Zoll |
Karlos
Dabei seit: 07.07.2006
Beiträge: 783
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Zollabwicklung - oder andere Länder andere Sitten |
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
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Die Zollnummern sind ja glücklicherweise in der ganzen EU gleich. |
Ist das wahr?
Oder gilt auch in "unserer" geliebten EU der Politiker: andere Länder andere Sitten?
Übrigens, wie viele wissen wohne ich in einem südl Land, Mitglied der EU.
Ich hoffe, ich darf hier mal meine kleine (Zoll-) Geschichte schildern.
Hier mein Bericht:
Ich habe kürzlich in der Bucht u.a. eine 50 Won-Banknote v. Südkorea (genauer P-40a oD (1969) bei einem asiatischen Verkäufer gekauft.
Da ich den VerKäufer nicht kannte bat ich bei meiner PP-Zahlung um gute Verpackung.
Nach Wochen erhielt ich dieser Tage eine Postbenachrichtigung für eine Sendung aus dem Ausland mit der "Bitte" um Zahlung von € 27,00.
Auf dem Postamt bat ich den freundl. Postler mir bitte das Absende-Land u. den Absender zu nennen.
Bereitwillig zeigte man mir einen grossen Karton
mit einem (mir unbekannten) Absender aus Asien (dem gleichen Land des Verkäufers "meiner" Banknote).
Meine Frage wofür der Betrag verlangt wird wurde mir beantwortet, das sei Zoll.
Ich bat mir das Paket noch einmal genauer ansehen zu dürfen.
Auf dem angeklebten Paket-Einlieferungsschein konnte ich mit einiger Mühe das Wort Coin ??? u.
den Wert $ 50 entziffern.
Also kein Fernseher, Laptop, Tablet oder sonstiges elektonisches Gerät ... u. wohl auch kein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk
von einem asiatischen Geschäftsfreund oder Bekannten aus alten Tagen.
Ausserdem war das grosse (suspekte?) Paket, das anscheinend unserem Zoll sofort in die Augen fiel federleicht.
Auf dem anscheinend unbeschädigten Paket war sonst nichts, ausser einem kleineren roten Postaufkleber auf der Rückseite,
das der Empfänger eine Gebühr zu zahlen hat.
Ich war nicht gewillt, den oben genannten Betrag für diese mir unbekannte Paket-Sendung zu zahlen (Ich dachte zuerst es sind vielleicht Versandgebühren?)
u. wir einigten uns, dass Paket erst einmal bei der Post ruhen zu lassen.
Nach kleiner Suche im Internet gab mir der Postleiter eine Telefon-Nr.
in der Hauptstadt, die mir vielleicht weiterhelfen könnte.
Auf dem (internen) Postbeleg, den ich einsehen durfte absolut kein Hinweis oder gar Telefon-Nr. der ausstellenden Stelle
lediglich das Logo unserer nationalen Post, viele Nummern u.folgende Aufstellung:
Import_Umsatzsteuer: € 9,25,
Abwicklung: €14,98
Umsatzsteuer für Abwicklung: €3,15.
Total: € 27,38.
Gut. Ich sprach also mit jemandem unter der genannten Telefon-Nurmmer.
Volltreffer!
Anhand der EM-Nr. wurde mir gesagt, es handelt sich um eine zollpflichtige Einfuhr meinerseits auf die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten sei.
Grundlage sei die Angabe des Einlieferers (sprich $ 50,00 Warenwert).
Es bestehe keine Einspruchmöglichkeit; entweder bezahle ich oder die Sendung geht zurück.
Übrigens die Zollbehörde gibt es nur in der Hauptstadt. In unserer Grossstadt (Provinzhauptstadt), auch in anderen keine Zollbehörde, die man mit dem Paket besuchen könnte.
Auch das - von mir vorgeschlagene Öffnen des Pakets - unter Beisein des Poststellen-Leiters sei nicht möglich.
