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IBNS Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Habe heute Post aus England bekommen, mein Mitgliedsausweis für die IBNS. Nun bin ich auch dort Mitglied, mich freuts.


Gruss
Matthias
31.12.2003 22:19
niki
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Ähm, und was ist das, wenn man so fragen darf? gross grinsend verwirrt
01.01.2004 02:45
Ex-Forumsmitglieder
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Achtung Re Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

....das ist die Mitgliedschaft im ( International Bank Note Society )
ein weltweiter Verein von Banknotensammlern!!!!

Mitgliedschaft pro Jahr = 20 €

Junioren pro Jahr = 10 €


Thom.Mac 8) 8) 8)
Jerry
01.01.2004 10:16
niki
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Ist ja cool! geschockt
Und was macht man da so?
01.01.2004 12:13
*ryhk* (†)   Zeige *ryhk* (†) auf Karte *ryhk* (†) ist männlich


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¡Hola!

1. 3 - 4 mal jährlich kommt ein (englischsprachiges) Magazin auf Hochglanzpapier, in dem Hintergründe zu Geldscheinen erläutert werden, in den letzten Ausgaben wurde bspw israelisches Papiergeld vorgestellt oder auch KZ-Geld.
2. Dann kommt ebenfalls drei- bis viermal jährlich ein Newsletter auf normalem Papier, in dem Adressen der neuen Mitglieder stehen, die tauschwillig sind. Desweiteren werden in dem Newsletter auch die aktuell neuesten Banknoten vorgestellt.
3. Bei einer Mitgliedschaft in der IBNS hat man ausserdem Zugriff auf das unter http://www.ibns.it liegende Forum, wo Tauschgesuche veröffentlicht werden oder diskutiert werden kann.
4. Ein weiteres "Feature": Desöfteren ist Post von Händlern aus aller Welt im Briefkasten, die ihre Ware an den Mann bringen wollen. Und auch Sammler schreiben einen ein, die vom Punkt 2.
5. Bei bestimmten Treffen ist ein Rabatt auf Eintrittspreise möglich.

Adíos
Ronny
01.01.2004 12:36 *ryhk* (†) ist offline Homepage von *ryhk* (†) Beiträge von *ryhk* (†) suchen Nehmen Sie *ryhk* (†) in Ihre Freundesliste auf
niki
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Hört sich nicht schlecht an!
01.01.2004 13:36
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Heute morgen kam eine Mail von Clive Rice (08:42 Uhr):

Welcome! You are definitely the first new IBNS member for the 2004.
The US Secretary is still soundly asleep.
I am pleased to tell you that your Membership No. is 9227...

...sowas nennt sich Timing gross grinsend

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01.01.2004 13:56 Huehnerbla ist offline E-Mail an Huehnerbla senden Beiträge von Huehnerbla suchen Nehmen Sie Huehnerbla in Ihre Freundesliste auf
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¡Hola!

Und wieder mal ein Preistip:
Das Jahresentgelt für die IBNS-Mitgliedschaft kostet z Zt € 20 oder US$ 20. Aufgrund des aktuellen Dollarkurses ist es preiswerter, einen Jackson aufzutreiben und mit ihm zu bezahlen…

Adíos
Ronny
01.01.2004 14:24 *ryhk* (†) ist offline Homepage von *ryhk* (†) Beiträge von *ryhk* (†) suchen Nehmen Sie *ryhk* (†) in Ihre Freundesliste auf
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habe auch gerade die beitrittserklaerung abgeschickt...

lars

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01.01.2004 14:28 sralfalo ist offline E-Mail an sralfalo senden Beiträge von sralfalo suchen Nehmen Sie sralfalo in Ihre Freundesliste auf
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und unter anderem folgendes als antwort bekommen:
Zitat:
You are just too late to be the first new member for 2004 as a gentleman from Nersingen has already managed to complete everything over the internet this morning! At least it was a clear first goal to Germany!!
wer das wohl war? gross grinsend

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01.01.2004 16:21 sralfalo ist offline E-Mail an sralfalo senden Beiträge von sralfalo suchen Nehmen Sie sralfalo in Ihre Freundesliste auf
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Wie sagte schon Michail Gorbatschow: Wer zu spät kommt... :409: gross grinsend
Vielleicht erteilt dir Clive Rice dann die Nummer 9228. lächelnd

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01.01.2004 16:59 Huehnerbla ist offline E-Mail an Huehnerbla senden Beiträge von Huehnerbla suchen Nehmen Sie Huehnerbla in Ihre Freundesliste auf
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Dann können wir ja eine IBNS - Klicke in Deutschland aufmachen.... gross grinsend


Gruss
Matthias
01.01.2004 22:23
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¡Hola!

