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Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 25.09.2005 um 14:50:

  Digitale Abbildungen von Banknoten

#782

Adobes Photoshop wird sich zukünftig querstellen, wenn man Reproduktionen von Banknoten bearbeiten will. Doch wie wird das erkannt und was ist eigentlich erlaubt?

Wie vor Tagen berichtet, hat Adobe bekannt gegeben, dass Software-Produkte wie Photoshop zukünftig selbständig erkennen sollen, wenn Abbildungen von Geldscheinen graphisch bearbeitet werden. Das wirft interessante Fragen auf, etwa nach der dabei genutzen Methode. Oder auch, welche digitalen Abbildungen im Internet erlaubt sind und welche Nutzungsformen strafbar sind.

Zur Frage der Methode hat Markus Kuhn von der Universität Cambridge ein interessantes Papier veröffentlicht. Er geht davon aus, dass moderne Laser-Farbkopierer - und vermutlich auch die Adobe-Software - nach einem bestimmten Muster suchen, das er als EURion-Konstellation bezeichnet.

Gemeint sind die auf Euro-Banknoten ebenso wie auf Pfund-Scheinen oder den neuen US-Banknoten zu findenden Ringe von etwa 1mm Durchmesser. Diese Ringe, in orange, gelb oder grün eingefärbt, lassen sich zu 5er-Mustern verbinden, die ein wenig dem Sternbild des Orion ähneln. Zumindest, wenn man sich den aus drei Sternen bestehenden Gürtel des Jägers zusammengefasst vorstellt.

Diese Ringe sind wie gesagt auf allen Euro-Noten zu finden und auch auf den britischen Pfund-Noten. Dort werden sie auf dem 20-Pfund-Schein als Musiknoten versteckt, oder auf dem 10-Pfund-Schein - etwas unmotiviert - unter der Darstellung eines Kolibris ausgebreitet. Das Ringmuster geht ansonsten wohl auf Omron zurück, dessen Elektronikabteilung schon seit Jahren Geräte und Techniken zur Erkennung von Falschgeld entwickelt.

Was ansonsten die Reproduktion eingescannter Banknoten beispeielsweise im WWW angeht, so unterscheiden sich die Regeln von Land zu Land sehr stark. Die Deutsche Bundesbank gibt zum Thema "nicht körperliche Reproduktionen, die elektronisch auf Websites, drahtgebunden oder drahtlos oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden" beispielsweise folgende Regelungen an.

Erlaubt sind demnach Reproduktionen nur, wenn sie folgenden Vorgaben entsprechen:

Auf dem Abbild muss das Wort "SPECIMEN" in der Schriftart "Arial" oder einer ähnlichen Schrift quer gedruckt sein.

Die Abmessungen des Wortes "SPECIMEN" muss mindestens 75 Prozent der Länge und 15 Prozent der Breite der Reproduktion betragen.

Das Wort "SPECIMEN" muss in einer undurchsichtigen (opaken) Farbe erscheinen, die einen Kontrast zur Hauptfarbe der jeweiligen Euro-Banknote bildet.

Die Auflösung der elektronischen Reproduktion darf in Originalgröße 72 Punkte pro Inch nicht überschreiten.

Soweit die wohl für viele überraschend engen Vorgaben der Bundesbank zum Thema "digitale Reproduktionen". Ähnlich hart formuliert sind aber auch die Regeln für die Reproduktion von Banknoten auf Papier.

Als verboten müssten demnach schon Geldscheine gelten, die auf einseitig auf drei Viertel der Größe des Originals kopiert wurden und auf denen die einseitige Darstellung nur ein Drittel des Originals ausmacht.

Absolut insdiskutabel sind nach diesen Vorgaben die bei eBay so gerne gehandelten 600- und 1000-Euroscheine beispielsweise der "Deutschen Parkbank". Doch das ist den Verkäufern egal, die sogar mit dem bereits erfolgten, offiziellen Verbot der 300-Euro-Scheine werben: "Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch dieser Schein von der Bundesbank verboten wird. Deshalb: Schnell zugreifen!"