In Mein eBay sah ich dann später, die gleiche EM-Nr. wurde von “meinem” eBay-Verkäufer tatsächlich als “tracking number” für den erfolgten Versand genannt.
Auf Rückfrage entschuldigte sich der Verkäufer für die “etwas überdimensionierte” Verpackung
,
es sei seine erste Auslandssendung u. versprach mir die Rückerstattung der Kosten.
Also bezahlte ich am nächsten Tag – immer noch widerwillig - die m.E. sehr hohen Gebühren u.
nahm das Paket in Empfang mit einer kl. Quittung über den bezahlten Betrag.
Der immer noch freundliche Postler warf mir das Paket quasi in die Arme, so leicht war es u.
meinte vielleicht sei gar nichts im Paket.
Im meinem Büro angekommen öffnete ich das Paket unter Zeugen.
Es schien als blicke ich in einen (tiefen) Brunnen: Nichts, hohe, Kartonwände und totale Leere.
Doch halt, ganz unten ein Umschlag (hätten wir beinahe übersehen) u. darin tatsächlich, die von mir erwartete Banknote.
Zurück zum Anfang.
Sind die Zollvorschriften, -Kriterien u. Handhabungen in der EU einheitlich oder wurschtelt jede Zollbehörde in jedem EU-Land nach eigenen “Gut”dünken rum
u. muss man diese Art Zollabwicklung widerspruchslos akzeptieren.
Ich bitte um Entschuldigung für die Länge, würde zu meiner Geschichte gern einmal Eure Meinungen hören.
Karlos
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11.11.2015 23:11 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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RE: Zollabwicklung - oder andere Länder andere Sitten |
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Zitat: |
Original von Karlos
Zitat: |
Original von Huehnerbla
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Die Zollnummern sind ja glücklicherweise in der ganzen EU gleich. |
Ist das wahr? |
Ja, innerhalb der EU sind die Zolltarifnummern überall gleich.
Zitat: |
Original von Karlos
andere Länder andere Sitten? |
Hallo,
das ist in der Tat so. Zum ersten liegt das an den unterschiedlichen Einfuhrumsatzsteuersätzen, zum anderen an der inneren Organisatzion der Zollämter.
In Deutschland funktioniert das so, dass die Sendungen aus dem Ausland in einigen wenigen Zollämtern bearbeitet werden. Wenn nicht klar ist, was drin ist, oder wenn die Zollinhaltserklärung unplausibel erscheint, dann geht die Sendung zum Zollamt, das in der Nähe des Empfängers liegt und der Empfänger muss dort antanzen und die Sendung vor Ort öffnen. Ist ihm das zu lästig, kann er auch Nachweise über den Inhalt per Post einreichen, wenn dann der Zoll sein okay gibt, stellt der Post- oder Paketdienst die Sendung zu und kassiert die Einfuhrumsatzsteuer und haut noch eine Bearbeitungsgebühr (ab 10 Euro) oben drauf. Wenn klar ist, was in der Sendung drin ist, dann kassiert der Post- oder Paketdienst die Einfuhrumsatzsteuer plus Bearbeitungsgebühr ohne den Umweg über das Zielort-nahe Zollamt. Einige Post- und Paketdienste verzichten komplett auf das Kassieren der Einfuhrumsatzsteuer, dann landet die Sendung auch bei geklärtem Inhalt im Zollamt. Da es in Deutschland über 200 Zollämter gibt, ist das Abholen der Sendung im Zollamt zwar lästig, aber meistens nicht mit weiten Strecken verbunden. Wenn man verhindern will, dass der Post- oder Paketdienst Bearbeitungsgebühr kassieren kann, dann muss der Absender der Sendung draufschreiben, dass das über Selbstverzollung geht, dann landet die Sendung auch im nächstgelegenen Zollamt.
