Bildrechte bei Ebay |
littlejohn
Administrator
Dabei seit: 15.07.2009
Beiträge: 6.789
Meine eBay-Auktionen:
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28.07.2013 11:52 |
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nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
Beiträge: 8.319
Wohnort: terra
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Zitat: |
Original von Testbanknoten
Sind Bilder MEINER Auktionen bei Ebay rechtlich geschützt ? Ich meine, selbst wenn ich irgendwie die Bildrechte an Ebay abtrete, dürfte dann ein Dritter die Bilder von Ebay runter laden und (ohne zu fragen) weiterverwenden (privat / kommerziell ?) |
Ohne es genau zu wissen, da ich kein Rechtsanwalt, schon gar nicht in Sachen Urheberrecht bin.
Ebay stellt Dir laut deren Aussage nur die Plattform, also die Möglichkeit für ein Verkaufsangebot zur Verfügung. Natürlich gegen Bezahlung. Für die Inhalte bist Du als Verkäufer selbst verantwortlich. Ergo auch für die Bilder. Meiner Ansicht nach bleibst Du Inhaber der Rechte. Deswegen frage ich gelegentlich auch schon mal mit dem Hinweis auf private, nichtkommerzielle Zwecke nach, ob ich die Bilder herunterladen darf.
Grüße
nick1k
Hinweis
Die obigen Ausführungen stellen lediglich meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit dieser Ausführungen wird nicht übernommen.
__________________ Bekanntlich steht die glänzende Situation eines Staates immer in einem gerechten Verhältnis zur Höhe seiner Schulden
HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
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28.07.2013 11:56 |
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Hi !
Vielen Dank für die schnelle Antwort. So ähnlich war auch meine Einschätzung. Natürlich kann das nur ein Anwalt endgültig beantworten, aber eine Einschätzung untereinander ist ja auch schon was wert. Vielleicht hat jemand hier auch sonst noch irgendwelche Erfahrungen damit gemacht. Leider spielt es ja wohl auch ein Rolle, ob in einem anderen Land andere Grundsätze dafür gelten (z.B. USA). Das macht die Sache bestimmt nicht einfacher...
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28.07.2013 12:00 |
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changnoi
Dabei seit: 16.03.2010
Beiträge: 3.835
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Mir ist nur aufgefallen, daß man bei eBay schon kein Wasserzeichen mehr auf den Bildern verwendet.
Sagt mir auch schon etwas...
__________________ MORGEN IST HEUTE SCHON GESTERN
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28.07.2013 12:06 |
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jause
Ro366-als-Bündel-Besitzer
Dabei seit: 14.01.2007
Beiträge: 6.985
Wohnort: Lower Bavaria IBNS-Mitgliedsnummer: 9844 Meine eBay-Auktionen:
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Servus,
Ebay schreitet auch ein wenn jemand deine Bilder für eigene Verkaufszwecke nutzt der allseits geliebte "Bilderklau"
Zitat: |
Original von changnoi
Mir ist nur aufgefallen, daß man bei eBay schon kein Wasserzeichen mehr auf den Bildern verwendet.
Sagt mir auch schon etwas... |
Das hängt vermutlich darmit zusammen das du die Bilder nicht mehr direkt anklicken und runterladen(speichern unter) kannst.... früher ging das....
__________________
Man weis nie genau was man hat...
bevor man mit dem Aufräumen fertig ist
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28.07.2013 12:08 |
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Ja, stimmt, das habe ich auch schon gemerkt.
Es gibt auch in den Ebay Regeln eine Vorschrift, nach der es nicht erlaubt ist, Bilder einer Auktion ohne Genehmigung des VK für eine andere Auktion zu verwenden.
Meine Frage bezieht sich aber darauf, was Sache ist, wenn die Bilder ausserhalb von Ebay weiterverwendet werden.
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28.07.2013 12:24 |
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hct2000
Dabei seit: 30.03.2006
Beiträge: 4.282
Wohnort: Irgendwo im Spessart IBNS-Mitgliedsnummer: XXXX Meine eBay-Auktionen:
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Zitat: |
Original von jause
Das hängt vermutlich darmit zusammen das du die Bilder nicht mehr direkt anklicken und runterladen(speichern unter) kannst.... früher ging das.... |
Das ist mir neu
__________________ eBay .fr: rbcurrency
eBay .de: rbcurrency_germany
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28.07.2013 12:26 |
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Auf manchen Ebay Seiten bzw. in manchen Browsern geht das tatsächlich noch. Ich weiss aber jetzt nicht genau in welchen. Das ganze hat sich wohl noch nicht einheitlich auf Ebay durchgesetzt.