4 Mann sind wir doch schon - das reicht, um einen Verein zu gründen, oder?
Verein der IBNS-Mitglieder oder so…

Adíos
Ronny
01.01.2004 22:50 *ryhk* (†) ist offline Homepage von *ryhk* (†) Beiträge von *ryhk* (†) suchen Nehmen Sie *ryhk* (†) in Ihre Freundesliste auf
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Reicht glaube ich nicht, müssen das nicht sieben sein...........!!??

Wir könnten doch aber ein Chapter Deutschland gründen...!!?? Gibt es glaube ich noch nicht.


Gruss
Matthias
01.01.2004 22:52
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dann moechte ich aber einen aufnaeher, den ich mir hinten auf meine motorradjacke mache! gross grinsend

IBNS
Chapter Germany


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01.01.2004 22:54 sralfalo ist offline E-Mail an sralfalo senden Beiträge von sralfalo suchen Nehmen Sie sralfalo in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Matthias
Reicht glaube ich nicht, müssen das nicht sieben sein...........!!??


Doch reicht!

Vereinssatzung
Übereinstimmende Willenserklärung durch Gründungsakt
Wahl des Vorstands mit allen Rechten und Pflichten
notarielle Beglaubigung der Urkunden und
Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister
beim zuständigen Landesgericht!

Fertig! gross grinsend
01.01.2004 22:59
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Zitat:
Original von Matthias
Reicht glaube ich nicht, müssen das nicht sieben sein...........!!??


Wenn es ein e.V. werden soll, ja.

http://www.wegweiser-buergergesellschaft...gruendung_1.php

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01.01.2004 23:20 Huehnerbla ist offline E-Mail an Huehnerbla senden Beiträge von Huehnerbla suchen Nehmen Sie Huehnerbla in Ihre Freundesliste auf
AEIOU
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Meines Wissens braucht sich nur der Vorstand anmelden und nicht die Mitglieder, d.h. die Mitgliederanzahl wird nicht geprüft, ist unerheblich und ohne Bedeutung.

Gerade bei euch Deutschen ist die Vereinsgründung das unproblematischte wo gibt!

Die echte Hürde ist die Einigkeit, die meisten nur zu Beginn - in der 1. Euphorie - erzielt wird und die Bestellung vom Vorstand führt auch regelmässig zu Streitereien!
01.01.2004 23:29
AEIOU
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Nur so ne Idee für euch, solche Muster gibts genügend im Netz! 8)

Satzung für den Förderverein (e.V.)

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung von historischen Banknoten und Geldscheinen e.V. - im folgenden “Verein” genannt.
2. Der Verein hat seinen Sitz in D-69469 Weinheim und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht in _______________ eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweckbestimmung

1. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung und Unterstützung von geeigneten Aktivitäten auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Erforschung von Banknoten.
2. Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft und ideelle und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke im Bereich der Vereinsaktivitäten.
3. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. / Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Körperschaften verwendet.
5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) sowie aus Ehrenmitgliedern.

Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen.

Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.

Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.

§ 5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen.

Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft) müssen spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahrs dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.

Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.

Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

1. die Mitgliederversammlung

2. der Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

- Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
- Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
- Entlastung des Vorstands,
- den Vorstand zu wählen,
- über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen,
- die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.

2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage/1 Monat vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.

3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:
Bericht des Vorstands,
Bericht des Kassenprüfers,
Entlastung des Vorstands,
Wahl des Vorstands,
Wahl von zwei Kassenprüfern,
Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags für das laufende Geschäftsjahr,
Festsetzung der Beiträge/Umlagen für das laufende Geschäftsjahr bzw. zur Verabschiedung von Beitragsordnungen,
Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.

Spätere Anträge – auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).

5. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt.

6. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

§ 9 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit

1. Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.

2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.

4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufhaben oder Zuruf.

5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.

§ 10 Vorstand

1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

ein Vorsitzender

ein Schatzmeister

ein Schriftführer

Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. Die Wahl der Vorstandsmitglieder richtet sich ausschliesslich nach § 10 Abs. 7.

2. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.

3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die SchatzmeisterIn und der/die SchriftführerIn. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

4. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

5. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.

6. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.

7. Sämtliche Mitglieder des Vorstands sind zur aktiven Mitgliedschaft bei der IBNS, International Banknote Society, mit Sitz in _____________ verpflichtet. Bei Wegfall der IBNS-Mitgliedschaft bei einem Vorstandsmitglied während der Amtszeit besteht kein Anspruch auf Wiederwahl in der nächsten Mitgliederversammlung. Das Vorstandsmandat läuft ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit am Tag der Mitgliederversammlung aus.

