|
Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
|
|
Hallo,
hier zitiert Wiki die Süddeutsche Zeitung und der Autor des Artikel in der Süddeutschen zitiert Herrn Walz. Meines Erachtens werden hier Ersatzserie und BKS in einen Topf geworfen.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
-
Fachliteratur kann man nie genug haben.
|
|
29.04.2015 11:13 |
|
|
|
Monique
Administrator
Dabei seit: 31.10.2005
Beiträge: 10.562
Wohnort: Sachsen
|
|
Servus JanKrohn,
Zitat: |
Original von JanKrohn
Findet sich sogar auf Wikipedia:
"Bei öffentlichen Auktionen schreitet jedoch die Bundesbank ein, indem sie die Bundeskassenscheine als Diebesgut deklariert und beschlagnahmen lässt."
|
ja, das ist die graue Theorie.
In der Praxis sieht es etwas anders aus. In der großen Bucht sind allein bei Deutschland 10 Auktionen drin.
Der Bundesbank entsteht kein direkter Schaden durch das Handeln dieser Scheine. Da steht dem Aufwand kein wirklicher Nutzen entgegen.
Anders sieht es dagegen bei Falschgeld, z.B. Euroblüten aus.
Dies ist jedoch nur meine Sicht der Dinge und keine rechtliche Erklärung.
Gruß Steffen
__________________ Auch unter den Lappen gibt es Lumpen.
|
|
29.04.2015 12:38 |
|
|
|
Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
|
|
Hallo,
es gibt in der kompletten EU (von den Ausschlussgebieten, wie die Kanaren, mal abgesehen) Regelungen zur Einfuhrumsatzsteuer-Befreiung. Grundlage dazu ist der Artikel 23 der Richtlinie Nr. 2009/132 (EG). Hier wird generell bestimmt, dass alles unter 10 Euro frei von Einfuhrumsatzsteuer ist (Ausnahmen siehe Artikel 24). Die EU-Länder können allerdings die Untergrenze zwischen 10 und 22 Euro in nationalem Recht selbst regeln. Nahezu jedes EU-Land hat eine solche Regelung im nationalen Recht, nur Rumänien nicht, da gelten tatsächlich die 10 Euro als Grenze. Die Regel sind 22 Euro, die als Untergrenze angesehen werden (auch in Spanien). Allerdings ist nicht nur der Warenwert ausschlaggebend, sondern es werden immer die Portokosten zum Warenwert addiert. Ist eine Wertangabe vorhanden, wird die (soweit plausibel) akzeptiert. In Deutschland ist die Richtline in § 1a EUStBV (Sendungen von geringem Wert) umgesetzt, für Spanien gibt es auch so was, aber ich kann Dir nicht sagen, wo genau. Im einzelnen sind folgende Werte die Untergrenze der Einfuhrumsatzsteuer-Pflicht:
Bulgarien: 30 Lewa
Dänemark: 80 Kronen
Großbritannien: 15 Pfund
Kroatien: 160 Kuna
Litauen: 21,72 Euro
Rumänien: 10 Euro
Ungarn: 6000 Forint
Zypern: 17 Euro
alle anderen EU-Staaten: 22 Euro
Beim Zoll gilt EU-weit die Freigrenze von 150 Euro. Das ist im Artikel 23 der Verordnung Nr. 1186/2009 (EG) festgelgt. Da gibt es keine nationalen Sonderlocken.
Ein Einspruch ist immer möglich, hat aber nicht zwangsweise Erfolg. Vor allem dann nicht, wenn der Absender ein CN22 oder CN23 verwendet hat. Dass der reale Wert deutlich geringer war, als der offiziell im Formblatt angegebene, glaubt Dir dann nämlich kein Mensch, auch wenn es wirklich so ist. Im Übrigen musst du damit rechnen, dass Du die Abwicklungsgebühren nicht zurück erstattet bekommst.
Wenn der Originaltext der Regularien von Interesse sein sollte:
EUStBV: http://www.gesetze-im-internet.de/eustbv_1993/
RL 2009/132: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D...ELEX:32009L0132
VO 1186/2009: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...023:0057:DE:PDF
PS: fast hätte ich es vergessen: In Deutschland gibt es zusätzlich eine Bagatellgrenze: Beträge unter 5 Euro werden in der Regel nicht kassiert.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
-
Fachliteratur kann man nie genug haben.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Huehnerbla: 12.11.2015 15:19.
|
|
12.11.2015 14:39 |
|
|
|
cebcollect
Zählmaschinen-Falten-Hasser
Dabei seit: 05.12.2013
Beiträge: 4.853
Wohnort: Paris IBNS-Mitgliedsnummer: 11175 Meine eBay-Auktionen:
Meine delcampe-Auktionen:
|
|
Bonjour
Jetzt habe ich mal eine frage zum Zoll da Huehnerbla sich wohl doch gut auskennt.
