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Geschrieben von Karlos am 11.11.2015 um 23:11:

  Zollabwicklung - oder andere Länder andere Sitten

Zitat:
Original von Huehnerbla
...
Die Zollnummern sind ja glücklicherweise in der ganzen EU gleich.


Ist das wahr?
Oder gilt auch in "unserer" geliebten EU der Politiker: andere Länder andere Sitten?
Übrigens, wie viele wissen wohne ich in einem südl Land, Mitglied der EU.
Ich hoffe, ich darf hier mal meine kleine (Zoll-) Geschichte schildern.

Hier mein Bericht:

Ich habe kürzlich in der Bucht u.a. eine 50 Won-Banknote v. Südkorea (genauer P-40a oD (1969) bei einem asiatischen Verkäufer gekauft.
Da ich den VerKäufer nicht kannte bat ich bei meiner PP-Zahlung um gute Verpackung.

Nach Wochen erhielt ich dieser Tage eine Postbenachrichtigung für eine Sendung aus dem Ausland mit der "Bitte" um Zahlung von € 27,00. verwirrt
Auf dem Postamt bat ich den freundl. Postler mir bitte das Absende-Land u. den Absender zu nennen.
Bereitwillig zeigte man mir einen grossen Karton kopfkratzend mit einem (mir unbekannten) Absender aus Asien (dem gleichen Land des Verkäufers "meiner" Banknote).
Meine Frage wofür der Betrag verlangt wird wurde mir beantwortet, das sei Zoll. geschockt verwirrt

Ich bat mir das Paket noch einmal genauer ansehen zu dürfen.
Auf dem angeklebten Paket-Einlieferungsschein konnte ich mit einiger Mühe das Wort Coin ??? u.
den Wert $ 50 entziffern.

Also kein Fernseher, Laptop, Tablet oder sonstiges elektonisches Gerät ... u. wohl auch kein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk
von einem asiatischen Geschäftsfreund oder Bekannten aus alten Tagen.
Ausserdem war das grosse (suspekte?) Paket, das anscheinend unserem Zoll sofort in die Augen fiel federleicht.
Auf dem anscheinend unbeschädigten Paket war sonst nichts, ausser einem kleineren roten Postaufkleber auf der Rückseite,
das der Empfänger eine Gebühr zu zahlen hat.

Ich war nicht gewillt, den oben genannten Betrag für diese mir unbekannte Paket-Sendung zu zahlen (Ich dachte zuerst es sind vielleicht Versandgebühren?)
u. wir einigten uns, dass Paket erst einmal bei der Post ruhen zu lassen.
Nach kleiner Suche im Internet gab mir der Postleiter eine Telefon-Nr.
in der Hauptstadt, die mir vielleicht weiterhelfen könnte.

Auf dem (internen) Postbeleg, den ich einsehen durfte absolut kein Hinweis oder gar Telefon-Nr. der ausstellenden Stelle
lediglich das Logo unserer nationalen Post, viele Nummern u.folgende Aufstellung:
Import_Umsatzsteuer: € 9,25,
Abwicklung: €14,98
Umsatzsteuer für Abwicklung: €3,15.
Total: € 27,38.

Gut. Ich sprach also mit jemandem unter der genannten Telefon-Nurmmer.
Volltreffer!
Anhand der EM-Nr. wurde mir gesagt, es handelt sich um eine zollpflichtige Einfuhr meinerseits auf die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten sei. belehrend
Grundlage sei die Angabe des Einlieferers (sprich $ 50,00 Warenwert).
Es bestehe keine Einspruchmöglichkeit; entweder bezahle ich oder die Sendung geht zurück.
Übrigens die Zollbehörde gibt es nur in der Hauptstadt. In unserer Grossstadt (Provinzhauptstadt), auch in anderen keine Zollbehörde, die man mit dem Paket besuchen könnte. verwirrt
Auch das - von mir vorgeschlagene Öffnen des Pakets - unter Beisein des Poststellen-Leiters sei nicht möglich.

