www.banknotesworld.com - DAS deutschsprachige Banknotenforum (http://www.banknotesworld.com/index.php)
- Allgemeines (http://www.banknotesworld.com/board.php?boardid=1)
-- OffTopic (http://www.banknotesworld.com/board.php?boardid=2)
--- Plattformen-Steuertransparenzgesetz (http://www.banknotesworld.com/thread.php?threadid=14987)


Geschrieben von ernte am 04.01.2023 um 19:30:

  Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Zur Information falls noch nicht bekannt.

Sinn und Zweck ist folgendes:

Betreiber digitaler Plattformen werden verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.

dazu gehören ebay, amazon, Plattformen für private Kurzzeitvermietung etc.

Wann muss gemeldet werden:
Private Verkäufe müssen gemeldet werden, wenn die Person pro Jahr mehr als 30 Veräußerungsgeschäfte mit mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös tätigt.



Geschrieben von freiberger am 04.01.2023 um 22:48:

 

Die brauchen Geld, wer hat Geld ?

Aus den Qualitätsmedien

https://www.rtl.de/cms/plattformen-steuertransparenzgesetz-und-verkaeufe-bei-amazon-ebay-co-finanzamt-kassiert-mit-5023736.html

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article237289909/finanzamt-steuern-ebay-gesetz-amazon.html

https://www.bild.de/bild-plus/ratgeber/2023/ratgeber/neu-ab-diesem-jahr-jetzt-landen-ihre-ebay-daten-beim-finanzamt-82440166.bild.html

https://www.focus.de/finanzen/news/neues-gesetz-plattformen-steuertransparenzgesetz-bringt-aenderungen-fuer-private-verkaeufer-auf-online-portalen_id_182137277.html

https://www.taxpro-gmbh.de/topnews/ebay-amazon-airbnb-uber-melden-ans-finanzamt

https://www.chip.de/news/Neues-Gesetz-tritt-in-Kraft-Das-muessen-viele-Nutzer-von-Amazon-eBay-und-Co.-jetzt-unbedingt-beachten_184598340.html

Und hier steht alles wichtiges

https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuerhinterziehung-als-verkaeufer-auf-ebay-und-amazon-das-droht-ihnen_179263.html



Geschrieben von A0000001A am 05.01.2023 um 00:04:

 

Verstehe ich das richtig, dass es hier zunächst einmal nur um erweiterte Meldepflichten für Plattformen geht, d.h. dass sich an den grundsätzlichen Regelungen zu privaten Verkäufen und der schwammigen Definition von gewerblichem Handel nichts ändert?
Wozu z.B. die Grenze von 600€ Gewinnen pro Jahr gehört, wenn es sich um gelegentliche Verkäufe ohne Gewinnerzielungsabsicht usw. handelt? Ebenfalls gibt es ja Spekulationsfristen von 1 Jahr, nach denen Gewinne in unbegrenzter Höhe meines Wissens nicht mehr steuerpflichtig sind, z.B. betreffend Schmuck, Autos, und natürlich auch Sammlergegenstände usw. (Problematisch könnte hier der Nachweis sein - wer hat zu jeder Banknote in der Sammlung eine Quittung?).

Ich bewege mich weit unterhalb all dieser genannten Grenzen, seien es 30 Artikel oder 2000€ VK Erlös, aber irgendwann kommt im Leben jedes Sammlers mal der Zeitpunkt, in dem man die gesamte Sammlung oder Teile davon verkauft, was ja auch gutes Recht sein muss. Wie das dann künftig gehandhabt werden soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Wie verkauft man künftig eine Komplettsammlung oder teure Einzelstücke, ohne sich der Steuerhinterziehung verdächtig zu machen?

Wie verhält es sich künftig z.B. mit einem Autoverkauf bei Ebay oder autoscout, Erlös als Beispiel 5000€. Hätte ja dann eine Meldung zur Folge, kommt dann das FA auf einen zu und man muss nachweisen wann man das KFZ zu welchem Preis gekauft hat? Oder muss man das selber proaktiv melden?



