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Zum Ende der Seite springen Zoll
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 RE: Zoll changnoi 04.02.2020 12:00
 2021 Huehnerbla 23.12.2020 20:31
 RE: 2021 cat$man$ 23.12.2020 21:25
 RE: 2021 changnoi 23.12.2020 21:50
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 RE: 2021 Huehnerbla 23.12.2020 22:12
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 RE: 2021 maxlooe 14.07.2021 20:58
 RE: 2021 cat$man$ 14.07.2021 21:22
 RE: 2021 cengelha 14.07.2021 21:40
 RE: 2021 maxlooe 14.07.2021 21:44
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 RE: 2021 Lord Vader 15.07.2021 18:25
 RE: 2021 WORLDNOTES 15.07.2021 18:34
 RE: 2021 cengelha 15.07.2021 20:05
 RE: 2021 cengelha 15.07.2021 20:09
 RE: 2021 cat$man$ 09.07.2022 21:45
 RE: 2021 Huehnerbla 10.07.2022 02:05
 RE: 2021 Huehnerbla 23.12.2020 22:07
 RE: Zoll Marty 12.10.2019 21:07
 RE: Zoll maxlooe 13.10.2019 14:39
 RE: Zoll Marty 13.10.2019 17:22
 RE: Zoll chinnotes (†) 13.10.2019 18:27
 RE: Zoll freiberger 23.12.2020 23:21
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Zitat:
Original von Huehnerbla
Und weil da oft in der Richtung getrickst wird, ist der Zoll bei Retouren und Geschenken in aller Regel sehr hellhörig.


Meiner Erfahrung nach ist der Zoll immer hellhörig.
Ich habe zuletzt wieder ein Ding erlebt, da schämte ich mich in Grund und Boden.
Bei der Einreise nach Deutschland mussten zwei Bekannte aus Thailand ihren Schmuck, den sie seit 20 Jahren besitzen, verzollen.
Haben sie natürlich nicht getan, sind einfach der Schlange hinterher durch den grünen Ausgang, zumal sie auch kein Wort lesen können. So würde es uns in Thailand auch gehen.
Englisch können die beiden auch nicht und selbst wenn, lesen könnten sie es auf keinen Fall.
Naja, Fazit war, dass sie fast 1200€ für ihren eigenen Schmuck bezahlt haben und den selben Betrag als Strafe noch einmal oben drauf.
Sicher, hätte man da mit einem teuren Anwalt was machen können, wäre dann aber teurer geworden und dann noch 20 Jahre alte Quittungen zu besorgen ...
Ich habe mich echt geschämt.

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04.02.2020 12:00 changnoi ist offline E-Mail an changnoi senden Beiträge von changnoi suchen Nehmen Sie changnoi in Ihre Freundesliste auf
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2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

ab Juli 2021 ist der § 1a EUStBV nicht mehr wirksam. Aber was bedeutet das?

Bisher gibt es eine Einfuhrumsatzsteuerfreiheit für Waren deren Gesamtwert 22 Euro je Sendung nicht übersteigt. Das wird ab Juli 2021 dann nicht mehr geben. Kommt also ein Brief von außerhalb der EU, dann ist immer Einfuhrumsatzsteuer fällig, wenn der Empfänger eine Privatperson ist.

Der Wegfall der Freigrenze von 22 Euro betrifft übrigens nicht nur Deutschland, sondern auch alle anderen Länder der EU.

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23.12.2020 20:31 Huehnerbla ist offline E-Mail an Huehnerbla senden Beiträge von Huehnerbla suchen Nehmen Sie Huehnerbla in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Also alles was wir uns ab jetzt aus den Staaten oder aus UK schicken lassen, landet evtl. schon mal beim Zoll kopfkratzend

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Miau, ich habe gesprochen Katze Gruß Cat$Man$
Der Schein trügt, wenn es ein falscher ist

WarI ned so wiarI bi so warI a nedI

Many solutions were suggested, but most of these were largely concerned with the movement of small pieces of paper.
23.12.2020 21:25 cat$man$ ist offline Beiträge von cat$man$ suchen Nehmen Sie cat$man$ in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von cat$man$
Also alles was wir uns ab jetzt aus den Staaten oder aus UK schicken lassen, landet evtl. schon mal beim Zoll kopfkratzend