In Mein eBay sah ich dann später, die gleiche EM-Nr. wurde von “meinem” eBay-Verkäufer tatsächlich als “tracking number” für den erfolgten Versand genannt.
Auf Rückfrage entschuldigte sich der Verkäufer für die “etwas überdimensionierte” Verpackung teuflisch lachend ,
es sei seine erste Auslandssendung u. versprach mir die Rückerstattung der Kosten.

Also bezahlte ich am nächsten Tag – immer noch widerwillig - die m.E. sehr hohen Gebühren u.
nahm das Paket in Empfang mit einer kl. Quittung über den bezahlten Betrag.
Der immer noch freundliche Postler warf mir das Paket quasi in die Arme, so leicht war es u.
meinte vielleicht sei gar nichts im Paket. teuflisch lachend verwirrt verwirrt
Im meinem Büro angekommen öffnete ich das Paket unter Zeugen.

Es schien als blicke ich in einen (tiefen) Brunnen: Nichts, hohe, Kartonwände und totale Leere.
Doch halt, ganz unten ein Umschlag (hätten wir beinahe übersehen) u. darin tatsächlich, die von mir erwartete Banknote.

Zurück zum Anfang.
Sind die Zollvorschriften, -Kriterien u. Handhabungen in der EU einheitlich oder wurschtelt jede Zollbehörde in jedem EU-Land nach eigenen “Gut”dünken rum
u. muss man diese Art Zollabwicklung widerspruchslos akzeptieren.

Ich bitte um Entschuldigung für die Länge, würde zu meiner Geschichte gern einmal Eure Meinungen hören.
Karlos



Geschrieben von Huehnerbla am 12.11.2015 um 06:11:

  RE: Zollabwicklung - oder andere Länder andere Sitten

Zitat:
Original von Karlos
Zitat:
Original von Huehnerbla
...
Die Zollnummern sind ja glücklicherweise in der ganzen EU gleich.


Ist das wahr?

Ja, innerhalb der EU sind die Zolltarifnummern überall gleich.

Zitat:
Original von Karlos
andere Länder andere Sitten?

Hallo,

das ist in der Tat so. Zum ersten liegt das an den unterschiedlichen Einfuhrumsatzsteuersätzen, zum anderen an der inneren Organisatzion der Zollämter.

In Deutschland funktioniert das so, dass die Sendungen aus dem Ausland in einigen wenigen Zollämtern bearbeitet werden. Wenn nicht klar ist, was drin ist, oder wenn die Zollinhaltserklärung unplausibel erscheint, dann geht die Sendung zum Zollamt, das in der Nähe des Empfängers liegt und der Empfänger muss dort antanzen und die Sendung vor Ort öffnen. Ist ihm das zu lästig, kann er auch Nachweise über den Inhalt per Post einreichen, wenn dann der Zoll sein okay gibt, stellt der Post- oder Paketdienst die Sendung zu und kassiert die Einfuhrumsatzsteuer und haut noch eine Bearbeitungsgebühr (ab 10 Euro) oben drauf. Wenn klar ist, was in der Sendung drin ist, dann kassiert der Post- oder Paketdienst die Einfuhrumsatzsteuer plus Bearbeitungsgebühr ohne den Umweg über das Zielort-nahe Zollamt. Einige Post- und Paketdienste verzichten komplett auf das Kassieren der Einfuhrumsatzsteuer, dann landet die Sendung auch bei geklärtem Inhalt im Zollamt. Da es in Deutschland über 200 Zollämter gibt, ist das Abholen der Sendung im Zollamt zwar lästig, aber meistens nicht mit weiten Strecken verbunden. Wenn man verhindern will, dass der Post- oder Paketdienst Bearbeitungsgebühr kassieren kann, dann muss der Absender der Sendung draufschreiben, dass das über Selbstverzollung geht, dann landet die Sendung auch im nächstgelegenen Zollamt.