Geschrieben von ernte am 05.01.2023 um 10:01:

 

An den generellen Regeln wird sich nichts ändern.
Die Meldepflicht wird allerdings dazu führen das der ein oder andere sich dem Finanzamt gegenüber erklären muss.



Geschrieben von freiberger am 05.01.2023 um 10:13:

 

Zitat:
Original von ernte
An den generellen Regeln wird sich nichts ändern.
Die Meldepflicht wird allerdings dazu führen das der ein oder andere sich dem Finanzamt gegenüber erklären muss.


Und viele Klein- und Hobbyhändler, wo man immer mal ein Schnäppchen machte, machen ihre Shops zu bong-bong



Geschrieben von s.oli am 05.01.2023 um 17:31:

 

Hallo,

Zitat:
Original von A0000001A
Verstehe ich das richtig, dass es hier zunächst einmal nur um erweiterte Meldepflichten für Plattformen geht, d.h. dass sich an den grundsätzlichen Regelungen zu privaten Verkäufen und der schwammigen Definition von gewerblichem Handel nichts ändert?


würde ich jetzt erstmal so sehen.

Zitat:

Wozu z.B. die Grenze von 600€ Gewinnen pro Jahr gehört, wenn es sich um gelegentliche Verkäufe ohne Gewinnerzielungsabsicht usw. handelt? Ebenfalls gibt es ja Spekulationsfristen von 1 Jahr, nach denen Gewinne in unbegrenzter Höhe meines Wissens nicht mehr steuerpflichtig sind, z.B. betreffend Schmuck, Autos, und natürlich auch Sammlergegenstände usw. (Problematisch könnte hier der Nachweis sein - wer hat zu jeder Banknote in der Sammlung eine Quittung?).


Ich würde das nicht so auslegen, denn die FA'er ziehen meistens den nachaltigen Verkäufe heran. Also wenn man mehrfach nacheinander verkauft, besteht der Sachverhalt Handel. Bei Sammlergegenständen kann man die Differenzbesteuerung heranziehen. Also muss der Gewinn berechnet werden.
Da könnte man dann aber auch noch weitere Kosten ansetzen, die zum betreiben dieses angenommenen Handels nötig werden.

Zitat:

Ich bewege mich weit unterhalb all dieser genannten Grenzen, seien es 30 Artikel oder 2000€ VK Erlös, aber irgendwann kommt im Leben jedes Sammlers mal der Zeitpunkt, in dem man die gesamte Sammlung oder Teile davon verkauft, was ja auch gutes Recht sein muss. Wie das dann künftig gehandhabt werden soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Wie verkauft man künftig eine Komplettsammlung oder teure Einzelstücke, ohne sich der Steuerhinterziehung verdächtig zu machen?


Einmalig ein kompleter Verkauf, z.B. über ein Auktionshaus wäre möglich ohne Steuerpflicht. Das würde ich aber vorher mit dem FA schriftlich vereinbaren.

Zitat:

Wie verhält es sich künftig z.B. mit einem Autoverkauf bei Ebay oder autoscout, Erlös als Beispiel 5000€. Hätte ja dann eine Meldung zur Folge, kommt dann das FA auf einen zu und man muss nachweisen wann man das KFZ zu welchem Preis gekauft hat? Oder muss man das selber proaktiv melden?


Die Steuerpflicht führt zur Meldepflicht.
Und beim Geld hört der Spaß auf, da bist Du bei Versäumnissen schnell vorbestraft.
Ich bespreche das auch immer mal wieder mit meinem Steuberater, aber ich denke zu gegebener Zeit hole ich mir eine Info vom Fachanwalt für Steuerrecht.
Ich mußte das letztes mal für mein Büro machen, da das FA völlig abgehoben in einer Sache 134T EUR festsetzen wollte. Nachdem sich mein Anwalt dann mit dem
FA auseiandersetzte blieben noch rd. 3T übrig und 7T für den Anwalt.
Wenn es also um etwas mehr geht, sollte der Weg zu einem guten Berater immer richtig und wichtig sein.

