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Geschrieben von jause am 13.03.2013 um 17:59:

  RE: Zoll

Servus,

kürzlich hatte ich ein POSITIVES Erlebnis mit den Leuten vom Zoll das nicht unerwähnt bleiben soll.

Ich habe nach langem hin und her in den Staaten ein Buch gekauft das auch prompt beim Zoll "hängengeblieben" ist.

Damit es keine Diskussionen gibt hab ich die Rechnung und meinen Zahlbeleg mitgenommen.
Der freundliche Beamte hat ganz erstaunt das Buch gemustert und mir dann empfohlen die Rechnung und den Beleg wieder mitzunehmen! geschockt

Grund: Der Dollarkurs am Kauftag war schlechter als der aktuelle Kurs... mit dem aktuellen Kurs bin ich bei 4,99 Euro Steuer gelandet und musste somit nichts bezahlen gross grinsend



Geschrieben von androl am 22.03.2013 um 23:36:

 

ich durfte heute ein paar relativ wertlose Münzen vom Zoll abholen. Auf dem Päckchen war eine Zollerklärung drauf, es war "gift" angekreuzt und das Feld "value" durchgestrichen, aber der Zollbeamte meinte: "Die Zollerklärung reicht nicht aus, da der Absender draufschreiben kann, was er will. Nur wenn eine Rechnung beiliegt, können wir wissen, wie viel es wirklich wert ist".
Aha! Ein Geschenk muss also eine Rechnung enthalten... auslachend

Auf dem Päckchen war ebenfalls die rote "Zigarettenpackung" draufgeklebt: Der EU-Zollminister informiert: "Waren, die die Voraussetzungen der Artikel 9 und 10 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht erfüllen."
Und die Zollerklärung des Absenders hat man natürlich, da sie eh nicht zählt, mit einem großen weißen Aufkleber "Zollsendung" überklebt.



Geschrieben von Succus am 23.03.2013 um 00:13:

  Zoll

Ich bekomme seit 10Jahren Münzen aus San Marino.Alles war dabei,Münzen abzuholen , 60 Km abzuholen,ohne Zoll,60 Km abzuholen mit Zoll-Aufschlag, Außlieferung ,Deutsche Post mit Zoll-Aufschlag,aber auch ohne ,etc. Warum? Keine "Linie".
Ich habe mal gesagt(zum Zoll-Beamten),damit gehe ich jetzt einkaufen(PP),und meine Börse gezeigt,das "Gleiche"?, Er war überzeugt ! Natürlich ohne Zoll-Gebühren ! Er hat sich gefreut und ich auch !



Geschrieben von Fredmelody am 12.09.2013 um 12:46:

  RE: Zoll

Ich habe heute auch zum ersten Mal einen Brief von der Zollübergabestelle im Briefkasten gehabt bong-bong
Der Brief kommt aus den USA und der Kaufpreis war nicht unerheblich!
Natürlich war keine Erklärung am Brief.
Was muss ich nun machen, um glimpflich aus der Nummer herauszukommen. Kann ich evtl die Zollgebühren an den Verkäufer weiterreichen.
Welche Kosten zu den 7% Einfuhrabgaben kommen noch auf mich zu kopfkratzend

FRED



Geschrieben von str42 am 12.09.2013 um 13:07:

  RE: Zoll

Zitat:
Original von Fredmelody
Was muss ich nun machen, um glimpflich aus der Nummer herauszukommen. Kann ich evtl die Zollgebühren an den Verkäufer weiterreichen.
Welche Kosten zu den 7% Einfuhrabgaben kommen noch auf mich zu kopfkratzend
FRED


Das Weiterreichen der Zollgebühren/Steuern kannst du probieren, aber warum sollte der Verkäufer das bezahlen? Du bist doch der Importeur.

Ich weiss ja nicht, was du gekauft hast, aber bist du sicher, dass es nur 7% Einfuhrumsatzsteuer sind?