In Österreich kassiert der Post- oder Paketdienst nahezu immer die Einfuhrumsatzsteuer und haut noch eine Bearbeitungsgebühr (ab 10 Euro) oben drauf. Wenn nicht klar ist, was drin ist, oder wenn die Zollinhaltserklärung unplausibel erscheint, dann bleibt die Sendung liegen und des Empfänger muss gegenüber der Post angeben, was in der Sendung ist (mit Nachweis). Erst dann wird die Sendung zugestellt. Wenn man verhindern will, dass der Post- oder Paketdienst Bearbeitungsgebühr kassieren kann, dann muss der Absender der Sendung draufschreiben, dass das über Selbstverzollung geht, dann landet die Sendung im Zollamt in Wien-Inzersdorf oder in Wolfort (nur für Vorarlberg). Da es eben nur zwei solche Postämter gibt, ist das Selbstverzollungsverfahren nicht für jeden geeignet.

Wie man sieht, ist das schon von Land zu Land unterschiedlich.



Geschrieben von Karlos am 12.11.2015 um 11:37:

 

Hallo Huehnerbla,
besten Dank für Deine Ausführungen.
(Ich hatte einen Kommentar von Dir erwartet.)

Ich habe noch weitere Fragen.
Laut "Pick" hat der Schein einen Katalog-Wert von $ 4,00.
(Lassen wir mal den Marktwert u. den Nominal-Wert zum Wechselkurs beiseite.)

Das Blöde vom (unwissenden) Verkäufer war natürlich die "Wahnsinns"-Verpackung, die unkorrekte Angabe Coin
u. der angegebene Wert ($ 50,00).

- Gibt es in D (anderen Dir bekannten EU-Ländern) eine Untergrenze für die Zollabfertigung?
- Ich vermute es gibt auch Möglichkeiten des Einspruchs?
- Muss/sollte nicht jede offizielle "Benachrichtigung" oder Schreiben einen "ordentlichen" Absender
mit Telefon-Nummer oder einen entsprechenden Stempel haben?


Mich wundert auch, dass ohne "Rücksprache" einfach der v. Absender angegebene Wert Grundlage der Zollabfertigung ist
u. vor allem die i. meinen Augen unverhältnismässige hohe Bearbeitungsgebühr.
(Ich bin sicher, der Zoll agiert nicht in gleicher Weise bei unterdeklariertem Wert
u. nimmt ohne weitere Information einfach den v. Absender angegebenen Wert als Grundlage.)

Schönen Fasching/Karneval.
Karlos



Geschrieben von Huehnerbla am 12.11.2015 um 14:39:

 

Hallo,

es gibt in der kompletten EU (von den Ausschlussgebieten, wie die Kanaren, mal abgesehen) Regelungen zur Einfuhrumsatzsteuer-Befreiung. Grundlage dazu ist der Artikel 23 der Richtlinie Nr. 2009/132 (EG). Hier wird generell bestimmt, dass alles unter 10 Euro frei von Einfuhrumsatzsteuer ist (Ausnahmen siehe Artikel 24). Die EU-Länder können allerdings die Untergrenze zwischen 10 und 22 Euro in nationalem Recht selbst regeln. Nahezu jedes EU-Land hat eine solche Regelung im nationalen Recht, nur Rumänien nicht, da gelten tatsächlich die 10 Euro als Grenze. Die Regel sind 22 Euro, die als Untergrenze angesehen werden (auch in Spanien). Allerdings ist nicht nur der Warenwert ausschlaggebend, sondern es werden immer die Portokosten zum Warenwert addiert. Ist eine Wertangabe vorhanden, wird die (soweit plausibel) akzeptiert. In Deutschland ist die Richtline in § 1a EUStBV (Sendungen von geringem Wert) umgesetzt, für Spanien gibt es auch so was, aber ich kann Dir nicht sagen, wo genau. Im einzelnen sind folgende Werte die Untergrenze der Einfuhrumsatzsteuer-Pflicht:

Bulgarien: 30 Lewa
Dänemark: 80 Kronen
Großbritannien: 15 Pfund
Kroatien: 160 Kuna
Litauen: 21,72 Euro
Rumänien: 10 Euro
Ungarn: 6000 Forint
Zypern: 17 Euro
alle anderen EU-Staaten: 22 Euro

Beim Zoll gilt EU-weit die Freigrenze von 150 Euro. Das ist im Artikel 23 der Verordnung Nr. 1186/2009 (EG) festgelgt. Da gibt es keine nationalen Sonderlocken.

