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Geschrieben von dollarsammler2008 am 20.12.2011 um 21:02:

 

Zitat:
Original von hajduk
sorry, ich kann den von dir geschriebenen Beitrag mal abgesehen vom ersten Block, mal wieder nicht wirklich folgen!
Für mich liest sich dein Beitrag beinahe wie ein Teil verschlüsselter Suaheli Code.
Ein wenig mehr Mühe könntest du dir doch bestimmt geben, oder?
Bedenke das deine Beiträge öffentlich sind.


Ok nur für dich in kurzform,
wenn du auf den Umschlag schreibst zum Beispiel 5x 1000 $ sind drin
hast du wohl keine Einfuhrabgabensteuer mehr zu bezahlen
weil der Brief weg sein wird , daher ist einen Voranmeldung ebend manchmal nicht so gut



Geschrieben von hajduk am 20.12.2011 um 21:26:

 

Servus Stephan,
vielen Dank für die Bemühung um eine auch für mich verständliche Antwort!



Geschrieben von ernte am 20.12.2011 um 21:38:

 

Eine Einfuhrabgabensteuer gibt es nicht.
Es gibt nur Einfuhrabgaben.
Diese Einfuhrabgaben können Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben sein.



Geschrieben von dollarsammler2008 am 20.12.2011 um 23:50:

 

Zitat:
Original von ernte
Eine Einfuhrabgabensteuer gibt es nicht.
Es gibt nur Einfuhrabgaben.
Diese Einfuhrabgaben können Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben sein.


Danke für die Info, ich habe einfach die Einfuhrabgaben= Steuer dahinter gesetzt, sorry , ich habe gerade nachgesehen , auf dem Bescheid steht Einfuhrabgabenbescheid Warennummer 4907 0030 00 9
EUSTdas hatte ich letzte Woche , sollte also aktuell sein.



Geschrieben von Huehnerbla am 21.12.2011 um 03:13:

 

Hallo,

das ist die Warengruppe für Banknoten (Code 4907 0030)
Als Untergruppen gibt es da:
- 4907 0030 00 1 = gesetzliche Zahlungsmittel, soweit sie nicht wegen ihres Sammelwertes umgesetzt werden (ohne EUSt)
- 4907 0030 00 9 = andere (19% EUSt)



Geschrieben von changnoi am 02.02.2012 um 18:03:

  Beiblatt

Das Fettgedruckte kann Lauferei ersparen.
Ich wollte es nur zur Kenntnisnahme gepostet haben. gross grinsend
Ob man es so macht kopfkratzend



Geschrieben von chinnotes (†) am 02.02.2012 um 19:27:

 

In diesem Zusammenhang habe ich mal eine Frage, die mich schon seit langem interessiert, auf die ich aber beim Zollamt keine Antwort erhalten habe:

Es stimmt, wie Hühnerbla gesagt hat, dass bei Einfuhr nach Deutschland die Codenummer für Banknoten 4907 0030 ist, und wenn ich EUSt bezahlen muss, muss ich stets 19% bezahlen, egal ob ich die Noten per Post zugstellt bekomme oder aus dem nicht-europäischen Ausland mitbringe.

Nun soll ja die EUSt immer gleich der MWSt sein. Aber jeder Händler in Deutschland -ich natürlich auch- rechne hier nur mit 7%. Das gilt auch für renommierte Auktionshäuser. Die müssen sich daher auf einen anderen Code beziehen. Aber auf welchen? -

Also: Warum die Diskrepanz wischen EUSt und MWSt.???

Vielleicht weiß Hühnerbla hierüber Bescheid.

Oben hat jemand gesagt, die Zollbeamten müssten es ja am besten wissen. Das stimmt leider nicht. Oft komme ich in Frankfurt am Flughafen an oder anderswo, gehe zum Zollamt und will meine Waren anmelden. (Nicht weil ich besonders korrekt bin und gerne zahle, sondern weil ich beweisen muss, dass meine Reise eine Geschäftsreise war und die EUSt kann ich mit meiner auf den Rechnungen ausgewiesenen MWSt voll verrechnen, kriege ich also wieder). Oft kriege ich zu hören:
auf Banknoten -egal ob für Sammlerzwecke oder nicht- falle doch keine Umsatzsteuier an. Ich gebe den Zollbeamten dann die Code-Nr an oder sage, sie möchten unter dem Stichwort "Banknoten" nachschauen, dann müssen sie mir Recht geben und ich darf zahlen...

