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changnoi
Dabei seit: 16.03.2010
Beiträge: 3.835
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
Und weil da oft in der Richtung getrickst wird, ist der Zoll bei Retouren und Geschenken in aller Regel sehr hellhörig. |
Meiner Erfahrung nach ist der Zoll immer hellhörig.
Ich habe zuletzt wieder ein Ding erlebt, da schämte ich mich in Grund und Boden.
Bei der Einreise nach Deutschland mussten zwei Bekannte aus Thailand ihren Schmuck, den sie seit 20 Jahren besitzen, verzollen.
Haben sie natürlich nicht getan, sind einfach der Schlange hinterher durch den grünen Ausgang, zumal sie auch kein Wort lesen können. So würde es uns in Thailand auch gehen.
Englisch können die beiden auch nicht und selbst wenn, lesen könnten sie es auf keinen Fall.
Naja, Fazit war, dass sie fast 1200€ für ihren eigenen Schmuck bezahlt haben und den selben Betrag als Strafe noch einmal oben drauf.
Sicher, hätte man da mit einem teuren Anwalt was machen können, wäre dann aber teurer geworden und dann noch 20 Jahre alte Quittungen zu besorgen ...
Ich habe mich echt geschämt.
__________________ MORGEN IST HEUTE SCHON GESTERN
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04.02.2020 12:00 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Hallo,
ab Juli 2021 ist der § 1a EUStBV nicht mehr wirksam. Aber was bedeutet das?
Bisher gibt es eine Einfuhrumsatzsteuerfreiheit für Waren deren Gesamtwert 22 Euro je Sendung nicht übersteigt. Das wird ab Juli 2021 dann nicht mehr geben. Kommt also ein Brief von außerhalb der EU, dann ist immer Einfuhrumsatzsteuer fällig, wenn der Empfänger eine Privatperson ist.
Der Wegfall der Freigrenze von 22 Euro betrifft übrigens nicht nur Deutschland, sondern auch alle anderen Länder der EU.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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23.12.2020 20:31 |
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cat$man$
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.10.2004
Beiträge: 11.490
Wohnort: Katzenohrbach
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Also alles was wir uns ab jetzt aus den Staaten oder aus UK schicken lassen, landet evtl. schon mal beim Zoll
__________________ Miau, ich habe gesprochen
Gruß Cat$Man$
Der Schein trügt, wenn es ein falscher ist
WarI ned so wiarI bi so warI a nedI
Many solutions were suggested, but most of these were largely concerned with the movement of small pieces of paper.
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23.12.2020 21:25 |
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changnoi
Dabei seit: 16.03.2010
Beiträge: 3.835
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Zitat: |
Original von cat$man$
Also alles was wir uns ab jetzt aus den Staaten oder aus UK schicken lassen, landet evtl. schon mal beim Zoll
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Ich gehe mal schwer davon aus, dass jede Sendung auch bisher schon beim Zoll gelandet ist.
Bei meinen Sendungen war immer ein grüner Zollabfertigungs-Aufkleber drauf. Und dabei war es egal, was auf der Erklärung für ein Betrag stand.
Was ich da schon alles erlebt habe, ich könnte ein Buch schreiben. Aber - normaaal
__________________ MORGEN IST HEUTE SCHON GESTERN
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23.12.2020 21:50 |
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rista
Dabei seit: 20.11.2005
Beiträge: 2.873
Wohnort: Thüringen/Erzgebirge
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Wenn das so kommt, wird es eine Verschwendung von Steuergeldern. Wenn ich mir vorstelle, dass ich erstens bei einer 10$ Bestellung fast 100km zum Amt muss, um dann 1,49 Umsatzsteuer zu zahlen und die gut dotierten Beamten eine halbe Stunde für die Formalitäten brauchen und das alles zu "Servicezeiten", die einen Tag Urlaub benötigen... </polemik>
Welche Gründe gibt es denn für den Wegfall, war das eine Regelung mit Verfallfrist?
