbeteiligt.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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13.03.2009 12:33 |
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nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
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Themenstarter
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Zitat: |
Original von Adimh Liven
Diebstahl bleibt Diebstahl - das sehe ich freilich auch so. |
Wir kommen zwar sehr vom eigentlichen Thema ab...
Es ist völlig egal, was der einzelne für einen Vorteil aus der Firma mitnimmt. Seien es Briefmarken, die er auf private Briefe klebt, Bleistifte, Klopapier, Flaschenpfandbons oder ein Griff in die Kasse. Es ist und bleibt Diebstahl und es gibt da keinen Unterschied für die Juristen, was m. E. auch in Ordnung geht. Ich selbst hätte sonst so meine Schwierigkeiten, eine Abgrenzung zu finden.
Die Verhältnismäßigkeit ist aber natürlich auch ein zu berücksichtigendes Argument... Im Falle des Lokführers wäre eine "interne" Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sicher sinniger gewesen. Die Folgekosten zahlt ja nicht der Arbeitgeber, sondern die Allgemeinheit. Fragen wir doch mal nach den Absichten der Deutschen Bahn: Wollte sie u. U. die Gelegenheit nützen und Personal abbauen? So könnte man das auch einfach regeln. In dieser Angelegenheit ist man ja in diese Richtung gegangen...
Die Frage der Verhältnismäßigkeit spricht meiner Meinung nach ein allgemeines Problem in unserer Gesellschaft an, nämlich das der Verantwortungslosigkeit.
Viele Prozesse werden ohne große vorherige Überlegung losgetreten. Das meiste ließe sich auf gütliche Art und Weise regeln und damit würde so mancher Steuereuro gespart werden. Die Richter hätten Zeit für manch´ wichtigere Dinge...
Es kommt mir manchmal so vor, als sei die Gesellschaft zu einer Art Selbstbedienungsladen geworden. Und das nicht nur in juristischer Hinsicht. Direkt interessieren die Kosten offenbar auch nicht... dabei zahlt jeder einzelne sehr wohl über seine Steuern dafür. Das ist aber nicht die die Köpfe zu bekommen. Weder in der oberen, noch in der unteren Liga.
Eigentlich sollte sich jeder einzelne als Besitzer und Eigentümer der Firma "Staat" betrachten. Daher sollte damit sorgsam und verantwortungsvoll wie mit seinem wirklichen Eigentum umgegangen werden. Aus dieser Sichtweise heraus, kann ich persönlich leicht mal auf etwas verzichten... es bleibt ja in der "Familie"
Meint jedenfalls
nick1k
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HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
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16.03.2009 13:25 |
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Adimh Liven
Preislistensammler
Dabei seit: 19.07.2008
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Zitat: |
Original von nick1k
Die Frage der Verhältnismäßigkeit ... |
Geeeenau - ich merke, hier hat mich jemand verstanden.
Es macht keinen Sinn, mit Atomraketen auf Spatzen loszugehen, während die wahren Gangster unbehelligt frei rumlaufen dürfen und sich eins grinsen - Verhältnismäßigkeit, genau nach diesem Wort hatte ich gesucht.
Dieselbe ist wohl auch nicht gegeben, wenn dem Münzhändler ein Strafbefehl über 1.200 EUR reingewürgt wird und dieser diesen Strafbefehl dann nur durch endlose Prozessiererei los wird... sowas hat für mich mit Recht á la Gerechtigkeit nichts mehr zu tun, sondern riecht verdammt nach Abkassiererei - so nach dem Motto "mal sehen, vielleicht zahlt der Depp ja einfach, prima, kriegen wir wieder Geld ins Staatssäckel".
Weiters ist für mich beim Lokführer keine Verhältnismäßigkeit gegeben, wenn er ja schon vom Richter freigesprochen wurde, wenn jetzt die dortige StA dagegen in Berufung geht und ihn eben unbedingt verknackt haben will - völlig übertrieben!
