Banknoten fotografieren |
opaklaus unregistriert
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Hallo in die Runde,
gibt es eigentlich eine eindeutige Antwort zur Frage: Darf man Banknoten fotografieren?. An dieser Stelle möchte ich den Rahmen etwas enger fassen. Es geht um Reutergeld und andere Serienscheine, also keineswegs um derzeitig gültige Zahlungsmittel. Kann ich Scans der vorgenannten Scheine problemlos öffentlich auf der eigenen Netzseite vorstellen und kommentieren.
Mit freundlichem Gruß
opaklaus
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22.05.2015 18:36 |
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littlejohn
Administrator
Dabei seit: 15.07.2009
Beiträge: 6.801
Meine eBay-Auktionen:
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RE: Banknoten fotografieren |
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Reutergeld und andere Serienscheine waren, mit wenigen Ausnahmen, zu keiner Zeit gültiges Zahlungsmittel,
sondern einzig und allein dazu gedacht die Stadtkassen mit Metallgeld zu füllen.
Oftmals war der Ausgabezeitpunkt erst zeitlich nach der aufgedruckten Gültigkeitsdauer.
In diesem Fall kannst Du also bedenkenlos die in Deinem Besitz befindlichen Scheine fotografieren / scannen
und auf Deiner Homepage beschreiben.
__________________ Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
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22.05.2015 18:55 |
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opaklaus unregistriert
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RE: Banknoten fotografieren |
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Danke für die schnelle Antwort.
Mit freundlichem Gruß opaklaus
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22.05.2015 20:00 |
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minae (†)
Preislistensammler
Dabei seit: 09.07.2008
Beiträge: 1.200
Wohnort: mitten in Notgeld-Wunderland Meine eBay-Auktionen:
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Hi,
die Aussage von littlejohn kann man so allerdings nicht stehen lassen. Natürlich war der Hauptzweck der Serienscheine, den Sammlern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dennoch war ein Großteil der Scheine auch für den Umlauf vorgesehen. Keller selbst hat eine Sammlung von umgelaufenen Serienscheinen besessen und ich schätze, dass etwa die Hälfte aller Ausgaben, wenn zum großen Teil auch nur in geringem Umfang, anfangs als Bedarfsgeld verwendet wurde.
Kai
__________________ Wenn man die Wahl hat zwischen Kaviar und Champagner, pflegt man sich meistens für beides zu entscheiden.
Theodor Fontane
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23.05.2015 09:29 |
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ernte
Chatham-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 01.07.2009
Beiträge: 1.556
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27.05.2015 16:09 |
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Mephistino unregistriert
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Ich gebe zu bedenken, dass bei Serienscheinen auch das Urheberrecht eine Rolle spielt. Insbesondere dann, wenn die Scheine NICHT im Umlauf waren, sind sie nicht unbedingt als öffentliche Werke einzustufen und damit möglicherweise urheberrechtlich geschützt. Die Rostocker Reutergeldscheinen werden erst 2018 gemeinfrei (70. Todestag des Künstlers Egon Tschirch)
solange aber keine kommerzielle Nutzung vorgesehen ist, sollte das aber keine Rolle spielen.
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23.10.2015 04:53 |
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rista
Dabei seit: 20.11.2005
Beiträge: 2.879
Wohnort: Thüringen/Erzgebirge
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Hallo,
ein interessanter Standpunkt, den Du aufwirfst. Ich dachte immer, dass es sich bei den Serienscheinen um Auftragskunst oder Gebrauchsgrafik handelt, die Abbildung also einen Teil des Objektes ausmacht, wenn auch den wesentlichen. Auftraggeber war ja in vielen Fällen die öffentlichen Verwaltung.
Bis jetzt habe ich noch nie davon gehört, dass es bei den NGS Probleme mit den Rechten bei der Verwendung der Abbildungen gegegeben hat.
Gruß rista
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23.10.2015 11:32 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von Mephistino
Ich gebe zu bedenken, dass bei Serienscheinen auch das Urheberrecht eine Rolle spielt. Insbesondere dann, wenn die Scheine NICHT im Umlauf waren, sind sie nicht unbedingt als öffentliche Werke einzustufen und damit möglicherweise urheberrechtlich geschützt. Die Rostocker Reutergeldscheinen werden erst 2018 gemeinfrei (70. Todestag des Künstlers Egon Tschirch)
solange aber keine kommerzielle Nutzung vorgesehen ist, sollte das aber keine Rolle spielen. |
Hallo,
selbstredend unterliegen die Scheine dem Urheberrecht. Ob sich allerdings ein Richter findet, der das Fotografieren von Reutergeld als Verstoß gegen das Urheberrecht sieht, wage ich mal zu bezweifeln. Desweiteren müsste der Rechteinhaber (aller Wahrscheinlichkeit nach der Neffe des Künstlers) einen Nachteil durch die Ablichtung haben. Auch den sehe ich nicht auf Anhieb.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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24.10.2015 00:43 |
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opaklaus unregistriert
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Hallo in die Runde,
mit einem Fund im Netz der Netze möchte ich der Debatte um das Urheberrecht nochmals eine andere Suchtweise geben. Ich entdeckte www.makromoney.de und frage mich ob hier nicht das Recht am Werk des Urhebers oder Künstlers berührt wird und dazu gibt es doch für die Nutzung von Scans oder Fotos von Geldscheinen international sehr unterschiedliche Rechtsprechungen. Wer weiss dazu mehr oder Eindeutiges?
Mit freundlichem Gruß opaklaus
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von opaklaus: 03.12.2016 16:50.
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03.12.2016 16:49 |
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Monique
Administrator
Dabei seit: 31.10.2005
Beiträge: 10.566
Wohnort: Sachsen
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Servus,
Zitat: |
Wer weiss dazu mehr oder Eindeutiges? |
Eindeutiges wird hier niemand wissen. Das sind Entscheidungen:
Zitat: |
international sehr unterschiedliche Rechtsprechungen.
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du sagst es selbst. Wir sind hier keine Schiedsstelle. Wir können nur auf verschiedene Fälle hinweisen und darauf achten, daß hier im Forum die Regularien eingehalten werden. Was im Netz passiert: nicht unser Problem.
Gruß Steffen
__________________ Auch unter den Lappen gibt es Lumpen.
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04.12.2016 00:42 |
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