Wenn es Sammlerbanknoten sind, dann kannst du dich auch auf 19% einrichten, ist es gültige Währung, dann sind es 7% bis gar nichts...

Je nach Produkt, das du importierst kann auch noch Zoll hinzukommen.



Geschrieben von Swartalf am 12.09.2013 um 13:14:

  RE: Zoll

Zitat:
Original von Fredmelody
Ich habe heute auch zum ersten Mal einen Brief von der Zollübergabestelle im Briefkasten gehabt bong-bong
Der Brief kommt aus den USA und der Kaufpreis war nicht unerheblich!
Natürlich war keine Erklärung am Brief.
Was muss ich nun machen, um glimpflich aus der Nummer herauszukommen. Kann ich evtl die Zollgebühren an den Verkäufer weiterreichen.
Welche Kosten zu den 7% Einfuhrabgaben kommen noch auf mich zu kopfkratzend

FRED


Ganz spontan meine ich aus eigener Erfahrung gelesen zu haben, daß es einen Mindestbetrag von ca. 30 € (oder doch 130 €) als Freibetrag gibt. Mein Artikel kostete ca. 500 € und mußte mit Zoll nachversteuert werden. Dies fiel billiger aus als ich selber errechnete (ich schwieg daher natürlich).

Um Deine Frage auch professionell beantworten zu können, bedarf es weiterer Informationen. War es eine kursgültige (umtauschfähige) Banknote oder ein reines Sammlerstück? Bei Münzen kommt es auch aufs Material an. Dann gibt es eine Vielzahl unverständlicher bis unlogischer Versteuerungsvorschriften, die wohl einige beim Zoll selber nicht kapieren. Sie überprüfen beim Öffnen der Post (das machst Du dann vor Ort) den Artikel auf Wert. Dafür recherchieren Sie bei Ebay & Co. im Internet. Von daher solltest Du Deine eigene Rechnung haben, ggfs. schweigen, wenn sie weniger ermitteln.

Insgesamt zahlst Du diese Einfuhrumsatzsteuer und ggfs. Zoll nach Höhe, Art und Wert des Gegenstands (bei Kursscheinen aber nichts).

Kaufvertraglich gibt es keinen Grund, Kosten auf den Verkäufer abzuwälzen, da dies mit der Aufgabe zur Post für ihn erledigt ist und er wie auch wir nicht sämtliche Zollvorschriften der Adressatenländer wissen können. Ausnahme wäre nur dann gegeben, wenn Du das im Rahmen der Vertragsfreiheit mit dem Verkäufer vorher explizit vertraglich geregelt hättest.

Also vorher mal die Steuersätze im Internet und die Zollvorschriften abklären, Unterlagen mitnehmen... und natürlich Geld zum Löhnen.



Geschrieben von Fredmelody am 12.09.2013 um 13:16:

  RE: Zoll

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es sind natürlich Banknoten darin!
Habe vor einer Stunde das Zollamt kontaktiert.
Und siehe da, es wird dort auch noch gearbeitet.
Habe prompt eine Antwort erhalten:
"Sehr geehrte Herr Kraus,
es handelt sich um ein Päckchen mit 2 Banknoten. Beiliegend habe ich einen Ebay-Beleg über XXX USD gefunden.
Es fallen noch 7% Einfuhrumsatzsteuer an.
Ein Steuerbescheid wird Ihnen per Post zugeschickt und nach Überweisung wird das Paket an DHL übergeben."

FRED



Geschrieben von Swartalf am 12.09.2013 um 13:21:

  RE: Zoll

Zitat:
Original von Fredmelody
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es sind natürlich Banknoten darin!
Habe vor einer Stunde das Zollamt kontaktiert.
Und siehe da, es wird dort auch noch gearbeitet.
Habe prompt eine Antwort erhalten:
"Sehr geehrte Herr Kraus,
es handelt sich um ein Päckchen mit 2 Banknoten. Beiliegend habe ich einen Ebay-Beleg über XXX USD gefunden.
Es fallen noch 7% Einfuhrumsatzsteuer an.
Ein Steuerbescheid wird Ihnen per Post zugeschickt und nach Überweisung wird das Paket an DHL übergeben."