§ 11 Kassenprüfer

Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von 3 Jahren zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Aufgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.

§ 12 Auflösung des Vereins

1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke ist das Vereinsvermögen auf die in § 2 der Satzung genannten steuerbegünstigte Einrichtung/Körperschaft zu überführen. oder

1. Bei Auflösung des Vereins/Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden.

2. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.

Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am ______________ in ______________ beschlossen.

Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt:

1. __________________________
2. ___________________________
3. __________________________
4. ___________________________
5. __________________________
6. ___________________________
7. __________________________
8. ___________________________

Das wäre die Basis für einen Gründungsakt - jeder kann Mitglied werden, sodaß ihr auf 7 Gründungsmitglieder kommt - Vorstand hingegen besteht zu 100 % aus euch IBNS´lern. lächelnd )
02.01.2004 11:59
*ryhk* (†)   Zeige *ryhk* (†) auf Karte *ryhk* (†) ist männlich


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¡Hola!

AEIOU, hast Dir einen Haufen Mühe gemacht - erstmal ein obligatorisches Danke!
Aber trotzdem will ich nicht in noch einem Verein Mitglied sein, der eine Satzung nach deutschem Recht haben muss, von dessen Durchlesen mir der Kopf schwirrt.
Ich finde zwar alles recht schön und gut - aber wo bleibt der Ferrari für jedes Vorstandsmitglied, ein Jahresabo für täglich eine Flasche Schampus und das Recht zur Beschlagnahme aller Banknoten, die auf eBay angeboten werden?
Eine organisatorische Hürde sehe ich ausserdem noch: die Mitgliederversammlung. Eine Versammlung am PC reicht dafür wohl nicht aus, da man wohl physisch anwesend sein muss. Und "Handheben" ist ein Relikt finsterster Schulzeiten.

Achtung, Ironie (Schild)

Adíos
Ronny
02.01.2004 12:40 *ryhk* (†) ist offline Homepage von *ryhk* (†) Beiträge von *ryhk* (†) suchen Nehmen Sie *ryhk* (†) in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von *ryhk*
4 Mann sind wir doch schon - das reicht, um einen Verein zu gründen,


Verein hast du erstmals urkundlich erwähnt - siehe oben! gross grinsend

Und wenn man seine Fantasie ein bisschen schweifen lässt, dann gibts genug Vorteile für den VORSTAND:

Fort- und Weiterbildung auf Kosten der Vereinskassa sind für den Vorstand obligatorisch, d.h. regelmässige Teilnahme an Kongressen/Conventions die rund um die Welt zu diesem Thema stattfinden.

z.B. Jänner-Convention von Heritage in Ft. Lauderdale, Florida wo deine Anreise i.d. First-Class, sowie Unterbringung in Superior-Suite im Hilton vom Verein bezahlt wird = Betriebsausgaben, die steuerlich genützt werden sollen!

Wenn der Vorstand die lokale Unterstützung durch eine Assistentin anordnet, so kommt auch diese auf Kosten des Vereins mit. Wer da wohl in Frage kommt? verwirrt

Anschaffung von Lektüre zum Thema geht auch auf Vereinskassa und wird dadurch zu Vereinseigentum -> schon wieder Betriebsausgaben!

Betreibungskosten des Forums sind Vereinskosten = und nochmals Betriebsausgaben!

Hohe Steuergutschriften kommen dem Verein zugute, um z.B. den Ausbau des Vereinssitzes zu finanzieren!

Natürlich hat so ein Vorstand auch Verpflichtungen, eh klar!

Eine davon könnte z.B. lauten, das Werben um neue Mitglieder und als geeignete Maßnahme gibts einen Vereins-Infostand auf allen Banknotenmessen. Auch diese Kosten trägt der Verein wegen den Betriebsausgaben und der Steuergutschriften!

Alles in allem ist so ein Vorstandsposten nicht unattraktiv! 8)
02.01.2004 13:06
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Und wo kommt das ganze Geld her, aus Mitgliedsbeiträgen ist Dein Luxusleben wohl nicht beschreitbar....!!??

Gruss
Matthias
02.01.2004 13:12
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Zitat:
Original von Matthias
aus Mitgliedsbeiträgen ist Dein Luxusleben wohl nicht beschreitbar....!!??


Stimmt 100 %ig,

aber weil das ja ein Förderverein mit wissenschaftlichem Background ist, fördert man nicht nur selbst sondern lässt sich auch fördern. Für sowas sollten öffentliche Mittel vorhanden sein, einfach mal googlen. V.a. interessant wirds wenn der Sitz in einem der neuen Bundesländer liegen würde weil es dort mehr Förderungsmöglichkeiten gibt und eventuell sogar Geld aus Brüssel!