Kann ich ohne weiteres meine Dubletten mit nach deutschland nehmen um diese dort zu verkaufen und was unverkäuflich ist wieder ohne weiteres mit nach Frankreich nehmen? Wir sind ja eigentlich im Schengen Raum und es sollte keine Grenzkontrollen für waren mehr geben.
Natürlich liegt der Gesamtwert weit unter 10000 euros. Das ist wohl so eine Grenze.
Man kann das Internet Rauf und runter suchen... ich habe nix gefunden, weder positiv noch negativ. Und wenn man ml eine Liste findet, dann steht da nichts speziell für Banknoten.
Danke und gruß aus F
Curt
__________________
Il n'y a pas de billet en mauvais état, chaque billet a son histoire.
|
|
12.11.2015 15:22 |
|
|
|
Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
|
|
Zitat: |
Original von cebcollect
Kann ich ohne weiteres meine Dubletten mit nach deutschland nehmen um diese dort zu verkaufen und was unverkäuflich ist wieder ohne weiteres mit nach Frankreich nehmen? |
Hallo,
im Prinzip ist das ohne große Probleme möglich. Zu beachten ist nur, dass der Gesamtwert 10.000 Euro nicht übersteigt. Berücksichtigt werden aber nur Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind und Banknoten und Münzen, die in gültige Zahlungsmittel umgetauscht werden könnten. Nicht mehr umtauschbare Banknoten bleiben unberücksichtigt. Das Ganze ist natürlich nicht von Einfuhrumsatzsteuer und derartigen Dingen behaftet. Dazu gibt es ja den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
-
Fachliteratur kann man nie genug haben.
|
|
12.11.2015 15:50 |
|
|
|
cebcollect
Zählmaschinen-Falten-Hasser
Dabei seit: 05.12.2013
Beiträge: 4.853
Wohnort: Paris IBNS-Mitgliedsnummer: 11175 Meine eBay-Auktionen:
Meine delcampe-Auktionen:
|
|
Zitat: |
Original von Huehnerbla
Zitat: |
Original von cebcollect
Kann ich ohne weiteres meine Dubletten mit nach deutschland nehmen um diese dort zu verkaufen und was unverkäuflich ist wieder ohne weiteres mit nach Frankreich nehmen? |
Hallo,
im Prinzip ist das ohne große Probleme möglich. Zu beachten ist nur, dass der Gesamtwert 10.000 Euro nicht übersteigt. Berücksichtigt werden aber nur Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind und Banknoten und Münzen, die in gültige Zahlungsmittel umgetauscht werden könnten. Nicht mehr umtauschbare Banknoten bleiben unberücksichtigt. Das Ganze ist natürlich nicht von Einfuhrumsatzsteuer und derartigen Dingen behaftet. Dazu gibt es ja den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). |
Bonjour Huehnerbla
Vielen Dank für Deine Antwort. Es ist alles etwas kompliziert finde ich. Ich werde mal nach diesem AEUV suchen.
Gruß aus F
Curt
__________________
Il n'y a pas de billet en mauvais état, chaque billet a son histoire.
|
|
12.11.2015 16:03 |
|
|
|
Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
|
|
Zitat: |
Original von cebcollect
Es ist alles etwas kompliziert finde ich. Ich werde mal nach diesem AEUV suchen. |
Hallo,
das ist ganz simpel.
Das AEUV regelt den freien Waren- und Geldverkehr innerhalb der EU, der Artikel 36 lässt aber Ausnahmen zu - und eine dieser diese Ausnahmen ist die die 10.000 Euro-Grenze. In Deutschland steht das im Zollverwaltungsgesetz. Kontrollieren darf das der Zoll, die Bundespolizei, die bayerische Polizei und die Polizei der beiden Hansestädte Hamburg und Bremen.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
-
Fachliteratur kann man nie genug haben.
|
|
13.11.2015 02:27 |
|
|
|
Lord Vader
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 29.05.2005
Beiträge: 12.249
Wohnort: Österreich
|
|
Zitat: |
n Österreich kassiert der Post- oder Paketdienst nahezu immer die Einfuhrumsatzsteuer und haut noch eine Bearbeitungsgebühr (ab 10 Euro) oben drauf. |
Zu beachten ist auch, dass die EUst auch für Versandspesen verrechnet wird, auch wenn versandfrei geliefert wird
__________________ Gruß
Roland
|
|
12.11.2015 16:25 |
|
|
Julmin unregistriert
|
|
Hallo,
ich hänge meine Frage hier einfach an weil anscheinend schon Leute Erfahrung mit dem Zoll gemacht haben und das ganz gut passt.