FRED


Gern geschehen, aber was sind da für Schätzchen drin? Nun sind wir neugierig!

Ich hatte damals den P21(b oder c) aus Grönland im Brief.



Geschrieben von Fredmelody am 12.09.2013 um 13:32:

  RE: Zoll

Zitat:
Original von Swartalf
Zitat:
Original von Fredmelody
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es sind natürlich Banknoten darin!
Habe vor einer Stunde das Zollamt kontaktiert.
Und siehe da, es wird dort auch noch gearbeitet.
Habe prompt eine Antwort erhalten:
"Sehr geehrte Herr Kraus,
es handelt sich um ein Päckchen mit 2 Banknoten. Beiliegend habe ich einen Ebay-Beleg über XXX USD gefunden.
Es fallen noch 7% Einfuhrumsatzsteuer an.
Ein Steuerbescheid wird Ihnen per Post zugeschickt und nach Überweisung wird das Paket an DHL übergeben."

FRED


Gern geschehen, aber was sind da für Schätzchen drin? Nun sind wir neugierig!

Ich hatte damals den P21(b oder c) aus Grönland im Brief.


Werde ich auf jeden Fall posten!
Es ist eine Banknote für mich und eine für ein Forumsmitglied augenzwinkernd



Geschrieben von Swartalf am 12.09.2013 um 15:39:

  RE: Zoll

Zitat:
Original von Fredmelody
Werde ich auf jeden Fall posten!
Es ist eine Banknote für mich und eine für ein Forumsmitglied augenzwinkernd


Na, da sind wir alle sehr gespannt darauf! Panzer Panzer Panzer



Geschrieben von Hercule am 30.09.2013 um 20:50:

 

Zitat:
Original von papazwo
Hallo,

ich hatte heute erfreuliche Post vom Hauptzollamt. Nachdem ich vor ein paar Tagen eine Banknote bei Zoll abholen sollte und entgegen der sonstigen Gepflogenheit 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen sollte. Der Zollbeamt ließ sich auch nicht von meinem Einwand das ich immer nur 7% bezahlt habe irritieren.
Um die Diskussion nicht ausufern zu lassen habe ich dann die 19% unter Vorbehalt gezahlt. Zu Hause habe ich einen alten Einfuhrumsatzsteuerbscheid raus geholt und einen Einspruch formuliert. Und siehe Da, das Ergebniss könnt Ihr unten nachlesen.

Gruß

papazwo

www.kolonialgeld.de


Hallo papazwo,

habe es auch mit Deiner Methode versucht. Aber nicht nur, die Typen beim Zoll, sondern auch das Hauptzollamt war ziemlich uneinsichtig. Der erste Widerspruch wurde auch abgelehnt. Habe natürlich meinen Einspruch aufrecht erhalten. Dazu jetzt folgendes Schreiben erhalten:
Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einreihung als Sammlungsstück im Sinne der Postion 9705 des KN- entsprechend der Definition des Urteils des Euopäischen Gerichtshofes vom 10. Oktober 1985 -RS 200/84- haben Sie als Zollanmelder nachzuweisen.
Nach dem vorgenannten Urteil sind Sammlungsstücke im Sinne der Position 9705 der KN Gegenstände, die geeignet sind, in eine Sammlung aufgenommen zu werden, das heißt Gegenstände, die
- gewissen Seltenheitswert haben,
- normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden,
- Gegenstände eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handelns mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und
- einen hohen Wert haben.

Ferner dokumentieren sie
- einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften oder
- veranschaulichen einen Abschnitt dieser Entwicklung.

