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Geschrieben von QQQAA am 02.01.2013 um 20:30:

  RE: Unterbringung von Sparbüchern

Zitat:
Original von rheinprovinz
danke euch beiden schonmal fröhlich

@Notaphilist:
genau das war bislang auch mein Problem, was ich durch Hüllen aus härterem/stabileren Material umgehen wollte.
Als Nebeneffekt könnte ich mir bei "guten" weichmacherfreien Hüllen vorstellen, dass neuere Sparbuchdeckel nicht mehr "klebrig" werden, wenn sie zu lange in problematischerem Material stecken (z.B. in älteren Bankhüllen schon passiert).

@QQQAA:
Auch dein Hinweis ist hochinteressant, v.a. auch währungsgeschichtlich. In welcher Region ist Deine Sparkasse denn? Dass Bücher von Heimatvertriebenen etc. "angenommen" wurden, war mir bislang neu.....


Die haben wir nicht angenommen, die sind bis heute bei uns hinterlegt- Frag mich aber nicht wer die hinterlegt hat.......die Tage werde ich sie mir aber ml wieder genauer anschauen.



Geschrieben von Adimh Liven am 03.01.2013 um 17:19:

  RE: Unterbringung von Sparbüchern

Hinterlegt? Klingt interessant.

Müßt ihr die dann bis in alle Ewigkeit (oder, unwahrscheinlicher: bis jemand Betechtigtes die Herausgabe verlangt) aufbewahren? Sind die Guthaben darauf überhaupt noch vorhanden, oder durch diverse Währungsumstellungen in all den Jahrzehnten längst auf Null?



Geschrieben von QQQAA am 03.01.2013 um 19:57:

  RE: Unterbringung von Sparbüchern

Nein, die Guthaben gibt es schon lange nicht mehr. Hab mir die Bücher Heute angeschaut. Waren auch keine Unterlagen sonst mehr vorhanden. Die Bücher stammen aus den gesamten Ostgebieten, sowie dem Sudetenland.
Ich persönlich vermute, das die Bücher bei uns vor vielen Jahrzehnten hinterlegt wurden, um etweiige Ansprüche aus dem Lastenausgleich zu überprüfen, aber nur so ein Gedanke von mir.

Bei einer kurzen Stichprobe von mir, konnte ich anhand der Namen feststellen, das zumindest ein großer Teil der Inhaber bei uns nach der Vertreibung untergekommen ist.

Die meisten sind jedoch (wie solltem es auch anders sein) bereits verstorben. Nur zwei lebten aus der Stichprobe noch, warn halt damals Kinder...



Geschrieben von QQQAA am 08.01.2013 um 19:35:

  RE: Unterbringung von Sparbüchern

Heut hab ich mir die Teile genauer angschaut, also, alle Sparbücher sind von Reichsmark auf DM umgestellt worden 1952, muß da noch die rechtliche Grundlage suchen. Interessant sind die Sparbücher auch aus dem Sudetenland, die von Kronen auf Dm umgestellt wurden.
Teilweise sind auch Eintragungen auf Tschechisch. Und zwar die Bestätigung der Ausreise, und Bestätigung der Guthaben. dies dürften die Sparbücher von den Ausgesiedelten von 1946 oder 1947 sein, als die wilden Vertreibungen, und Ermordungen bereits aufgehört haben, und die Vertreibung etwas *humaner* ablief.
Jetzt ist aber mein Forschereifer erwacht, und werde da weiter forschen. Teilweise sind auch Sparkarten und ähnliches dabei....Und vieleicht steckt auch noch die eine oder andere Banknote darin....
Aber sind soviele, ich glaubte 1000 Stück, sind aber deutlich mehr....



Geschrieben von nick1k am 27.07.2013 um 14:53:

 

Nebenbei nehme ich Sparbücher immer wieder gern mit, insbesondere, wenn eine Währungsrefom vermerkt ist, ich noch kein Buch der jeweiligen Bank habe.

Und das Stück gerade mal einen Eu ausgemacht hat...

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k



Geschrieben von Larssss am 15.08.2013 um 17:20:

  Belege

Beim durchstöbern etlicher sehr alten Bücher bin ich auf einige Konto-Bücher gestossen, welche aus den Jahren 1900 - 1940 stammen.
In diesen habe ich 2 Belege gefunden, welche wohl so eine Art Zahlungs- bzw. Überweisungsbelege sind.

Wenn ich es auf dem 1. Beleg richtig erkennen kann ist dieser vom 11.12.1902 vom Pfarramt für Wittwen über 94,26 Mark.

Der 2. Beleg ist vom 9.02.1938 über 2,15 RM, von der Regensburger Sparrkasse, wohl für ein gekauftes Buch.