Aber all das und noch weit mehr könnte in Zukunft noch gestrafft werden.
Die gemachten Schulden müssen wieder rein kommen, von denen, die noch etwas machen und Geld verdienen und von denen, die nichts mehr machen aber noch Vermögen haben. Warten wir es ab....
Schulden wären derzeit wohl besser.

Oli



Geschrieben von A0000001A am 05.01.2023 um 22:12:

 

Hallo oli,
also mit dem KFZ Verkauf, glaube ich jetzt nicht so wirklich, dass es da Probleme gibt. Meldung womöglich dann künftig bei Verkauf über Plattformen, aber dann kann man sich bei Rückfragen ja erklären und bei KFZ hat man im Normalfall ja auch Belege.
Evtl. gibt es Probleme bei Selbständigen, aber ich bin ja z.B. Privatmensch, und ein Autoverkauf kommt bei mir 1-2 mal in 10 Jahren vor, und dürfte für Privatleute ein recht normales Geschäft sein.
Im übrigen handelt es sich ja weder um eine gewerbliche noch eine Gewinnerzielungsabsicht, i.d.R. macht man ja beim Autoverkauf Verlust.
Ausnahmen dürften dann vielleicht ein Oldtimerverkauf sein, den man zB für 10000 kauft und einen Monat später für 15000 wieder verkauft, hier könnte man einen Spekulationsgewinn oder eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.
Generell habe ich aber zu wenig Ahnung von der Materie und dies stellt somit einen reinen Meinungsbeitrag dar, jedoch glaube ich wirklich nicht dass ein privater KFZ Verkauf, der täglich zigtausendfach stattfindet, steuerlich relevant ist. Dies hätte ja erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Gebraucht-KFZ Markt.



Geschrieben von s.oli am 05.01.2023 um 23:24:

 

Zitat:
Original von A0000001A
Hallo oli,
also mit dem KFZ Verkauf, glaube ich jetzt nicht so wirklich, dass es da Probleme gibt. Meldung womöglich dann künftig bei Verkauf über Plattformen, aber dann kann man sich bei Rückfragen ja erklären und bei KFZ hat man im Normalfall ja auch Belege.


Nein, bei Deinem Auto sehe ich jetzt auch kein Problem.

Zitat:

....
Generell habe ich aber zu wenig Ahnung von der Materie und dies stellt somit einen reinen Meinungsbeitrag dar, jedoch glaube ich wirklich nicht dass ein privater KFZ Verkauf, der täglich zigtausendfach stattfindet, steuerlich relevant ist. ....


Ja und an dieser Stelle habe ich eben Kritik am Steuersystem, dass man selbst wenn man alles ordnungsgemäß machen möchte, es aber nicht kann, sich fachlich Hilfe zu holen hat. Jemand, der nicht selbständig geschäftstätig ist, sollte nicht in derartige Zwänge gebracht werden.

Oli



Geschrieben von Huehnerbla am 06.01.2023 um 00:32:

 

Zitat:
Original von s.oli
Zitat:
Original von A0000001A
Hallo oli,
also mit dem KFZ Verkauf, glaube ich jetzt nicht so wirklich, dass es da Probleme gibt. Meldung womöglich dann künftig bei Verkauf über Plattformen, aber dann kann man sich bei Rückfragen ja erklären und bei KFZ hat man im Normalfall ja auch Belege.


Nein, bei Deinem Auto sehe ich jetzt auch kein Problem.

Rein private Kraftfahrzeuge, die nur eigengenutzt wurden, fallen unter die Dinge des täglichen Gebrauchs im Sinne des § 23, Absatz 1, Nummer 2, Satz 2, EStG.
Da gibt es keine Gewinn- oder Verlustverrechnung.



Geschrieben von Swartalf am 06.01.2023 um 03:00:

  RE: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Zitat:
Original von ernte
Wann muss gemeldet werden:
Private Verkäufe müssen gemeldet werden, wenn die Person pro Jahr mehr als 30 Veräußerungsgeschäfte mit mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös tätigt.