Ich werde bald in ein anderes Land ziehen und der Wohnsitzwechsel ist dauerhaft. Um genau zu sein ziehe ich von Österreich nach Finnland. Ich habe mich dabei schon ein wenig beschäftigt was ich Zollfrei mit nehmen darf und was nicht. Bei einem Auto ist es beispielsweise so, dass ich dies als "Umzugsgut" deklarieren darf, wenn es 6 Monate in meinem Besitz ist.
Ich habe nun aber auch eine kleine Münz- und Geldscheinsammlung welche ich gerne mit nehmen würde. Meine Eltern haben sich bereit erklärt dass sie die für mich aufbewahren würden, aber das würde ich nur ungern machen. Gleichzeitig habe ich aber keine Ahnung wie das mit dem Zoll ist. Ich habe mal gelesen das die Ein- und Ausfuhr von indischen Rupien nach Indien nicht erlaubt ist. Gibt es da mehrere Länder bei denen das so ist und ist dass dann tatsächlich nur in den entsprechenden Ländern so? Um genau zu sein, darf ich indische Rupien in Finnland einführen?
Der ganze Umzug wird einfachheitshalber mit einer Umzugsfirma statt finden. Sie haben mir auch versichert das sie sich um den Zoll kümmern (sie wissen von der Sammlung) aber ich hätte gerne eine 2. unabhängige Meinung. Gleichzeitig wurde mir von der Versicherung angeboten das ich mein Umzugsgut (allen voran die Sammlung) versichern lassen könnte. Auch hier bin ich unsicher ob ich das lassen machen möchte, obwohl es ziemlich verlockend klingt. Fallen aber auch Umzugsgüter wie eine Münz- bzw. Geldscheinsammlung da rein, oder muss ich die extra versichern lassen (Link zur Versicherung findet ihr hier) ?
Danke für eure Hilfe und liebe Grüße
Werbelink entfernt / hct2000
|
|
24.01.2016 17:25 |
|
|
| |
|
Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
|
|
Zitat: |
Original von Julmin
Ich habe nun aber auch eine kleine Münz- und Geldscheinsammlung welche ich gerne mit nehmen würde. |
Hallo,
das gibt nur ein Problem, wenn der Umtauschwert kursgültiger Scheine jenseits von 10.000 Euro liegt. Sonst ist das kein Thema.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
-
Fachliteratur kann man nie genug haben.
|
|
29.01.2016 01:17 |
|
|
A0000001A
Grönlandkronen-Verbummler
Dabei seit: 08.05.2013
Beiträge: 3.152
|
|
Moin, bin schon auf dem Weg zum Zollamt und bräuchte kurzfristig eure Einschätzung,
habe heute einen Brief bekommen dass ein Einschreiben an mich nicht verzollt werden konnte.
Es handelt sich um ein Tauschgeschäft mit einem Freund aus Nepal, er hat mir diverse nepalesische Scheine geschickt und ein Set Bhutan und Argentinien, Nominalwert von allem ca. 100-120 €
Jetzt ist die Frage, was werden die mir abzocken bzw. wie kann ich es erreichen möglichst wenig Gebühren oder Steuern nachzuzahlen?
Sonstige Einschreiben kommen immer problemlos durch, ich weiß nicht wieso dieses hier abgefangen wurde.
Rechnung oder sonstiges hab ich natürlich nix zum vorlegen, nur das Chatprotokoll mit meinem Tauschpartner.
|
|
18.05.2016 13:10 |
|
|
|
str42
Super Moderator
Dabei seit: 31.01.2005
Beiträge: 8.969
Meine eBay-Auktionen:
|
|
Schwierig aus der Ferne...
...ich würde jedenfalls versuchen, die noch kursgültigen Währungen schon einmal herauszunehmen von der Verzollung.
...normalerweise wirst du 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen, also max. so ca. 23 Euro...
