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Geschrieben von brunoschulz0 am 04.06.2014 um 12:34:

 

Hallo
Das wir darauf steuern zahlen verstehe ich ja einigermaßen jedoch nicht das man für ein und das selbe einmal 7 Prozent und bei den anderen 19 Prozent zahlt. Werde auf jeden fall andere Wege in Zukunft nutzen. Es gab hier ja einige Hinweise denn ich verschenke mein Geld nun nicht mehr.



Geschrieben von hajduk am 05.06.2014 um 09:47:

 

Zitat:
Original von hajduk
14.05.2014 19:43
Zitat:
Original von GHIHG
Hallo Roland, Hallo Norman,

ich bezahle nie für Muster/Specimen Zoll. Rechnungsbetrag ist ja nur für die Versicherung.

Der Zoll glaubt mir als Gutachter, denn die machen bei mir öfters Rückfragen wegen Banknoten.

Gruß ABCBA

14.05.2014 20:58
Zitat:
Original von hajduk
Hallo ABCBA,
auf welchen Warenwert begründet sich denn die Versicherung?
Den 800 Euro Versicherungssumme muss ja auch ein realer Warenwert gegenüberstehen.
Wie genau erklärst du denen das?


Zitat:
Original von GHIHG
Servus,

ich habe schon einmal in einem früheren Beitrag darauf hingewiesen, daß Muster/Specimen

Zollfrei zu behandeln sind. Allerdings sehen es viele Zollbeamten einfach anders weil dafür oft

Rechnungen ausgestellt sind. Ich habe bisher noch nie Zoll bezahlt für Muster/Specimen.

Gruß ABCBA




Magst du uns das nicht genauer erklären?


Hallo ABCBA,
was ist denn nun? Auf welchen Sachverhalt begruendet sich deine Aussage?
Wie erklärst du das den Leuten vom Zoll?
Ich bin ganz gespannt...



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 05.06.2014 um 09:58:

 

Hallo Stefan,

Specimen sind Muster ohne Wert und es sind auch keine Banknoten (umlauffähig).

Der Zoll hat keine Berechtigung diese als Banknote zu bezeichnen. Es gibt für Muster keine Zollerhebung.

Gruß ABCBA



Geschrieben von hajduk am 05.06.2014 um 10:11:

 

Servus ABCBA,
Danke, ich verstehe es aber immer noch nicht.
Und wie bekomme ich die Einfuhrumsatzsteuer mit dem Versicherungsargument weg?
Was muss man sagen?
Wie bekomme ich es hin das mich die Einfuhr von Musterscheinen im Wert von 800 Euro nichts kostet?
Gruß



Geschrieben von papazwo am 05.06.2014 um 10:11:

 

Zitat:
Original von GHIHG
Hallo Stefan,

Specimen sind Muster ohne Wert und es sind auch keine Banknoten (umlauffähig).

Der Zoll hat keine Berechtigung diese als Banknote zu bezeichnen. Es gibt für Muster keine Zollerhebung.

Gruß ABCBA



Ich glaube auch nicht das Die Zoll erhoben haben. Das wird wohl Einfuhrumsatzsteuer gewesen sein und um Dir kommst Du nicht herum!

Gruß

papazwo



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 05.06.2014 um 10:16:

 

Servus,

wenn man daraus eine Handelsware macht mit Rechnung, so ist selbstverständlich Einfuhrumsatzsteuer

zu bezahlen. Man kann das aber auch als Proforma Rechnung für Versicherung deklarieren, damit wird

auch keine Umsatzsteuer fällig.

Gruß ABCBA



Geschrieben von nhung am 06.06.2014 um 00:41:

  Specimen/ Muster

Ein Specimen oder Muster ist eine Drucksache.
Hierfür gibt es eine Warennummer.
Wert und Berechnungsgrundlage ist der bezahlte Gegenwert + Porto.
Es werden hierauf Einfuhrumsatzsteuer aber kein Zoll erhoben.
In meinem Zollamt ist grundsätzlich ohne Ausnahme der entrichtete Kaufpreis nachzuweisen. Ansonsten erfolgt keine Verzollung.
Falsche Angaben beim Zoll sind nicht unproblematisch.
Nhung



Geschrieben von dado am 03.07.2014 um 16:07:

 

Hallo,

komme eben vom Zollamt zurück.
Hab einen 50 RM Konversationskassen Schein in den USA erstanden und natürlich ist der Brief bei Zoll gelandet.
Da ich hier immer schon mitgelesen habe wusste ich was mich erwartet und hab mir gleich mal einige Zolltarifnummern bereit gelegt.