Das ist ja wieder so eine konkret formulierte, aber unrealistisch schwammige Angelegenheit in der Praxis. Also wenn ich 31 Banknoten zu je 1 € Gewinn verkaufe, bin ich dann schon gewerblich unterwegs. Ich glaube, das meint nicht und will das Finanzamt nicht so gesehen haben. Die bereits erwähnte Spekulationsfrist von einem Jahr ist ja meistens als abgelaufen gegeben. Gut, daß ich noch meine Umschläge von den Verkäufe(r)n seit 2001 habe. Die muß ich wohl lebenslang aufheben.

Des Weiteren würde ich ja sämtliche Flugtickets und Boarding Passes als Nachweis für meinen Aufwand beim Erwerb der Banknoten in Ländern vor Ort aufheben. Davon will das Finanzamt bei der Verrechnung von Ertrag und Aufwand sicher nichts mehr wissen, ob ich für den Flug von 600 € ausgab, um noch mehr oder weniger nebenbei Banknoten zu besorgen.

Inwieweit der Verkaufsort außerhalb der EU (aber Belieferung von der EU aus) von Belang ist, erschließt sich mir auch noch nicht.

Da Ebay eh für mich bei Banknoten auf dem absteigenden Ast ist (man kann ja ohne Kreditkarten, GooglePay und Paypal nichts mehr auf klassische Art überweisen), müssen es halt andere Kontaktwege sein. Schließlich sind E-Mails und Telefon noch geschützte Kommunikationswege.



Geschrieben von ernte am 06.01.2023 um 10:07:

 

Ich versuche mal etwas Ordnung zu schaffen.

1. Gemeldet werden muss wenn: in einem Jahr mehr als 30 Veräußerungsgeschäfte mit mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös (Einnahmen) getätigt werden.

2. Diese Einkünfte (Gewinne) sprich Nebeneinkünfte sind nicht zu versteuern bis zu folgenden Grenzen:
- private Veräußerungsgeschäfte Gewinn bis 600 Euro.
- gewerbliche Tätigkeit Gewinn bis 410 Euro.

Einen Härteausgleich gibt es zwischen 410 und 820 Euro. Das heisst volle Besteuerung ab 820 Euro Gewinn.

Also ich bin der Meinung wenn jemand 30 Veräuerungsgeschäfte im Jahr tätigt, ist er gewerblich tätig. Das hat mit privaten Verkäufen nichts mehr zu tun.



Geschrieben von mamue-muenzen am 06.01.2023 um 11:05:

 

Kurze Off-Topic-Anmerkung: Man kann aus Sicht des Wettbewerbsrechts (UWG) bereits gewerblich handeln, auch wenn man aus Sicht des Steuerrechts noch unter entspreche Grenzen fallen sollte.
Das ist zum Beispiel der Fall, sobald Dinge verkauft werden, die man zu diesem Zweck (Wiederverkauf) eingekauft hat oder aber bei entsprechend professionellem Auftritt oder beim Verkauf von Neuware oder dem Überschreiten von einer gewissen Anzahl an Verkäufen ähnlicher Gegenstände.
Hierbei kommt es dann nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht an.
Gerichte sehen diese Grenzen oft geringer als es einem der gesunde Menschenverstand nahelegen würde.
Wenn man wettbewerbsrechtlich gewerblich handelt, hat man sich wie jeder gewerbliche Händler an die verbraucherschützenden Bestimmungen zu halten (Impressumspflicht, Widerrufsrecht und -belehrung, Übergang der Versandhaftung auf den Verkäufer und vieles mehr). Verstöße dagegen können nicht nur von entsprechenden Verbraucherschutz- und Wettbewerbsorganisationen, sondern auch von allen Mitbewerbern abgemahnt werden. Außerdem können einstweilige Verfügungen erwirkt werden, der ganze Rechtsweg eben... und das geht dann richtig ins Geld, das fängt 4-stellig erst an.

Das war der Grund, warum ich 2015 den Verkauf der übrigen 2-Euro-Münzen aus den Rollen, die ich zum Füllen meiner eigenen Sammlung gekauft hatte, angemeldet habe mit allen Konsequenzen.



Geschrieben von jause am 06.01.2023 um 12:48:

 

Zitat:
Original von ernte
Ich versuche mal etwas Ordnung zu schaffen.