Erwin



Geschrieben von dollarsammler2008 am 02.02.2012 um 20:12:

 

Hallo das wichtigste ist hier
1. ist es Aktuelle Währung die du einführst ? wäre bis 10.000€ ja Einfuhrsteuerbefreit

2. oder Sammlerwährung? immer zu versteuern

dann sind das auch unterschiedliche Steuernummern
die ich natürlich auch nicht alle kenne.

Als beispiel Banknoten Bögen oder Folder haben schon wieder nen
anderen Sinn, und Berechnung was aber komischer weise auch wieder bei 19% liegt



Geschrieben von ernte am 02.02.2012 um 20:59:

 

Es gibt keine Diskrepanz zwischen USt und EUSt.
Die Schwierigkeit liegt wohl darin dem Beamten beizubringen dass es sich um Sammlungsstücke handelt.

Hier mal ein Link zum Zoll

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Zolltarifauskunft-fuer-umsatzsteuerzwecke/zolltarifauskunft_fuer_umsatzsteuerzwecke_node.html;jsessionid=014FA518FC3393C89C4043C4BFAADE1E



Geschrieben von chinnotes (†) am 02.02.2012 um 21:52:

 

Die Antwort von ernte -für die ich mich natürlich bedanke- befriedigt mich nicht ganz, weil bei Banknoten im PC des Zollbeamten ja erscheint: Banknoten als solche (also als Zahlungsmittel) = 0% und Banknoten als Sammlerstücke = 19% EUSt. Der Zollbeamte glaubt mir natürlich, dass es Sammlungsstücke sind, muss aber 19% abrechnen?

Und wie lautet die Code-Nr. für "Sammlungsstücke"?

Erwin



Geschrieben von androl am 02.02.2012 um 22:18:

 

also laut dem Link von ernte sind Banknoten mit 7% zu versteuern, wenn sie "ein Sammlungsstück i.S.d. laufenden Nummer 54 der Anlage zum UStG i.V.m. den einschlägigen Vorschriften des Zolltarifs" darstellen

wenn ich es richtig verstehe, gilt die Nummer 4907 0030 für gültige und die Nummer 9705 00 00 90 für ungültige Banknoten

http://www.buzer.de/gesetz/5509/a75568.htm
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/measures.jsp?Lang=de&Taric=49070000&SimDate=20120202
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/measures.jsp?Lang=de&Taric=97050000&SimDate=20120202



Geschrieben von littlejohn am 02.02.2012 um 22:24:

 

Ich zitiere mal:
"Dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % unterliegen nur Produkte, die in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (Anlage 2 zum UStG) ausdrücklich und abschließend genannt sind."

Anlage 2 zum UStG lfd.Nr. 54 aa):
kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld aus Position 9705 00 00

hier nochmal zum nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2_83.html (ganz unten)
vielleicht hilft es ja...



Geschrieben von Huehnerbla am 04.02.2012 um 17:42:

  Zolltarifnummern

Zitat:
Original von chinnotes
Vielleicht weiß Hühnerbla hierüber Bescheid.

Oben hat jemand gesagt, die Zollbeamten müssten es ja am besten wissen. Das stimmt leider nicht.

Hallo,

also hier die ganze Wahrheit ... augenzwinkernd

es gibt tatsächlich drei verschiedene Zolltarifnummern für Banknoten.

1. ganz ohne EUSt: Zolltarifnummer 4907 0030 00 1
- Beschreibung: gesetzliche Zahlungsmittel, soweit sie nicht wegen ihres Sammlerwertes umgesetzt werden

2. mit 7% EUSt: Zolltarifnummer 9705 0000 90 6
- Beschreibung: Kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld u. Papiernotgeld sowie Banknoten, die wegen ihres Sammelwertes umgesetzt werden

3. mit 19% EUSt: Zolltarifnummer 4907 0030 00 9
- Beschreibung: andere (soll heißen: alles was nicht unter die beiden anderen ZTN passt).

