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Geschrieben von hajduk am 30.09.2011 um 23:35:

 

Hallo,
bisher habe ich das besagte Problem mit Frechheit gelöst!
Ich bin kein Sammler und fand einen Dollarschein mit etwa braunem Aufdruck oder besonders Großformatig sehr spannend.
Die Frage warum ich für eine gültige 1929 Banknote deutlich mehr zahle als den Kurswert beantwortete ich mit:
Ich bin eben neugierig, habe das Geld und will den Schein einmal sehen.
Nächstes Jahr wird er in den USA dann wieder ausgegeben.
Ein Gang ins Kino befriedigt ja recht ähnliche Gelüste und kostet eben auch Geld!
Bisher hat es wie bereits beschrieben bis auf einmal geklappt!
Gerade neulich wollte ein deutscher Zöllner welcher mich bei der Wieder Einreise aus
der Schweiz sehr genau kontrollierte die Frage beantwortet haben warum ich ein Konto bei der Ersparniskasse Schaffhausen habe.
Die Antwort: Warum haben Sie keins? Er war nicht begeistert!
Ich habe nichts falsch gemacht und sehe auch keinen Grund die mir gegebenen Möglichkeiten nicht zu nutzen!
Solange die Damen und Herren aus der Politik sich legal absurde Lücken schaffen,
genau solange ist es mein Recht eben auch meine Lücken zu nutzen.
Die Pfeifen von EU Parlamentariern können tatsächlich etwa einen teuren Lufthansa Flug als Spesen veranschlagen und die entsprechenden Kosten geltend machen, sich dann aber auch noch legal in einen nicht ganz so teuren Ryan Air Flieger hocken. Ich würde bei so einer Buchhaltung belangt werden...
Das ist doch zum kotzen!
Ich zahle genug Steuern, vermeide jedoch mit Freuden unnötige Zahlungen!



Geschrieben von *ryhk* (†) am 30.09.2011 um 23:50:

 

¡Hola!

Kannst den Jungs einen schönen Gruss sagen. fröhlich
Weiss der Zoll, dass es sich um Geldscheine handelt, die nicht mehr Zahlungsmittel sind?
Lass' Dir was einfallen, erzähle schöne Geschichten, was man mit dem Geld noch alles kaufen kann.
Das Land gibt es nicht mehr?
Keine Sorge, sie kennen auch Westsamoa nicht und das gibt es noch.
Wenn es DOA sind: dann sind sie halt von einem Regionalgeldverein.
Die kommen aus dem Ausland? Ja, der Absender war hier und hat versehentlich zuviel mitgenommen und Du tauschst sie wieder um. Dann steht DOA eben für Donnersberger Ausgabe.
Die Scheine sehen alt und dreckig aus?
Ja, man kann sie da, wo der Brief herkommt, nicht mehr tauschen (in Liechtenstein ist es BTW nicht möglich, etwa den russischen aktuellen Fünftausenderrubel, einen Lettenhunderter oder einen Polynesierzehntausender in Euro umzuwechseln. Bei der Reisebank geht's).
Geschichten ausdenken!
Leider ist es so, dass Frechheit siegt.
Liegt voraussichtlich eine Rechnung drin?
Das ist schlecht.
In Zukunft drauf bestehen, dass sowas nicht mehr in die Briefe kommt; Rechnungen von Händlern oder Privatverkäufern von ausserhalb der EU braucht man nicht, das ganze Ausgedrucke ist nur eine geschickte Verschwörung von Canon, Lexmark und HP. fröhlich
Ist auf der Rechnung explizit vermerkt, in welcher Dollar-Währung die Summe gezahlt wurde? Es gibt ja noch ein paar andere Dollars, die besser als der US-Dollar im Vergleich zum Euro stehen.
Die Geschichte dazu: manchmal bezahlen einen die Leute ja in Exotenwährungen und man hatte auf dem PayPal-Konto halt nun ein paar Dollars von dem Muschelgeld und damit hat man den Verkäufer bezahlt. US-Dollars? Natürlich sind es keine! Es sind auch keine britische Pfunde, natürlich sind es libanesische oder syrische oder weiss der Geier.
Frechheit siegt.
Falls Du übrigens zum Heidelberger Zollamt müsstest - lass' es Dir nach Mannheim schicken. Die sind besser.
Und meide auch Bensheim.
Viel Glück!