In Österreich kassiert der Post- oder Paketdienst nahezu immer die Einfuhrumsatzsteuer und haut noch eine Bearbeitungsgebühr (ab 10 Euro) oben drauf. Wenn nicht klar ist, was drin ist, oder wenn die Zollinhaltserklärung unplausibel erscheint, dann bleibt die Sendung liegen und des Empfänger muss gegenüber der Post angeben, was in der Sendung ist (mit Nachweis). Erst dann wird die Sendung zugestellt. Wenn man verhindern will, dass der Post- oder Paketdienst Bearbeitungsgebühr kassieren kann, dann muss der Absender der Sendung draufschreiben, dass das über Selbstverzollung geht, dann landet die Sendung im Zollamt in Wien-Inzersdorf oder in Wolfort (nur für Vorarlberg). Da es eben nur zwei solche Postämter gibt, ist das Selbstverzollungsverfahren nicht für jeden geeignet.
Wie man sieht, ist das schon von Land zu Land unterschiedlich.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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12.11.2015 06:11 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Hallo,
es gibt in der kompletten EU (von den Ausschlussgebieten, wie die Kanaren, mal abgesehen) Regelungen zur Einfuhrumsatzsteuer-Befreiung. Grundlage dazu ist der Artikel 23 der Richtlinie Nr. 2009/132 (EG). Hier wird generell bestimmt, dass alles unter 10 Euro frei von Einfuhrumsatzsteuer ist (Ausnahmen siehe Artikel 24). Die EU-Länder können allerdings die Untergrenze zwischen 10 und 22 Euro in nationalem Recht selbst regeln. Nahezu jedes EU-Land hat eine solche Regelung im nationalen Recht, nur Rumänien nicht, da gelten tatsächlich die 10 Euro als Grenze. Die Regel sind 22 Euro, die als Untergrenze angesehen werden (auch in Spanien). Allerdings ist nicht nur der Warenwert ausschlaggebend, sondern es werden immer die Portokosten zum Warenwert addiert. Ist eine Wertangabe vorhanden, wird die (soweit plausibel) akzeptiert. In Deutschland ist die Richtline in § 1a EUStBV (Sendungen von geringem Wert) umgesetzt, für Spanien gibt es auch so was, aber ich kann Dir nicht sagen, wo genau. Im einzelnen sind folgende Werte die Untergrenze der Einfuhrumsatzsteuer-Pflicht:
Bulgarien: 30 Lewa
Dänemark: 80 Kronen
Großbritannien: 15 Pfund
Kroatien: 160 Kuna
Litauen: 21,72 Euro
Rumänien: 10 Euro
Ungarn: 6000 Forint
Zypern: 17 Euro
alle anderen EU-Staaten: 22 Euro
Beim Zoll gilt EU-weit die Freigrenze von 150 Euro. Das ist im Artikel 23 der Verordnung Nr. 1186/2009 (EG) festgelgt. Da gibt es keine nationalen Sonderlocken.
Ein Einspruch ist immer möglich, hat aber nicht zwangsweise Erfolg. Vor allem dann nicht, wenn der Absender ein CN22 oder CN23 verwendet hat. Dass der reale Wert deutlich geringer war, als der offiziell im Formblatt angegebene, glaubt Dir dann nämlich kein Mensch, auch wenn es wirklich so ist. Im Übrigen musst du damit rechnen, dass Du die Abwicklungsgebühren nicht zurück erstattet bekommst.
Wenn der Originaltext der Regularien von Interesse sein sollte:
EUStBV: http://www.gesetze-im-internet.de/eustbv_1993/
RL 2009/132: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D...ELEX:32009L0132
VO 1186/2009: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...023:0057:DE:PDF
PS: fast hätte ich es vergessen: In Deutschland gibt es zusätzlich eine Bagatellgrenze: Beträge unter 5 Euro werden in der Regel nicht kassiert.
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Huehnerbla: 12.11.2015 15:19.
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12.11.2015 14:39 |
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cebcollect
Zählmaschinen-Falten-Hasser
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Bonjour
Jetzt habe ich mal eine frage zum Zoll da Huehnerbla sich wohl doch gut auskennt.