Die Crux dabei:
4907 0030 00 x (Banknoten) sind relativ logisch unter 49 (Waren aus Papier)
9705 0000 90 6 (kursungültige Banknoten) sind dagegen unter 97 (Sammlungsstücke)

btw: ich bringe immer die passende Zolltarifnummer mit zum Zollamt, das bringt zwar manchen Zollbeamten ins Schwitzen, allerdings haben sie sich bisher nahezu immer überzeugen lassen.

Zum Nachforschen: http://auskunft.ezt-online.de/ezto/



Geschrieben von chinnotes (†) am 04.02.2012 um 18:08:

 

Danke Euch allen, jetzt ist alles restlos klar!

Erwin



Geschrieben von Huehnerbla am 04.02.2012 um 18:54:

  ZTN

Hallo,

spätestens beim nächsten mal wird man dann sehen, was der Zollbeamte dazu meint.
So mancher gibt auch die ZTN 0406 20 von sich. Das ist z.B. Käse aller Art ... augenzwinkernd



Geschrieben von WORLDNOTES am 09.03.2012 um 14:31:

  RE: ZTN

Jetzt hat der Zoll auch bei mir zugeschlagen, den Umschlag angestochen und den Cover samt Note gleich mit angestochen.

Danke Deutscher Zoll.



Geschrieben von str42 am 09.03.2012 um 15:28:

  RE: ZTN

Zitat:
Original von WORLDNOTES
Jetzt hat der Zoll auch bei mir zugeschlagen, den Umschlag angestochen und den Cover samt Note gleich mit angestochen.

Danke Deutscher Zoll.


Ich wäre mir gar nicht mal so sicher, ob es der Deutsche Zoll ist.

Wenn die Post irgendwo umgeladen wird, dann wird sie ggf. auch dort kontrolliert.
Der Zoll hier macht das jedenfalls mit Sendungen, die in Frankfurt umgeladen werden und fischt da teilweise interessante Dinge heraus ;-)



Geschrieben von Huehnerbla am 09.03.2012 um 17:44:

  RE: ZTN

Zitat:
Original von WORLDNOTES
Danke Deutscher Zoll.

Hallo,

ich fürchte, Du schimpfst in die falsche Richtung. Ich musste erst vor kurzem wieder mal eine Sendung bei Zollamt abholen. Da kurz zuvor (11. Februar) der durchstochene Errorfolder von dollarsammler2008 im Forum vorgestellt wurde, habe ich natürlich bei Zollamt nachgefragt, was sie davon halten. Die beiden Zollbeamten meinten, dass so etwas in Deutschland tunlichst unterlassen wird, denn das hätte eine Lawine von Schadenersatzforderungen zur Folge. In Ländern, in denen bei Drogenbesitz die Todesstrafe droht (wie in Bangladesch), sei das aber nicht selten, dass Sendungen durchstochen werden um Drogenausfuhr zu unterbinden. In Deutschland werden die Sendungen durchleuchetet und notfalls speziell ausgebildeten Diensthunden unter die Nase gehalten. Verdächtige Sendungen werden zur Selbstverzollung im Zollamt hinterlegt oder dem ZKA übergeben.



Geschrieben von changnoi am 09.03.2012 um 18:23:

 

Na dann habe ich bis jetzt mit Thailand noch Glück gehabt.
Da gibt es auch auf Drogen noch die Todesstrafe.
Vom deutschen Zoll konnte ich mir das auch nicht so recht vorstellen.



Geschrieben von dollarsammler2008 am 09.03.2012 um 18:50:

  RE: ZTN

Zitat:
Original von WORLDNOTES
Jetzt hat der Zoll auch bei mir zugeschlagen, den Umschlag angestochen und den Cover samt Note gleich mit angestochen.

Danke Deutscher Zoll.


Mein herzlichstes Beileid

meins war ein Error Folder das war noch ne stufe höher ärgerlich
aber es ist immer ärgerlich davon ab.

@Hühnerbla wird wohl mit seinen Ausführungen
recht haben , da ich ja schon öfters beim Zoll war , kann man auch froh sein den diese Sendungen werden gut behandelt , und liegen sicher.
Sie wolen ja nur ein wenig Kleingeld haben.
gross grinsend



Geschrieben von changnoi am 10.03.2012 um 12:34:

 

Heute hatte ich zum ersten Mal einen neuen Aufkleber auf meiner Post.
Den kannte ich noch nicht.