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28.07.2013 12:28 |
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jause
Ro366-als-Bündel-Besitzer
Dabei seit: 14.01.2007
Beiträge: 6.985
Wohnort: Lower Bavaria IBNS-Mitgliedsnummer: 9844 Meine eBay-Auktionen:
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Servus,
hier liegt imho die berühmte Frage vor: Kannst du eindeutig beweisen das du dieses Bild erstellt hast?
Wenn ja dann hast du nach allgemeiner Meinung auch die Rechte an diesem Bild und kannst über die Verwendung entscheiden......
Die Frage ist allerdings wie du dein Recht in anderen Ländern durchsetzen willst.....
Hinweis
Die obigen Ausführungen stellen lediglich meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit dieser Ausführungen wird nicht übernommen.
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Man weis nie genau was man hat...
bevor man mit dem Aufräumen fertig ist
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28.07.2013 12:32 |
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Ja, die original-Bilder habe ich noch. Anhand des Erstellungs-Datums der Dateien könne man schon erkennen, welches Bild das originale ist.
Wie gesagt, mit ausländischem Recht ist das schon komplizierter....
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28.07.2013 12:43 |
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Notaphilist
Themselieselporträt-Sammler
Dabei seit: 13.09.2010
Beiträge: 6.067
Wohnort: Sachsen
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Zitat: |
Original von Testbanknoten
Ja, die original-Bilder habe ich noch. Anhand des Erstellungs-Datums der Dateien könne man schon erkennen, welches Bild das originale ist.
Wie gesagt, mit ausländischem Recht ist das schon komplizierter.... |
Hallo,
das Speichern von Bildern ist abhängig vom verwendeten Browser und der verwendeten Version.
Um dem Bilderklau vorzubeugen hilft es, eigene Wasserzeichen zu erzeugen und in die Bilder zu implementieren.
Andere einfache Möglichkeit, die viele eBayer nutzen, ist es den eBay-Nick Name über das Bild zu legen oder gleich ein Foto/Bild damit zu erstellen.
Was die bereits geklauten Bilder angeht, sieht es meiner Meinung eher schwarz aus. Es ist schon schwierig Rechtsansprüche gegenüber Internetseiten, die ihren Sitz außerhalb von Deutschland haben, durchzusetzen. Wie sollte das bei "einfachen" Bildern, dessen Ursprung nicht so leicht nachweisbar ist, besser gelingen?
Mfg der Notaphilist
__________________ Ich suche ständig Papiergeld aller Art aus Sachsen und Altdeutschland und Noten auf Mark basierend vor 1900!
Erhaltung ist egal, einfach immer alles anbieten!
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28.07.2013 13:03 |
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hajduk
DM-Umtauscher
Dabei seit: 08.02.2011
Beiträge: 3.805
Wohnort: Newry, Tuaisceart Éireann
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Hallo Leute,
ich muss gestehen das ich sehr wohl die Scans von Scheinen welche ich in der Bucht gekauft habe verwende.
Allerdings wirklich nur die Scans welche Qualitativ i.O. sind und ganz wichtig auch nur von Scheinen welche ich gekauft habe.
Scans von Scheinen welche ich z.B. bei Hilmer gekauft habe verwende ich z.B. für meine Bilderablage.
Warum sollte ich nochmals einen Scan machen wenn der VK mir bereits einen bot?
Ob das nun rechtlich einwandfrei ist, keine Ahnung. Ich kann mir aber auch nur schwer vorstellen das es einen VK juckt wenn der neue Besitzer des Scheins den Scan welchen der VK machte einfach weiter verwendet. Hinzu kommt ja auch noch die Beweiserbringnung.
XY kauft einen Schein z.B. in der Hilmerei und verwendet den Scan für unsere Galerie. Die Firma Hilmer wäre damit nicht einverstanden. Wie bitte wollen die das unterbinden? Der Schein liegt XY vor und wurde rechtmäßig erworben.
Aber warum sollte das die Firma Hilmer auch jucken?
Ganz erhlich, ich bin ein solcher welcher ganz ohne schlechtes gewissen schon Scans welche von anderen erstellt wurden verwand. Grundvoraussetzung jedoch ist das der Schein zum Zeitpunkt der Verwendung auch mein Eigentum war.
__________________ banknotesword
Da werden Sie geholfen!