Adíos
Ronny



Geschrieben von changnoi am 30.09.2011 um 23:56:

 

Auch Hilfreich:

http://www.piloh.de/bargeld-zoll-bestimmung.html

Es könnte ja auch sein, daß keine Rechnung über einen eBay-Kauf vorliegt.
Dann ist gültiges Geld Steuerfrei.
Du versteuerst auch kein Geld, wenn Du aus dem Urlaub Bargeld mitbringst.
Nur bei Beträgen über 10 oder 15.000 €, wegen dem Geldwäschegesetz.



Geschrieben von hajduk am 30.09.2011 um 23:57:

 

Servus,
die Burschen in Karlsruhe sind auch sehr aufgeschlossen!



Geschrieben von Monique am 01.10.2011 um 00:47:

 

Servus,

nun ja, Ronnys ausführliche Zollanleitung dürfte jeden Gang zum Zoll ein Kinderspiel werden lassen. Viel Spaß. Ich hoffe, ihr habt alle Glück.

Gruß Steffen



Geschrieben von Huehnerbla am 02.10.2011 um 08:38:

 

Zitat:
Original von cengelha
Wenn ich es richtig lese, muss man auf ungültige Banknoten 7% Steuer bezahlen!

Hallo,

das ist theoretisch richtig. Oft kommt man allerdings drum herum ...
Falls Du wirklich 7% zahlen musst, dann allerdings auf die Scheine und aufs Porto.



Geschrieben von cengelha am 02.10.2011 um 11:22:

 

... so jetzt wird es kompliziert.

Es liegt eine Gesmatrechnung über 324 Euro im Brief ( über 5 Scheine).
Er hat mir aber nur eine Teillieferung (188 Euro - 3 Scheine) in diesem Brief geschickt, der Rest kommt später.
Versteht das ein Zollbeamter????

Gruß

Claus



Geschrieben von Hercule am 02.10.2011 um 12:02:

 

Zitat:
Original von cengelha
Es liegt eine Gesmatrechnung über 324 Euro im Brief ( über 5 Scheine).
Er hat mir aber nur eine Teillieferung (188 Euro - 3 Scheine) in diesem Brief geschickt, der Rest kommt später.
Versteht das ein Zollbeamter????


Machen wir uns nichts vor. Da müsste schon in der Rechnung jeder Schein einzeln mit Preis aufgeführt sein und man müsste klar erkennen, welche 3 Scheine vorab geschickt wurden. gross grinsend



Geschrieben von dollarsammler2008 am 02.10.2011 um 13:15:

 

Zitat:
Original von Hercule
Machen wir uns nichts vor. Da müsste schon in der Rechnung jeder Schein einzeln mit Preis aufgeführt sein und man müsste klar erkennen, welche 3 Scheine vorab geschickt wurden. gross grinsend


Du machst den Brief ja in gegenwart des Beamten auf , also bis 3 kann der wohl noch zählen, oder der sieht ja das nur 3 banknoten drin sind
wenn du jetzt beweisen kannst das es diese 3 Scheine für 188 € sind werden auch nur die Steuern auf 188 € berechnet



Geschrieben von changnoi am 02.10.2011 um 14:15:

 

Ich habe schon oft zwei oder drei Scheine einfach dazu gelegt bekommen.
Die waren weder bestellt noch bezahlt.
Die Rechnung, die nicht im Brief liegen sollte, ist Ausschlag gebend.
Und nur für die wird bezahlt.
Man kann auch immer sagen, daß viele Händler einfach etwas dazu legen,
um einen auf den Geschmack zu bringen, etwas neues zu sammeln.
Da kannst Du als Empfänger doch nichts dafür. kopfkratzend