Ab und an findet man selbst als Notgeldsammler mal was außerhalb, aber die WBN-Sammler wird es heftiger treffen. Da hilft dann wohl nur der alte Trick, die Sendung wie einen Brief von Tante Kate ausehen zu lassen...
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23.12.2020 21:53 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von rista
Welche Gründe gibt es denn für den Wegfall, war das eine Regelung mit Verfallfrist? |
Hallo,
das war eine Entscheidung der EU-Kommission, die aber schon eine Weile im Raum schwebte. Der Stichtag wäre eigentlich der 1. Januar 2021 gewesen, wegen Corona hat man das auf Juli verschoben. Grund der Maßnahme ist die Wettbewerbsverzerrung durch Kleinlieferungen aus China, die quasi steuerfrei in die EU kommen.
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23.12.2020 22:12 |
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rista
Dabei seit: 20.11.2005
Beiträge: 2.873
Wohnort: Thüringen/Erzgebirge
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
das war eine Entscheidung der EU-Kommission, die aber schon eine Weile im Raum schwebte. Der Stichtag wäre eigentlich der 1. Januar 2021 gewesen, wegen Corona hat man das auf Juli verschoben. Grund der Maßnahme ist die Wettbewerbsverzerrung durch Kleinlieferungen aus China, die quasi steuerfrei in die EU kommen. |
Danke! Für diese Maßnahme absolut nachvollziehbar, zumal ein guter Anteil der so eindringenden Ware einfach nur billigster Müll ist und wenn er nicht funktioniert: ex & hopp. Ich schätze aber, dass viele der Anbieter schon nachgezogen haben und nun direkt aus dem Container ab HH & Co. verkaufen. Schade ist, dass man mit einer angedachten guten Tat wieder x schlechte Dinge nach sich zieht. Schauen wir, wie sich das dann in der Praxis für die Sammler gestaltet.
Gruß rista
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24.12.2020 00:56 |
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Lord Vader
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 29.05.2005
Beiträge: 12.239
Wohnort: Österreich
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
Zitat: |
Original von rista
Welche Gründe gibt es denn für den Wegfall, war das eine Regelung mit Verfallfrist? |
Hallo,
das war eine Entscheidung der EU-Kommission, die aber schon eine Weile im Raum schwebte. Der Stichtag wäre eigentlich der 1. Januar 2021 gewesen, wegen Corona hat man das auf Juli verschoben. Grund der Maßnahme ist die Wettbewerbsverzerrung durch Kleinlieferungen aus China, die quasi steuerfrei in die EU kommen. |
So die neue Regelung für Österreich steht und gilt nur für Bestellungen beim Händler im Ausland, für Privat an Privat gibt es bis 150 Euro keine Zollformalitäten
__________________ Gruß
Roland
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11.01.2021 18:09 |
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QQQAA
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.06.2012
Beiträge: 10.571
Wohnort: Niederbayern
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14.07.2021 20:55 |
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maxlooe
Dabei seit: 18.01.2005
Beiträge: 648
Wohnort: Oberösterreich
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Wirtschaftsbeteiligter: Eine Person, die
im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst ist.
Eine Privatperson ist kein Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollkodex
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14.07.2021 20:58 |
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maxlooe
Dabei seit: 18.01.2005
Beiträge: 648
Wohnort: Oberösterreich
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Zitat: |
Original von cengelha
Zitat: |
Original von maxlooe
Wirtschaftsbeteiligter: Eine Person, die
im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst ist.
Eine Privatperson ist kein Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollkodex |
Nicht ganz richtig, ab zehn Zollanmeldungen pro Jahr musst du als Privatperson die EORI-Nummer in Deutschland beantragen!! Gilt aber wohl EU-weit!! |
Ja das ist richtig. Aber wer hat das schon... Wohl nur Händler.