Geschrieben von BlackPearl am 10.03.2012 um 13:14:

 

Den hatte ich vorgestern auch drauf. Brief kam aus Thailand, wohl mit Umweg über Frankfurt nach Österreich kopfkratzend



Geschrieben von changnoi am 10.03.2012 um 13:37:

 

Aus Thailand kommt meiner auch.
Wird wohl jetzt bei jedem Brief aus einem Nicht-EU-Land drauf sein.
Wer weiß denn, was Artikel 9 und 10 ist?



Geschrieben von littlejohn am 10.03.2012 um 13:52:

 

Zitat:
Original von changnoi
Wer weiß denn, was Artikel 9 und 10 ist?

Hab Dir mal beide Artikel angehängt.
Den kompletten Vertrag kannst Du hier nachlesen:
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11957E/tif/11957E.html



Geschrieben von changnoi am 10.03.2012 um 13:56:

 

Jo, völlig einleuchtend.
Ich kann mich also der Aussage von BlackPearl uneingeschränkt anschließen. verwirrt
Diese Texte haben es in sich...



Geschrieben von littlejohn am 10.03.2012 um 13:58:

 

Zitat:
Original von changnoi
Jo, völlig einleuchtend.
Ich kann mich also der Aussage von BlackPearl uneingeschränkt anschließen. verwirrt
Diese Texte haben es in sich...

Die Artikel von BlackPearl betrafen aber den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, NICHT der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Ich denke, er hat dies auch bemerkt und darauf sein Posting wieder gelöscht.



Geschrieben von BlackPearl am 10.03.2012 um 14:01:

 

Das ist zutreffend schämend



Geschrieben von littlejohn am 10.03.2012 um 14:04:

 

Zitat:
Original von littlejohn
Die Artikel von BlackPearl betrafen aber den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, NICHT der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Ich denke, er hat dies auch bemerkt und darauf sein Posting wieder gelöscht.

Zitat:
Original von BlackPearl
Das ist zutreffend schämend

Macht doch nichts! Ich hatte auch erst im falschen Vertrag nachgelesen augenzwinkernd



Geschrieben von changnoi am 10.03.2012 um 16:02:

 

Zitat:
Original von littlejohn
Zitat:
Original von changnoi
Jo, völlig einleuchtend.
Ich kann mich also der Aussage von BlackPearl uneingeschränkt anschließen. verwirrt
Diese Texte haben es in sich...

Die Artikel von BlackPearl betrafen aber den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, NICHT der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Ich denke, er hat dies auch bemerkt und darauf sein Posting wieder gelöscht.


Na dann kann man den Zusammenhang auch nicht herstellen. kopfkratzend
Das leuchtet ein.



Geschrieben von Huehnerbla am 10.03.2012 um 16:27:

 

Zitat:
Original von changnoi
Heute hatte ich zum ersten Mal einen neuen Aufkleber auf meiner Post.
Den kannte ich noch nicht.

Hallo,

in der Regel klebt dieser Hinweis drauf, wenn entweder der Inhalt komplett von der Zollinhaltserklärung abweicht oder wenn der Inhalt innerhalb der EU irgendwelchen Beschränkungen unterliegt (und deshalb nicht zum freien Warenverkehr gehört). Das allerdings nur, wenn das Zielland der Sendung gleichzeitig das Land der EU ist, in das die Sendung zunächst eingeführt wurde. Ist das Zielland ein anderes, dann ist das nur ein Hinweis, dass sich der Zoll im Zielland um die Sendung kümmern muss.

Beispiel: Ein Paket mit Büchern aus Thailand wird nach Salzburg geschickt. Der Flieger mit dem Paket landet aber in Frankfurt. Dann würde theoretisch das Paket in Deutschland zollamtlich behandelt, weil es hier erstmals in der EU ist. Das hieße, dass hier 7% Einfuhrumsatzsteuer fällig wären, die der deutsche Zoll direkt mit der österreichischen Post verrechnen müsste (falls nicht Selbstverzollung gewünscht war). Da das dem deutschen Zoll und dem österreichischen Zoll so aber nicht passt, wird das Paket so behandelt, als wenn es sich gar nicht in der EU befinden würde. Dann wird das Paket nach Wien geschickt und dort vom österreichischen Zoll abgefertigt. Hier sind dann 10% Einfuhrumsatzsteuer fällig, die in der Regel die Post vom Empfänger kassiert.


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