Ich gehe mal schwer davon aus, dass jede Sendung auch bisher schon beim Zoll gelandet ist.
Bei meinen Sendungen war immer ein grüner Zollabfertigungs-Aufkleber drauf. Und dabei war es egal, was auf der Erklärung für ein Betrag stand.
Was ich da schon alles erlebt habe, ich könnte ein Buch schreiben. Aber - normaaal gross grinsend

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23.12.2020 21:50 changnoi ist offline E-Mail an changnoi senden Beiträge von changnoi suchen Nehmen Sie changnoi in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wenn das so kommt, wird es eine Verschwendung von Steuergeldern. Wenn ich mir vorstelle, dass ich erstens bei einer 10$ Bestellung fast 100km zum Amt muss, um dann 1,49 Umsatzsteuer zu zahlen und die gut dotierten Beamten eine halbe Stunde für die Formalitäten brauchen und das alles zu "Servicezeiten", die einen Tag Urlaub benötigen... </polemik>
Welche Gründe gibt es denn für den Wegfall, war das eine Regelung mit Verfallfrist?
Ab und an findet man selbst als Notgeldsammler mal was außerhalb, aber die WBN-Sammler wird es heftiger treffen. Da hilft dann wohl nur der alte Trick, die Sendung wie einen Brief von Tante Kate ausehen zu lassen...
23.12.2020 21:53 rista ist offline E-Mail an rista senden Beiträge von rista suchen Nehmen Sie rista in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von rista
Welche Gründe gibt es denn für den Wegfall, war das eine Regelung mit Verfallfrist?

Hallo,

das war eine Entscheidung der EU-Kommission, die aber schon eine Weile im Raum schwebte. Der Stichtag wäre eigentlich der 1. Januar 2021 gewesen, wegen Corona hat man das auf Juli verschoben. Grund der Maßnahme ist die Wettbewerbsverzerrung durch Kleinlieferungen aus China, die quasi steuerfrei in die EU kommen.

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23.12.2020 22:12 Huehnerbla ist offline E-Mail an Huehnerbla senden Beiträge von Huehnerbla suchen Nehmen Sie Huehnerbla in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Und wenn ich mir gesetzliche Zahlungsmittel, also aktuelle Banknoten schicken lasse?

Und wenn ich mir Large Size Dollars aus den Staaten schicken lass, die noch legal tender sind?

Weiß da jemand mehr?

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23.12.2020 22:21 cat$man$ ist offline Beiträge von cat$man$ suchen Nehmen Sie cat$man$ in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Huehnerbla
das war eine Entscheidung der EU-Kommission, die aber schon eine Weile im Raum schwebte. Der Stichtag wäre eigentlich der 1. Januar 2021 gewesen, wegen Corona hat man das auf Juli verschoben. Grund der Maßnahme ist die Wettbewerbsverzerrung durch Kleinlieferungen aus China, die quasi steuerfrei in die EU kommen.


Danke! Für diese Maßnahme absolut nachvollziehbar, zumal ein guter Anteil der so eindringenden Ware einfach nur billigster Müll ist und wenn er nicht funktioniert: ex & hopp. Ich schätze aber, dass viele der Anbieter schon nachgezogen haben und nun direkt aus dem Container ab HH & Co. verkaufen. Schade ist, dass man mit einer angedachten guten Tat wieder x schlechte Dinge nach sich zieht. Schauen wir, wie sich das dann in der Praxis für die Sammler gestaltet.

Gruß rista
24.12.2020 00:56 rista ist offline E-Mail an rista senden Beiträge von rista suchen Nehmen Sie rista in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Huehnerbla
Zitat:
Original von rista
Welche Gründe gibt es denn für den Wegfall, war das eine Regelung mit Verfallfrist?

Hallo,

das war eine Entscheidung der EU-Kommission, die aber schon eine Weile im Raum schwebte. Der Stichtag wäre eigentlich der 1. Januar 2021 gewesen, wegen Corona hat man das auf Juli verschoben. Grund der Maßnahme ist die Wettbewerbsverzerrung durch Kleinlieferungen aus China, die quasi steuerfrei in die EU kommen.