Oder die Kassiererin, die wegen Pfandbons zu 1,30, wiewohl das ja noch nicht mal wirklich zweifelsfrei erwiesen war, nach 30 Jahren in der Firma einfach rausgekickt wird - ja, wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?? Eben da haperts gewaltig. Dagegen werden Gewaltverbrecher mit Samthandschuhen angefaßt, weil die armen Jungs ja entweder einen Migrationshintergrund haben oder einen Psychofritzen finden, der ihnen attestiert, daß sie ja im zarten Alter von 2 Jahren die Brust ihrer Mutter nackt gesehen haben, dadurch haben sie ja ein unheilbares Trauma erlitten und können nun dafür, daß sie kleine Kinder mißbrauchen und umbringen, ja unmöglich belangt werden.... ebenfalls unverhältnismäßig, das Ganze; ist es gegen relativ wehrlose und vermutlich harmlose Bürger unverhältnismäßig hart und willkürlich, ist es gegen solche Leute unverhältnismäßig butterweich.
Darüber würden wir, wenn wir das Thema weiterverfolgen, zum Rechtsempfinden kommen.... nur soviel: ein Rechtssystem, dessen Entscheidungen am Rechtsempfinden der Bevölkerung immer öfter vorbeigehen, wird von der Bevölkerung in zunehmendem Maße nicht mehr verstanden, nicht mehr akzeptiert und als reine Willkürjustiz wahrgenommen. Und das können die Justizvertreter doch unmöglich wollen....? Deshalb sage ich: erst gesunden Menschenverstand einschalten und dann weiterarbeiten. Daran scheint es zu kranken.
Sicher sind wir ein gutes Stück vom Ursprungsthema abgekommen... aber das konnte ich leider nicht wirklich vermeiden
Wenn ich mich nicht bremse, würde ich mühelos noch weiter abschweifen können, gerade bei diesem Themenkomplex komme ich schnell vom Hundersten ins Tausendste.
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17.03.2009 03:28 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von Adimh Liven
.... nur soviel: ein Rechtssystem, dessen Entscheidungen am Rechtsempfinden der Bevölkerung immer öfter vorbeigehen, wird von der Bevölkerung in zunehmendem Maße nicht mehr verstanden, nicht mehr akzeptiert und als reine Willkürjustiz wahrgenommen. Und das können die Justizvertreter doch unmöglich wollen....? Deshalb sage ich: erst gesunden Menschenverstand einschalten und dann weiterarbeiten. Daran scheint es zu kranken. |
Das Rechtsempfinden ist eine Sache der Sichtweise. Bei der Kassiererin wird das Urteil von vielen als völlig daneben betrachtet. Tatsächlich ist das Urteil gar nicht so falsch. Aus Sicht eines Arbeitgebers im Handel ist eines der wichtigsten Güter, dass der Angestellte, dem eine Kasse anvertraut ist, sich nicht daran bereichert. Geht das Vertrauen gegenüber dem Angestellten verloren, wird ein Arbeitsverhältnis sinnlos. Aus dieser Sichtweise urteilen Arbeits- und Disziplinargerichte. Über die Sinnhaftigkeit, dass sich Marktleiter von großen Einzelhandelsketten in einigen Fällen dazu hinreißen lassen, einer anderen Angestellten Worte in den Mund zu legen, die ursächlich dazu führen, das Vertrauensverhältnis zu zerstören, brauchen wir wohl nicht zu diskutieren.
Auch bei der Münzen-Thematik kommt es auf die Sichtweise an. Münzhändler und -sammler werden erfahrungsgemäß keinerlei Rechtsverstöße außer Lapalien darin sehen, dass eine Münze eventuell aus einer Raubgrabung stammt. Ein Archäologe wird für diese Sichtweise nur ein Kopfschütteln übrig haben. Auch viele Banknoten-Sammler haben vollkommen wissentlich Diebesgut in ihren Alben ohne damit ein Problem zu haben. Ich erinnere hier nur mal an die 500-Mark-Scheine der DDR. Wundert es angesichts dieses Rechtsempfindens, dass das System nicht alles einheitlich behandelt ? ...
