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Geschrieben von LZ9900 am 25.10.2006 um 17:33:

  Versandrisiko

Hallo!

Wie schaut es aus, wenn ich von einem gewerblichen Händerl was kaufe, kann der mir das Versandrisiko aufbrummen?

Ich warte seit 10 Tagen auf einen Brief aus Holland, nichts ist angekommen. Und der Verkäufer gibt mir die Schuld. Da ich aber nicht 10 Euro Einschreibgebühr zahlen wollte (die kostet bei uns in Österreich 2,10 euro), habe ich einen normalversand für 2,50 euro gewählt.

Wenn nun ein Händler einen normalen Versand anbietet, muß ihm doch klar sein, dass der verloren gehen kann. Also dürfte er ihn ja nie anbieten, wenn er dafür nicht geradesteht. Weil er bekommt ja vom Käufer niemals eine Bescheinigung für den Erhalt der Ware. Außerdem kann er nicht einmal die Aufgabe des Briefes belegen, bei uns bekommt man eine Rechnung, dort steht das Empfängerland dabei. Ist kein Beleg, aber immerhin ein Nachweis für den erfolgten Versand.

Wie schaut das denn jetzt aus? Sind die Rechte überall anders, oder tragen jetzt Privatkäufer gegenüber gewerblichen Händlern tatsächlich ein Risiko? Wenn ich bei Play.com (britischer DVD Händler) was bestelle, und es kommt nicht an (was aber nie der Fall war bei denen), schicken die ohne zu Mucken eine Ersatzlieferung. Somit sehe ich meine These bestätigt, dass der gewerbliche Händler natürlich immer Sorge zu tragen hat, dass die Ware ankommt.

Was meint ihr?



Geschrieben von FiLTiAN am 25.10.2006 um 19:14:

  RE: Versandrisiko

Zitat:
Original von LZ9900
...dass der gewerbliche Händler natürlich immer Sorge zu tragen hat, dass die Ware ankommt.


oh, das wäre wunderbar! ...für den käufer.

habe auch gerade so einen fall. der streitwert liegt bei 10,50€ und bekomme dafür noch 5€ ersetzt (glaube aber erst dran, wenn ich sie in meinen händen halte).
ist aber reine kulanz und mit sicherheit keine pflicht des verkäufers soetwas zu tun.
um deinen einkauf zu versichern musst du eben das einschreiben wählen. wenn dir dafür der preis zu hoch ist (10€ sind wirklich mächtig), und du das risiko nicht tragen möchtest, musst du eben auf den kauf verzichten und den/die schein/chen woanders suchen.

natürlich könnte nun jeder anbieter behaupten, dass die ware unterwegs ist, obwohl sie nun verschickt wurde. andersrum kann aber auch jeder empfänger sagen, dass er nie etwas erhalten hat, obwohl die ware schon auf dem tisch liegt.

so ist das eben...



Geschrieben von LZ9900 am 25.10.2006 um 20:58:

 

naja, ich bin halt der meinung, dass gewerbliche versender das versandrisiko nicht auf den käufer abschieben dürfen. wo kommen wir denn da hin? man stelle sich vor, ich erhalte von amazon kein päcken. arschkarte? sicher nicht zungeraussteckend

somit wirds wohl nichts mit dem kauf werden, weil bei 10 euro einschreiben wird mir das insgesammt zu teuer...



Geschrieben von Lord Vader am 25.10.2006 um 21:55:

 

Also ich denke da hast du Pech gehabt. Wenn du unversicherten Versand auswählst, dann haftet der Verkäufer nicht. Aber ich denke du hättest 10 Euro nicht akzeptieren müssen, das das ist für Einschreiben eindeutig zu hoch.

Ich frage immer vorher an und meist gehen die Veräufer mit dem Preis runter.



Geschrieben von str42 am 25.10.2006 um 22:26:

 

kopfkratzend

Ist die Frage, was kosten denn ein EInschreiben in NL überhaupt?

In Östeereich sind es EUR 2,10
Hier in D sind es EUR 2,05
von Schweden ins Ausland sind es in der Tat EUR 6,50 (SEK 60:-) extra!

Vielleich ist das in NL ähnlich...?



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 25.10.2006 um 22:53:

 

UIn der tat ist das zuviel was er verlangt ein Einschreiben aus den Niederlanden nach Europa kostet bis 250gr 6,95€



Geschrieben von Huehnerbla am 26.10.2006 um 12:35:

 

Zitat:
Original von LZ9900
naja, ich bin halt der meinung, dass gewerbliche versender das versandrisiko nicht auf den käufer abschieben dürfen.

Der Verkäufer ist nach der Schuldrechtsreform, die in so gut wie allen EU-Ländern umgesetzt ist, haftbar für den zufälligen Untergang während des Versandes. So weit, so gut. Wenn nun aber der Käufer die Versandform ausdrücklich ändert in eine Form, die eine Nachvollziehbarkeit während des Versandes nicht vorsieht, dann endet die Haftung bei der Übergabe zum Spediteur.

Das ist selbstverständlich keine Rechtsberatung, sondern meine eigene bescheidene Meinung.


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