Der Beamte hat sich natürlich so verhalten wie erwartet und einfach "Geldschein" in den Computer eingegeben und hat dann rel. schnell verkündet dass 19 % fällig sind für den Schein. Da es sich um eine Banknote handelt die wegen ihres Sammlerwertes gekauft wurde.
Nun kam mein Konter: Der Schein auf dem Thresen sei doch kein Geldschein und auch nie einer gewesen sondern ein "Schuldschein" (was auch auf der Rückseite des Papieres steht)! Somit handelt es sich um ein Wertpapier.

Er hat es geschluckt und mich einen Wisch unterschreiben lassen und ich bin ohne einen Cent zu bezahlen aus dem Zollamt gegangen.

Hätte ich hier nicht mit gelesen wäre ich jetzt ca. 13,50 Euro leichter.

Vielen Dank für die tatkräftige Unterstützung und das geballte Wissen hier im Thema!

Glück hab ich auch in sofern dass das Zollamt nur 7 Km entfernt ist. Da haben andere ja wesentlich weiter Anfahrtswege zum Zollamt.

Gruß dado



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 03.07.2014 um 16:23:

 

Servus,

das ist weiderum ein gutes Beispiel und zeigt auch, daß die Beamten nur versuchen möglichst Geld zu

generieren.

Gruß ABCBA



Geschrieben von hct2000 am 03.07.2014 um 16:58:

 

Zitat:
Original von GHIHG
Servus,

das ist weiderum ein gutes Beispiel und zeigt auch, daß die Beamten nur versuchen möglichst Geld zu

generieren.

Gruß ABCBA


So wie jede andere normal denkende Firma auch... hier zählt auch nur Gewinn...



Geschrieben von rheinprovinz am 04.07.2014 um 21:35:

  Einfuhr aus der Schweiz

Hallo,

hat jemand in der letzten Zeit sich was in der Schweiz bestellt und bekommts per Post?
Hab ein paar Münzen gekauft (allesamt bereits außer Kurs, z.T. jedoch noch eintauschbar). Wird die Post aus der Schweiz eigentlich noch streng kontrolliert oder rutscht da inzwischen einiges durch?
Mit Münzen hatte ich bisher nur Erfahrungen mit Briefen aus dem Vatikan.... die kamen bis heute alle zollfrei bei mir an (grüner Aufkleber) gross grinsend

Andi



Geschrieben von Marty am 05.07.2014 um 01:31:

 

Hallo Zusammen,

ich muss Montag auch mal wieder zum Zoll. Alles sehr umständlich bei Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr. Da ich einer entfernten Stadt rabeite, bedeutet das für mich wieder einen halben Tag Urlaub. Die Sache telefonisch oder über Email zu klären gelang mir im Zeitalter der papierlosen verwaltung natürlich auch nicht. Der Zoll besteht auf einem Kaufnachweis aus Papier.

Wie war noch die EUSt. für einen alten Thaler aus Äthiopien? Gibts die kursungültigen Noten noch zu 7% ?

LG



Geschrieben von Huehnerbla am 05.07.2014 um 14:40:

  Umsatzsteuergesetz

Hallo,

ja, dass gilt noch, aber der Paragraf hat sich leicht verändert.
Derzeit greift § 12, Absatz 2, Nummer 12.
Zolltarifnummer ist die 9705 0000 90 6.

§12 (2) UStG:
Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände
mit Ausnahme der in [...] den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
12. die Einfuhr der in [...} den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

In der Anlage 2 findet sich dann unter Nummer
54 Sammlungsstücke
c) von münzkundlichem Wert, und zwar
aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,

__________________
Die obigen Ausführungen stellen lediglich meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit dieser Ausführungen wird nicht übernommen.