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14.07.2021 21:44 |
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cengelha
Katalogfehlerentdecker
Dabei seit: 25.08.2005
Beiträge: 2.120
Wohnort: Deutschland
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Drei oder vier Auktionen in USA, zusätzlich einige Auktionen in GB, dann noch ein oder zwei Auktionen auf eBay - ruckzuck bist du dabei!
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Gruß cengelha!
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14.07.2021 22:10 |
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Swartalf
Dabei seit: 15.12.2012
Beiträge: 574
Wohnort: Hannover
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Zitat: |
Original von cengelha
Drei oder vier Auktionen in USA, zusätzlich einige Auktionen in GB, dann noch ein oder zwei Auktionen auf eBay - ruckzuck bist du dabei! |
Dann bin ich mal gespannt, was da auf mich zukommt, nachdem ich bei zwei britischen Verkäufern Scheine erworben habe. Hängt das ganze nicht auch davon ab, inwieweit der Zoll annimmt oder annehmen muß, daß zu verzollende Wirtschaftsgüter im Brief oder Päckchen enthalten sind? Der Vorteil von Briefen ist ja schließlich, daß diese wie Privatbriefe aussehen, sofern der Absendername nicht den Inhalt verrät.
Bisher mußte ich nur einmal etwas aus den USA verzollen, alle anderen aus Rußland, Ukraine, Singapur, Hongkong, Uruguay, Türkei erfolgten problemlos.
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15.07.2021 17:53 |
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Lord Vader
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 29.05.2005
Beiträge: 12.239
Wohnort: Österreich
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Habe heute eine Menge an Scheinen aus Kanada bekommen, Wertbrief, ging glatt ohne Zoll, dafür musste ich für 2 Handyhüllen 1,41 Euro Zoll und 5 Euro Bearbeitung bezahlen, ob das den Aufwand lohnt
__________________ Gruß
Roland
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15.07.2021 18:25 |
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WORLDNOTES
Banknote-mit-Pinzette-Anfasser
Dabei seit: 20.06.2005
Beiträge: 6.460
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Ich habe einen brief aus Malaysia bekommen mit der Zollerklärung "Dokument"
DHL hat dafür 9,82€ genommen ohne Hinweis auf irgend eine Gebühr.
Es gab aber eine Quittung
Der Postbote hat direkt klar 10€ verlangt.
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15.07.2021 18:34 |
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cengelha
Katalogfehlerentdecker
Dabei seit: 25.08.2005
Beiträge: 2.120
Wohnort: Deutschland
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Wartet mal ab, wenn ihr eine Sendung über UPS oder Fedex bekommt, dann kommt so richtig Freude auf!
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Gruß cengelha!
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15.07.2021 20:05 |
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cengelha
Katalogfehlerentdecker
Dabei seit: 25.08.2005
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Zitat: |
Original von WORLDNOTES
Ich habe einen brief aus Malaysia bekommen mit der Zollerklärung "Dokument"
DHL hat dafür 9,82€ genommen ohne Hinweis auf irgend eine Gebühr.
Es gab aber eine Quittung
Der Postbote hat direkt klar 10€ verlangt. |
6€ sind Auslagenpauschale der Rest 3,82€ Fantasiesteuer!
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Gruß cengelha!
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15.07.2021 20:09 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von cat$man$
Ich habe mir jetzt auf der Insel einen 100 Pund-Schein (Schottland) bestellt.
Mit Paypal habe ich so genannte Einfuhrabgaben bezahlt.
Sind damit nicht die Zollgebühren schon erledigt?
Der VK hat dann eine Zollerklärung auf das Päckchen geklebt
und der Zoll hat dann wieder Einfuhrabgaben verlangt.