Weiters werden Gelder aus den Vereinsaktivitäten generiert, wie z.B. die Organisation von Ausstellungen oder einer Vortragsreihe, die man sich bezahlen lässt. Sowas ist nicht zu unterschätzen!

Und nicht zu vergessen, wenn der Vorstand eine entsprechende Bonität hat, dann klappt auch eine Zwischenfinanzierung über die Bank bis die Steuergutschriften eintruddeln.

Soll ich noch weiterfantasieren? gross grinsend
02.01.2004 13:24
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¡Hola!

Zitat:
Original von AEIOU
Soll ich noch weiterfantasieren? gross grinsend


Erklär' mir den Punkt mit der Assistentin nochmal genauer. lächelnd )

Reichen diese ganze Aktivitäten irgendwann mal aus, den Verein in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln und an die Börse zu bringen? Wir könnten ja mal ganz klein anfangen und uns erstmal in Wien notieren lassen… lächelnd )

Adíos
Ronny
02.01.2004 13:36 *ryhk* (†) ist offline Homepage von *ryhk* (†) Beiträge von *ryhk* (†) suchen Nehmen Sie *ryhk* (†) in Ihre Freundesliste auf
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Unser Staat ist ja jetzt schon Pleite, Fördermittel sind da wohl nicht zu erwarten...!!

Gruss
Matthias
02.01.2004 13:37
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¡Hola!

Zitat:
Original von Matthias
Unser Staat ist ja jetzt schon Pleite, Fördermittel sind da wohl nicht zu erwarten...!!


Nachdem gerade auf SWR IV die Quartalsarztkosten von 10 Euro mit gehöriger Wut betrachtet werden, kann ich mir das schon vorstellen, dass die Berliner alles rausgeschmissen haben, was in ihrer Kasse ist.
Aber es gibt ja noch die EU…
Und in der allergrössten Not müssen wir uns halt in Breslau, Laibach oder Budapest niederlassen - wenn nicht noch mehr weiter Osten: ich kann mir vorstellen, dass für die wirtschaftliche Integration Osteuropas genügend Geld da ist…

Adíos
Ronny
02.01.2004 13:40 *ryhk* (†) ist offline Homepage von *ryhk* (†) Beiträge von *ryhk* (†) suchen Nehmen Sie *ryhk* (†) in Ihre Freundesliste auf
AEIOU
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Zitat:
Original von Matthias
Unser Staat ist ja jetzt schon Pleite, Fördermittel sind da wohl nicht zu erwarten...!!


Ihr seid doch nicht pleite, nur ein bisschen zuviel verschuldet aber das ist ja heutzutage nix ungewöhnliches mehr. 8)

http://www.dresden.de/index.html?page=/ger/c_03.html
http://www.dfg.de/
http://www.stmwfk.bayern.de/europa/euforsc.html
http://www.bmwi.de
http://www.adwmainz.de

Es gibt noch mehr Förderstellen, aber die Googlerei tu ich mir jetzt nicht an!
02.01.2004 13:51
Ex-Forumsmitglieder
unregistriert
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Ich habe mir mal ein paar Anträge angeschaut, Beamtendeutsch hoch 10. Da brauchen wir einen Dolmetscher.

Schon die erste Frage: Wieviel Wissenschafler mit welcher Qualifikation arbeiten an diesem Projekt...usw.

Gruss
Matthias
02.01.2004 14:02
AEIOU
unregistriert
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Aber immerhin,

noch habt ihr "zuviel" Geld übrig und gefördert wird bei euch auf Teufel komm raus damit man mit den neuen, aufstrebenden Volkswirtschaften in Ost...., ähem, ich meine Mitteleuropa mithalten kann.

Egal, ich wollt nur zeigen wie man bei euch einen Verein gründet, sich Geld besorgt und loslegt! 8)
02.01.2004 14:08
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Zitat:
Original von Matthias
Ich habe mir mal ein paar Anträge angeschaut, Beamtendeutsch hoch 10. Da brauchen wir einen Dolmetscher.

Schon die erste Frage: Wieviel Wissenschafler mit welcher Qualifikation arbeiten an diesem Projekt...usw.


Beamtendeutsch verwirrt

Mit freundlichen Grüßen
Huehnerbla, Technischer Fernmeldeobersekretär gross grinsend

__________________
Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
-
Fachliteratur kann man nie genug haben.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Huehnerbla: 03.01.2004 00:24.

03.01.2004 00:23 Huehnerbla ist offline E-Mail an Huehnerbla senden Beiträge von Huehnerbla suchen Nehmen Sie Huehnerbla in Ihre Freundesliste auf
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