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 25.09.2005 um 14:51:

 

783

Laser-Scanner erkennt Papiersorte

Britische Forscher haben ein Verfahren entwickelt, das die Oberflächenstruktur von Materialien wie Papier und Kunststoff so genau erfassen kann, dass daraus eine Art eindeutiger Fingerabdruck gewonnen werden kann. Ausweispapiere, Banknoten und andere Dokumente, bei denen die verwendete Papiersorte bekannt ist, können so von Fälschungen unterschieden werden, hoffen die Forscher.



Geschrieben von str42 am 25.09.2005 um 15:03:

  RE: Digitale Abbildungen von Banknoten

Zitat:
Original von polymat
Absolut insdiskutabel sind nach diesen Vorgaben die bei eBay so gerne gehandelten 600- und 1000-Euroscheine beispielsweise der "Deutschen Parkbank". Doch das ist den Verkäufern egal, die sogar mit dem bereits erfolgten, offiziellen Verbot der 300-Euro-Scheine werben: "Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch dieser Schein von der Bundesbank verboten wird. Deshalb: Schnell zugreifen!"


Ja und nein.

Auf die 600- und 1000 Euro Scheine kann diese Regelung nicht zutreffen, da die Regelung ja nur für existierende Banknoten gilt. Der Satz dienst nur der Umsatzsteigerung...

Der 300er wurde damals wohl untersagt, da er irgendwo mal als Zahlungmittel akzeptiert wurde...

Es könnte also jeder von und anfangen 250 Euro-Scheine zu drucken, dieses dürfte solange problemlos sein, wie die nicht wesentliche Sicherheitsmerkmale der Originaleuros aufweisen und den Anschein von echtem Geld erwecken. Das ist bei den 600er und 1000ern mit den freizügigen Motiven meiner Meinung nach auch nicht der Fall...

...mal abgesehen davon, dass ich die Teile auch für ziemlich überflüssig halte...



Geschrieben von str42 am 25.09.2005 um 15:07:

  RE: Digitale Abbildungen von Banknoten

Zitat:
Original von str42
...mal abgesehen davon, dass ich die Teile auch für ziemlich überflüssig halte...


Damit meinte ich nicht nur die Fake-Noten, sondern auch die Scanner und die Software, die einem vorschreiben, was man scannen und bearbeiten darf und was nicht...



Geschrieben von WORLDNOTES am 30.09.2005 um 19:33:

  RE: Digitale Abbildungen von Banknoten

ich skanne aktuell mit Photoshop CS2, bei neueren Scheinen ( Beispiel US - 20 und 50 Dollar )
kommt ein Menu und erwähnt skannen von geld sei verboten.

Bei den 150dpi die ich für dieses Forum nutze, lässt mich PS walten wie ich will.

Nebenbei gibt es Software, die PS das beliebige Skannen von Geldscheinen zulässt, ist wohl nicht so ganz legal.

Also fürs Forum kann man auch das neueste PS nutzen.



Geschrieben von cat$man$ am 01.10.2005 um 15:35:

  RE: Digitale Abbildungen von Banknoten

Das erste mal als ich den ursprünglichen Dreihunderter gesehen hab, hab ich tatsächlich mich sehr stark an den HUnderter erinnert gefühlt, entgegen jeder logischen Erwartung kann ich mir deshalb schon vorstellen, dass er als echt erkannt wurde, noch dazu weil die Obszönitäten bei oberflächlicher Betrachtung nicht zu sehen sind (und wer sieht schon seine Geldscheine nach nackten Weibern ab teuflisch lachend ).

Ich hoff halt dass die Gesetze so sind, dass wir nach wie vor in unserem Bereich nicht illegal werden müssen kopfkratzend



Geschrieben von HDMSUM am 09.02.2009 um 20:56:

 

Moin,

ich mach mal diesen alten Thread wieder auf. gross grinsend

Wie die meisten hier sicherlich schon gesehen haben, halte ich mich relativ strikt an die oben genannten Vorgaben der Deutschen Bundesbank. Das ist offensichtlich den Anforderuingen der allermeisten anderen Notenbanken ebenfalls ausreichend gerecht geworden.