So die neue Regelung für Österreich steht und gilt nur für Bestellungen beim Händler im Ausland, für Privat an Privat gibt es bis 150 Euro keine Zollformalitäten gross grinsend

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Gruß
Roland
11.01.2021 18:09 Lord Vader ist offline E-Mail an Lord Vader senden Beiträge von Lord Vader suchen Nehmen Sie Lord Vader in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Abgabenfreiheit besteht generell für Waren unter 150 EUR im Zollgebiet der Union.

Kursgültige Banknoten mit der Zolltarifnummer:

4907 0030 -BANKNOTEN

sind aber sowieso zollfrei. Drittlandszollsatz (103)
ERGA OMNES (ALLE) 0,00 %

Da ist es egal ob die 150 EUR wert sind oder mehr.

Und eine EORI-Nummer benötigen nur Wirtschaftsbeteiligte.

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von maxlooe: 14.07.2021 20:09.

14.07.2021 20:08 maxlooe ist offline E-Mail an maxlooe senden Beiträge von maxlooe suchen Nehmen Sie maxlooe in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Was heißt Wirtschaftsbeteiligte? Sobald ich was kaufe, nehm ich an der Wirtschaft teil. (Nicht nur in der Wirtschaft, sagte mein WR-Lehrer immer.)

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von cat$man$: 14.07.2021 20:29.

14.07.2021 20:28 cat$man$ ist offline Beiträge von cat$man$ suchen Nehmen Sie cat$man$ in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle...ummer_node.html

Da wird geholfen..(und ich helfe dir ja auch gerne)
Im Dienste des Sammlers

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Sammeln macht Freude, und kostet nicht viel!
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wirtschaftsbeteiligter: Eine Person, die
im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst ist.

Eine Privatperson ist kein Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollkodex

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14.07.2021 20:58 maxlooe ist offline E-Mail an maxlooe senden Beiträge von maxlooe suchen Nehmen Sie maxlooe in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ok, also auch nicht der Endverbraucher, das ist schon mal gut! händeklatschend

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von cat$man$: 14.07.2021 21:25.

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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von maxlooe
Wirtschaftsbeteiligter: Eine Person, die
im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst ist.

Eine Privatperson ist kein Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollkodex


Nicht ganz richtig, ab zehn Zollanmeldungen pro Jahr musst du als Privatperson die EORI-Nummer in Deutschland beantragen!! Gilt aber wohl EU-weit!!

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Ohrvieh Gruß cengelha!

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14.07.2021 21:40 cengelha ist offline E-Mail an cengelha senden Beiträge von cengelha suchen Nehmen Sie cengelha in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von cengelha
Zitat:
Original von maxlooe
Wirtschaftsbeteiligter: Eine Person, die
im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst ist.

Eine Privatperson ist kein Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollkodex


Nicht ganz richtig, ab zehn Zollanmeldungen pro Jahr musst du als Privatperson die EORI-Nummer in Deutschland beantragen!! Gilt aber wohl EU-weit!!


Ja das ist richtig. Aber wer hat das schon... Wohl nur Händler.

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14.07.2021 21:44 maxlooe ist offline E-Mail an maxlooe senden Beiträge von maxlooe suchen Nehmen Sie maxlooe in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Drei oder vier Auktionen in USA, zusätzlich einige Auktionen in GB, dann noch ein oder zwei Auktionen auf eBay - ruckzuck bist du dabei!

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14.07.2021 22:10 cengelha ist offline E-Mail an cengelha senden Beiträge von cengelha suchen Nehmen Sie cengelha in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von cengelha
Drei oder vier Auktionen in USA, zusätzlich einige Auktionen in GB, dann noch ein oder zwei Auktionen auf eBay - ruckzuck bist du dabei!


Dann bin ich mal gespannt, was da auf mich zukommt, nachdem ich bei zwei britischen Verkäufern Scheine erworben habe. Hängt das ganze nicht auch davon ab, inwieweit der Zoll annimmt oder annehmen muß, daß zu verzollende Wirtschaftsgüter im Brief oder Päckchen enthalten sind? Der Vorteil von Briefen ist ja schließlich, daß diese wie Privatbriefe aussehen, sofern der Absendername nicht den Inhalt verrät.