Geschrieben von Marty am 07.07.2014 um 15:01:

  RE: Umsatzsteuergesetz

Zitat:
Original von Huehnerbla
Hallo,

ja, dass gilt noch, aber der Paragraf hat sich leicht verändert.
Derzeit greift § 12, Absatz 2, Nummer 12.
Zolltarifnummer ist die 9705 0000 90 6.

§12 (2) UStG:
Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände
mit Ausnahme der in [...] den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
12. die Einfuhr der in [...} den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

In der Anlage 2 findet sich dann unter Nummer
54 Sammlungsstücke
c) von münzkundlichem Wert, und zwar
aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,

__________________
Die obigen Ausführungen stellen lediglich meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit dieser Ausführungen wird nicht übernommen.


So, nun mal Neues vom Zoll:

Ich habe heute meinen Deux Thaler von Ethiopia beim Zoll in Bochum abgeholt und nach lebhafter Diskussion mit dem Zollamtsleiter doch die 19% bezahlen müssen. Meine Einwände von Hühnerblah mit dem Verweis auf §12, Absatz 2, Nummer 12 wurde nicht Folge geleistet unter dem Aspekt, er geht zunächst davon aus, der Schein sei nicht von münzkundlichem Wert. Er riet mir aber Einspruch einzulegen und wäre selbst gespannt auf das Ergebnis.

Das ist ja mal ein völlig neuer Aspekt. Ein Zollbeamter entscheidet also, was für die Menschheit wichtig ist und was nicht.

Den Einspruch werde ich natürlich einlegen.

Mir ist aufgefallen, dass beim Zoll scheinbar nur größere Umschläge mit bereits aufgeklebter "Customs Declaration" in Frankfurt herausgefischt werden. Oder welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Benötigen die Händler diese Customs declaration eigentlich selbst auch, oder werden diese nur für den deutschen Zoll gebraucht. Etliche Sendungen ohne Customs Declaration kamen bisher unbehelligt an.



Geschrieben von Hercule am 07.07.2014 um 22:15:

  RE: Umsatzsteuergesetz

Zitat:
Original von Marty

Den Einspruch werde ich natürlich einlegen.



Hallo Marty,

wenn der Zoll erst die 19% kassiert hat, haste keine Chance was wieder zu sehen. Der Fantasie der Beamten sind keine Grenzen gesetzt. Habe mehrmals Einspruch eingelegt. Anbei das letzte Schreiben vom Zoll.

Aber trotzdem viel Glück!

Gruß
Hercule



Geschrieben von cengelha am 07.07.2014 um 22:33:

  RE: Umsatzsteuergesetz

Zitat:
Original von Marty

Mir ist aufgefallen, dass beim Zoll scheinbar nur größere Umschläge mit bereits aufgeklebter "Customs Declaration" in Frankfurt herausgefischt werden. Oder welche Erfahrungen habt ihr gemacht?



Ich muss diese Erfahrung aus meiner Sicht bestätigen. Je größer der Umschlag, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man zum Zoll muss.
Problematischer ist die Zollabwicklung, wenn man die Ware über UPS bekommt, dann wird es richtig teuer, deshalb seit froh, wenn ihr nur 19% drauf zahlen müsst!



Geschrieben von Huehnerbla am 08.07.2014 um 20:22:

  RE: Umsatzsteuergesetz

Zitat:
Original von Hercule
... wenn der Zoll erst die 19% kassiert hat, haste keine Chance was wieder zu sehen. Der Fantasie der Beamten sind keine Grenzen gesetzt.

Hallo,

anscheinend hängt das von der Region ab. Hier in der Gegend haben sinnvoll begründete Einsprüche durchaus Chancen.

Zitat:
Original von Marty
... er geht zunächst davon aus, der Schein sei nicht von münzkundlichem Wert.

Was hat er als ZTN genommen ? Die 4907 0030 00 9 oder was anderes ?