1. Gemeldet werden muss wenn: in einem Jahr mehr als 30 Veräußerungsgeschäfte mit mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös (Einnahmen) getätigt werden.

2. Diese Einkünfte (Gewinne) sprich Nebeneinkünfte sind nicht zu versteuern bis zu folgenden Grenzen:
- private Veräußerungsgeschäfte Gewinn bis 600 Euro.
- gewerbliche Tätigkeit Gewinn bis 410 Euro.

Einen Härteausgleich gibt es zwischen 410 und 820 Euro. Das heisst volle Besteuerung ab 820 Euro Gewinn.

Gute Zusammenfassung...

Zitat:

Also ich bin der Meinung wenn jemand 30 Veräuerungsgeschäfte im Jahr tätigt, ist er gewerblich tätig. Das hat mit privaten Verkäufen nichts mehr zu tun.


Aha...
Ich kaufe einen "Speicherfund" nehm mir 3, 4, 5 Scheine für meine Sammlung raus und den Rest lass ich mal liegen.... nach ein paar Wochen, Monaten stell ich das Zeug einzeln in ebay ein... Sagen wir 50 Stücke... Erlös nehmen wir mal an 150 Euro...
Das ist nach deiner Logik dann gewerblich???

Interessant...

Jetzt aber mal ernst...
Die Entscheidung das diese Meldepflicht auf uns zukommt ist ja nicht erst Weihnachten gefallen. Es ist ja vielmehr schon länger klar das dies auf uns zukommt. Die meisten Semiprofessionellen oder Ebay intensiv nutzenden Verkäufer die ich kenne wurden vor Monaten bereits von ebay kontaktiert und freundlich darauf hingewiesen sie mögen sich doch mal mit den steuerlichen Aspekten ihres Tuns auseinandersetzen... Bei den allermeisten hat dies zu einer Gewerbeanmeldung geführt...

Das ein ebay/delcampe/hood/wtf VK mit weit mehr als 1000 Verkäufen im Jahr dies nicht aus Langeweile macht ist glaube ich selbstredend...

Meiner Meinung nach ist hier auch dank der Zeitung mit den 4 Buchstaben mal wieder zu spät (vor der Entscheidung hätte man diskutieren können/müssen) viel zuviel Panikmache drin!
Ich habe mich mit "meinem "FA Mitarbeiter" unterhalten und der meinte Sie hätten gar nicht die Mittel und die Zeit all diese Meldungen zu verfolgen... wie bei allen derzeitigen Regelungen werden in erster Linie die geprüft bei denen es augenscheinlich ist das etwas nicht so ganz stimmt...



Geschrieben von freiberger am 06.01.2023 um 13:44:

 

Zitat:
Original von ernte
Ich versuche mal etwas Ordnung zu schaffen.

1. Gemeldet werden muss wenn: in einem Jahr mehr als 30 Veräußerungsgeschäfte mit mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös (Einnahmen) getätigt werden.

2. Diese Einkünfte (Gewinne) sprich Nebeneinkünfte sind nicht zu versteuern bis zu folgenden Grenzen:
- private Veräußerungsgeschäfte Gewinn bis 600 Euro.
- gewerbliche Tätigkeit Gewinn bis 410 Euro.

Einen Härteausgleich gibt es zwischen 410 und 820 Euro. Das heisst volle Besteuerung ab 820 Euro Gewinn.

Also ich bin der Meinung wenn jemand 30 Veräuerungsgeschäfte im Jahr tätigt, ist er gewerblich tätig. Das hat mit privaten Verkäufen nichts mehr zu tun.


Mal ein Beispiel, denn wir hatten das schon des öfteren praktiziert, das sich einer aus dem Forum dafür bereit erklärte. Ich habe es auch schon mehrmals gemacht.