Kann ich ohne weiteres meine Dubletten mit nach deutschland nehmen um diese dort zu verkaufen und was unverkäuflich ist wieder ohne weiteres mit nach Frankreich nehmen? Wir sind ja eigentlich im Schengen Raum und es sollte keine Grenzkontrollen für waren mehr geben.
Natürlich liegt der Gesamtwert weit unter 10000 euros. Das ist wohl so eine Grenze.
Man kann das Internet Rauf und runter suchen... ich habe nix gefunden, weder positiv noch negativ. Und wenn man ml eine Liste findet, dann steht da nichts speziell für Banknoten.
Danke und gruß aus F
Curt
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Il n'y a pas de billet en mauvais état, chaque billet a son histoire.
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12.11.2015 15:22 |
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Huehnerbla
Administrator
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Zitat: |
Original von cebcollect
Kann ich ohne weiteres meine Dubletten mit nach deutschland nehmen um diese dort zu verkaufen und was unverkäuflich ist wieder ohne weiteres mit nach Frankreich nehmen? |
Hallo,
im Prinzip ist das ohne große Probleme möglich. Zu beachten ist nur, dass der Gesamtwert 10.000 Euro nicht übersteigt. Berücksichtigt werden aber nur Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind und Banknoten und Münzen, die in gültige Zahlungsmittel umgetauscht werden könnten. Nicht mehr umtauschbare Banknoten bleiben unberücksichtigt. Das Ganze ist natürlich nicht von Einfuhrumsatzsteuer und derartigen Dingen behaftet. Dazu gibt es ja den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
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12.11.2015 15:50 |
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cebcollect
Zählmaschinen-Falten-Hasser
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
Zitat: |
Original von cebcollect
Kann ich ohne weiteres meine Dubletten mit nach deutschland nehmen um diese dort zu verkaufen und was unverkäuflich ist wieder ohne weiteres mit nach Frankreich nehmen? |
Hallo,
im Prinzip ist das ohne große Probleme möglich. Zu beachten ist nur, dass der Gesamtwert 10.000 Euro nicht übersteigt. Berücksichtigt werden aber nur Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind und Banknoten und Münzen, die in gültige Zahlungsmittel umgetauscht werden könnten. Nicht mehr umtauschbare Banknoten bleiben unberücksichtigt. Das Ganze ist natürlich nicht von Einfuhrumsatzsteuer und derartigen Dingen behaftet. Dazu gibt es ja den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). |
Bonjour Huehnerbla
Vielen Dank für Deine Antwort. Es ist alles etwas kompliziert finde ich. Ich werde mal nach diesem AEUV suchen.
Gruß aus F
Curt
__________________
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12.11.2015 16:03 |
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Lord Vader
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 29.05.2005
Beiträge: 12.247
Wohnort: Österreich
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Zitat: |
n Österreich kassiert der Post- oder Paketdienst nahezu immer die Einfuhrumsatzsteuer und haut noch eine Bearbeitungsgebühr (ab 10 Euro) oben drauf. |
Zu beachten ist auch, dass die EUst auch für Versandspesen verrechnet wird, auch wenn versandfrei geliefert wird
__________________ Gruß
Roland
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12.11.2015 16:25 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von cebcollect
Es ist alles etwas kompliziert finde ich. Ich werde mal nach diesem AEUV suchen. |
Hallo,
das ist ganz simpel.
Das AEUV regelt den freien Waren- und Geldverkehr innerhalb der EU, der Artikel 36 lässt aber Ausnahmen zu - und eine dieser diese Ausnahmen ist die die 10.000 Euro-Grenze. In Deutschland steht das im Zollverwaltungsgesetz. Kontrollieren darf das der Zoll, die Bundespolizei, die bayerische Polizei und die Polizei der beiden Hansestädte Hamburg und Bremen.
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13.11.2015 02:27 |
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Julmin unregistriert
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Hallo,
ich hänge meine Frage hier einfach an weil anscheinend schon Leute Erfahrung mit dem Zoll gemacht haben und das ganz gut passt.