...bis zu einem festgelegten Datum soll ich den Nachweis erbringen, dass die vorgenannten Vorraussetzungen erfüllt sind. Aus welchen Gründen die eingeführte Ware einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentiert oder einen Abschnitt der Entwicklung veranschaulicht muss nachprüfbar dargelegt werden. Meine Beschreibung des eingeführten Gegenstandes muss unter Berücksichtigung der im o.a. EuGH-Urteil aufgestellten Kriterien durch Dritte nach Aktenlage nachprüfbar sein.

Die haben wohl Langeweile ?! Typisch Beamter. Die brauchen wohl Geld für Zypern ? Hat jemand eine Idee ? .....



Geschrieben von ernte am 30.09.2013 um 21:36:

 

Hercule, es wäre für eine Antwort hilfreich wenn du uns mitteilst um welche Banknoten es sich handelt.



Geschrieben von brunoschulz0 am 01.10.2013 um 10:08:

 

Hallo ja der liebe Zoll. Ich warte auch schon wieder gut einen Monat auf eine Lieferung aus Indien. Vermute mal das Es auch beim Zoll liegen geblieben ist. Haben ja scheinbar alle zeit der Welt. Beim letzten mal hatte ich keine Lust mehr auf Diskussionen und hab unfreiwillig meine Einfuhrsteuer nachgezählt .gruss norman



Geschrieben von Hercule am 01.10.2013 um 19:59:

 

Zitat:
Original von ernte
Hercule, es wäre für eine Antwort hilfreich wenn du uns mitteilst um welche Banknoten es sich handelt.


Es handelt sich um 2 Noten von den Malediven (kein gültiges Zahlungsmittel mehr)! Aber da spricht man gegen eine Wand.

Und besonders wichtig scheint denen wohl....

Ferner dokumentieren sie
- einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften oder
- veranschaulichen einen Abschnitt dieser Entwicklung.

Kein Wunder, dass immer mehr Leute durchdrehen....



Geschrieben von littlejohn am 01.10.2013 um 21:03:

 

Zitat:
Original von Hercule
Zitat:
Original von ernte
Hercule, es wäre für eine Antwort hilfreich wenn du uns mitteilst um welche Banknoten es sich handelt.

Und besonders wichtig scheint denen wohl....

Ferner dokumentieren sie
- einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften oder
- veranschaulichen einen Abschnitt dieser Entwicklung.

Kein Wunder, dass immer mehr Leute durchdrehen....

Dann frag die Zöllner doch mal, ob sie noch vom Tauschhandel leben, oder
auch bereits die menschliche Errungenschaft des Papiergeldes entdeckt haben teuflisch lachend



Geschrieben von cengelha am 01.10.2013 um 21:20:

 

Zitat:
Original von Hercule
Zitat:
Original von ernte
Hercule, es wäre für eine Antwort hilfreich wenn du uns mitteilst um welche Banknoten es sich handelt.


Es handelt sich um 2 Noten von den Malediven (kein gültiges Zahlungsmittel mehr)! Aber da spricht man gegen eine Wand.

Und besonders wichtig scheint denen wohl....

Ferner dokumentieren sie
- einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften oder
- veranschaulichen einen Abschnitt dieser Entwicklung.

Kein Wunder, dass immer mehr Leute durchdrehen....


Ich glaube eher, Du musst nachweisen, dass es keine gültigen Zahlungsmittel mehr sind und diese Noten als Sammlernoten gelten. Bei älteren Noten hat man da meist kein Problem. Mit Weltbanknoten tut sich der Zoll eh sehr schwer. Naja ab Januar hat sich das Problem ja sowieso gelöst - einheitlich 19%



Geschrieben von Hercule am 03.10.2013 um 20:45:

 

Zitat:
Original von cengelha
Ich glaube eher, Du musst nachweisen, dass es keine gültigen Zahlungsmittel mehr sind und diese Noten als Sammlernoten gelten. Bei älteren Noten hat man da meist kein Problem. Mit Weltbanknoten tut sich der Zoll eh sehr schwer. Naja ab Januar hat sich das Problem ja sowieso gelöst - einheitlich 19%


Also mir fällt nichts mehr ein. Habe diese "Beamten" mit Beispiel drauf hingewiesen, dass ich bei Auktionen 7% MwSt zahle und das ja wohl dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 7% entspricht.