Andererseits stört mich der dämliche Aufdruck "SPECIMEN" ehrlich gesagt ungemein. Daher versuche ich jetzt einen vernünftigen Kompromiss zu finden, den vielleicht auch die kleinlichsten Banken akzeptieren könnten und hätte gerne eure Kommentare und Einschätzungen dazu.

a.) Scheine, die älter als 35 Jahre sind (also heute < 1974) ohne Aufdruck einstellen ? Das gibt vielleicht Probleme mit USD, CAD oder GBP und Co, die ja unbegrenzt gültig sind, aber da kann man ja alles und jeden überdrucken.

b.) Grundsätzlich jede Serie, die aufgrund einer Währungsreform aufgehoben wurde, die länger als 5 Jahre her ist, ebenfalls ohne Aufdruck einstellen ?

Viele Grüße
Hansi



Geschrieben von specimen-chris am 09.02.2009 um 21:05:

 

Hi Hansi,

also ich finde den nachträglich - sprich nicht originalen SPECIMEN-Aufdruck- auch nicht gerade schön.

Wenn er, so wie bei meinen Specimen, original oben ist, ist es ja okay (soll ja so sein), aber ein Umlaufschein mit dem Aufdruck passt nicht ganz. Ist ja wirklich schade, dass die Bundesbank und auch andere Zentralbanken so auf den Aufdruck beharren. Muß ja nicht sein...

Aber so ist es leider.

mfg

Chris



Geschrieben von captainpeter am 10.02.2009 um 09:27:

 

Domain und Provider am besten im Ausland, wo sie nicht so kleinlich sind.

Ich hab Domain Westsamoa.
Mein Provider steht allerdings in DE, was aber bei mir egal ist, da ich dort keinen Wohnsitz habe und somit nicht "ladungsfähig" bin, --- wie man so schön sagt.Du mußt halt in der Schweiz hosten oder sonstwo, wo es schön ist.

dann brauchst Du Dich auch nicht mehr zu verkopfen, ob ein Schein noch gilt oder laut Bundebank Specimen-Verunzierungspflichtig ist oder nicht freudig

italy



Geschrieben von freiberger am 10.02.2009 um 13:11:

 

Rein wissenschaftlich ist die Frage eigentlich selbsterklärend, was sind Specimen ?

Im Bankwesen bezeichnet Specimen die Kennzeichnung auf Musterbanknoten, um sicherzustellen, dass diese nicht in Umlauf geraten. Zentralbanken senden diese Muster an Geschäftsbanken häufig mit einer nur aus Nullen bestehenden Seriennummer.

Eine numismatische richtige Erklärung. Stellt sich jetzt die Frage was nun richtig ist, ein Bänker ist das EGAL ob das AA000000 oder BG123456 auf der Banknote steht. Er sieht nur die Banknote als solches. Von der Sache her müßte man eine Anfrage bei der EZB machen, denen das wissenschaftlich/numismatisch erklären und auf deren Antwort warten. Eine Münze ist auch Zahlungsmittel was Banken ausgeben, hat da schonmal jemand eine Prägung SPECIMEN gesehen ? Ich sehe das nur als kleinkarierte deutsche krümelkackerei an. Mit sagte mal jemand von der Bank, weil ich mal einen fragte, man könne von die Bilder für Fälschungen verwenden. Ich sagte zu ihm, "... meinen Sie nicht, dass wenn ich eine Fälschung machen möchte von einer Banknote nicht eher ein Original beforzuge als einen Scan vom Scanner xy ... / ... es ist nahezu jede Banknote dieser Welt im Original beschaffbar ..." er hatte dazu keine richtige Antwort mehr, weil. A) er hat das so nicht gewußt und B) hatte er mir recht gegeben, was aber kein Freibrief sein sollte.

Von den Leuten im Bankwesen haben wenige Ahnung von der Numismatik, die meisten sehen nur das materialle - die Kaufkraft eines jeden Papierstückes, leider kopfkratzend

Nomalerweise könnte man sich bei der Bank jede kursgültige Banknote dieser Welt beschaffen lassen. Sie sagen, "... können wir nicht ..." FALSCH: denen ist das zu viel Arbeit, bei denen die nichts verdienen (dürfen) !
Sie geben Ihre eigenen Gesetze raus die unverständlich sind, keine wissenschaftliche Grundlage haben - Hauptsache es kostet nichts und macht keine Arbeit. Es zählt nur der Profit den man mit fremden Geld macht, wohin das führte spühren wir jetzt alle ....