Ein Land X Y gibt einen neuen Banknotensatz aus, der kostet sagen wir komplett 320 Euro plus Anteil Porto für alle. Nun sind 28 Interessenten die sich einer Sammelbestellung anschließen würden. Somit hätte derjenige der die Beschaffung dieser Banknoten übernimmt, einen Geldtransfer von 28 x 320 Euro = 8960 Euro + 65 Euro = 8.065 Euro über sein Konto. Um seine eigenen Kosten zu senken, bestellt derjenige 30 Sätze und bezahlt dann 9.665 Euro. Diese zwei Sätze verkauft er jeweils für 400 Euro auf Ebay. Hat einen Mehrgewinn von 160 Euro, abzüglich Ebaykosten - ist der Gute Mann der diese Banknotensätze für das Forum besorgt hat jetzt gewerblich tätig und steuerpflichtig zu betrachten ?

Ich denke nicht - lassen wir mal die Kirche im Dorf liebe ReGIERung belehrend bong-bong



Geschrieben von ernte am 06.01.2023 um 13:54:

 

Zitat:
Original von freiberger


Mal ein Beispiel, denn wir hatten das schon des öfteren praktiziert, das sich einer aus dem Forum dafür bereit erklärte. Ich habe es auch schon mehrmals gemacht.

Ein Land X Y gibt einen neuen Banknotensatz aus, der kostet sagen wir komplett 320 Euro plus Anteil Porto für alle. Nun sind 28 Interessenten die sich einer Sammelbestellung anschließen würden. Somit hätte derjenige der die Beschaffung dieser Banknoten übernimmt, einen Geldtransfer von 28 x 320 Euro = 8000 Euro + 65 Euro = 8.065 Euro über sein Konto. Um seine eigenen Kosten zu senken, bestellt derjenige 30 Sätze und bezahlt dann 9.665 Euro. Diese zwei Sätze verkauft er jeweils für 400 Euro auf Ebay. Hat einen Mehrgewinn von 160 Euro, abzüglich Ebaykosten - ist der Gute Mann der diese Banknotensätze für das Forum besorgt hat jetzt gewerblich tätig und steuerpflichtig zu betrachten ?

Ich denke nicht - lassen wir mal die Kirche im Dorf liebe ReGIERung belehrend bong-bong


Dein Beispiel beweist nur das du nicht richtig gelesen hast oder das du es nicht verstanden hast. Denn auf ebay passiert folgendes:
2 Verkäufe (weniger als 30) und Einnahmen 800 (weniger als 2.000) --> also unter den Grenzen. Fazit es passiert nichts.
Bei der Sammelbestellung scheitert es schon am fehlenden Gewinn.



Geschrieben von A0000001A am 06.01.2023 um 15:25:

 

Was ich nicht ganz verstehe: Welche Folge hat dann so eine automatisierte Meldung ans FA?

Ein Umsatz von >3000 sagt ja nichts darüber aus, ob es eine steuerlich relevante Transaktion war.
Privater KFZ Verkauf ist da ein gutes Beispiel und steht bei mir zeitnah an, deshalb interessiert es mich besonders. In den allermeisten Fällen ist ein privater KFZ Verkauf steuerlich nicht relevant, da man das Auto meist länger als 1 Jahr besessen hat und auch im absoluten Regelfall keinen Gewinn macht.
Es entsteht aber ein relativ hoher Umsatz / Verkaufserlös,der nach neuer Gesetzeslage dann ans FA gemeldet wird wenn der Verkauf über eine Plattform erfolgt ist.
Während jemand, der 29 Artikel für je 100€ verkauft ( =2900€), nicht gemeldet wird, auch wenn davon beispielsweise 2800€ Spekulationsgewinn sind, was somit illegal wäre.

Was macht das FA dann mit dieser Meldung? Freundlich nachfragen und um Belege bitten, oder muss ich gar selber (proaktiv) auf das FA zugehen und mich erklären? Ich habe keine Lust, in irgend einer Weise etwas mit steuerllichen Problemen zu tun zu haben.
Normalerweise sollte man, wenn man nichts unrechtes tut, auch nichts zu befürchten haben und auch nichts weiter tun müssen. Das hier geht meiner Meinung nach in eine Richtung, dass man beweisen muss, dass man nichts unrechtes getan hat. Es sollte eigentlich so sein, dass einem bewiesen werden muss, dass man etwas unrechtes getan hat.