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28.07.2013 13:09 |
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changnoi
Dabei seit: 16.03.2010
Beiträge: 3.835
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Meine Scans von Banknoten (besonders Thainoten) habe ich schon oft in der Bucht gefunden.
Ich denke, daß sie jemand von meiner Homepage oder vom Capitano kopiert hat.
Naja, mir piepegal.
So hat der Verkäufer wenigstens einen guten Scan hochgeladen, wo der evtl. Käufer wenigstens was drauf erkennen kann.
Auf seinem eigenen Schein ist doch sowieso nur die Seriennummer anders.
Ich glaube, ausser arbeitslosen Mahnanwälten interessiert sich auch kein Mensch dafür.
Mir wäres es die Mühe noch nicht wert, damit einen Anwalt zu belästigen.
__________________ MORGEN IST HEUTE SCHON GESTERN
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28.07.2013 13:25 |
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hct2000
Dabei seit: 30.03.2006
Beiträge: 4.282
Wohnort: Irgendwo im Spessart IBNS-Mitgliedsnummer: XXXX Meine eBay-Auktionen:
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Für mich ist die Rechtslage ein großes Problem (Katalog)...
Ich habe sehr viele Bilder von Ebay gespeichert, weil ich einfach nur Ausschnitte brauche, wie z.B. FZ oder BZ oder Numeratoren.
Auch ich kann mir nicht jeden Schein kaufen bzw. auch die hervorragenden Leihgaben aus dem Forum reichen nicht aus.
Das wird wohl eine unendliche Geschichte...
__________________ eBay .fr: rbcurrency
eBay .de: rbcurrency_germany
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28.07.2013 13:35 |
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Ex-Forumsmitglieder unregistriert
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Servus,
@
Zitat: |
Original von hct2000
Auch ich kann mir nicht jeden Schein kaufen bzw. auch die hervorragenden Leihgaben aus dem Forum reichen nicht aus.Das wird wohl eine unendliche Geschichte.. |
.... solange Du es für Dich privat nutzt hast Du keine Probleme damit, allerdings wenn Du es für eventuell einen Katalog benutzt und es öffentlich zeigst wird die Sache kritisch.
Ich sehe es so wie changnoi, aber die Sache wird interessant wenn es um teure Scheine geht. Von meiner Sammlung gibt es etliche Scheine die in Kataloge auftauchen aber die Rechte bleiben bei mir.
Der Verlag hat nur die Genehmigung für seinen Katalog.
Gruß ABCBA
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28.07.2013 14:21 |
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changnoi
Dabei seit: 16.03.2010
Beiträge: 3.835
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Zitat: |
Original von hct2000
Für mich ist die Rechtslage ein großes Problem (Katalog)...
Ich habe sehr viele Bilder von Ebay gespeichert, weil ich einfach nur Ausschnitte brauche, wie z.B. FZ oder BZ oder Numeratoren.
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Würde ich mir bei Ausschnitten nicht zu große Gedanken machen.
Möglicherweise bekommst Du es hin, die Note ohne Nummer zu zeigen
oder die Nummer und man erkennt nicht, zu welcher Note sie gehört.
Ist schon schade, daß man in der heutigen, von Gier und Mißgunst regierten Welt,
so aufpassen muß.
Dabei hat gerade wieder von einem gut gemachten Katalog die Allgemeinheit doch das Meiste.
__________________ MORGEN IST HEUTE SCHON GESTERN
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28.07.2013 15:30 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von Testbanknoten
Sind Bilder MEINER Auktionen bei Ebay rechtlich geschützt ? |
Hallo,
es hängt nicht davon ab, ob es sich um Deine Auktion handelt oder die Auktion von anderen. Jedes Bild unterfällt zunächst mal dem Urheberrecht. Es ist auch möglich einem anderen das Recht zur Nutzung einzuräumen (unbegrenzt, zweckgebunden oder einmalig) ohne das der Urheber sein Recht verliert.
Sichtbare Wasserzeichen auf elektronischen Bildern sind stark rückläufig. Und hier lauert auch die größte Gefahr, sich in die Nesseln zu setzen. Denn moderne digitale Wasserzeichen sind für das menschliche Auge quasi unsichtbar. Verwendet man ein Bild aus einer anderen Auktion und das Bild hat ein solches Wasserzeichen, dann ist für den Urheber leicht nachzuweisen, dass das Bild unrechtmäßig verwendet wird. Leider gibt es aber dabei auch große Hindernisse. Sitzt der "Bilderdieb" im Ausland, dann kann es schwer werden, sein Recht durchzusetzen.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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02.08.2013 16:53 |
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