Geschrieben von Huehnerbla am 10.02.2009 um 13:43:

 

Zitat:
Original von freiberger
Ich sehe das nur als kleinkarierte deutsche krümelkackerei an. Mit sagte mal jemand von der Bank, weil ich mal einen fragte, man könne von die Bilder für Fälschungen verwenden. ...

Sorry, aber dieses Statement ist in meinen Augen völlig am Thema vorbei. Was haben Abbildungsvorschriften, die weltweit gelten mit "kleinkarierter deutscher Krümelkackerei" zu tun. Richtig: gar nichts. Die Vorschriften, die für die Eurobanknoten gelten, sind noch harmlos gegen die Vorschriften in anderen Ländern. Spontan fallen mir hier Kanada, Thailand und die Türkei ein.

Das andere Problem ist, wen man hier fragt. Ein Angestellter einer brandenburgischen Dorfsparkasse wird da sicher eine andere Auskunft geben, als ein Angestellter der EZB oder der Bundesbank. Vielleicht mal zur Erinnerung der §149 (1) Nr.1 StGB:

Zitat:
§ 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen
(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er
1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überläßt, wird, wenn er eine Geldfälschung vorbereitet, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hierbei ist es völlig unerheblich, ob die Fälschung perfekt oder stümperhaft aussieht. Deshalb erstellt die jeweilige Zentralbank für ihre Scheine Vorschriften, wie Abbildungen auszusehen haben. Somit haben die Vorschriften nicht einen Charakter als Drohgebärde, sondern ganz im Gegenteil, sie heben die strafrechtlichen Vorgaben zum Teil auf.



Geschrieben von freiberger am 10.02.2009 um 14:00:

 

Das die Kanandier da ebenfalls kleinlich sind ist bekannt. Wenn sowas weltweit gelten soll frgat man sich das zum Beispiel, dass auf Ebay Scans zu sehen sind die einer Vorlage zum fälschen recht dienlich sein könnten. Webseiten mit bildschirnfüllenden Abbilbungen. Gut man kann nicht alle Webseiten begutachten. Aber hier wäre es doch völlig egal wo was wie gehostet ist, wenn das weltweit Gültigkeit hat ?
Da müßten doch die Hoster ebenfalls herrangezogen werden. Wenn jemand eine Webseite eröffnet, egal zu welchen Thema, kommt man um eine AGB nicht herum - die immer beinhaltet: ".... sexuelle..., rassen..., neonazi...., etc. Themen umgehend vom Betreiber gelöscht werden..." Dann könnte man doch dieses Thema von vornerein klären. Und Webseiten mit Banknoten gibt es weltweit gesehen nicht gerade wenig !



Geschrieben von WELTBANKNOTEN am 10.02.2009 um 14:56:

  RE: Digitale Abbildungen von Banknoten

Ja dem ist so... eBay hatte 2007 wohl Probleme bekommen und daher Massive Löschungen von Auktionen bei eBay (siehe Link) vorgenommen augenrollend

Es gibt aber glaube ich eine Regel, die besagt dass ein Scan bis zu einer gewissen Bildqualität (unser Galerie-Zerberus würde bei dieser Bildauflösung/Qualität explodieren!) kein MUSTER oder SPECIMEN drauf stehen haben muss... kopfkratzend

Ich weiß nur nicht mehr, wo ich das gelesen habe und wie die Auflösung sein muss unglücklich

Viele Grüße
WELTBANKNOTEN



Geschrieben von Huehnerbla am 10.02.2009 um 15:02:

  @freiberger

Du stellst (völlig zurecht) die kleinlichen Vorschriften in Frage. Denn in der Tat werden sie nur sehr, sehr selten durchgesetzt. Trotzdem gelten sie und das ist das Dilemma. Prinipiell könnte ich nach deutschem Recht jedem, der bei eBay Banknoten mit 100 dpi abbildet, an den Karren fahren. Denn er kommt dem §149 (1) Nr. StGB bedenklich nahe. Das Dilemma der Verfolgungsbehörden ist, dass erst jemand den abgebildeten Schein ausdrucken und als "Falschgeld" in den Umlauf bringen muss.