Ich werde bald in ein anderes Land ziehen und der Wohnsitzwechsel ist dauerhaft. Um genau zu sein ziehe ich von Österreich nach Finnland. Ich habe mich dabei schon ein wenig beschäftigt was ich Zollfrei mit nehmen darf und was nicht. Bei einem Auto ist es beispielsweise so, dass ich dies als "Umzugsgut" deklarieren darf, wenn es 6 Monate in meinem Besitz ist.
Ich habe nun aber auch eine kleine Münz- und Geldscheinsammlung welche ich gerne mit nehmen würde. Meine Eltern haben sich bereit erklärt dass sie die für mich aufbewahren würden, aber das würde ich nur ungern machen. Gleichzeitig habe ich aber keine Ahnung wie das mit dem Zoll ist. Ich habe mal gelesen das die Ein- und Ausfuhr von indischen Rupien nach Indien nicht erlaubt ist. Gibt es da mehrere Länder bei denen das so ist und ist dass dann tatsächlich nur in den entsprechenden Ländern so? Um genau zu sein, darf ich indische Rupien in Finnland einführen?
Der ganze Umzug wird einfachheitshalber mit einer Umzugsfirma statt finden. Sie haben mir auch versichert das sie sich um den Zoll kümmern (sie wissen von der Sammlung) aber ich hätte gerne eine 2. unabhängige Meinung. Gleichzeitig wurde mir von der Versicherung angeboten das ich mein Umzugsgut (allen voran die Sammlung) versichern lassen könnte. Auch hier bin ich unsicher ob ich das lassen machen möchte, obwohl es ziemlich verlockend klingt. Fallen aber auch Umzugsgüter wie eine Münz- bzw. Geldscheinsammlung da rein, oder muss ich die extra versichern lassen (Link zur Versicherung findet ihr hier) ?
Danke für eure Hilfe und liebe Grüße
Werbelink entfernt / hct2000
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24.01.2016 17:25 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von Julmin
Ich habe nun aber auch eine kleine Münz- und Geldscheinsammlung welche ich gerne mit nehmen würde. |
Hallo,
das gibt nur ein Problem, wenn der Umtauschwert kursgültiger Scheine jenseits von 10.000 Euro liegt. Sonst ist das kein Thema.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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29.01.2016 01:17 |
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A0000001A
Grönlandkronen-Verbummler
Dabei seit: 08.05.2013
Beiträge: 3.140
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Moin, bin schon auf dem Weg zum Zollamt und bräuchte kurzfristig eure Einschätzung,
habe heute einen Brief bekommen dass ein Einschreiben an mich nicht verzollt werden konnte.
Es handelt sich um ein Tauschgeschäft mit einem Freund aus Nepal, er hat mir diverse nepalesische Scheine geschickt und ein Set Bhutan und Argentinien, Nominalwert von allem ca. 100-120 €
Jetzt ist die Frage, was werden die mir abzocken bzw. wie kann ich es erreichen möglichst wenig Gebühren oder Steuern nachzuzahlen?
Sonstige Einschreiben kommen immer problemlos durch, ich weiß nicht wieso dieses hier abgefangen wurde.
Rechnung oder sonstiges hab ich natürlich nix zum vorlegen, nur das Chatprotokoll mit meinem Tauschpartner.
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18.05.2016 13:10 |
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str42
Super Moderator
Dabei seit: 31.01.2005
Beiträge: 8.969
Meine eBay-Auktionen:
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Schwierig aus der Ferne...
...ich würde jedenfalls versuchen, die noch kursgültigen Währungen schon einmal herauszunehmen von der Verzollung.
...normalerweise wirst du 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen, also max. so ca. 23 Euro...
__________________ No good deed ever goes unpunished. (285th Ferengi Rule of Acquisition)
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18.05.2016 13:20 |
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A0000001A
Grönlandkronen-Verbummler
Dabei seit: 08.05.2013
Beiträge: 3.140
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Danke str42,
Zu meinem Erstaunen musste ich garnichts zahlen. Keine Steuer, keine Fixgebühren, keine Lagerkosten.