Bisher mußte ich nur einmal etwas aus den USA verzollen, alle anderen aus Rußland, Ukraine, Singapur, Hongkong, Uruguay, Türkei erfolgten problemlos.
15.07.2021 17:53 Swartalf ist offline E-Mail an Swartalf senden Beiträge von Swartalf suchen Nehmen Sie Swartalf in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Habe heute eine Menge an Scheinen aus Kanada bekommen, Wertbrief, ging glatt ohne Zoll, dafür musste ich für 2 Handyhüllen 1,41 Euro Zoll und 5 Euro Bearbeitung bezahlen, ob das den Aufwand lohnt kopfkratzend

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15.07.2021 18:25 Lord Vader ist offline E-Mail an Lord Vader senden Beiträge von Lord Vader suchen Nehmen Sie Lord Vader in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich habe einen brief aus Malaysia bekommen mit der Zollerklärung "Dokument"

DHL hat dafür 9,82€ genommen ohne Hinweis auf irgend eine Gebühr.
Es gab aber eine Quittung

Der Postbote hat direkt klar 10€ verlangt.
15.07.2021 18:34 WORLDNOTES ist offline E-Mail an WORLDNOTES senden Beiträge von WORLDNOTES suchen Nehmen Sie WORLDNOTES in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wartet mal ab, wenn ihr eine Sendung über UPS oder Fedex bekommt, dann kommt so richtig Freude auf!

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15.07.2021 20:05 cengelha ist offline E-Mail an cengelha senden Beiträge von cengelha suchen Nehmen Sie cengelha in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von WORLDNOTES
Ich habe einen brief aus Malaysia bekommen mit der Zollerklärung "Dokument"

DHL hat dafür 9,82€ genommen ohne Hinweis auf irgend eine Gebühr.
Es gab aber eine Quittung

Der Postbote hat direkt klar 10€ verlangt.


6€ sind Auslagenpauschale der Rest 3,82€ Fantasiesteuer!

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15.07.2021 20:09 cengelha ist offline E-Mail an cengelha senden Beiträge von cengelha suchen Nehmen Sie cengelha in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Bitte noch mal zum Mitschreiben:

Ich habe mir jetzt auf der Insel einen 100 Pund-Schein (Schottland) bestellt.
Mit Paypal habe ich so genannte Einfuhrabgaben bezahlt.
Sind damit nicht die Zollgebühren schon erledigt?

Der VK hat dann eine Zollerklärung auf das Päckchen geklebt
und der Zoll hat dann wieder Einfuhrabgaben verlangt. kopfkratzend
Habe ich jetzt 2 x Zoll bezahlt?

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von cat$man$: 09.07.2022 21:47.

09.07.2022 21:45 cat$man$ ist offline Beiträge von cat$man$ suchen Nehmen Sie cat$man$ in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von cat$man$
Ich habe mir jetzt auf der Insel einen 100 Pund-Schein (Schottland) bestellt.
Mit Paypal habe ich so genannte Einfuhrabgaben bezahlt.
Sind damit nicht die Zollgebühren schon erledigt?

Der VK hat dann eine Zollerklärung auf das Päckchen geklebt
und der Zoll hat dann wieder Einfuhrabgaben verlangt. kopfkratzend
Habe ich jetzt 2 x Zoll bezahlt?

Hallo,

vermutlich hast Du doppelt bezahlt. Wenn das Zeug über eBay lief, dann ist hier die Möglichkeit die doppelt bezahlte EUSt zurückzubekommen:
https://www.ebay.de/help/buying/paying-i...d=4771#section5

Damit die Doppelbesteuerung nicht passiert, gibt es bei Waren bis 150 Euro die IOSS-Regelung. Wenn aber der Verkäufer die IOSS-Nummer nicht elektronisch an den Versand-Dienstleister übersendet, dann weiß keiner, dass die EUSt schon bezahlt ist. Zudem sind einige der UK-Transportunternehmer mit der IOSS auch noch komplett überfordert.