Wie ich finde, sehr schöne Belege.

MFG Lars



Geschrieben von QQQAA am 15.08.2013 um 19:50:

  RE: Belege

Der spätere ist eindeutig ein Überweisungsbeleg aber der Erste? Ganz feine Sachen!



Geschrieben von Larssss am 15.08.2013 um 20:36:

  RE: Belege

Ich habe mir den Ersten noch einmal genauer angeschaut.
So weit ich entziffern kann, steht dort geschrieben:

"Abschnitt"

"Post-Ausgabestempel"
dieser:
Nürnberg
11
DF.Z.
7-8Nm
02

"Absender"
der Stempel:
Pfarrer F Wittwen
K B ADM - Rest nicht zu entziffern

94 Mark 26 Pfennig

am 11.XII.1902

"Mittheilungen"

das rot unterstrichene ist denke ich eine Unterschrift

auf der Rückseite kommt noch einmal das Wort "Mittheilungen", diese handgeschriebenen sind für mich aber nicht identifizierbar.



Geschrieben von rheinprovinz am 15.08.2013 um 21:01:

  RE: Belege

Das 1. Teil ist ein Abschnitt einer Postanweisung.

War früher (wohl so bis in die 1950er Jahre) wesentlich gebräuchlicher, als uns das heute bewußt ist. Kurz gesagt, man konnte bei jeder Poststelle einzahlen, der Briefträger brachte dann Bargeld zum Empfänger.
Meine Großmutter erhielt bis 1983 ihre Rente aus Luxemburg auf diesem Weg. Banküberweisung grenzüberschreitend - an die Möglichkeit hat niemand gedacht.

Grüße, Andreas

EDIT:
ach so, das zweite ist richtig identifiziert. Es ist die Gutschriftsanzeige für ein Postscheckkonto.



Geschrieben von Larssss am 15.08.2013 um 21:21:

  RE: Belege

@rheinprovinz

Danke für die Info!!

Ohne jetzt jemanden etwas versprechen zu wollen, aber gibt es hier auch jemanden der so etwas sammelt?



Geschrieben von rheinprovinz am 15.08.2013 um 21:52:

  RE: Belege

mhh, sicherlich....
das ist für einen Heimatsammler immer interessant lächelnd

vielleicht hat ja jemand so etwas aus der Region Trier augenzwinkernd



Geschrieben von Franz am 12.01.2014 um 22:42:

 

Ehemals Reichspost dann Amerikanische Zone (Bayern)



Geschrieben von Swartalf am 13.01.2014 um 03:24:

 

Ein Freund von mir hat auf dem Flohmarkt ein Sparbuch von Burgdorf (bei Hannover) für 5 € gekauft. Interessant ist hierbei, daß 1922 die ersten Ein-/Auszahlungen im Bereich 100 RM liefen, dann die Inflation diese auf 20000 Mark und später 200000 Mark anwuchsen ließen und es abrupt stoppte. Ein paar Seiten später ging es mit ein- und zweistelligen Beträgen in RM weiter, also nach einer Währungsreform.

Sind diese Reformen immer so kommentarlos umgerechnet und eingetragen? War sein Kaufpreis soweit ok und üblich?



Geschrieben von QQQAA am 13.01.2014 um 08:21:

 

1948 wurden die Sparbücher mittels Stempel abgewertet. 1923 gab es verschiedene Abwertungsformen. Stempel, handschriftlich. 5 Euro sind durchaus o.k. für ein Sparbuch aus der Zeit.



Geschrieben von RuRi am 13.01.2014 um 17:27:

  RE: Belege Österreich

Bin heute auf dieses Thema gestoßen und weil von einem Österreicher begonnen und ländermäßig noch nocht getrennt, will ich mal einen Beleg für "Deponierte Wertpapiere" vorstellen, der eigens für den Erwerb einer k.k. Kriegsanleihe aufgelegt wurde. "Dieses Rentenbuch ist in den Büchern des k.k. Postsparkassen-Amtes vorschriftmäßig eingetragen" steht auf der letzten Seite des Umschlages. Diese "Dritte Anleihe" wurde mit 5 1/2 % verzinst und am 23.11.1915 erworben.

Die Kriegsanleihe sowie der Abrechnungsbeleg ist auf 50% verkleinert.

Grüße



Geschrieben von rheinprovinz am 13.01.2014 um 19:34:

  RE: Belege Österreich

händeklatschend händeklatschend

Danke für's Zeigen, RuRi,
das hab ich ja bislang von der Österr. Postsparkasse noch nicht gesehen. Bislang nur "Einlagebücher" lächelnd



Geschrieben von nick1k am 13.12.2014 um 12:58:

  Sparkassenbücher

An anderer Stelle hatte ich ich auch schon mal als Sammler von Sparbüchern bekannt. Interessant sind für mich insbesondere die Sparbücher, die besondere Wendezeiten wie Währungsreformen oder Inflationen dokumentieren. Zeitzeugen eben...