Geschrieben von cengelha am 05.10.2011 um 14:55:

 

Hallo,

Ich war heute um ca. 8:10 h bei Zollamt in Mannheim.
Nachdem ich mitbekommen habe, wie die internationalen Einmachglas-Mafia dingfest gemacht wurde, war ich an der Reihe. Ich habe noch nie erlebt, wie ein armes Mütterchen mit sechs Einmachgläsern zur Kasse gebeten wurde - die Gläser waren leer!!
Folgender Stand 5.10.2011, 8 Uhr 20, gilt für Mannheim.
Auf Banknoten ist 19% Einfuhrsteuer zu bezahlen, willst Du 7% bzw. keine Steuern bezahlen, musst Du nachweisen, dass es ein gültiges Zahlungsmittel ist - am Besten mit einer Bestätigung der entsprechenden Zentralbank. Mit deutschen Noten vor 1918 war die Sache für mich erledigt - 19 %. Auch dem Zoll ist es bereits bekannt, dass es in Deutschland eine Währungsreform gab!!
Ronny hat wohl etwas zu viel Aufklärungsarbeit in Mannheim geleistet!



Geschrieben von KaBa am 05.10.2011 um 21:03:

 

????

Zitat:
Original von cengelha
Auf Banknoten ist 19% Einfuhrsteuer zu bezahlen, willst Du 7% bzw. keine Steuern bezahlen, musst Du nachweisen, dass es ein gültiges Zahlungsmittel ist - am Besten mit einer Bestätigung der entsprechenden Zentralbank. Mit deutschen Noten vor 1918 war die Sache für mich erledigt - 19 %. ...


Ich kenne bisher nur 54aa: (Und musste tatsächlich einmal 'nur' 7% nachzahlen für zugesandtes Briefmarkengeld)

§ Anlage 2 UStG - Liste der dem ermäßigten Steuersatz (7%) unterliegenden Gegenstände
Umsatzsteuergesetz

Anlage 2
(zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2)

Lfd. Nr. Warenbezeichnung Zolltarif
(Kapitel, Position, Unterposition)
......
Punkt 54 Sammlungsstücke,
a) zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische, und Sammlungen dieser Art, aus Position 9705 00 00
b) von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem oder völkerkundlichem Wert, aus Position 9705 00 00
c) von münzkundlichem Wert, und zwar
aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld, aus Position 9705 00 00
bb) Münzen aus unedlen Metallen, aus Position 9705 00 00
cc) Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt aus Positionen 7118, 9705 00 00 und 9706 00 00



Geschrieben von cengelha am 05.10.2011 um 21:42:

 

... ich wurde nach dieser Warennummer 4907 0030 00 besteuert!

So wie es aussieht hat man mich beim Zoll abgezockt. Der hat die falsche Warennummer gesucht und gefunden!



Geschrieben von dollarsammler2008 am 05.10.2011 um 22:44:

 

Zitat:
Original von cengelha
... ich wurde nach dieser Warennummer 4907 0030 00 besteuert!

So wie es aussieht hat man mich beim Zoll abgezockt. Der hat die falsche Warennummer gesucht und gefunden!


Da es sich bei Zoll um eine Behörde handelt , und du ja den Steuerbescheid hast, kannst du ja immer in 4 wochen Einspruch gegen den Bescheid machen.
je nach dem würde ich es auch tun,
es geht ja um das Geld sondern natürlich auch ums Prinzip , Falsche Steuerbescheide müssen ja berichtigt werden.



Geschrieben von KaBa am 05.10.2011 um 22:44:

 

4907 0030 00 ... das wären dann (sofern ich das richtig verstehe, was man bei Google findet) kursGÜLTIGE Banknoten. Da hat der liebe Beamte scheinbar etwas durcheinander gebracht. lächelnd Kann ja mal passieren.