Nur den Sprit zahlt mir keiner, aber egal
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18.05.2016 14:41 |
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aospades54
Polymernoten-Bügler
Dabei seit: 15.09.2014
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Wohnort: Wien, nur Wien! IBNS-Mitgliedsnummer: 13005R
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Wieso haben die dich dann dort hin fahren lassen? Einfach aus Langeweile
__________________ „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
-Albert Einstein-
... and dont forget the joker ...
S.F.R.J
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18.05.2016 15:08 |
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A0000001A
Grönlandkronen-Verbummler
Dabei seit: 08.05.2013
Beiträge: 3.140
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Es waren etwas über 70 Stück Banknoten und der Brief entsprechend dick, wahrscheinlich haben sie Waren darin vermutet.
War auch das erste Mal dass ich wegen eines Briefes zum Zoll musste...
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18.05.2016 15:33 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
Dabei seit: 27.05.2011
Beiträge: 2.293
Wohnort: Braunschweig
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Ich habe vor 2 Wochen dieses gute Stück vom Zoll abgeholt.
Da hatte die POST! aufgrund des Aussehens der Sendung
eine Warenlieferung vermutet und das Einschreiben zum Zoll
umgelenkt. Da keine Wertangabe auf dem Umschlag war,
musste ich die Paypal-Rechnung mitbringen. Das Porto muss
der Zoll bei der Besteuerung nicht von der Rechnung abziehen.
Das Porto war schon 20$. Solange die Sendung keine Ware ist,
also z.B. kursgültiges Geld, gibt es auch nichts zu verzollen.
Ich musste jedoch knapp 20 Euro berappen,
verdient hat die BRD bei dem Aufwand, der dabei getrieben wird,
aber sicherlich nichts.
Gruß Ralph
Dateianhang: |
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__________________ Die Massen in Bewegung zu setzen, braucht's nur die Phrase eines Dummkopfs. Wie lange Zeit gebraucht der Kluge Mann, um nur einen einzigen zu seiner Meinung zu bekehren! (Wilhelm Raabe)
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18.05.2016 18:32 |
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svenski04
Specimen-Selberfabrizierer
Dabei seit: 11.03.2017
Beiträge: 2.964
Wohnort: Nordwestschweiz IBNS-Mitgliedsnummer: 12338
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Ich hol mal dieses Thema/ diesen Thread aus der Versenkung und berichte was ich bis jetzt mit dem Zoll von Helvetistan (Schweiz) für Erfahrungen gemacht habe:
Es ist wie nördlich und östlich des Rheins eine Lotterie, jedoch konnte ich eine gewisse Systematik ausmachen (oder vielleicht alles nur Zufall?):
Da wir jedoch ein kleines Land sind und vermutlich nur auf dem Zürcher Flughafen ein Briefzollamt haben, vermute ich eine gewisse Systematik.
Vermutlich arbeiten die dort nach einer Checkliste (die Zollkontrolle der Briefe/Pakete führt die Schweizer Post im Auftrag der Eidgenossenschaft (sprich Eidgenössische Zollverwaltung) durch, also arbeiten dort keine vereidigten Zöllner/Grenzwächter).
-generell kommen normale Briefe (Nicht-Anschreiben) schneller und ungefiltzt durch den Zoll -> macht auch Sinn, da die dort nicht jeder Brief aus Hinterkudistan kontrollieren können.
Bei Einschreiben ist die Sache etwas komplizierter:
Durch den Tracker sehe ich jeweils "Im Postverzollungsprozess" und dann steigt, je länger der Brief dort ist, der Ruhepuls.
-wenn das Einschreiben aus den USA kommt wird überdurchschnittlich oft kontrolliert. Ist schon vorgekommen, dass der Brief 'ne Woche dort rumlag (der Empfänger zahlt ja eine Aufbewahrungsgebühr) bis jemand mal per Brief nachfragt was das für ein Gemälde (!) ist (war ein Schein der US-Fractional Currency) und was das kostete.