Bei Webseiten ist das so eine Sache. Da es kein real existierendes internationales Recht gibt, muss ich unter Umständen Gesetze von mehreren Ländern berücksichtigen. Einfach ist das nur, wenn ich alles innerhalb eines Landes habe: Domain, Domaininhaber und Webserver.

Zitat:
Original von WELTBANKNOTEN
Ich weiß nur nicht mehr, wo ich das gelesen habe und wie die Auflösung sein muss unglücklich

Z.B. in der Database unter
Banknoten
- Euro



Geschrieben von freiberger am 10.02.2009 um 16:35:

 

Zitat:
Original von Huehnerbla


Zitat:
§ 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen
(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er
1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überläßt, wird, wenn er eine Geldfälschung vorbereitet, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hierbei ist es völlig unerheblich, ob die Fälschung perfekt oder stümperhaft aussieht. Deshalb erstellt die jeweilige Zentralbank für ihre Scheine Vorschriften, wie Abbildungen auszusehen haben. Somit haben die Vorschriften nicht einen Charakter als Drohgebärde, sondern ganz im Gegenteil, sie heben die strafrechtlichen Vorgaben zum Teil auf.


Kinder des Lichtes, ich habe mir jetzt diesen Gesetzestext mehrmals durchgelesen, sacken lassen und wieder gelesen. Nach diesem § bewegen sich Foto- und Computerindustrie (auch noch weiterführende wie Papier, Farbe etc.) auf sehr dünnem Eis. Wenn man überlegt was man alles zur Falschgeldherstellung benötigen würde ..... Sicherlich muß das immer Nachgewiesen werden sobald etwas im Umlauf gefunden wurde. Die Scannerhersteller haben ja schon reagiert, nur kann man das ebenfalls umgehen, also wem hilft das alles im Endeffekt ? kopfkratzend
Sobald krimminelle Energieen freigesetzt werden um diese Wege zu gehen, greifen diese § logischerweise !



Geschrieben von HDMSUM am 10.02.2009 um 19:12:

 

Moin, moin,

da hat ja eine lebhafte Diskussion eingesetzt, allerdings nicht ganz in der gewünschten Richtung.

Ich persönlich habe mich vor Beginn meiner zweiten Karriere als webmaster mit der Deutschen Bundesbank (Zweigstelle Stuttgart und Hauptstelle Frankfurt) lang und breit unterhalten, was alles zu beachten ist.
Herausgekommen ist das, was Hühnerbla schon formuliert hat: "Wer irgendwelche Geldfälschungsdelikte ermöglicht oder gar unterstützt - z.B. durch Scannen einer Note und Einstellen derselben ins Netz zur allgemeinen Verfügung - kann (auch wenn dies aus Unwissenheit geschieht) mindestens merklich zur Kasse gebeten werden". Da ich mir dieselbe Anfrage bei allen anderen Nationalbanken sparen möchte (!! Die Österreicher haben mir die Publikation der Schillinge damals sogar untersagt !!), habe ich die Vorgaben der Bundesbank einfach übernommen.

Die alten Noten (z.B. Serie 1980) betreffend, hat man die Empfehlung ausgesprochen - im Eigeninteresse - die für umlaufende Noten gültigen Vorgaben auch hier anzuwenden.

Es kann keiner so dumm denken, als das sich kein Dümmerer finden würde. Nehmen wir mal an, irgendein 15jähriger kommt auf die Idee, einen 20 Euro mal brav auszudrucken (beide Seiten natürlich) und aus Jux und Dollerei einer Oma (die's mit den Augen hat) aus der Nachbarschaft unterzuschieben. Einer ihrer besser sehenden Angehörigen erkennt die tumbe Fälschung später, geht zur Polizei und der Teeni erzählt was von "hab ich von der website ... ausgedruckt". Klasse, und schon bin ich mehr Asche los, als ich in einem Jahr verdienen kann - vom Ärger ganz zu schweigen.