__________________ No good deed ever goes unpunished. (285th Ferengi Rule of Acquisition)
|
|
18.05.2016 13:20 |
|
|
A0000001A
Grönlandkronen-Verbummler
Dabei seit: 08.05.2013
Beiträge: 3.152
|
|
Danke str42,
Zu meinem Erstaunen musste ich garnichts zahlen. Keine Steuer, keine Fixgebühren, keine Lagerkosten.
Nur den Sprit zahlt mir keiner, aber egal
|
|
18.05.2016 14:41 |
|
|
|
aospades54
Polymernoten-Bügler
Dabei seit: 15.09.2014
Beiträge: 2.002
Wohnort: Wien, nur Wien! IBNS-Mitgliedsnummer: 13005R
|
|
Wieso haben die dich dann dort hin fahren lassen? Einfach aus Langeweile
__________________ „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
-Albert Einstein-
... and dont forget the joker ...
S.F.R.J
|
|
18.05.2016 15:08 |
|
|
A0000001A
Grönlandkronen-Verbummler
Dabei seit: 08.05.2013
Beiträge: 3.152
|
|
Es waren etwas über 70 Stück Banknoten und der Brief entsprechend dick, wahrscheinlich haben sie Waren darin vermutet.
War auch das erste Mal dass ich wegen eines Briefes zum Zoll musste...
|
|
18.05.2016 15:33 |
|
|
|
xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
Dabei seit: 27.05.2011
Beiträge: 2.293
Wohnort: Braunschweig
|
|
Ich habe vor 2 Wochen dieses gute Stück vom Zoll abgeholt.
Da hatte die POST! aufgrund des Aussehens der Sendung
eine Warenlieferung vermutet und das Einschreiben zum Zoll
umgelenkt. Da keine Wertangabe auf dem Umschlag war,
musste ich die Paypal-Rechnung mitbringen. Das Porto muss
der Zoll bei der Besteuerung nicht von der Rechnung abziehen.
Das Porto war schon 20$. Solange die Sendung keine Ware ist,
also z.B. kursgültiges Geld, gibt es auch nichts zu verzollen.
Ich musste jedoch knapp 20 Euro berappen,
verdient hat die BRD bei dem Aufwand, der dabei getrieben wird,
aber sicherlich nichts.
Gruß Ralph
Dateianhang: |
1000$.jpg (248 KB, 457 mal heruntergeladen)
|
__________________ Die Massen in Bewegung zu setzen, braucht's nur die Phrase eines Dummkopfs. Wie lange Zeit gebraucht der Kluge Mann, um nur einen einzigen zu seiner Meinung zu bekehren! (Wilhelm Raabe)
|
|
18.05.2016 18:32 |
|
|
|
svenski04
Specimen-Selberfabrizierer
Dabei seit: 11.03.2017
Beiträge: 2.967
Wohnort: Nordwestschweiz IBNS-Mitgliedsnummer: 12338
|
|
Ich hol mal dieses Thema/ diesen Thread aus der Versenkung und berichte was ich bis jetzt mit dem Zoll von Helvetistan (Schweiz) für Erfahrungen gemacht habe:
Es ist wie nördlich und östlich des Rheins eine Lotterie, jedoch konnte ich eine gewisse Systematik ausmachen (oder vielleicht alles nur Zufall?):
Da wir jedoch ein kleines Land sind und vermutlich nur auf dem Zürcher Flughafen ein Briefzollamt haben, vermute ich eine gewisse Systematik.
Vermutlich arbeiten die dort nach einer Checkliste (die Zollkontrolle der Briefe/Pakete führt die Schweizer Post im Auftrag der Eidgenossenschaft (sprich Eidgenössische Zollverwaltung) durch, also arbeiten dort keine vereidigten Zöllner/Grenzwächter).
-generell kommen normale Briefe (Nicht-Anschreiben) schneller und ungefiltzt durch den Zoll -> macht auch Sinn, da die dort nicht jeder Brief aus Hinterkudistan kontrollieren können.
Bei Einschreiben ist die Sache etwas komplizierter:
Durch den Tracker sehe ich jeweils "Im Postverzollungsprozess" und dann steigt, je länger der Brief dort ist, der Ruhepuls.
-wenn das Einschreiben aus den USA kommt wird überdurchschnittlich oft kontrolliert. Ist schon vorgekommen, dass der Brief 'ne Woche dort rumlag (der Empfänger zahlt ja eine Aufbewahrungsgebühr) bis jemand mal per Brief nachfragt was das für ein Gemälde (!) ist (war ein Schein der US-Fractional Currency) und was das kostete.
