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Zum Ende der Seite springen Fahrerflucht
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Fahrerflucht Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo hab da mal ne frage!

Und zwar hatte jemand aus der Verwandtschaft heute einen Unfall.
Nach der polnischen Polizei hat er Fahrerflucht begangen.
Aber nicht in meinen Augen. Er hat nämlich seine ganzen Dokumenten beim zweiten Unfallbeteiligten hinterlassen und hat geschaut ob Gesundheitlich alles in Ordnung ist.
Da er gechockt war, ist er schnell nach Hause gefahren und hat dort gleich Zwei Biere getrunken.
Im Grunde war der andere Am Unfall schuld, weil mein Onkel Von rechts kam er von links und ist ihm dann reingefahren!

Weie sieht es rechtlich aus??

Patryk
25.08.2006 00:25
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RE: Fahrerflucht Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wenn er die zwei Bier nicht schon vorher getrunken hat teuflisch lachend

Also in Österreich ist es rechtlich so, dass bei einem Blechschaden ( ohne Personenschaden) keine Polizei benötigt wird. Verweigert jedoch einer der Beteiligten die Daten bekanntzugeben so ist die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen ( weiss ich aus leidlicher Erfahrung )

__________________
Gruß
Roland
25.08.2006 08:12 Lord Vader ist offline E-Mail an Lord Vader senden Beiträge von Lord Vader suchen Nehmen Sie Lord Vader in Ihre Freundesliste auf
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RE: Fahrerflucht Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hmmm, das schaut nicht gut aus. Auch nach deutschem Recht bekäme er da mit Sicherheit Probleme.

1. Zur Fahrerflucht: bis vor Kurzem galt noch, dass das Hinterlegen seiner Dokumente beim Geschädigten grundsätzlich nicht ausreicht, um sich vom Vorwurf der Fahrerflucht zu befreien. Inzwischen ist es bei sehr leichten Unfällen evtl. ausreichend.

Wenn man also beispielsweise ein parkendes Auto leicht berührt und dabei nicht viel mehr als ein Kratzer entsteht geht das. Wenn es aber einen Unfallbeteiligten gibt, wie in dem von Dir geschilderten Fall ist das auch in Deutschland ganz klar Unfallflucht. Er kann ja nicht wissen, ob der Unfallgegner wirklich gesund ist und ob dieser (und er) das überhaupt beurteilen kann - die Wirkung eines Schocks tritt z.B. oft erst mit Verzögerung auf.

2. Schuldfrage: wer von rechts und wer von links kam ist nicht unbedingt entscheidend. Wer war auf der Hauptstrasse? Gab es überhaupt eine oder waren die Strassen gleichberechtigt? Gab es Schilder oder galt rechts vor links? Hatte einer der Unfallbeteiligten eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit? Handelt es sich um eine unübersichtliche Stelle? usw. usw. usw. ...
Da spielt viel eine Rolle und gerade da wäre die Polizei dringend notwendig gewesen!

3. Die Biere: Du erwähnst sie so deutlich. Hat das jemand mitgekriegt? Hat die Polizei evtl. eine Alkoholprobe gemacht? Dann müsste er nachweisen, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls nüchtern war - was fast nicht möglich ist. Hat es keiner gemerkt: unbedingt verschweigen!!!

Fazit: es schaut nicht gerade gut aus. Jetzt auf jeden Fall eine Rechtsanwalt einschalten und alle weiteren Schritte mit ihm absprechen. Alles andere bringt nix.

Gruß
Michi

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MBL: 25.08.2006 12:17.

25.08.2006 12:15 MBL ist offline E-Mail an MBL senden Beiträge von MBL suchen Nehmen Sie MBL in Ihre Freundesliste auf
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RE: Fahrerflucht Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

2. Es galt rechts vor links.
Es gibt an der Kreuzung keine Schilder.

3. Also die Polizei hat das mitgekriegt, denn meiun Onkel hat sich dann aus Schock in der Werkstadt versteckt und Zwei Bier getrunken!
Die Polen ist es Pflicht beim Unfall Blutproben zu nehmen. Das ist Standard.
25.08.2006 13:14
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RE: Fahrerflucht Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hm, also wie gesagt: ich würde da auf alle Fälle einen RA einschalten.

Gruß
Michi
25.08.2006 14:25 MBL ist offline E-Mail an MBL senden Beiträge von MBL suchen Nehmen Sie MBL in Ihre Freundesliste auf
FiLTiAN
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wie teuer sind denn in polen die busfahrkarten??? Teufelskichern teuflisch lachend Teufelskichern
25.08.2006 14:46
Huehnerbla   Zeige Huehnerbla auf Karte Huehnerbla ist männlich
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RE: Fahrerflucht Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von patrykkwieton
... denn meiun Onkel hat sich dann aus Schock in der Werkstadt versteckt und Zwei Bier getrunken!

Das dürfte die denkbar ungünstigste Variante bei einem (subjektiv unverschuldeten) Unfall sein. Denn gegenüber den Behörden wird die Geschichte von den nachher getrunkenen Bieren nicht sehr glaubwürdig rüberkommen. Da kann nur noch ein Anwalt weiterhelfen.

__________________
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
25.08.2006 15:58 Huehnerbla ist offline E-Mail an Huehnerbla senden Beiträge von Huehnerbla suchen Nehmen Sie Huehnerbla in Ihre Freundesliste auf
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mmmh, das mit dem Bier würde ich auch nicht glauben.
Wer nach einem Unfall sofort zum Alkohol greift hat entweder etwas zu verbergen (die 28 Bierchen vorher augenzwinkernd ), oder ein großes Problem mit dem Alkohol selbst.

__________________
"Wen die Götter lieben, den führen sie zu der Stelle, wo man seiner bedarf !"
25.08.2006 16:47 citynord ist offline E-Mail an citynord senden Beiträge von citynord suchen Nehmen Sie citynord in Ihre Freundesliste auf
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