Geschrieben von chinnotes (†) am 06.10.2011 um 10:01:

 

Warennr. 4907 0030 00 bezieht sich auf Einfuhr nach Österreich, oder???

Erwin



Geschrieben von cengelha am 06.10.2011 um 16:12:

 

Zitat:
Original von KaBa
4907 0030 00 ... das wären dann (sofern ich das richtig verstehe, was man bei Google findet) kursGÜLTIGE Banknoten. Da hat der liebe Beamte scheinbar etwas durcheinander gebracht. lächelnd Kann ja mal passieren.


Nein!

Es gibt hier zwei Unterteilungen: kursgültige und kursungültige Banknoten (=490700300009)

@chinnotes

Die Warennummer ist nicht auf Österreich bezogen.


Warennummer 9705 00 00 gilt für Sammlungsstücke.

Wenn ich richtig informiert bin, kann der Zollbeamte die Einteilung in Warennummer 4907 bzw. 9705 fast willkürlich treffen, je nach Laune. Den Nachweis für eine Banknote als Banknote bzw. als Sammlungsstück sind dann Dir überlassen. Bei meinem vorletzten Besuch beim Zoll wurden z.Bsp. die französischen Militärausgaben als Gutschein gewertet - auch mit 19%. Ich kann ja Einspruch einlegen, war die Antwort.



Geschrieben von dollarsammler2008 am 30.10.2011 um 22:39:

 

Hallo ich habe mal wieder einen kracher Marke Zoll
die damen und herren beschweren sich wenn keine Rechnungen in den Sendungen sind , was ich jetzt gestern lesen mußte , entschuldigt habe bis heute gebraucht es zu verdauen , jetzt soll man die Rechnungen, Kreditkarten, PayPal Rechnungen wert etc. der Sendungen von Außen sichtbar anbringen
kopfkratzend
z.B Hängt von Außen sichtbar eine Rechnung , 100DM Schien im Brief wird der Brief wohl nie ankommen und der Zoll hat auch nichts zu prüfen
oder was ?
jedenfalls steht in dem Schreiben weil von außen keine Rechnung etc angebracht ist muß ich nun vorbei kommen und das der Zoll prüfen kann ob denn was zu verzollen wäre , naja bestimmt wurde wie beim letzten mal schon wieder geöffnet und wieder zugeklebt
Eine Hand weiß nicht was die andere tut und daher muß ich morgen früh
wohl mal wieder los bong-bong bong-bong bong-bong



Geschrieben von changnoi am 30.10.2011 um 22:53:

 

Klarer Fall, keine Rechnung weil Geschenk.
Kannst Du was dafür, daß Du reiche Freunde hast kopfkratzend gross grinsend



Geschrieben von dollarsammler2008 am 30.10.2011 um 23:07:

 

Zitat:
Original von changnoi
Klarer Fall, keine Rechnung weil Geschenk.
Kannst Du was dafür, daß Du reiche Freunde hast kopfkratzend gross grinsend


Geschenke sind aber auch nur bis 40€ frei
hier geht es ja aber um den Satz, Rechnung von außen sichtbar zu machen



Geschrieben von jause am 30.10.2011 um 23:17:

 

Zitat:
Original von dollarsammler2008
jetzt soll man die Rechnungen, Kreditkarten, PayPal Rechnungen wert etc. der Sendungen von Außen sichtbar anbringen

die Betonung liegt auf soll

Zitat:
z.B Hängt von Außen sichtbar eine Rechnung , 100DM Schien im Brief wird der Brief wohl nie ankommen und der Zoll hat auch nichts zu prüfen
oder was ?
jedenfalls steht in dem Schreiben weil von außen keine Rechnung etc angebracht ist muß ich nun vorbei kommen und das der Zoll prüfen kann ob denn was zu verzollen wäre ,

Es müssen 1. die Eigentumsverhältnisse und 2. die Werte geklärt werden....

Zitat:
naja bestimmt wurde wie beim letzten mal schon wieder geöffnet und wieder zugeklebt

Der Zoll stellt dir ein Messer oder dgl zur verfügung und du musst den Umschlag in Gegenwart des Zollbeamten öffnen......