Dann geht das Spielchen los:
Formular ausfüllen ob es ein Kulturgut ist (siehe Link: https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/kul...ertransfer.html wobei das Formular beim Beantworten Interpretationsspielraum zulässt). Rechnung heraussuchen und mit Formular ab an die Post per Mail zurück.
Eigentlich könnte man das einfacher gestalten: Telefon an den Empfänger, nachfragen und den Preis mittels Ebay/Webseite des Händlers +/- verifizieren.
Die Gebühr für die Öffnung (noch einmal ein paar Franken) und Prüfung sowie die Zollabgaben treibt der Postbote ein. (Witzigerweise werden auch Gebühren/Abgaben für Sendungen mit Wertinhalt unter 300.- Franken mit Gebühren belastet).
-andere Absendedestinationen werden selektiver kontrolliert.
Ab 1. Januar werden bei uns Briefe, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, noch seltener kontrolliert, wenn überhaupt. Dafür Pakete umso mehr.
Da ich 'nen (was mich als Helvetier erstaunt) kostenlosen Aufbewahrungsservice der Schweizer Post für Einschreiben und Pakete nutze , kann ich die gebündelt abholen und tue sogar noch was gutes: Frequenz der örtlichen Filiale erhöhen. Diese war schon auf der Streichliste - naja bis 2021 ist mal die sicher. Die Postangestellte wundert sich nur über die schönen Briefmarken.
__________________ Pecunia non olet - Geld stinkt nicht!
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28.11.2017 22:05 |
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dado
Zigarette-mit-Ro248-Anzünder
Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 7.943
Wohnort: im Süden
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Hallo,
ein Sammlerkollege hat einen Schein in Australien erstanden. Der Schein hat 675 Euro gekostet und es ist ein auf Pound lautender Schein. Nun hängt der Brief beim Zoll und er wurde aufgefordert mal vorbei zu schauen.
Nun meine Frage an die Zoll Erfahrenen unter Euch. Wird mein Bekannter irgendwie um Einfuhrzoll vorbei kommen? Wer kann mir sagen wie er da vor Ort vorgehen soll?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß dado
__________________ Lieber Kleingeld als kein Geld !
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12.10.2019 17:04 |
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fjsim
Dabei seit: 05.05.2017
Beiträge: 380
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Hallo !
Auf der Seite www.zoll.de steht dazu folgendes:
ALLGEMEINE UMSATZSTEUERBEFREIUNG
•gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. im Kurs befindliche Münzen und Banknoten sowohl in Euro als auch in anderer Währung; nicht dagegen Zahlungsmittel, die wegen ihres Metallgehalts oder Sammlungswerts umgesetzt werden, d.h. wenn sie mit einem höheren Wert als ihrem Nennwert geliefert werden,.......
Ich denke, das man da nicht drum herum kommt mit der Steuerzahlung....
fjsim
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12.10.2019 17:26 |
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cat$man$
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.10.2004
Beiträge: 11.499
Wohnort: Katzenohrbach
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Sind die Pound-Scheine noch legal tender?
__________________ Miau, ich habe gesprochen
Gruß Cat$Man$
Der Schein trügt, wenn es ein falscher ist
WarI ned so wiarI bi so warI a nedI
Many solutions were suggested, but most of these were largely concerned with the movement of small pieces of paper.
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12.10.2019 17:41 |
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QQQAA
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.06.2012
Beiträge: 10.595
Wohnort: Niederbayern
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Zitat: |
Original von cat$man$
Sind die Pound-Scheine noch legal tender? |
War das etz ernsthafte Frage??
__________________ Sammeln macht Freude, und kostet nicht viel!
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12.10.2019 18:07 |
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Chaos_Is_Me
Dabei seit: 10.06.2006
Beiträge: 1.142
Wohnort: Niedersachsen / Baden Württemberg
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Zitat: |
Original von dado
Hallo,
ein Sammlerkollege hat einen Schein in Australien erstanden. Der Schein hat 675 Euro gekostet und es ist ein auf Pound lautender Schein. Nun hängt der Brief beim Zoll und er wurde aufgefordert mal vorbei zu schauen.