Geschrieben von Marty am 08.07.2014 um 20:51:

  RE: Umsatzsteuergesetz

Die 4907 0030 00 9 war's. Darin scheint auch etwas von Banknoten/Geldscheinen zu stehen. Jedenfalls wirft das der PC in einer Suche der Zollbeamten wohl aus.

Die Sachbearbeiterin hat diese Warennummer zusammen mit der anderen (Hühnerblah) ihrem Amtsvorsteher vorgelegt und der hat sich auf erstere und somit 19% festgelegt.

Es geht mir natürlich jetzt nicht um die 5 €. Aber vielleicht komme ich ja irgendwann mal mit einem höheren Betrag an! Es geht also ums Prinzip.



Geschrieben von Marty am 08.07.2014 um 21:46:

 

Eine Frage ist noch offen: Benötigen die Amerikaner die Custom Declaration auch für sich in den USA, oder ist es nur eine Info an den ausländischen Zoll?

Wegen mir können sie die nämlich weglassen. Ich musste so eine Erklärung allerdings auch für ein Paket nach Australien ausfüllen. Vielleicht gilt diese nur für Pakete bzw. Päckchen aus den USA?



Geschrieben von ernte am 09.07.2014 um 15:10:

  RE: Umsatzsteuergesetz

Zitat:
Original von Huehnerbla

§12 (2) UStG:
Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände
mit Ausnahme der in [...] den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
12. die Einfuhr der in [...} den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

In der Anlage 2 findet sich dann unter Nummer
54 Sammlungsstücke
c) von münzkundlichem Wert, und zwar
aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,

__________________


mit Ausnahme bedeutet: keine 7% sondern 19% - die Steuer ermäßigt sich gerade nicht für kursungültige Banknoten.



Geschrieben von nhung am 10.07.2014 um 19:02:

 

Zitat:
Original von hct2000
Zitat:
Original von GHIHG
Servus,

das ist weiderum ein gutes Beispiel und zeigt auch, daß die Beamten nur versuchen möglichst Geld zu

generieren.

Gruß ABCBA


So wie jede andere normal denkende Firma auch... hier zählt auch nur Gewinn...


Hallo,
das kann man so nicht sehen.
Ein Zollbeamter wird auch kontrolliert.
Sofern er 19 % (Einfuhr) Umsatzsteuer erhebt macht er nichts falsch.
Alle anderen Varianten mit 7 oder 0 % ist eher ein Sachverhalt der einer Revision unterliegt. Warum sollte er sich selbst das Leben schwer machen.
Nhung



Geschrieben von ernte am 10.07.2014 um 19:51:

 

Zitat:
Original von nhung
Zitat:
Original von hct2000
Zitat:
Original von GHIHG
Servus,

das ist weiderum ein gutes Beispiel und zeigt auch, daß die Beamten nur versuchen möglichst Geld zu

generieren.

Gruß ABCBA


So wie jede andere normal denkende Firma auch... hier zählt auch nur Gewinn...


Hallo,
das kann man so nicht sehen.
Ein Zollbeamter wird auch kontrolliert.
Sofern er 19 % (Einfuhr) Umsatzsteuer erhebt macht er nichts falsch.
Alle anderen Varianten mit 7 oder 0 % ist eher ein Sachverhalt der einer Revision unterliegt. Warum sollte er sich selbst das Leben schwer machen.
Nhung


Soweit mir bekannt gibt es in Deutschland Gesetze. Und an diese haben sich Käufer, Verkäufer Finanz- und Zollbeamte zu halten.
In diesem Fall reden wir um das Umsatzsteuergesetz.

Sollte jemand der Beteiligten mit der Anwendung des Gesetzes nicht einverstanden sein, dann stehen ihm Einspruchsverfahren - wenn nicht erfolgreich der Weg zum Gericht zur Verfügung.

Und laut Gesetz beträgt der Umsatzsteuersatz für Banknoten bei getätigten Umsätzen bzw. Einfuhren nun einmal 19%.