Geschrieben von changnoi am 30.10.2011 um 23:19:

 

Zitat:
Original von dollarsammler2008
Geschenke sind aber auch nur bis 40€ frei
hier geht es ja aber um den Satz, Rechnung von außen sichtbar zu machen


Das soll heißen, daß der Staat mir verbietet, jemandem etwas zu schenken, das über 40€ Wert hat ??? verwirrt Oh oh, dann werde ich bald im Knast landen teuflisch lachend
Bisher dachte ich, Erbschafts = Schenkungssteuer ist bis 100.000 € innerhalb von 10 Jahren
an die gleiche Person frei kopfkratzend Vor 10 Jahren 200.000 DM.

Und wenn ich von einem Geschenk ausgehe, kann von außen keine Rechnung kleben.

Nachtrag und Berichtigung

Der Vermögenszuwachs des Beschenkten unterliegt der Schenkungsteuer, sobald der Freibetrag überschritten ist.
Der Freibetrag kann dabei für einen Zeitraum von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Die Schenkungsteuer wird nach den gleichen Bestimmungen wie die Erbschaftsteuer erhoben, dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz.

Übrige (weiter verzweigt Verwandte, Lebensgefährten, Nichtverwandte) = Freibetrag ab 2009 = 20.000 €



Geschrieben von dollarsammler2008 am 30.10.2011 um 23:32:

 

Ab 40 € mußt du Einfuhrabgabensteuer bezahlen(weil es außerhalb der Eu kommt) darum geht es
Schenken postalisch geht wohl nicht so gut wie persönlich
und vererben per Brief scheint auch nicht angesagt bzw wenn der Brief gefasst wird muß man es ebend sofort versteuern



Geschrieben von changnoi am 30.10.2011 um 23:35:

 

Naja, ehrlich gesagt, wie es mit Einfuhrabgabensteuer aussieht ( weil außerhalb der EU )
weiß ich nu nicht genau.
Bin ich froh, daß es bisher keine Probleme gab.
PN folgt.



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 15.12.2011 um 12:23:

 

Normal macht PayPal da sehr viel. Ich meine, dazu ist ja der Käufer- bzw. Verkäuferschutz da. Ob es sich jetzt nun um 20 EUR oder 200 EUR handelt. PayPal hat Gebühren genommen, und dafür muss der Service halt stehen, da kann man nicht unterscheiden (auch wenn dem leider vielleicht so ist).

Ich habe mal eine Sendung aus den USA bekommen, der Gesamtwert belief sich umgerechnet auf ca. 240 EUR. Und wenn man außerhalb der EU einkauft, sollte sofort das Stichwort "Zoll" auftauchen. Ich habe mit dem Verkäufer gesprochen und ihn gefragt, ob Zollgebühren anfallen (hatte zu dem Zeitpunkt keine Ahnung davon). Dieser verneinte und er schreib mir nur:

"I will send as a gift, without any charges."

Okay, ich habe ganz normal per PayPal bezahlt und nach einigen Wochen bekam ich dann Post vom Zollamt, dass ich dort auftauchen und die Sendung aufmachen solle, zwecks Anmeldung zur Verzollung. Gut, ich rief vorher an, was mich das kosten würde, und der Mitarbeiter sagte, dass ich 19 % Umsatzsteuer (Zoll) vom Gesamtpreis zahlen muss (Rechnung musste ich vorlegen). Das ist schon einiges. Die Sendung habe ich nie abgeholt, nach einigen Tagen zurücksenden lassen (Absprache mit dem Verkäufer, da er es nicht wusste). Dennoch meinte er, dass er sowas noch nie hatte und er ja schon öfter nach D verschickt hat verwirrt . Komisch!