Aber einen letzten Versuch würde ich noch wagen, um mein Geld aus Brüssel zurück zu bekommen. Wenn mir jemand die Seite der Malediven (1960) vom Pick einscannen oder abfotografieren könnte?

Danke !



Geschrieben von chinnotes (†) am 03.10.2013 um 21:20:

 

Dass die Zollbeamten bei Banknoten gewöhnlich 19% nehmen, ist nicht deren Schuld! Geben die Zöllner "Banknoten" in ihren PC, so kommt als nächstes die Unterteilung: 1) Devisen (=ohne MWSt.) oder 2) Banknoten zu Sammlerzwecken (da steht dann 19% im PC). Die Zollbeamten haben gar keine andere Möglichkeit, als sich danach zu richten...

Bei einer größeren Summe würde ich Einspruch erheben, man kriegt dann das zu viel Gezahlte anstandslos zurück.

Viele Zollbeamte (z.B. am Frankfurter Flughafen) wissen nicht, dass auf Banknoten -gültig oder nicht- überhaupt MWSt. anfällt. Da ich stets meine MWSt. zahle (denn das ist ja ein Beweis, dass meine Reise eine Geschäftsreise war, auf der ich Ware eingekauft habe), muss ich oft die Zollbeamten dazu bringen, in ihrem PC nachzusehen...das Ergebnis führt dann bei manchen Beamten zu Kopfschütteln, aber ich darf die MWSt. dann zahlen.

Erwin



Geschrieben von Marty am 10.11.2013 um 12:13:

  Zoll

Hallo Zusammen,

nun hat es mich auch zum ersten Mal getroffen. Ich mus eine Sendung aus den USA beim Zoll abholen.

Es ist wihl eine Note aus Tonga der 30er Jahre für etwa 40 US$. Womit muss ich da geldlich rechnen? Dummerweise hat das Zollamt auch nur bis 14:00 Uhr auf. Bedeutet einen halben Tag Urlaub für mich.

Bekomme ich den Brief mit der Note dann auch mit?

Gibt es noch ein Hintertürchen? Sind z.B. die Shillings heute noch gültig?

Da mich der Brief im URlaub erreichte, muss ich wohl auch noch Lagergeld entrichten...

Und warum gingen einige Briefe beim Zoll durch und dieser nicht?



Geschrieben von nick1k am 10.11.2013 um 12:31:

  RE: Zoll

Zitat:
Original von Marty
Dummerweise hat das Zollamt auch nur bis 14:00 Uhr auf. Bedeutet einen halben Tag Urlaub für mich.

Versuche es mal mit einem Telefonat und gefaxten Unterlagen. Die Herren vom Zoll hatten durchaus Verständnis, wenn man extra wegen dem Vorgang Urlaub nehmen sollte... Sie hatten meine Unterlagen auf elektronischen Wege akzeptiert, wofür ich Ihnen auch heute noch sehr dankbar bin.

Zitat:
Bekomme ich den Brief mit der Note dann auch mit?

Soweit ich weiß: Ja.

Zitat:
Da mich der Brief im URlaub erreichte, muss ich wohl auch noch Lagergeld entrichten...

Murphy läßt grüßen.

Zitat:
Und warum gingen einige Briefe beim Zoll durch und dieser nicht?

General Zufall spricht immer ein Wörtchen mit. Allerdings ist auffallend, das versicherte Sendungen, die ja als solche gekennzeichnet sind, öfter zurückbehalten werden. Dort lohnt es sich eher.
Grundsätzlich werden meines Wissens die Sendungen geröntgt. Nicht gut macht sich da eine Abschirmung mit Alufolie, wobei ich mir nicht sicher bin, ob die heutigen Geräte mittlerweile nicht so gut sind, das man den Inhalt trotzdem erkennen kann.