Ein Einspruch ist immer möglich, hat aber nicht zwangsweise Erfolg. Vor allem dann nicht, wenn der Absender ein CN22 oder CN23 verwendet hat. Dass der reale Wert deutlich geringer war, als der offiziell im Formblatt angegebene, glaubt Dir dann nämlich kein Mensch, auch wenn es wirklich so ist. Im Übrigen musst du damit rechnen, dass Du die Abwicklungsgebühren nicht zurück erstattet bekommst.

Wenn der Originaltext der Regularien von Interesse sein sollte:
EUStBV: http://www.gesetze-im-internet.de/eustbv_1993/
RL 2009/132: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32009L0132
VO 1186/2009: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:324:0023:0057:DE:PDF

PS: fast hätte ich es vergessen: In Deutschland gibt es zusätzlich eine Bagatellgrenze: Beträge unter 5 Euro werden in der Regel nicht kassiert.



Geschrieben von cebcollect am 12.11.2015 um 15:22:

 

Bonjour

Jetzt habe ich mal eine frage zum Zoll da Huehnerbla sich wohl doch gut auskennt.

Kann ich ohne weiteres meine Dubletten mit nach deutschland nehmen um diese dort zu verkaufen und was unverkäuflich ist wieder ohne weiteres mit nach Frankreich nehmen? Wir sind ja eigentlich im Schengen Raum und es sollte keine Grenzkontrollen für waren mehr geben.

Natürlich liegt der Gesamtwert weit unter 10000 euros. Das ist wohl so eine Grenze.

Man kann das Internet Rauf und runter suchen... ich habe nix gefunden, weder positiv noch negativ. Und wenn man ml eine Liste findet, dann steht da nichts speziell für Banknoten.

Danke und gruß aus F
Curt



Geschrieben von Huehnerbla am 12.11.2015 um 15:50:

 

Zitat:
Original von cebcollect
Kann ich ohne weiteres meine Dubletten mit nach deutschland nehmen um diese dort zu verkaufen und was unverkäuflich ist wieder ohne weiteres mit nach Frankreich nehmen?

Hallo,

im Prinzip ist das ohne große Probleme möglich. Zu beachten ist nur, dass der Gesamtwert 10.000 Euro nicht übersteigt. Berücksichtigt werden aber nur Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind und Banknoten und Münzen, die in gültige Zahlungsmittel umgetauscht werden könnten. Nicht mehr umtauschbare Banknoten bleiben unberücksichtigt. Das Ganze ist natürlich nicht von Einfuhrumsatzsteuer und derartigen Dingen behaftet. Dazu gibt es ja den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).



Geschrieben von cebcollect am 12.11.2015 um 16:03:

 

Zitat:
Original von Huehnerbla
Zitat:
Original von cebcollect
Kann ich ohne weiteres meine Dubletten mit nach deutschland nehmen um diese dort zu verkaufen und was unverkäuflich ist wieder ohne weiteres mit nach Frankreich nehmen?

Hallo,

im Prinzip ist das ohne große Probleme möglich. Zu beachten ist nur, dass der Gesamtwert 10.000 Euro nicht übersteigt. Berücksichtigt werden aber nur Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind und Banknoten und Münzen, die in gültige Zahlungsmittel umgetauscht werden könnten. Nicht mehr umtauschbare Banknoten bleiben unberücksichtigt. Das Ganze ist natürlich nicht von Einfuhrumsatzsteuer und derartigen Dingen behaftet. Dazu gibt es ja den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).


Bonjour Huehnerbla

Vielen Dank für Deine Antwort. Es ist alles etwas kompliziert finde ich. Ich werde mal nach diesem AEUV suchen.