Geschrieben von mamue-muenzen am 06.01.2023 um 15:36:

 

Zitat:
Original von freiberger
Ist der Gute Mann der diese Banknotensätze für das Forum besorgt hat jetzt gewerblich tätig und steuerpflichtig zu betrachten ?

Ich denke nicht - lassen wir mal die Kirche im Dorf liebe ReGIERung

Man darf gesunden Menschenverstand und Steuerrecht nicht verwechseln. Und schon gar nicht Theorie mit Praxis.



Geschrieben von ernte am 06.01.2023 um 16:18:

 

Zitat:
Original von Huehnerbla
Zitat:
Original von s.oli
Zitat:
Original von A0000001A
Hallo oli,
also mit dem KFZ Verkauf, glaube ich jetzt nicht so wirklich, dass es da Probleme gibt. Meldung womöglich dann künftig bei Verkauf über Plattformen, aber dann kann man sich bei Rückfragen ja erklären und bei KFZ hat man im Normalfall ja auch Belege.


Nein, bei Deinem Auto sehe ich jetzt auch kein Problem.

Rein private Kraftfahrzeuge, die nur eigengenutzt wurden, fallen unter die Dinge des täglichen Gebrauchs im Sinne des § 23, Absatz 1, Nummer 2, Satz 2, EStG.
Da gibt es keine Gewinn- oder Verlustverrechnung.


Hier ist doch deine Frage schon beantwortet.



Geschrieben von A0000001A am 06.01.2023 um 16:47:

 

Die Meldung ans FA erfolgt aber trotzdem. Dass ich das KFZ steuerfrei verkaufen darf, ist klar, ich würde aber gerne wissen was dann aufgrund der erfolgten Meldung in diesem oder vergleichbaren Fällen passiert. Diese erfolgt ja scheinbar unabhängig davon, was man verkauft, ob man es darf oder nicht und ob Steuerzahlung anfällt oder nicht. Müsste demnach dann in 35.883.249 Fällen jährlich dann jeweils im Nachhinein aufgeklärt werden, das kann ja nicht Ziel der Übung sein.

Frage ist also, was löst die erfolgte Meldung aus? Nachforschung seitens FA? Geht man allen Fällen nach oder nur Stichprobe? Oder muss der Verkäufer selbst melden was verkauft wurde? Sollte ja geregelt sein wenn man so ein Gesetz raushaut.



Geschrieben von citynord am 06.01.2023 um 17:43:

 

Jetzt ist es eBay bzw. diverse andere Plattformen. Der nächste Schritt, vielleicht hier unser Forum, bzw. andere. Verkäufe unter Sammlerkollegen. Wieviel Verkäufe werden hier generiert. Sollte dass dann alles zum Nachweis über Einkaufsbelege - Verkaufsbelege gemeldet werden. Das mit eBay und andere ist halt nur ein nächster Schritt. Kapitalertragssteuer auch auf Zinsen (+Soli), Verwahrentgeld, Höchstgrenzen bei Bargeldgeschäften, Deckelung bei Barauszahlungen von Eigenkapital, Nachweis bei Einzahlungen in Bar ab einer bestimmten Summe, "Abschaffung" des 500€ Scheines etc.. Die Spirale dreht sich immer weiter und immer schneller. Leider müssen wir dies alles hinnehmen. böse



Geschrieben von ernte am 06.01.2023 um 18:36:

 

Zitat:
Original von A0000001A
Die Meldung ans FA erfolgt aber trotzdem. Dass ich das KFZ steuerfrei verkaufen darf, ist klar, ich würde aber gerne wissen was dann aufgrund der erfolgten Meldung in diesem oder vergleichbaren Fällen passiert. Diese erfolgt ja scheinbar unabhängig davon, was man verkauft, ob man es darf oder nicht und ob Steuerzahlung anfällt oder nicht. Müsste demnach dann in 35.883.249 Fällen jährlich dann jeweils im Nachhinein aufgeklärt werden, das kann ja nicht Ziel der Übung sein.

Frage ist also, was löst die erfolgte Meldung aus? Nachforschung seitens FA? Geht man allen Fällen nach oder nur Stichprobe? Oder muss der Verkäufer selbst melden was verkauft wurde? Sollte ja geregelt sein wenn man so ein Gesetz raushaut.