Als Beispiel möchte ich hier ein Sparbuch der Stadtsparkasse Bamberg zeigen, wie die Umstellung von Reichsmark zur DM festgehalten wurde.

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k



Geschrieben von rheinprovinz am 13.12.2014 um 18:13:

  RE: Sparkassenbücher

sehr schön !
Vor allem mit dem Stempel lässt sich erahnen - wie schonmal geschrieben - welchen Aufwand die Umstellung verursachte.
Für mich auch immer wieder interessant: wie viel "Eigenheiten" noch in Logos, Schriftzügen, Werbesprüchen o.Ä. der einzelnen, kleinen Banken steckten. Und heute? Entweder DG-Verlag-Standard oder Sparkassen-Verlag-Einerlei.......



Geschrieben von Manfred am 13.12.2014 um 20:43:

  RE: Sparkassenbücher

Hallo zusammen,
hier ein Postsparbuch aus der Französischen Zone.
Gruß
Manfred



Geschrieben von RuRi am 14.12.2014 um 17:10:

  RE: Belege Österreich

In Ergänzung zu meinem Eintrag vom 13.1.2014 möchte ich noch Einlagenbuch und Kündigungsheft der PSK Wien sowie die Abbuchung vom 23.11. 1915 über den Betrag von K 92,52 für 1 Exemplar der III. österr. Kriegsanleihe 1915 vorstellen. Dieser Betrag wurden sodann am gleichen Tag in das am 13.1.2014 gezeigte Rentenbuch übertragen.

Was vielleicht auch noch interessieren könnte ist ein Einlagsbuch der Anglo-Oesterreichischen Bank, ausgestellt am 7.1.1911. Die Bewegungen auf diesem Buch laufen bis April 1918.



Geschrieben von nick1k am 14.12.2014 um 17:58:

 

Schöne Bücher, die da gezeigt werden und in den Kisten schlummern. Ich bin beeindruckt! Scheinbar gibt es doch ein paar Sammler mehr, die die Sparbücher als Belege sammeln. Auf Flohmärkten werde ich immer wieder mit Unglauben angesehen, wenn ich danach frage... "Wie? Die werden auch gesammelt? Hab´ ich erst kürzlich in den Müll geworfen!"
Meine Antwort ist darauf meistens: Selbst schuld! Oder: Es gibt nichts, was nicht irgendwo gesammelt wird...

Bei den Gesprächen, die sich entwickeln wird immer wieder eine Frage gestellt: Was ist eigentlich mit Sparbüchern, die nicht als erloschen gekennzeichnet sind? Bisher war ich der Meinung, das solche Sparbücher von der Bank öffentlich mit Verfallsdatum aufgerufen werden (Generalanzeiger?) und danach kein Geld mehr abrufbar ist. Sicher weiß ich es allerdings nicht. Ist dem wirklich so bzw. kann mir das Verfahren so jemand bestätigen? Oder wäre es tatsächlich noch möglich auf irgendeine Weise von einem altem Sparbuch vom Flohmarkt etwas abzuheben?

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k



Geschrieben von QQQAA am 14.12.2014 um 18:07:

 

30 Jahre Verjährung. ...die Zinsen 4 Jahre.
Also..letzter Eintrag 1985..kann 2015 noch verfügt werden.
Aber das ist Theorie. Natürlich werden Sparbücher bei Vorlage zurückbezahlt.
Es werden immer wieder Sparbücher aus den 50ern oder 60ern vorgelegt. .und dann ausbezahlt.
Vorher wird natürlich geprüft ob nicht schon zwischenzeitlich aufgelöst.



Geschrieben von Notaphilist am 14.12.2014 um 19:17:

 

Hallo,

auch ich oute mich mal als Sparbuchaufheber. augenzwinkernd
Bisher habe ich Sparbücher finden können die bereits erloschen sind. Je kleiner und so kurzlebiger die Bank umso interessanter sind die Sparbücher für mich.

Ob man noch alte Bücher ausbezahlt bekommt kann ich nicht sagen. Früher und auch heute konnte nicht jeder über jedes Sparbuch verfügen. Entweder brauchte man einen Ausweis, eine Berechtigungen oder eine Blechplakette um verfügungsberechtigt zu sein.

Mfg der Notaphilistaugenzwinkernd



Geschrieben von rheinprovinz am 14.12.2014 um 19:19:

 

Zitat:
Original von QQQAA
30 Jahre Verjährung. ...die Zinsen 4 Jahre.