Geschrieben von Marty am 10.07.2014 um 22:38:

 

Der Aspekt mit dem Gesetz ist m.E. allerdings nur schwer zu vermitteln, wenn es nur kaum oder gelegentlich angewendet wird. Ich bin schon ziemlich lange bei Ebay, sammle sei Jahrzehnten Papiermaterial aus dem Fußballbereich und hatte in den Jahrzehnten vor den Banknoten noch NIE etwas mit Zoll oder Umsatzsteuer zu tun. 99% aller Bannotenkäufe laufen auch ohne Zoll ab.

Das Gesetz scheint mir auf der Sammlerebene nur schwer verständlich. Habe auch sonst beruflich nichts mit Handel etc. zu tun, bin demnach natürlich recht unbedarft in diesen Dingen.



Geschrieben von Huehnerbla am 11.07.2014 um 17:16:

  RE: Umsatzsteuergesetz

Zitat:
Original von ernte
mit Ausnahme bedeutet: keine 7% sondern 19% - die Steuer ermäßigt sich gerade nicht für kursungültige Banknoten.

Hallo,

da es aber um Einfuhr von außerhalb der EU geht, greift §12, Absatz 2, Nummer 12 UStG.
Und da sind es dann 7% ...



Geschrieben von JanKrohn am 29.04.2015 um 04:20:

  Bundeskassenscheine und Zoll

Hallo,

Hat jemand Erfahrung damit, ob der Zoll Bundeskassenscheine aus Briefsendungen einzieht? Die Behoerden sehen den Handel damit ja nicht so gerne...

Gruss,
Jan



Geschrieben von Monique am 29.04.2015 um 06:27:

 

Servus,

Zitat:
Hat jemand Erfahrung damit, ob der Zoll Bundeskassenscheine aus Briefsendungen einzieht?


kann ich mir nicht vorstellen. Da müßte sich dort jemand damit auskennen.
Die interessiert in der Regel nur, ob kursgültig oder nicht.

Gruß Steffen



Geschrieben von Huehnerbla am 29.04.2015 um 10:22:

  RE: Bundeskassenscheine und Zoll

Zitat:
Original von JanKrohn
... ob der Zoll Bundeskassenscheine aus Briefsendungen einzieht? Die Behoerden sehen den Handel damit ja nicht so gerne...

Hallo,

aus welchem Grund sollte der Zoll das einziehen? Bisher ist mir noch kein Fall bekannt, bei dem irgendwer Bundeskassenscheine beschlagnahmt hätte.



Geschrieben von JanKrohn am 29.04.2015 um 10:51:

 

Findet sich sogar auf Wikipedia:

"Bei öffentlichen Auktionen schreitet jedoch die Bundesbank ein, indem sie die Bundeskassenscheine als Diebesgut deklariert und beschlagnahmen lässt."

http://de.wikipedia.org/wiki/Bargeld_der_Deutschen_Mark#Bundeskassenscheine

Na gut, eine Postsendung ist keine oeffentliche Auktion... (aber genau aus dem Grund habe ich ja gefragt...)



Geschrieben von Huehnerbla am 29.04.2015 um 11:13:

 

Hallo,

hier zitiert Wiki die Süddeutsche Zeitung und der Autor des Artikel in der Süddeutschen zitiert Herrn Walz. Meines Erachtens werden hier Ersatzserie und BKS in einen Topf geworfen.



Geschrieben von Monique am 29.04.2015 um 12:38:

 

Servus JanKrohn,

Zitat:
Original von JanKrohn
Findet sich sogar auf Wikipedia:

"Bei öffentlichen Auktionen schreitet jedoch die Bundesbank ein, indem sie die Bundeskassenscheine als Diebesgut deklariert und beschlagnahmen lässt."


ja, das ist die graue Theorie.
In der Praxis sieht es etwas anders aus. In der großen Bucht sind allein bei Deutschland 10 Auktionen drin.
Der Bundesbank entsteht kein direkter Schaden durch das Handeln dieser Scheine. Da steht dem Aufwand kein wirklicher Nutzen entgegen.
Anders sieht es dagegen bei Falschgeld, z.B. Euroblüten aus.
Dies ist jedoch nur meine Sicht der Dinge und keine rechtliche Erklärung.

Gruß Steffen


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