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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24.03.2009 15:22 |
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chris48
Dabei seit: 06.07.2006
Beiträge: 1.242
Wohnort: Franken
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na ja, dass etwas Diebesgut ist, setzt voraus, dass ein Diebstahl überhaupt stattgefunden hat. Und ein Diebstahl setzt voraus, dass die weggenommene, bewegliche Sache nicht herrenlos war, und im Gewahrsam des Besitzers war. Darüber, ob die Ablagerung in dem bewußten Stollen mit dem Zweck, die Scheine dort verotten zu lassen, Gewahrsam war (= Sachherrschaft einer natürlichen Person über eine Sache, getragen von dem Willen über die Sache in seiner Gewahrsamssphäre zu verfügen), oder eher Dereliktion (Entledigung, z.B. etwas in einen Abfalleimer werfen) kann man wohl geteilter Meinung sein ...
mfG - chris48
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von chris48: 24.03.2009 19:40.
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24.03.2009 19:39 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Dass es sich hier nicht um eine Besitzaufgabe nach § 959 BGB handelt, dürfte allein schon aus dem Urteil vom Sommer 2002 hervorgehen. Ergo scheidet eine Inbesitznahme nach § 958 (1) BGB hier aus. Ob man einen Erwerb im guten Glauben nach § 932 BGB in Betracht ziehen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Die obigen Ausführungen stellen lediglich meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit dieser Ausführungen wird nicht übernommen.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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24.03.2009 20:43 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
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Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Hallo,
jetzt darf sich mal wieder ein Gericht mit dem KL-12 auseinandersetzen. Bei der Verhaftung (11. Januar 2011) eines 33-jährigen in Halberstadt wegen Verstöße gegen Betäubungsmittel- und Waffengesetz hat die Polizei noch ein paar DDR-Scheine aus dem Stollen zu Tage befördert. Nach dem die 2002 verurteilten Herren im gleichen Alter sind, könnte da auch ein Zusammenhang bestehen ...
Quelle: LZV-Online
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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14.02.2011 23:53 |
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dado
Zigarette-mit-Ro248-Anzünder
Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 7.943
Wohnort: im Süden
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Hallo ,
Interessant finde ich das auf dem Bild nur ein 100er Forumcheck zu sehen ist und der ist auch noch beschädigt !
Gruss dado
__________________ Lieber Kleingeld als kein Geld !
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15.02.2011 07:02 |
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Monique
Administrator
Dabei seit: 31.10.2005
Beiträge: 10.551
Wohnort: Sachsen
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Servus,
Zitat: |
wo bitte ist der Unterschied zur NS-Zeit?
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Bitte ganz vorsichtig mit solchen Äußerungen. Sollte sich hier eine hitzige Debatte entwickeln, ist das Thema dicht.
Das ist keine Zensur, aber dafür gibt es andere Foren.
Gruß Steffen
__________________ Auch unter den Lappen gibt es Lumpen.
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27.11.2011 19:55 |
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dollarsammler2008 unregistriert
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Hallo Alle eins steht mal wieder fest , die Politik hat versagt und der kleinen Mann soll es ausbaden wie immer.
typisch
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28.11.2011 12:11 |
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androl
Bundeskassenschein-Besitzer
Dabei seit: 04.08.2004
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Wohnort: Valleych.Uppersendl.
-Foresten-Princenr.-
Shalln
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Ich denke, der Unterschied liegt auch in der Größe der Gefahr, dass die Symbole von verfassungsfeindlichen/gewaltbereiten Gruppen verwendet werden!
Die Symbole der Nazis könnten von dem NPD-Gesindel durchaus verwendet werden, wenn sie nicht verboten wären. Auch die Reichsflaggen werden ja regelmäßig geschwenkt.
Aber Antifa-Gesindel, das mit DDR-Flaggen (oder RAF-Symbolen) rumläuft? Gibts das?
Andere Parteien wollen ja das NPD-Verbotsverfahren neu aufrollen. Die Union lenkt die Aufmerksamkeit lieber auf die andere Seite.
__________________ Zhàozhōu, ein chinesischer Zen-Meister, fragte eine Kuh:
"Hast du Buddhanatur oder nicht?"
Die Kuh antwortete: "Muh."