Wieso erfolgt eine Meldung an das Finanzamt. Du bist über die 2.000 Euro aber unter 30 Verkäufe. Oder?



Geschrieben von A0000001A am 06.01.2023 um 18:38:

 

Falls das so ist, hatte ich einen Denkfehler, ich ging von 30 Verkäufen ODER 2000 Euro aus.



Geschrieben von KaBa am 06.01.2023 um 20:20:

 

@Ernte
Originaltext im Beschluss:
Zitat:
(5) Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der
...
4. im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.

Das ist eindeutig eine ODER Verknüfung im Sinne von, wenn eine der beiden Grenzen überschritten wurde, ist man nicht mehr freigestellt.
Persönlich finde ich die neue Gesetzgebung auch nicht weiter dramatisch. Man wurde bei vielmaligem Verkauf einer gleichen Sache (zb Briefmarken) bei Ebay schon seit rund 10Jahren an das Finanzamt gemeldet. Neu ist die Grenze 2000,-€. Aber die ist wesentlich höher als die sowiso für private Verkäufer schon länger geltende maximale Grenze von 600,-€. Es gilt nachwievor die EinjahresSpekulationsgrenze für private Verkäufe. Dh man muss nur glaubhaft belegen können, dass man das verkaufte Zeug vor über einem Jahr erwarb, nicht den Wert.



Geschrieben von A0000001A am 06.01.2023 um 23:55:

 

Ich habe hierzu einige interessante Links gefunden. Einige der Fragen die ich mir gestellt hatte, werden dort beantwortet bzw thematisiert.

Zum aktuellen Sachverhalt
https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/

Etwas älterer Artikel, Bezug zu Verkauf von Sammlergegenständen oder Sammlungsauflösungen
https://www.betriebsausgabe.de/sammlungsaufloesung-steuern/

Allgemeine Infos und Tipps:
https://www.test.de/Privatverkauf-und-Steuern-Wann-das-Finanzamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/

Die gute Nachricht ist, dass private Verkäufe grundsätzlich erst mal steuerfrei sind, die schlechte Nachricht ist, dass man schnell als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden kann und dies damit hinfällig ist. Aus der Geschichte habe ich jedenfalls mitgenommen, dass ich mich auf jeden Fall vorher beraten lassen werde, sollte ich meine Sammlung irgendwann mal verkaufen wollen. Ansonsten sollte es bei gelegentlichen Verkäufen und Unterschreitung der genannten Grenzen keine Probleme geben. Muss wohl jeder selber einschätzen, welche Schlüsse er daraus zieht, aber es ist immer gut wenn man von solchen Dingen im Fall der Fälle nicht überrascht wird.



Geschrieben von ernte am 07.01.2023 um 10:37:

 

An der Besteuerung selbst hat sich nichts geändert. Da bleibt alles wie es war.

Durch die Umsetzung einer EU Richtlinie kam jetzt die Meldepflicht neu hinzu. Den Hintergrund kann sich ja wohl jeder denken. teuflisch lachend



Geschrieben von rista am 07.01.2023 um 16:10:

 

Ich bin juristisch nicht beschlagen, aber vielleicht kommt es in der Folge nun doch wieder zu einer Renaissance der Flohmärkte, nachdem sich in den letzten Jahren immer mehr Anbieter von solchen "Präsenzveranstaltungen" abgewandt hatten...
Spannend bleibt, ob auch solche Plattformen wie facebook ins Viser genommen werden oder ob sich die Umsetzung der Regularien eher auf die "klassischen" Handelsplattformen beschränkt.



Geschrieben von Huehnerbla am 07.01.2023 um 19:30:

 

Zitat:
Original von rista
...ob auch solche Plattformen wie facebook ins Viser genommen werden...

Hallo,

die Facebook Shops fallen auf jeden Fall drunter. In erster Linie bertrifft es alle Shops, die (in welcher Form auch immer) Transaktionsgebühren für Verkäufe bekommen.


angetrieben von: Burning Board 2.3.3, entwickelt von WoltLab GmbH