Habe ich jetzt 2 x Zoll bezahlt? |
Hallo,
vermutlich hast Du doppelt bezahlt. Wenn das Zeug über eBay lief, dann ist hier die Möglichkeit die doppelt bezahlte EUSt zurückzubekommen:
https://www.ebay.de/help/buying/paying-i...d=4771#section5
Damit die Doppelbesteuerung nicht passiert, gibt es bei Waren bis 150 Euro die IOSS-Regelung. Wenn aber der Verkäufer die IOSS-Nummer nicht elektronisch an den Versand-Dienstleister übersendet, dann weiß keiner, dass die EUSt schon bezahlt ist. Zudem sind einige der UK-Transportunternehmer mit der IOSS auch noch komplett überfordert.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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10.07.2022 02:05 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Hallo,
das kann in der Tat passieren, dass alles im Zollamt landet, oder die Post kassiert das im Nachnahme-Prinzip.
Da ist die Deutsche Post derzeit noch am klären, wie das gehen soll, bei der Vielzahl der Sendungen.
Vor allem in Österreich dürfte das allerdings ein richtiger Spaß werden.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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23.12.2020 22:07 |
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Marty
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.052
Wohnort: Ruhrgebiet
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Ein Versuch wäre es wert. Wenn es klappt, muss man sich das merken. 19 % auf 675 € ist schließlich kein Pappenstiel. Und kann ja wirklich keiner nachprüfen, was letztendlich zurückgesendet wird.
__________________ Ihr gehaltreiches Paket überraschte mich an einem tristen Tage [...]. Sogleich war ich aufgeregt und aufgemuntert, diese neuen Beyträge zu katalogiren, einzurangiren und mich dabey an dem Anschwellen [...] zu erfreuen.
Goethe, 1812 über das Sammeln
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12.10.2019 21:07 |
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Marty
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.052
Wohnort: Ruhrgebiet
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Ich habe inzwischen vergessen, wie sich die Steuer nennt. Es waren aber zuletzt bei mir immer die höheren 19 %. Wir hatten das mal im Forum diskutiert. Und die Freigrenze lag bei kleiner 40 Euros inklusive Porto. Es betraf eigentlich nur Sendungen aus den USA. Und zwar die, die für teuer Geld versendet wurden. Normale USA Briefe waren nie betroffen. Ich hatte als Rechnungsnachweis immer einen Bildschirmdruck von dem Schein ausgedruckt und zur Abholung mitgenommen, da ich meistens wusste, um was es sich handelt. Wie gesagt, sie haben es vor Ort nie verglichen, habe den Brief auch nie öffnen müssen. Wenn jetzt 150 Euro frei sind, umso besser. Teurer sind meine Noten sowieso nicht
__________________ Ihr gehaltreiches Paket überraschte mich an einem tristen Tage [...]. Sogleich war ich aufgeregt und aufgemuntert, diese neuen Beyträge zu katalogiren, einzurangiren und mich dabey an dem Anschwellen [...] zu erfreuen.
Goethe, 1812 über das Sammeln
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13.10.2019 17:22 |
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chinnotes (†)
Dabei seit: 01.11.2005
Beiträge: 2.660
Meine eBay-Auktionen:
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"Sendungen mit geringem Wert
Voraussetzungen
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Hinweis
Bei der Feststellung, ob Wertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend.
Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.
Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Union, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.
Ausgenommen von der Zollfreiheit und damit auch von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch:
Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke
Tabak und Tabakwaren
Parfüms und Eau de Toilette
Warenwert
Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer.
Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet."
__________________ Funes mihi ceciderunt in praeclaris
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13.10.2019 18:27 |
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freiberger
Tanger-in-Bündeln-Verkäufer
Dabei seit: 14.01.2007
Beiträge: 8.163
Wohnort: Schwedt
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Alle USA Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel. Du kannst in New York, als Beispiel, problemlos mit 20 Dollar aus 1830, als Beispiel, bezahlen und bekommst Dein Wechselgeld. Das der Kassierer das dann selber für sich umtauscht, ist ne andere Sache.
__________________ Meine Notgeld-Sammlung
Eine Banknote ist immer nur die Inkaufnahme einer Schuld .....
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23.12.2020 23:21 |
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