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k



Geschrieben von Hercule am 10.11.2013 um 12:37:

 

Zitat:
Original von cengelha
Zitat:
Original von Hercule
Zitat:
Original von ernte
Hercule, es wäre für eine Antwort hilfreich wenn du uns mitteilst um welche Banknoten es sich handelt.


Es handelt sich um 2 Noten von den Malediven (kein gültiges Zahlungsmittel mehr)! Aber da spricht man gegen eine Wand.

Und besonders wichtig scheint denen wohl....

Ferner dokumentieren sie
- einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften oder
- veranschaulichen einen Abschnitt dieser Entwicklung.

Kein Wunder, dass immer mehr Leute durchdrehen....


Ich glaube eher, Du musst nachweisen, dass es keine gültigen Zahlungsmittel mehr sind und diese Noten als Sammlernoten gelten. Bei älteren Noten hat man da meist kein Problem. Mit Weltbanknoten tut sich der Zoll eh sehr schwer. Naja ab Januar hat sich das Problem ja sowieso gelöst - einheitlich 19%


Hallo!

Dem ist leider nicht so! Vonwegen gültige und ungültige Zahlungsmittel. Den Beamten macht es riesige Freude einen aus der Unterschicht zu drangsalieren. Das Hauptzollamt Bielefeld hat die Sache jetzt an das bwz (Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung) abgegeben.

Der Wortlaut der Position 9705 erfasst u.a. Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert. Da der Begriff "Numismatik" nicht nur Münzen, sondern alle Geldformen erfasst, sollten Banknoten Münzen gleichgestellt werden. Dies bedeutet, dass Banknoten, die nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel sind, in diese Position einzureihen sind, sofern sie die Kriterien eines Sammlungsstücks erfüllen, andernfalls gehören Sie zu Position 4907.
Meine Aufgabe als Zollbeteiligter ist es, das Vorliegen dieser Voraussetzungen für diese beiden Banknoten durch ein entsprechendes Gutachten nachzuweisen.
Da wird auf mitgeschickten Randzahl 08.1 hingewiesen.
Da meine Antworten im Schreiben unbegründete Behauptungen zur Seltenheit und zum geschichtlichen Wert enthalten- der geforderte "hohe Wert" (Zollwert lt. Zollurkunde 117,19 Euro) wurde von Ihnen überhaupt nicht nachgewiesen...

Also das für Beamte und Uli Hoeneß 117,19 Euro keinen Wert darstellen, ist mir schon klar. Aber wenn man den Wert von 12 Rupien 1960 umrechnet, wären ja wohl 117,19 Euro ein hoher Wert, oder ?

Jetzt soll ich also ein teures Gutachten erstellen lassen, damit ich die Kohle, die mir zusteht, zurück kriege. Armes Deutschland!

@ Marty
Bei dem Betrag könntest Du Glück haben, dass überhaupt keine Einfuhrsteuern fällig werden. Natürlich landen nicht immer alle Briefe beim Zoll.



Geschrieben von Huehnerbla am 10.11.2013 um 17:05:

 

Zitat:
Original von cengelha
Naja ab Januar hat sich das Problem ja sowieso gelöst - einheitlich 19%

Hallo,

§12 (2) Nr. 12 UStG (neu) sagt da aber was anderes ...

Zitat:
Original von Marty
Es ist wihl eine Note aus Tonga der 30er Jahre für etwa 40 US$. Womit muss ich da geldlich rechnen?

Hallo,

die Note ist zwar umtauschbar aber nicht mehr kursgültig.
Soll heißen:
40 US-Dollar x 0.75 (Dollarkurs) = 30 Euro
Davon 7% = 2,10 Euro
Ergibt eine zu zahlende Einführumsatzsteuer von 0 Euro (da geringfüger Betrag).