Nun meine Frage an die Zoll Erfahrenen unter Euch. Wird mein Bekannter irgendwie um Einfuhrzoll vorbei kommen? Wer kann mir sagen wie er da vor Ort vorgehen soll?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß dado |
Ich meine mich zu erinnern, dass ein Forumsmitglied an einen Zollbeamten geriet, dem er klarmachen konnte, dass die "Bank of England" (als Bsp.) ein lebenslanges Umtauschrecht für Banknoten ab dem Jahr X gewährt und diese somit gültiges Zahlungsmittel ist.
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12.10.2019 19:46 |
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Marty
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.052
Wohnort: Ruhrgebiet
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Bei uns in Bochum kam ich um die höhere Besteuerung, ich glaube 19%, trotz aller Argumente nicht mehr herum. Der Zoll will eine Rechnung sehen. Sie prüfen die Note aber auch nicht nach. Den Rest müsst ihr euch denken...
__________________ Ihr gehaltreiches Paket überraschte mich an einem tristen Tage [...]. Sogleich war ich aufgeregt und aufgemuntert, diese neuen Beyträge zu katalogiren, einzurangiren und mich dabey an dem Anschwellen [...] zu erfreuen.
Goethe, 1812 über das Sammeln
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12.10.2019 19:48 |
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cat$man$
100.000-US-Dollars-Besitzer
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Wohnort: Katzenohrbach
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Zitat: |
Original von QQQAA
Zitat: |
Original von cat$man$
Sind die Pound-Scheine noch legal tender? |
War das etz ernsthafte Frage?? |
Ja, siehe Antwort von Chaos_Is_Me
__________________ Miau, ich habe gesprochen
Gruß Cat$Man$
Der Schein trügt, wenn es ein falscher ist
WarI ned so wiarI bi so warI a nedI
Many solutions were suggested, but most of these were largely concerned with the movement of small pieces of paper.
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12.10.2019 21:02 |
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Marty
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.052
Wohnort: Ruhrgebiet
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Ein Versuch wäre es wert. Wenn es klappt, muss man sich das merken. 19 % auf 675 € ist schließlich kein Pappenstiel. Und kann ja wirklich keiner nachprüfen, was letztendlich zurückgesendet wird.
__________________ Ihr gehaltreiches Paket überraschte mich an einem tristen Tage [...]. Sogleich war ich aufgeregt und aufgemuntert, diese neuen Beyträge zu katalogiren, einzurangiren und mich dabey an dem Anschwellen [...] zu erfreuen.
Goethe, 1812 über das Sammeln
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12.10.2019 21:07 |
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Marty
1.000-DM-Jäger
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Ich habe inzwischen vergessen, wie sich die Steuer nennt. Es waren aber zuletzt bei mir immer die höheren 19 %. Wir hatten das mal im Forum diskutiert. Und die Freigrenze lag bei kleiner 40 Euros inklusive Porto. Es betraf eigentlich nur Sendungen aus den USA. Und zwar die, die für teuer Geld versendet wurden. Normale USA Briefe waren nie betroffen. Ich hatte als Rechnungsnachweis immer einen Bildschirmdruck von dem Schein ausgedruckt und zur Abholung mitgenommen, da ich meistens wusste, um was es sich handelt. Wie gesagt, sie haben es vor Ort nie verglichen, habe den Brief auch nie öffnen müssen. Wenn jetzt 150 Euro frei sind, umso besser. Teurer sind meine Noten sowieso nicht
__________________ Ihr gehaltreiches Paket überraschte mich an einem tristen Tage [...]. Sogleich war ich aufgeregt und aufgemuntert, diese neuen Beyträge zu katalogiren, einzurangiren und mich dabey an dem Anschwellen [...] zu erfreuen.
Goethe, 1812 über das Sammeln
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13.10.2019 17:22 |
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