Außerdem gibt es noch die lieben netten Abmahngesellschaften, die nur nach Möglichkeiten suchen, einen irgendwo am A.... zu packen und einem ein paar Hunderter aus der Tasche zu ziehen. Was meint ihr, wie mich die Angabe des Impressums nervt. Würde ich neu anfangen, wäre der Ratschlag vom Capitano das einzig Wahre - Domain in Tonga oder sonstwo.

Ich erinnere auch daran, dass Ron Wise die Kanadier, US-Amerikaner und Türken auch runtergenommen hat. Bei den Türken muss ich mal sehen, was die konkret fordern und ob ich das erfüllen kann und will.

Viele Grüße
Hansi



Geschrieben von captainpeter am 11.02.2009 um 10:36:

 

Zitat:
wäre der Ratschlag vom Capitano das einzig Wahre - Domain in Tonga oder sonstwo.


ich weiß nicht, ob es das "einzig Wahre" ist, aber es ist der maximal mögliche Schutz einer einfachen ehrlichen Privatperson vor dem ganzen Spinnkram.

Ja, Hühneblah, ich weiß, § sowieso.
Den § gibts natürlich überall, von Afghanistan bis Zimbabwe. Kannst auch in Mogadiscio die nicht vorhandene Regierung fragen, ob man einen 5-Somali-Shilin von 1987 mit Einkaufswert Null abbilden darf.
Nein, darf man natürlich nicht, wird Dir der eizige übriggebliebene Angestellte, nämlich der Portier, dort sagen. STRENG VERBOTEN!

Die Frage ist halt, wie genau das wo enforced wird, und da steht Deutschland mal todsicher nicht an unterester Stelle der Weltrangliste cool

Zitat:
Ich erinnere auch daran, dass Ron Wise die Kanadier, US-Amerikaner und Türken auch runtergenommen hat.


ja, auch die Briten und USA sowieso.
USA muß er, weil dort ist er greifbar.

beim Rest fagt der Ron Wise natürlich nicht wie Du vorab nach, wo die Antwort im Klartext eh schon NEIN heißt, sondern er hat erstmall eingestellt.
Welche Bank ihn dann in der Folge früher oder später offiziell angehustet hat, da hat ers halt rausgenommen.

Kannst ihm z.B. ne Mail faken als Absender "Central Bank of the Socialist Peoples Democratic Republic of Korea" und ihm drohen ...

wirst sehen, in 3 Tagen hat er Nordkorea runter vom Server geschockt

Das ist immerhin die zweitbeste Lösung.

DEINE Lösung, vorab da schon zu fragen und sich logischerweise ein Nein einzuhandeln, ist die schlechteste.

Das weiß ja jeder, daß man Geld im Netz nicht abbilden und zeigen darf.
Du stellst ja, wie die Leutchen oben schon erklärt haben, ein Facsimile her, aufgrunddessen man Falschgeld produzieren kann.

Logisch ist das verboten.
Das kann doch niemand offiziell erlauben.

der schlechteste Weg ist, vorab zu fragen.
Dann, weil es ja Vorschrift ist, da groß SPECIMEN draufzuklatschen, was niemandem und einem selber erst recht nicht gefällt, und auch die Seite unter Realnamen mit Impressum und allem Schnickschnack zu führen.

Bei mir müßten sie sich schon ein wenig mehr anstrengen. Sie müßten schon mal an den Provider herantreten, damit der die Daten rausrückt.
Und dann ists noch fraglich, ob die überhaupt meine echten Daten haben augenzwinkernd
Meist ist denen das ohnehin schon viel zuviel Mühe, da einen Provider anzujaulen. Die machen es sich ja auch so bequem wie möglich,- vor allem in Anbetracht einer dermaßen pillepalle Straftat wie ein paar gammelige Banknoten im Netz zu zeigen. Die wissen ja selber, daß das Kinderkram ist, und kein Fälscher mit einer Vorlage aus dem Netz ernsthaft was anfangen wird.

Man will ja nicht bescheißen und mit aller Gewalt Gesetze brechen, im Grunde will man ja einigermaßen ehrlich und gesetztes-kondom gehen, aber es bleibt einem halt nichts anderes übrig, als mit Tricks zu arbeiten, wenn man seine Sachen anderen Interessierten Sammlern zeigen will.

Die Welt ist nun mal schlecht und blöd, und bleibt es auch. böse


italy


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