Wenn ich mal (was selten vorkommt) wegen Weltbanknoten zum Zoll muss, dann schleppe ich einen 2006er MRI Guide mit. Damit hatte ich noch nie ein Problem.



Geschrieben von Marty am 10.11.2013 um 19:16:

 

Jetzt bin ich aber etwas irritiert? Gelten die 7% Einführsteuer nicht für aktuelle, kursgültige Banknoten und 19% für Sammlernoten? Oder ist es doch andersherum?



Geschrieben von Huehnerbla am 10.11.2013 um 19:43:

 

Zitat:
Original von Marty
Gelten die 7% Einführsteuer nicht für aktuelle, kursgültige Banknoten ...

Hallo

das UStG sagt in der derzeitigen Fassung:
§ 12 (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

In der Anlage 2 findet sich dann unter Nummer
54 Sammlungsstücke
c) von münzkundlichem Wert, und zwar
aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,



Geschrieben von Marty am 10.11.2013 um 23:47:

 

Vielen Dank. Ich habe mir das Gesetz notiert und nehme es morgen mal mit zum Zoll.



Geschrieben von Marty am 11.11.2013 um 16:22:

 

@huehnerblah

Ganz herzlichen Dank für den Tipp mit dem UstG. Ich war heute beim Zoll in Bochum. Erst wollten sie mir die 19% abnehmen, doch mit dem Verweis auf den Gesetzestext blieb es bei den 7% und damit im Bereich der Bagatellgrenze.

Ätzend ist nur die frühe Anreise (bis 14:00 Uhr). Auf Nachfrage gab man mir nur den Weg des persönlichen Erscheinens zu verstehen. Andernfalls geht das Ganze irgenwo nach Taucha (?) und von dort bekäme ich den Steuerbescheid etc etc.

Also nochmal: Ganz herzlichen Dank für die Infos hier im Forum!



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 17.12.2013 um 11:29:

  Zoll USA

kann mich bitte jemand aufklären?
Was muß ich bei der Einreise/Ausreise in die USA (und dann wieder in Frankfurt) beachten, wenn ich Tauschware, also alte Geldscheine - auch zum verkaufen, mitnehme.
Muß ich das deklarieren und einen Wert angeben?
Will ja nichts falsch machen und auch nichts einbüßen.

Danke im voraus:
BirdDog



Geschrieben von Huehnerbla am 19.12.2013 um 22:15:

  RE: Zoll USA

Hallo,

wenns über 100 Dollar sind, dann ist es erheblich besser, das anzugeben.
Wie genau das derzeit funktioniert, dass kann Dir nur der US-Zoll sagen.
Man sollte auch dafür sorgen, dass man sein eigenes Zeug bei der Rückkehr nicht versteuern muss.



Geschrieben von vermeer am 10.02.2014 um 00:53:

 

habe diese Woche auch eine Sendung vom Zoll abgeholt mit einem nicht so niedrigen Wert. Ging davon aus, daß es nochmal richtig teuer wird mit Zoll und 19% Mwst. nach guter Argumentation wie hier auch aufgeführt konnte ich meine Scheinchen ohne Zoll und 7% Mwst. nach Hause nehmen.

Zudem hatte ich nette Gespräche mit den Zöllern über die deutsche Geschichte. Sie haben dann auch noch gefragt ob sie meine Scheine kopieren dürften, was ich natürlich bejahte.

Gruß
vermeer



Geschrieben von Huehnerbla am 11.02.2014 um 13:11:

 

Hallo,

im Regelfall reicht es, wenn man die Zolltarifnummern kennt. Bei kursungültigen Scheinen ist ein Hinweis auf §12, Absatz 2, Nummer 12 UStG auch ganz hilfreich. Viele Zollämter wissen nämlich dass sich was geändert hat, aber nicht genau was.


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