Gruß aus F
Curt



Geschrieben von Lord Vader am 12.11.2015 um 16:25:

 

Zitat:
n Österreich kassiert der Post- oder Paketdienst nahezu immer die Einfuhrumsatzsteuer und haut noch eine Bearbeitungsgebühr (ab 10 Euro) oben drauf.



Zu beachten ist auch, dass die EUst auch für Versandspesen verrechnet wird, auch wenn versandfrei geliefert wird belehrend



Geschrieben von Huehnerbla am 13.11.2015 um 02:27:

 

Zitat:
Original von cebcollect
Es ist alles etwas kompliziert finde ich. Ich werde mal nach diesem AEUV suchen.

Hallo,

das ist ganz simpel.
Das AEUV regelt den freien Waren- und Geldverkehr innerhalb der EU, der Artikel 36 lässt aber Ausnahmen zu - und eine dieser diese Ausnahmen ist die die 10.000 Euro-Grenze. In Deutschland steht das im Zollverwaltungsgesetz. Kontrollieren darf das der Zoll, die Bundespolizei, die bayerische Polizei und die Polizei der beiden Hansestädte Hamburg und Bremen.



Geschrieben von Julmin am 24.01.2016 um 17:25:

  Zoll bei Umzug

Hallo,

ich hänge meine Frage hier einfach an weil anscheinend schon Leute Erfahrung mit dem Zoll gemacht haben und das ganz gut passt.

Ich werde bald in ein anderes Land ziehen und der Wohnsitzwechsel ist dauerhaft. Um genau zu sein ziehe ich von Österreich nach Finnland. Ich habe mich dabei schon ein wenig beschäftigt was ich Zollfrei mit nehmen darf und was nicht. Bei einem Auto ist es beispielsweise so, dass ich dies als "Umzugsgut" deklarieren darf, wenn es 6 Monate in meinem Besitz ist.

Ich habe nun aber auch eine kleine Münz- und Geldscheinsammlung welche ich gerne mit nehmen würde. Meine Eltern haben sich bereit erklärt dass sie die für mich aufbewahren würden, aber das würde ich nur ungern machen. Gleichzeitig habe ich aber keine Ahnung wie das mit dem Zoll ist. Ich habe mal gelesen das die Ein- und Ausfuhr von indischen Rupien nach Indien nicht erlaubt ist. Gibt es da mehrere Länder bei denen das so ist und ist dass dann tatsächlich nur in den entsprechenden Ländern so? Um genau zu sein, darf ich indische Rupien in Finnland einführen?

Der ganze Umzug wird einfachheitshalber mit einer Umzugsfirma statt finden. Sie haben mir auch versichert das sie sich um den Zoll kümmern (sie wissen von der Sammlung) aber ich hätte gerne eine 2. unabhängige Meinung. Gleichzeitig wurde mir von der Versicherung angeboten das ich mein Umzugsgut (allen voran die Sammlung) versichern lassen könnte. Auch hier bin ich unsicher ob ich das lassen machen möchte, obwohl es ziemlich verlockend klingt. Fallen aber auch Umzugsgüter wie eine Münz- bzw. Geldscheinsammlung da rein, oder muss ich die extra versichern lassen (Link zur Versicherung findet ihr hier) ?

Danke für eure Hilfe und liebe Grüße

Werbelink entfernt / hct2000



Geschrieben von hermann8882 am 25.01.2016 um 09:27:

  RE: Zoll bei Umzug

hallo
es sollte ja kein Problem sein , ist ja innerhalb der EU
du wirst ja mit dem Auto rauf , nehm ich mal an
aber deine Schätze sollest du schon bei dir lassen , da hast du sie unter Aufsicht

Gruß Hermann



Geschrieben von Huehnerbla am 29.01.2016 um 01:17:

  RE: Zoll bei Umzug

Zitat:
Original von Julmin
Ich habe nun aber auch eine kleine Münz- und Geldscheinsammlung welche ich gerne mit nehmen würde.

Hallo,

das gibt nur ein Problem, wenn der Umtauschwert kursgültiger Scheine jenseits von 10.000 Euro liegt. Sonst ist das kein Thema.



