|
|
Zur Frage von Fotos auf Sammlertreffen |
hanniballector-de
Kinegrammabkratzer
Dabei seit: 29.03.2020
Beiträge: 275
Wohnort: Hamburg IBNS-Mitgliedsnummer: 4756 Meine eBay-Auktionen:
|
|
Zur Frage von Fotos auf Sammlertreffen |
|
Man muß respektieren (und nicht kommentieren
) dass es Personen gibt, die nicht gern fotografiert werden und Bilder von sich veröffentlicht sehen wollen.
Daher sagt § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes auch, dass Bildnisse ... nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet ... werden (dürfen).
Davon gibt es Ausnahmen, z.B. in § 23 Abs. 1 Ziff. 3 Kunsturherberrechtsgesetz. Dieses Vorschrift lautet:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet ... werden: ... 3. Bilder von Versammlungen ... an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben ...
Sammlertreffen und Münzbörsen sind solche Versammlungen. Hier kann es beispielsweise ein Interesse des Veranstalters oder von Teilnehmern geben, dass Bilder von der Veranstaltung veröffentlicht werden um z.B. über die Veranstaltung zu informieren, dafür zu werben, neue Teilnehmer anzuwerben usw. Diese Interessen an Öffentlichkeit müssen gegen die Interessen der abgebildeten Personen abgewogen werden. Das tut § 23 Abs. 1 Ziffer 3.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass entsprechenden Bilder die Veranstaltung zeigen und einen Eindruck von der Veranstaltung geben sollen.
Wer daher Bilder von Veranstaltungen wie z.B. Sammlertreffen und Münzbörsen veröffentlichen will (im Forum, auf Facebook usw.) sollte folgendes beachten
1. Das Bild soll einen Eindruck von der Veranstaltung geben. Das tut es, wenn mehrere Personen abgebildet sind, ohne dass es auf die einzelne Person ankommt
2. Wer Bilder einzelner Personen (Sprecher, Teilnehmer, Veranstalter) veröffentlichen will fragt diese vorher ausdrücklich um Erlaubnis.
3. Wenn man weiß dass in einer Menschengruppe Personen sind, die nicht fotografiert werden möchten wählt man einen anderen Bildausschnitt, oder verpixelt die Gesichter.
Die von Marcel gestern veröffentlichen Bilder aus Helgenbrücken erfüllen nach meiner Einschätzung diese Veraussetzungen.
Ich persönlich finde die Veröffentlichung von Bildern von Veranstaltungen wichtig - sie geben einen Eindruck vom Rahmen der Veranstaltung und schaffen Transparenz. Das ist gerade bei öffentlichen Sammlertreffen (wie Helgenbrücken oder Rabenau) wichtig, um Interessenten und Sammlern zu einer Teilnahme zu motivieren und ihnen die Scheu zu nehmen ebenfalls zu kommen.
Ich bitte die Admins diesen threat zu schließen. Ich denke es ist insofern alles gesagt., wenn auch noch nicht von jedem
|
|
17.11.2024 12:46 |
|
|
|
Deine rechtliche Einschätzung klingt für mich als Laien erstmal plausibel und die Quellen wirken nachvollziehbar.
Ich hoffe allerdings nicht, dass es jetzt Schule macht, solche "Statements" abzugeben und dann den Thread schließen zu lassen.
Das Forum soll ja in erster Linie dem Austausch dienen und der ist in aller Regel bidirektional.
"Wenn ich etwas sage, dann ist das umfassend und damit ist alles gesagt" ist m. E. eine maßlose Überschätzung (erst recht bei juristischen Fragestellungen) und fährt allen anderen Forenmitgliedern über den Mund. Ich unterstelle, das hast du bei der Formulierung nicht bedacht und daher möchte ich darauf aufmerksam machen.
__________________ Warum bekommen Kinder von RBN-Sammlern eine 5 in Deutsch? Sie vergessen beim Alphabet-Aufsagen das "I".
|
|
17.11.2024 13:32 |
|
|
hanniballector-de
Kinegrammabkratzer
Dabei seit: 29.03.2020
Beiträge: 275
Wohnort: Hamburg IBNS-Mitgliedsnummer: 4756 Meine eBay-Auktionen:
Themenstarter
|
|
Danke Dir - so war es natürlich nicht gemeint! Ich wollte nur nicht wieder diese Diskussion anfangen
|
|
17.11.2024 13:42 |
|
|
|
|
|
Impressum
Datenschutzerklärung / Einwilligungserklärung
|