Was die Zinsen angeht: 4 Jahre war vor der Schuldrechtsreform 2002, jetzt nur noch 3 Jahre.
Was Sparguthaben angeht: für die 30 Jahre müssten sie eigentlich fällig gestellt worden sein, sind sie das nicht - und das dürfte in fast allen Fällen so sein - gilt: ewig. Zumindest was DM-Guthaben angeht, RM-Guthaben sind spätestens 1951/52 (müsste ich genau nachkucken) erloschen.



Geschrieben von QQQAA am 14.12.2014 um 19:20:

 

Beim Sparbuch kann, muß aber nicht an den Vorleger geleistet werden.



Geschrieben von nick1k am 14.12.2014 um 20:28:

 

Zitat:
Original von QQQAA
Beim Sparbuch kann, muß aber nicht an den Vorleger geleistet werden.

Das heißt, wenn ich ein Sparbuch theoretisch auf dem Flohmarkt kaufe, es nicht als erloschen gekennzeichnet oder "fällig gestellt" (heißt eigentlich genau was?) ist, kann/darf ich das Guthaben abheben?

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k



Geschrieben von QQQAA am 14.12.2014 um 20:46:

 

Das Sparbuch ist ein hinkendes Inhaberpapier (lies auf der letzten Seite eines Sparbuches) da ist dies schön erklärt. .ob und wann bezahlt wird oder auch nicht.
Die befreiende Auszahlung ist aber betraglich beschrenkt.
Wie ABCBA sagt..unterschiedliche Vorschriften.



Geschrieben von rheinprovinz am 15.12.2014 um 20:02:

 

richtig.
Die Postbank sagt zum Beispiel, ok, das Guthaben ist eine Sache, aber seit ca. 2008 oder so rechnen wir Kontoführungsentgelte drauf geschockt ....also bekommst du bei Kleinbeträgen: nix.....

Außerdem:
wir wollen doch die Bücher sammeln gross grinsend

@nick1k:
fällig gestellt heißt in dem Fall, das Guthaben wurde gekündigt und dann nicht abgehoben/erhoben. Kündigen tut i.d.R. der Kontoinhaber, möglich ist aber auch, dass die Bank ein Guthaben kündigt (jepp, sie darf das auch).



Geschrieben von QQQAA am 15.12.2014 um 20:19:

 

Jede Person ist berechtigt das Guthaben zu kündigen und dann darüber zu verfügen.



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 15.12.2014 um 20:47:

 

Eine wahre Begebenheit:

Meine Mutter(88) entdeckte beim Aufräumen ein Sparbuch letzter Eintrag Zinsgutschrift aus dem Jahre 1987, Wert 1987 mit Zinsen 688 DM. Die Freude bei meiner Mutter war groß, denn dieses Sparbuch hatte sie schon lange vergessen. Auf zur Bank (Raiffeisenbank), aber die Bank gab es nicht mehr wurde geschluckt von einer größeren Bank (Volksbank). Meine Mutter besuchte die Zweigstelle und legte das Sparbuch vor. Die Bankangestellte ganz kess, das Sparbuch ist nichts mehr wert und Sie könnte es gleich abgeben zum Entwerten. Dies tat aber meine Mutter nicht sondern nahm das Sparbuch wieder mit nach Hause und legte es mir bei einem Besuch vor und fragte ob es möglich ist, daß es nichts mehr Wert ist. Schliesslich hatte sie ja dieses Sparbuch als Notgroschen angelegt und hätte sich riesig gefreut über Geld das man schon lange vergessen hat. Ich nahm mich der Sache an und marschierte zur Bank. Die Bankangestellte sagte dieses Sparbuch existiert nicht mehr bei Ihnen, durch die Fussionierung wurden die Guthaben von Sparbüchern die älter als 20 Jahre waren ausgebucht. Diese Auskunft stellte mich nicht zufrieden und ich verlangte den Zweigstellenleiter. Diesen verwickelte ich jetzt in eine längere Disskussion und zeigte etliche Verfahrensfehler auf und stellte ihn vor die Alternative. Entwerder bekommt meine Mutter das Sparbuch ausbezahlt oder ich gebe das Ganze an die Presse. Ich belies das Sparbuch bei der Bank nicht ohne eine schriftliche Bestätigung der Bank mit Fotocopie. Nach einer Woche soll ich mich dann nochmal bei der Bank melden. Kurzum nach etwa 10 Tagen bekam ich 1.250 € ausbezahlt mit der Feststellung, daß es nicht mehr nachvollziehbar wäre was das Sparbuch heute für einen tatsächlichen Wert hätte. Übrigens das entwertete Sparbuch hab ich nicht mehr bekommen (für Sammlerzwecke).

Gruß ABCBA


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