Geschrieben von A0000001A am 18.05.2016 um 13:10:

 

Moin, bin schon auf dem Weg zum Zollamt und bräuchte kurzfristig eure Einschätzung,
habe heute einen Brief bekommen dass ein Einschreiben an mich nicht verzollt werden konnte.

Es handelt sich um ein Tauschgeschäft mit einem Freund aus Nepal, er hat mir diverse nepalesische Scheine geschickt und ein Set Bhutan und Argentinien, Nominalwert von allem ca. 100-120 €

Jetzt ist die Frage, was werden die mir abzocken bzw. wie kann ich es erreichen möglichst wenig Gebühren oder Steuern nachzuzahlen?

Sonstige Einschreiben kommen immer problemlos durch, ich weiß nicht wieso dieses hier abgefangen wurde.

Rechnung oder sonstiges hab ich natürlich nix zum vorlegen, nur das Chatprotokoll mit meinem Tauschpartner.



Geschrieben von str42 am 18.05.2016 um 13:20:

 

Schwierig aus der Ferne...

...ich würde jedenfalls versuchen, die noch kursgültigen Währungen schon einmal herauszunehmen von der Verzollung.

...normalerweise wirst du 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen, also max. so ca. 23 Euro...



Geschrieben von A0000001A am 18.05.2016 um 14:41:

 

Danke str42,

Zu meinem Erstaunen musste ich garnichts zahlen. Keine Steuer, keine Fixgebühren, keine Lagerkosten.

Nur den Sprit zahlt mir keiner, aber egal teuflisch lachend



Geschrieben von aospades54 am 18.05.2016 um 15:08:

 

Wieso haben die dich dann dort hin fahren lassen? Einfach aus Langeweile kopfkratzend



Geschrieben von A0000001A am 18.05.2016 um 15:33:

 

Es waren etwas über 70 Stück Banknoten und der Brief entsprechend dick, wahrscheinlich haben sie Waren darin vermutet.
War auch das erste Mal dass ich wegen eines Briefes zum Zoll musste...



Geschrieben von xxxepf am 18.05.2016 um 18:32:

 

Ich habe vor 2 Wochen dieses gute Stück vom Zoll abgeholt.
Da hatte die POST! aufgrund des Aussehens der Sendung
eine Warenlieferung vermutet und das Einschreiben zum Zoll
umgelenkt. Da keine Wertangabe auf dem Umschlag war,
musste ich die Paypal-Rechnung mitbringen. Das Porto muss
der Zoll bei der Besteuerung nicht von der Rechnung abziehen.
Das Porto war schon 20$. Solange die Sendung keine Ware ist,
also z.B. kursgültiges Geld, gibt es auch nichts zu verzollen.
Ich musste jedoch knapp 20 Euro berappen,
verdient hat die BRD bei dem Aufwand, der dabei getrieben wird,
aber sicherlich nichts.

Gruß Ralph



Geschrieben von svenski04 am 28.11.2017 um 22:05:

 

Ich hol mal dieses Thema/ diesen Thread aus der Versenkung und berichte was ich bis jetzt mit dem Zoll von Helvetistan (Schweiz) für Erfahrungen gemacht habe:

Es ist wie nördlich und östlich des Rheins eine Lotterie, jedoch konnte ich eine gewisse Systematik ausmachen (oder vielleicht alles nur Zufall?):

Da wir jedoch ein kleines Land sind und vermutlich nur auf dem Zürcher Flughafen ein Briefzollamt haben, vermute ich eine gewisse Systematik.
Vermutlich arbeiten die dort nach einer Checkliste (die Zollkontrolle der Briefe/Pakete führt die Schweizer Post im Auftrag der Eidgenossenschaft (sprich Eidgenössische Zollverwaltung) durch, also arbeiten dort keine vereidigten Zöllner/Grenzwächter).

-generell kommen normale Briefe (Nicht-Anschreiben) schneller und ungefiltzt durch den Zoll -> macht auch Sinn, da die dort nicht jeder Brief aus Hinterkudistan kontrollieren können.