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10.07.2022 02:05 Huehnerbla ist offline E-Mail an Huehnerbla senden Beiträge von Huehnerbla suchen Nehmen Sie Huehnerbla in Ihre Freundesliste auf
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RE: 2021 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

das kann in der Tat passieren, dass alles im Zollamt landet, oder die Post kassiert das im Nachnahme-Prinzip.
Da ist die Deutsche Post derzeit noch am klären, wie das gehen soll, bei der Vielzahl der Sendungen.
Vor allem in Österreich dürfte das allerdings ein richtiger Spaß werden.

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23.12.2020 22:07 Huehnerbla ist offline E-Mail an Huehnerbla senden Beiträge von Huehnerbla suchen Nehmen Sie Huehnerbla in Ihre Freundesliste auf
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Ein Versuch wäre es wert. Wenn es klappt, muss man sich das merken. 19 % auf 675 € ist schließlich kein Pappenstiel. Und kann ja wirklich keiner nachprüfen, was letztendlich zurückgesendet wird.

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Also bei Banknoten nach Zolltarifnummer 49070030 fallen keinen Zollabgaben an.

Drucke sind in der Regel generell zollfrei. Was die Umsatzsteuer betrifft, die kann durchaus schlagend werden wenn es sich um Handelsware handelt (Etliche von euch handeln ja damit).

Der Zoll will hier UNBEDINGT eine Rechnung sehen. Solltet ihr versuchen eine schwindelige Proforma-Rechnung vor zu legen, wird der Zoll eine Zahlungsbestätigung von euch anfordern. Legt euch aber nicht mit dem Zoll an, der leitet schneller ein Finanzstrafverfahren ein als ihr gucken könnt.

Im Endeffekt kommt man aber sowieso um eine Zollanmeldung bei höheren Werten nicht herum. Einfach einen Zollspediteur fragen damit er die Anmeldung für euch vornehmen kann (gibts schon ab 40 Euro). Waren unter der 150 Euro Grenze sind UST und Zollfrei (=Freischreibung).

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13.10.2019 14:39 maxlooe ist offline E-Mail an maxlooe senden Beiträge von maxlooe suchen Nehmen Sie maxlooe in Ihre Freundesliste auf
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Ich habe inzwischen vergessen, wie sich die Steuer nennt. Es waren aber zuletzt bei mir immer die höheren 19 %. Wir hatten das mal im Forum diskutiert. Und die Freigrenze lag bei kleiner 40 Euros inklusive Porto. Es betraf eigentlich nur Sendungen aus den USA. Und zwar die, die für teuer Geld versendet wurden. Normale USA Briefe waren nie betroffen. Ich hatte als Rechnungsnachweis immer einen Bildschirmdruck von dem Schein ausgedruckt und zur Abholung mitgenommen, da ich meistens wusste, um was es sich handelt. Wie gesagt, sie haben es vor Ort nie verglichen, habe den Brief auch nie öffnen müssen. Wenn jetzt 150 Euro frei sind, umso besser. Teurer sind meine Noten sowieso nicht

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13.10.2019 17:22 Marty ist offline E-Mail an Marty senden Beiträge von Marty suchen Nehmen Sie Marty in Ihre Freundesliste auf
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"Sendungen mit geringem Wert
Voraussetzungen

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Hinweis

Bei der Feststellung, ob Wertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend.

Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.

Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Union, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.

Ausgenommen von der Zollfreiheit und damit auch von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch:

Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke
Tabak und Tabakwaren
Parfüms und Eau de Toilette

Warenwert

Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer.

Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet."

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Funes mihi ceciderunt in praeclaris
13.10.2019 18:27 chinnotes (†) ist offline E-Mail an chinnotes (†) senden Beiträge von chinnotes (†) suchen Nehmen Sie chinnotes (†) in Ihre Freundesliste auf
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Alle USA Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel. Du kannst in New York, als Beispiel, problemlos mit 20 Dollar aus 1830, als Beispiel, bezahlen und bekommst Dein Wechselgeld. Das der Kassierer das dann selber für sich umtauscht, ist ne andere Sache.

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