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28.11.2011 12:40 |
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dollarsammler2008 unregistriert
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Hallo Stefan (hajduk) was kann man da nicht verstehen?
Sowohl das NS wie auch das DDR Regime sind "Vorfahren" von uns,
es geht hierum um das Entnazifizierungsgesetz was jeder damals lebende
und die Politiker der damaligen Zeit unterschrieben haben ,vertretend für alle Nachkommen.
Bei den DDR Symbolen könnte es darum gehen das die DDR ein Gesetzeswiedriger Staat war und so heute behandelt wird ( nach heutiger Rechtlicher Grundlage)
Außerdem darf man solche Symbole verkaufen oder handeln wenn man
sich auf so nen Paragraphen geruft das es aus Staatsrechtlicher Aufklärung
geht , aber das sage ich jetzt mal ohne Freifahrtsschein.
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28.11.2011 14:02 |
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nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
Beiträge: 8.319
Wohnort: terra
Themenstarter
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Zitat: |
Original von dollarsammler2008
was kann man da nicht verstehen? |
Um ehrlich zu sein... die gesamte Aussage.
Nochmal: Wieso soll in dieser Frage die Politik versagt haben, da es sich hierbei lediglich um die Prüfung eines Verbots von Symbolen geht, „die in besonderer Weise für das SED-Unrechtsregime stehen“. Und was soll da der kleine Mann wieder ausbaden - wie immer?
Hast Du die beiden Artikel wirklich gelesen? Tut mir leid, aber für mich klingt deine Aussage nach einer... hm, Stereotype?
Zitat: |
Sowohl das NS wie auch das DDR Regime sind "Vorfahren" von uns,es geht hierum um das Entnazifizierungsgesetz was jeder damals lebende und die Politiker der damaligen Zeit unterschrieben haben ,vertretend für alle Nachkommen. |
Ich sehe, Du hast das Gesetz gelesen und weißt, worum es geht.
Zitat: |
Bei den DDR Symbolen könnte es darum gehen das die DDR ein Gesetzeswiedriger Staat war und so heute behandelt wird ( nach heutiger Rechtlicher Grundlage) |
Erkläre mir bitte den Begriff "gesetzeswidriger Staat". Basierend auf welcher Rechtsgrundlage?
Zitat: |
Außerdem darf man solche Symbole verkaufen oder handeln wenn man sich auf so nen Paragraphen geruft das es aus Staatsrechtlicher Aufklärung geht , aber das sage ich jetzt mal ohne Freifahrtsschein. |
Grüße
nick1k
__________________ Bekanntlich steht die glänzende Situation eines Staates immer in einem gerechten Verhältnis zur Höhe seiner Schulden
HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
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28.11.2011 22:26 |
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hajduk
DM-Umtauscher
Dabei seit: 08.02.2011
Beiträge: 3.805
Wohnort: Newry, Tuaisceart Éireann
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Zitat: |
Original von dollarsammler2008
was kann man da nicht verstehen?
Sowohl das NS wie auch das DDR Regime sind "Vorfahren" von uns,
es geht hierum um das Entnazifizierungsgesetz was jeder damals lebende
und die Politiker der damaligen Zeit unterschrieben haben ,vertretend für alle Nachkommen.
Bei den DDR Symbolen könnte es darum gehen das die DDR ein Gesetzeswiedriger Staat war und so heute behandelt wird ( nach heutiger Rechtlicher Grundlage)
Außerdem darf man solche Symbole verkaufen oder handeln wenn man
sich auf so nen Paragraphen geruft das es aus Staatsrechtlicher Aufklärung
geht , aber das sage ich jetzt mal ohne Freifahrtsschein. |
Hallo Stephan,
wie ist denn das wieder zu verstehen?
Das grenzt ja an groben Unfug! Siehe da: http://de.wikipedia.org/wiki/Bel%C3%A4st...r_Allgemeinheit
Ne, du machst jetzt in Comedy, gell?
Wie kommst du auf das schmale Brett so einen Schmarrn zu schreiben?