Bei Einschreiben ist die Sache etwas komplizierter:

Durch den Tracker sehe ich jeweils "Im Postverzollungsprozess" und dann steigt, je länger der Brief dort ist, der Ruhepuls.

-wenn das Einschreiben aus den USA kommt wird überdurchschnittlich oft kontrolliert. Ist schon vorgekommen, dass der Brief 'ne Woche dort rumlag (der Empfänger zahlt ja eine Aufbewahrungsgebühr) bis jemand mal per Brief nachfragt was das für ein Gemälde (!) ist (war ein Schein der US-Fractional Currency) und was das kostete.
Dann geht das Spielchen los:
Formular ausfüllen ob es ein Kulturgut ist (siehe Link: https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/kulturerbe/kulturguetertransfer.html wobei das Formular beim Beantworten Interpretationsspielraum zulässt). Rechnung heraussuchen und mit Formular ab an die Post per Mail zurück.

Eigentlich könnte man das einfacher gestalten: Telefon an den Empfänger, nachfragen und den Preis mittels Ebay/Webseite des Händlers +/- verifizieren.

Die Gebühr für die Öffnung (noch einmal ein paar Franken) und Prüfung sowie die Zollabgaben treibt der Postbote ein. (Witzigerweise werden auch Gebühren/Abgaben für Sendungen mit Wertinhalt unter 300.- Franken mit Gebühren belastet).

-andere Absendedestinationen werden selektiver kontrolliert.

Ab 1. Januar werden bei uns Briefe, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, noch seltener kontrolliert, wenn überhaupt. Dafür Pakete umso mehr.

Da ich 'nen (was mich als Helvetier erstaunt) kostenlosen Aufbewahrungsservice der Schweizer Post für Einschreiben und Pakete nutze , kann ich die gebündelt abholen und tue sogar noch was gutes: Frequenz der örtlichen Filiale erhöhen. Diese war schon auf der Streichliste - naja bis 2021 ist mal die sicher. Die Postangestellte wundert sich nur über die schönen Briefmarken.



Geschrieben von dado am 12.10.2019 um 17:04:

 

Hallo,

ein Sammlerkollege hat einen Schein in Australien erstanden. Der Schein hat 675 Euro gekostet und es ist ein auf Pound lautender Schein. Nun hängt der Brief beim Zoll und er wurde aufgefordert mal vorbei zu schauen.
Nun meine Frage an die Zoll Erfahrenen unter Euch. Wird mein Bekannter irgendwie um Einfuhrzoll vorbei kommen? Wer kann mir sagen wie er da vor Ort vorgehen soll?
Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß dado



Geschrieben von fjsim am 12.10.2019 um 17:26:

 

Hallo !

Auf der Seite www.zoll.de steht dazu folgendes:


ALLGEMEINE UMSATZSTEUERBEFREIUNG
•gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. im Kurs befindliche Münzen und Banknoten sowohl in Euro als auch in anderer Währung; nicht dagegen Zahlungsmittel, die wegen ihres Metallgehalts oder Sammlungswerts umgesetzt werden, d.h. wenn sie mit einem höheren Wert als ihrem Nennwert geliefert werden,.......

Ich denke, das man da nicht drum herum kommt mit der Steuerzahlung....

fjsim



Geschrieben von cat$man$ am 12.10.2019 um 17:41:

 

Sind die Pound-Scheine noch legal tender?



Geschrieben von QQQAA am 12.10.2019 um 18:07:

 

Zitat:
Original von cat$man$
Sind die Pound-Scheine noch legal tender?


War das etz ernsthafte Frage??