Dann geht das Spielchen los:
Formular ausfüllen ob es ein Kulturgut ist (siehe Link: https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/kul...ertransfer.html wobei das Formular beim Beantworten Interpretationsspielraum zulässt). Rechnung heraussuchen und mit Formular ab an die Post per Mail zurück.
Eigentlich könnte man das einfacher gestalten: Telefon an den Empfänger, nachfragen und den Preis mittels Ebay/Webseite des Händlers +/- verifizieren.
Die Gebühr für die Öffnung (noch einmal ein paar Franken) und Prüfung sowie die Zollabgaben treibt der Postbote ein. (Witzigerweise werden auch Gebühren/Abgaben für Sendungen mit Wertinhalt unter 300.- Franken mit Gebühren belastet).
-andere Absendedestinationen werden selektiver kontrolliert.
Ab 1. Januar werden bei uns Briefe, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, noch seltener kontrolliert, wenn überhaupt. Dafür Pakete umso mehr.
Da ich 'nen (was mich als Helvetier erstaunt) kostenlosen Aufbewahrungsservice der Schweizer Post für Einschreiben und Pakete nutze , kann ich die gebündelt abholen und tue sogar noch was gutes: Frequenz der örtlichen Filiale erhöhen. Diese war schon auf der Streichliste - naja bis 2021 ist mal die sicher. Die Postangestellte wundert sich nur über die schönen Briefmarken.
__________________ Pecunia non olet - Geld stinkt nicht!
|
|
28.11.2017 22:05 |
|
|
dado
Zigarette-mit-Ro248-Anzünder
Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 7.943
Wohnort: im Süden
|
|
Hallo,
ein Sammlerkollege hat einen Schein in Australien erstanden. Der Schein hat 675 Euro gekostet und es ist ein auf Pound lautender Schein. Nun hängt der Brief beim Zoll und er wurde aufgefordert mal vorbei zu schauen.
Nun meine Frage an die Zoll Erfahrenen unter Euch. Wird mein Bekannter irgendwie um Einfuhrzoll vorbei kommen? Wer kann mir sagen wie er da vor Ort vorgehen soll?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß dado
__________________ Lieber Kleingeld als kein Geld !
|
|
12.10.2019 17:04 |
|
|
|
Chaos_Is_Me
Dabei seit: 10.06.2006
Beiträge: 1.142
Wohnort: Niedersachsen / Baden Württemberg
|
|
Zitat: |
Original von dado
Hallo,
ein Sammlerkollege hat einen Schein in Australien erstanden. Der Schein hat 675 Euro gekostet und es ist ein auf Pound lautender Schein. Nun hängt der Brief beim Zoll und er wurde aufgefordert mal vorbei zu schauen.
Nun meine Frage an die Zoll Erfahrenen unter Euch. Wird mein Bekannter irgendwie um Einfuhrzoll vorbei kommen? Wer kann mir sagen wie er da vor Ort vorgehen soll?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß dado |
Ich meine mich zu erinnern, dass ein Forumsmitglied an einen Zollbeamten geriet, dem er klarmachen konnte, dass die "Bank of England" (als Bsp.) ein lebenslanges Umtauschrecht für Banknoten ab dem Jahr X gewährt und diese somit gültiges Zahlungsmittel ist.
|
|
12.10.2019 19:46 |
|
|
fjsim
Dabei seit: 05.05.2017
Beiträge: 380
|
|
Hallo !
Auf der Seite www.zoll.de steht dazu folgendes:
ALLGEMEINE UMSATZSTEUERBEFREIUNG
•gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. im Kurs befindliche Münzen und Banknoten sowohl in Euro als auch in anderer Währung; nicht dagegen Zahlungsmittel, die wegen ihres Metallgehalts oder Sammlungswerts umgesetzt werden, d.h. wenn sie mit einem höheren Wert als ihrem Nennwert geliefert werden,.......
Ich denke, das man da nicht drum herum kommt mit der Steuerzahlung....
fjsim
|
|
12.10.2019 17:26 |
|
|
|
cat$man$
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.10.2004
Beiträge: 11.501
Wohnort: Katzenohrbach
|
|
Sind die Pound-Scheine noch legal tender?
__________________ Miau, ich habe gesprochen
Gruß Cat$Man$
Der Schein trügt, wenn es ein falscher ist
WarI ned so wiarI bi so warI a nedI
Many solutions were suggested, but most of these were largely concerned with the movement of small pieces of paper.
|
|
12.10.2019 17:41 |
|
|
|
QQQAA
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.06.2012
Beiträge: 10.603
Wohnort: Niederbayern
|
|
Zitat: |
Original von cat$man$
Sind die Pound-Scheine noch legal tender? |
War das etz ernsthafte Frage??
