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Geschrieben von maxlooe am 14.07.2021 um 20:58:
RE: 2021
Wirtschaftsbeteiligter: Eine Person, die
im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst ist.
Eine Privatperson ist kein Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollkodex
Geschrieben von cat$man$ am 14.07.2021 um 21:22:
RE: 2021
Ok, also auch nicht der Endverbraucher, das ist schon mal gut!
Geschrieben von cengelha am 14.07.2021 um 21:40:
RE: 2021
Zitat: |
Original von maxlooe
Wirtschaftsbeteiligter: Eine Person, die
im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst ist.
Eine Privatperson ist kein Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollkodex |
Nicht ganz richtig, ab zehn Zollanmeldungen pro Jahr musst du als Privatperson die EORI-Nummer in Deutschland beantragen!! Gilt aber wohl EU-weit!!
Geschrieben von maxlooe am 14.07.2021 um 21:44:
RE: 2021
Zitat: |
Original von cengelha
Zitat: |
Original von maxlooe
Wirtschaftsbeteiligter: Eine Person, die
im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst ist.
Eine Privatperson ist kein Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollkodex |
Nicht ganz richtig, ab zehn Zollanmeldungen pro Jahr musst du als Privatperson die EORI-Nummer in Deutschland beantragen!! Gilt aber wohl EU-weit!! |
Ja das ist richtig. Aber wer hat das schon... Wohl nur Händler.
Geschrieben von cengelha am 14.07.2021 um 22:10:
RE: 2021
Drei oder vier Auktionen in USA, zusätzlich einige Auktionen in GB, dann noch ein oder zwei Auktionen auf eBay - ruckzuck bist du dabei!
Geschrieben von Swartalf am 15.07.2021 um 17:53:
RE: 2021
Zitat: |
Original von cengelha
Drei oder vier Auktionen in USA, zusätzlich einige Auktionen in GB, dann noch ein oder zwei Auktionen auf eBay - ruckzuck bist du dabei! |
Dann bin ich mal gespannt, was da auf mich zukommt, nachdem ich bei zwei britischen Verkäufern Scheine erworben habe. Hängt das ganze nicht auch davon ab, inwieweit der Zoll annimmt oder annehmen muß, daß zu verzollende Wirtschaftsgüter im Brief oder Päckchen enthalten sind? Der Vorteil von Briefen ist ja schließlich, daß diese wie Privatbriefe aussehen, sofern der Absendername nicht den Inhalt verrät.
Bisher mußte ich nur einmal etwas aus den USA verzollen, alle anderen aus Rußland, Ukraine, Singapur, Hongkong, Uruguay, Türkei erfolgten problemlos.
Geschrieben von Lord Vader am 15.07.2021 um 18:25:
RE: 2021
Habe heute eine Menge an Scheinen aus Kanada bekommen, Wertbrief, ging glatt ohne Zoll, dafür musste ich für 2 Handyhüllen 1,41 Euro Zoll und 5 Euro Bearbeitung bezahlen, ob das den Aufwand lohnt
Geschrieben von WORLDNOTES am 15.07.2021 um 18:34:
RE: 2021
Ich habe einen brief aus Malaysia bekommen mit der Zollerklärung "Dokument"
DHL hat dafür 9,82€ genommen ohne Hinweis auf irgend eine Gebühr.
Es gab aber eine Quittung
Der Postbote hat direkt klar 10€ verlangt.
Geschrieben von cengelha am 15.07.2021 um 20:05:
RE: 2021
Wartet mal ab, wenn ihr eine Sendung über UPS oder Fedex bekommt, dann kommt so richtig Freude auf!
Geschrieben von cengelha am 15.07.2021 um 20:09:
RE: 2021
Zitat: |
Original von WORLDNOTES
Ich habe einen brief aus Malaysia bekommen mit der Zollerklärung "Dokument"
DHL hat dafür 9,82€ genommen ohne Hinweis auf irgend eine Gebühr.
Es gab aber eine Quittung
Der Postbote hat direkt klar 10€ verlangt. |
6€ sind Auslagenpauschale der Rest 3,82€ Fantasiesteuer!
Geschrieben von cat$man$ am 09.07.2022 um 21:45:
RE: 2021
Bitte noch mal zum Mitschreiben:
Ich habe mir jetzt auf der Insel einen 100 Pund-Schein (Schottland) bestellt.
Mit Paypal habe ich so genannte Einfuhrabgaben bezahlt.
Sind damit nicht die Zollgebühren schon erledigt?
Der VK hat dann eine Zollerklärung auf das Päckchen geklebt
und der Zoll hat dann wieder Einfuhrabgaben verlangt.
Habe ich jetzt 2 x Zoll bezahlt?
Geschrieben von Huehnerbla am 10.07.2022 um 02:05:
RE: 2021
Zitat: |
Original von cat$man$
Ich habe mir jetzt auf der Insel einen 100 Pund-Schein (Schottland) bestellt.
Mit Paypal habe ich so genannte Einfuhrabgaben bezahlt.
Sind damit nicht die Zollgebühren schon erledigt?
Der VK hat dann eine Zollerklärung auf das Päckchen geklebt
und der Zoll hat dann wieder Einfuhrabgaben verlangt.
Habe ich jetzt 2 x Zoll bezahlt? |
Hallo,
vermutlich hast Du doppelt bezahlt. Wenn das Zeug über eBay lief, dann ist hier die Möglichkeit die doppelt bezahlte EUSt zurückzubekommen:
https://www.ebay.de/help/buying/paying-items/steuern-zahlen-auf-ebaykufe?id=4771#section5
Damit die Doppelbesteuerung nicht passiert, gibt es bei Waren bis 150 Euro die IOSS-Regelung. Wenn aber der Verkäufer die IOSS-Nummer nicht elektronisch an den Versand-Dienstleister übersendet, dann weiß keiner, dass die EUSt schon bezahlt ist. Zudem sind einige der UK-Transportunternehmer mit der IOSS auch noch komplett überfordert.
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