Geschrieben von Chaos_Is_Me am 12.10.2019 um 19:46:

 

Zitat:
Original von dado
Hallo,

ein Sammlerkollege hat einen Schein in Australien erstanden. Der Schein hat 675 Euro gekostet und es ist ein auf Pound lautender Schein. Nun hängt der Brief beim Zoll und er wurde aufgefordert mal vorbei zu schauen.
Nun meine Frage an die Zoll Erfahrenen unter Euch. Wird mein Bekannter irgendwie um Einfuhrzoll vorbei kommen? Wer kann mir sagen wie er da vor Ort vorgehen soll?
Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß dado


Ich meine mich zu erinnern, dass ein Forumsmitglied an einen Zollbeamten geriet, dem er klarmachen konnte, dass die "Bank of England" (als Bsp.) ein lebenslanges Umtauschrecht für Banknoten ab dem Jahr X gewährt und diese somit gültiges Zahlungsmittel ist.



Geschrieben von Marty am 12.10.2019 um 19:48:

 

Bei uns in Bochum kam ich um die höhere Besteuerung, ich glaube 19%, trotz aller Argumente nicht mehr herum. Der Zoll will eine Rechnung sehen. Sie prüfen die Note aber auch nicht nach. Den Rest müsst ihr euch denken...



Geschrieben von dado am 12.10.2019 um 20:08:

 

Hallo,

danke soweit für Euro Antworten.
Ich habe von meinem Bekannten erfahren das der Verkäufer auf die Zolldeklartion vermerkt hat "nach begutachtung zurück an den Besitzer"! Er spielt somit ein interessantes Spiel und behaupet also das er den Schein zur Begutachtung zugesand bekommen hat und diesen nun zurück an den Besitzer schickt. Könnte das eine Taktik sein die die Zollbeamten "schlucken" müssen?

Gruß dado



Geschrieben von cat$man$ am 12.10.2019 um 21:02:

 

Zitat:
Original von QQQAA
Zitat:
Original von cat$man$
Sind die Pound-Scheine noch legal tender?


War das etz ernsthafte Frage??


Ja, siehe Antwort von Chaos_Is_Me



Geschrieben von Marty am 12.10.2019 um 21:07:

 

Ein Versuch wäre es wert. Wenn es klappt, muss man sich das merken. 19 % auf 675 € ist schließlich kein Pappenstiel. Und kann ja wirklich keiner nachprüfen, was letztendlich zurückgesendet wird.



Geschrieben von maxlooe am 13.10.2019 um 14:39:

 

Also bei Banknoten nach Zolltarifnummer 49070030 fallen keinen Zollabgaben an.

Drucke sind in der Regel generell zollfrei. Was die Umsatzsteuer betrifft, die kann durchaus schlagend werden wenn es sich um Handelsware handelt (Etliche von euch handeln ja damit).

Der Zoll will hier UNBEDINGT eine Rechnung sehen. Solltet ihr versuchen eine schwindelige Proforma-Rechnung vor zu legen, wird der Zoll eine Zahlungsbestätigung von euch anfordern. Legt euch aber nicht mit dem Zoll an, der leitet schneller ein Finanzstrafverfahren ein als ihr gucken könnt.

Im Endeffekt kommt man aber sowieso um eine Zollanmeldung bei höheren Werten nicht herum. Einfach einen Zollspediteur fragen damit er die Anmeldung für euch vornehmen kann (gibts schon ab 40 Euro). Waren unter der 150 Euro Grenze sind UST und Zollfrei (=Freischreibung).



Geschrieben von Marty am 13.10.2019 um 17:22:

 

Ich habe inzwischen vergessen, wie sich die Steuer nennt. Es waren aber zuletzt bei mir immer die höheren 19 %. Wir hatten das mal im Forum diskutiert. Und die Freigrenze lag bei kleiner 40 Euros inklusive Porto. Es betraf eigentlich nur Sendungen aus den USA. Und zwar die, die für teuer Geld versendet wurden. Normale USA Briefe waren nie betroffen. Ich hatte als Rechnungsnachweis immer einen Bildschirmdruck von dem Schein ausgedruckt und zur Abholung mitgenommen, da ich meistens wusste, um was es sich handelt. Wie gesagt, sie haben es vor Ort nie verglichen, habe den Brief auch nie öffnen müssen. Wenn jetzt 150 Euro frei sind, umso besser. Teurer sind meine Noten sowieso nicht


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