__________________ Sammeln macht Freude, und kostet nicht viel!
|
|
12.10.2019 18:07 |
|
|
|
cat$man$
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.10.2004
Beiträge: 11.501
Wohnort: Katzenohrbach
|
|
Zitat: |
Original von QQQAA
Zitat: |
Original von cat$man$
Sind die Pound-Scheine noch legal tender? |
War das etz ernsthafte Frage?? |
Ja, siehe Antwort von Chaos_Is_Me
__________________ Miau, ich habe gesprochen
Gruß Cat$Man$
Der Schein trügt, wenn es ein falscher ist
WarI ned so wiarI bi so warI a nedI
Many solutions were suggested, but most of these were largely concerned with the movement of small pieces of paper.
|
|
12.10.2019 21:02 |
|
|
Marty
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.052
Wohnort: Ruhrgebiet
|
|
Bei uns in Bochum kam ich um die höhere Besteuerung, ich glaube 19%, trotz aller Argumente nicht mehr herum. Der Zoll will eine Rechnung sehen. Sie prüfen die Note aber auch nicht nach. Den Rest müsst ihr euch denken...
__________________ Ihr gehaltreiches Paket überraschte mich an einem tristen Tage [...]. Sogleich war ich aufgeregt und aufgemuntert, diese neuen Beyträge zu katalogiren, einzurangiren und mich dabey an dem Anschwellen [...] zu erfreuen.
Goethe, 1812 über das Sammeln
|
|
12.10.2019 19:48 |
|
|
|
Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
|
|
Zitat: |
Original von dado
Ich habe von meinem Bekannten erfahren das der Verkäufer auf die Zolldeklartion vermerkt hat "nach begutachtung zurück an den Besitzer"! |
Hallo,
selbst wenn das der Wahrheit entspricht, interessiert das den Zoll nicht, außer für den Schein ist nachweislich schon einmal Einfuhrumsatzsteuer gezahlt worden. Ansonsten würde ich solche Aktionen lieber bleiben lassen.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
-
Fachliteratur kann man nie genug haben.
|
|
03.02.2020 22:16 |
|
|
|
dado
Zigarette-mit-Ro248-Anzünder
Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 7.943
Wohnort: im Süden
|
|
Zitat: |
Original von Huehnerbla
Zitat: |
Original von dado
Ich habe von meinem Bekannten erfahren das der Verkäufer auf die Zolldeklartion vermerkt hat "nach begutachtung zurück an den Besitzer"! |
Hallo,
selbst wenn das der Wahrheit entspricht, interessiert das den Zoll nicht, außer für den Schein ist nachweislich schon einmal Einfuhrumsatzsteuer gezahlt worden. Ansonsten würde ich solche Aktionen lieber bleiben lassen. |
Hallo Huehnerbla,
ich habe hier berichtet von meinem Bekannten und seinen Erfahrungen.
Ich habe keine Märchen erzählt und versuche das grundsätzlich nicht zu tun.
Also kannst Du davon ausgehen das es stimmt
Gruß dado
__________________ Lieber Kleingeld als kein Geld !
|
|
03.02.2020 22:25 |
|
|
|
Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
|
|
Zitat: |
Original von dado
Zitat: |
Original von Huehnerbla
Zitat: |
Original von dado
Ich habe von meinem Bekannten erfahren das der Verkäufer auf die Zolldeklartion vermerkt hat "nach begutachtung zurück an den Besitzer"! |
Hallo,
selbst wenn das der Wahrheit entspricht, interessiert das den Zoll nicht, außer für den Schein ist nachweislich schon einmal Einfuhrumsatzsteuer gezahlt worden. Ansonsten würde ich solche Aktionen lieber bleiben lassen. |
Also kannst Du davon ausgehen das es stimmt
|
Hallo Dado,
das mit der Wahrheit bezog sich nicht auf den Wahrheitsgehalt Deiner Aussage, sondern auf den Wahrheitsgehalt des Textes auf der Zollerklärung. Und weil da oft in der Richtung getrickst wird, ist der Zoll bei Retouren und Geschenken in aller Regel sehr hellhörig.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
-
Fachliteratur kann man nie genug haben.
|
|
04.02.2020 01:56 |
|
|
|
|
Impressum
Datenschutzerklärung / Einwilligungserklärung
|