Hier eine kleine Lektion zu deinem Entnazifizierungsgesetz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Entnazifizierung
( Es war übrigens nicht der Fall das die erforderlichen Stifte, welche gebraucht wurden damit jeder lebende dieses Entnazifizierungsgesetz unterschreibt von den alliierten an die Nazis verkauft wurden! Das war also keine verdeckte Reparationszahlung!
)
Wer hat dir denn den Quark mit dem illegalen Staat der DDR erzählt?
Diese Person war unwissend oder wollte dich aufs Glatteis führen!
Ein absoluter Schwachsinn!
Kuckst du: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundlagenvertrag
Das mit dem verkaufen, handeln und Paragraphen überfordert mich total!
__________________ banknotesword
Da werden Sie geholfen!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von hajduk: 29.11.2011 00:24.
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29.11.2011 00:02 |
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dollarsammler2008 unregistriert
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Halllo Nick1k
Die rechtliche Aufarbeitung des DDR-Unrechts
http://books.google.de/books?id=iePcX4In...aat&f=false
Wenn es also DDR Unrecht gab
oder verstehe ich etwas falsch ?
Dazu gab es doch Verurteilungen von Führungsmitgliedern
warum das denn wenn alle Gesetzestreu gewesen wären ?
@hajduk
mancxhmal geht es mit mir durch
ich weiß nur das man diesen Paragraphen meistens bei dazugehöigen
Auktionen sieht bei Ebay
leider finde ich gerade keinen
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29.11.2011 00:37 |
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Monique
Administrator
Dabei seit: 31.10.2005
Beiträge: 10.551
Wohnort: Sachsen
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Servus Stephan,
Es ist schon interessant, was man beim Googeln so alles findet.
Ich wage aber mal zu behaupten, daß mindestens 3/4 der in Deutschland lebenden Menschen intellektuell gar nicht in der Lage sind, dieses Buch in seiner Gesamtheit zu verarbeiten.
Gruß Steffen
__________________ Auch unter den Lappen gibt es Lumpen.
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29.11.2011 02:42 |
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jause
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Servus,
ich hab mir jetzt diesen Thread reingezogen und bin aus dem Lachen/Staunen nicht mehr rausgekommen.....
Da versteigt sich also einer der Jungen Union dazu Blödsinn von sich zu geben...... und dann gehts hier ab das es eine wahre Freude ist
Diese Eingabe ist ähnlich rechtlich relevant wie die interne Abstimmung der FDP über den Rettungsschirm!
Auch wenn manche dieser Jungdynamiker gerne wichtig wären.....die Entscheidung darüber darf Gottseidank immer noch das Volk treffen..... nachzufragen bei all jenen die gerne etwas bewegt hätten in diesem Staat
also bevor Ihr euch hier weiter unschöne Sachen an den Kopf werft oder mit Argumenten im Neglige rumhaut..... nehmt das ganze als das was es ist! - ein Zeitungsbericht der mehr Aufmerksamkeit erhalten hat als er verdient
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Man weis nie genau was man hat...
bevor man mit dem Aufräumen fertig ist
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29.11.2011 08:12 |
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androl
Bundeskassenschein-Besitzer
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-Foresten-Princenr.-
Shalln
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Zitat: |
Original von jause
die Entscheidung darüber darf Gottseidank immer noch das Volk treffen..... nachzufragen bei all jenen die gerne etwas bewegt hätten in diesem Staat
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du meinst, man macht eine Volksabstimmung zur Frage, ob man Hammer und Zirkel verbieten soll?
Das meiste hier im Staat wird von Politikern beschlossen, und zwar vom Bundestag und evtl. -rat. Dort sitzt dann nicht nur die JU, da muss man dann auch noch den Koalitionspartner überzeugen, und das ist evtl. schwieriger, als das Volk mit plakatierten 1,5 Mrd. Ausstiegskosten zu schockieren oder zu behaupten, ohne einen Tiefbahnhof könne man keine Schnellfahrstrecke bauen
__________________ Zhàozhōu, ein chinesischer Zen-Meister, fragte eine Kuh:
"Hast du Buddhanatur oder nicht?"
Die Kuh antwortete: "Muh."
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29.11.2011 10:46 |
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