Jedenfalls habe ich Antrag auf Käuferschutz gestellt, bekam auch mein gesamtes Geld zurück (danke PP!). Nur musste ich alles pingelig nachweisen, was ja auch verständlich ist (Schreiben vom Zoll, Rückversandsbescheinigung in die USA, etc.). Also es klappt doch mit PP, was viele nicht behaupten.



Geschrieben von WORLDNOTES am 15.12.2011 um 20:50:

 

Morgen muss ich auch beim Zoll erscheinen wegen eines 100erters aus Malaysia.
Ist der P-17 eigentlich noch gültige Währung?



Geschrieben von dollarsammler2008 am 15.12.2011 um 21:22:

 

Zitat:
Original von WORLDNOTES
Morgen muss ich auch beim Zoll erscheinen wegen eines 100erters aus Malaysia.
Ist der P-17 eigentlich noch gültige Währung?


Hallo Worldnotes eigentlich nicht , aber das weiß man nie
wie es noch mit dem Umtausch bei Malaysischen Banken bestellt ist

na schätze mal 19% wirst du los und die Rechnung(zahlungsbelege , kontoauszug oder so ) müßtest du auch noch mitbringen, sonnst läuft nichts , das ist auch das günstigste , sonnst wird es teurer
hatte ich Montag ja auch mal wieder gehabt. meins war aber ein paket außerhalb der EU und die werden komplett alle angehalten
einen vroteil hat das , die Waren kommen an.



Geschrieben von cengelha am 15.12.2011 um 22:08:

 

Zitat:
Original von WORLDNOTES
Morgen muss ich auch beim Zoll erscheinen wegen eines 100erters aus Malaysia.
Ist der P-17 eigentlich noch gültige Währung?


...probiere mal 97050000 müsste dann nur 7% Zoll sein!



Geschrieben von nick1k am 15.12.2011 um 23:26:

 

Zitat:
Original von Valen
...und ihn gefragt, ob Zollgebühren anfallen (hatte zu dem Zeitpunkt keine Ahnung davon).

Vielleicht war das die falsche Stelle, um diese Frage zu stellen? Besser wäre es gewesen, wenn Du die zuständigen (deutschen) Zollstellen selbst befragt hättest.

Zitat:
Dieser verneinte und er schreib mir nur:"I will send as a gift, without any charges."

Das gilt meines Wissens nur bis zu einem bestimmten Warenwert. Zudem darf keine Bezahlung erfolgt sein.

Zitat:
Gut, ich rief vorher an, was mich das kosten würde, und der Mitarbeiter sagte, dass ich 19 % Umsatzsteuer (Zoll) vom Gesamtpreis zahlen muss (Rechnung musste ich vorlegen).

kopfkratzend

Was denn nun? Geschenkt oder gekauft? Jedenfalls hätte ich diese Frage als Zollbeamter gestellt.

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 16.12.2011 um 09:02:

 

Klar sollte man da am besten Experten - sprich Mitarbeiter vom Zollamt - befragen, aber wenn jemand einen Versand nach Deutschland anbietet, sollte er sich damit auskennen, dazu sind ja die "Fragen an den Verkäufer" da. Wenn mich bsp. Interessenten fragen würden, ob ein Versand in ein bestimmtes Land möglich sei, informiere ich mich doch vorher auch über die Konditionen und mögliche Gebühren, die für den Käufer anfallen. Dann mache ich ihm einen Preisvorschlag lächelnd .

Wie gesagt, ich habe mit einem Mitarbeiter vom Zollamt gesprochen, und es gilt generell: ab einem bestimmten Warenwert muss Einfuhrzoll gezahlt werden (in meinem Fall wären es 19 % Umsatzsteuer gewesen). Glaubt mir, das ist so augenzwinkernd . Es kann sein, dass es auf bestimmte Waren Ausnahmen gibt, aber oftmals kommt man nicht um den Zoll herum. Da kannst du auch "Geschenk" oder sonstwas draufschreiben. Wäre ja zu gut, wenn man nur auf alles "Geschenk" schreiben muss und so die Zollgebühren umgeht. Würde ja jeder machen.


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