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--- Ratgeber für die gute Ehefrau 1955 (http://www.banknotesworld.com/thread.php?threadid=14781)


Geschrieben von ernte am 07.11.2021 um 17:18:

  Ratgeber für die gute Ehefrau 1955

Hier ein Ausschnitt aus dem Ratgeber für eine gute Ehefrau aus dem Jahr 1955.
Da schnall ich nur ab. Unglaublich was da drin steht. Ich bin im Jahr 1960 geboren und wenn ich mir überlege dass meine Mutter so etwas vorgepredigt bekommen hat stellen sich mir die Nackenhaare hoch.



Geschrieben von QQQAA am 07.11.2021 um 18:47:

  RE: Ratgeber für die gute Ehefrau 1955

Das erscheint mir für 1955 auch schon mehr als Satire.
Meine Mutter, und meine Großmutter hat das sicher nicht gemacht.

Bissl weiter recherchiert..es handelt sich um eine moderne Sage.
Also Unsinn.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Handbuch_f%C3%BCr_die_gute_Hausfrau



Geschrieben von Andi-Halle am 07.11.2021 um 19:34:

 

Etwas überzeichnet. Aber, erst ab 1958 durften Frauen ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen.



Geschrieben von Swartalf am 07.11.2021 um 20:19:

 

Zitat:
Original von Andi-Halle
Etwas überzeichnet. Aber, erst ab 1958 durften Frauen ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen.


War das wirklich schon ab 1955? Ich meine, das ging noch etliche Jahre mit der Zustimmungspflicht des Ehegatten (auch bei eigenem Konto) weiter. Für mich war es ein Grund bei einer früheren Beschäftigung in einer Behörde, weshalb eine Professorin, die in den 1930er geboren war, zeitlebens für ihren Beruf unverheiratet blieb.



Geschrieben von Lord Vader am 07.11.2021 um 20:35:

 

Zitat:
Original von Andi-Halle
Etwas überzeichnet. Aber, erst ab 1958 durften Frauen ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen.


Sehr fortschrittlich. Bis uns war das erst 1975 teuflisch lachend



Geschrieben von Andi-Halle am 07.11.2021 um 20:57:

 

In der DDR war das Null Problemo.



Geschrieben von hanniballector-de am 07.11.2021 um 21:12:

 

Wie gut, dass dieser Schwachsinn heute jedenfalls in Wirtschaft und Verwaltung vom Tisch ist …



Geschrieben von str42 am 07.11.2021 um 21:31:

 

...und bei uns erst 1977... geschockt
(...da wurde der Paragraph §1356 BGB entsprechend geändert, wie das vorher praktisch gehandhabt wurde ist mir aber nicht bekannt augenzwinkernd )



Geschrieben von freiberger am 07.11.2021 um 22:38:

 

Als ich 1980 in die Lehre ging, haben mich alteingesessene Frauen mit Lohngruppe 8 an den Papiermaschinen angelernt. Für Lohngruppe 8 brauchte man ohne Gönner und Parteibuch damals schlappe 15 bis 20 Jahre.



Geschrieben von freiberger am 07.11.2021 um 23:19:

 

Zu dem Thema gab es mal eine interessante Mitteilung

https://newspunch.com/rockefeller-feminism-enslaved-humanity/



Geschrieben von KaBa am 08.11.2021 um 00:19:

 

Zitat:
Original von freiberger
Zu dem Thema gab es mal eine interessante Mitteilung

https://newspunch.com/rockefeller-feminism-enslaved-humanity/


"In 50 kurzen Jahren, seit Rockefeller die Feminismus-Granate in jeden amerikanischen Haushalt geworfen hat, haben viele Frauen den Kontakt zu ihren natürlichen Liebesinstinkten verloren. Folglich ist die Familie in Unordnung, sexuelle Verderbtheit grassiert und die Geburtenraten sind eingebrochen." kopfkratzend In der Tat, ein sehr interessanter Artikel lächelnd

Aber den Feminismus (auch weitestgehend in der heutigen Bedeutung) gab es bereits nachweislich 1872



Geschrieben von Swartalf am 08.11.2021 um 11:32:

 

Zitat:
Original von str42
...und bei uns erst 1977... geschockt
(...da wurde der Paragraph §1356 BGB entsprechend geändert, wie das vorher praktisch gehandhabt wurde ist mir aber nicht bekannt augenzwinkernd )


Ich habe mich nun mal schlau gemacht und etwas gefunden;

Die erste (natürlich durch die CDU/CSU-Fraktion gestutzte) Reform gab es bereits 1957, die die Arbeit der Frau erlaubte, soweit die häuslichen Pflichten erfüllt wurden. Dieser Passus wurde dann 1977 gestrichen, sodaß seitdem Beruf und häusliches Lotterleben im Stile von Männer-Single-Haushalten kein Berufsausübungsverbot nach sich ziehen. 1957 wurde auch die Zugewinngemeinschaft implementiert, um Sozialfälle unter Frauen nach Scheidungen und jahrelanger Hausfrauentätigkeit zu vermeiden.

Der Artikel ist in seiner Kürze und Fülle erhellend: [URL]https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/271712/gleichberechtigu
ng

Weitere Rechtsquellen:
§1358 - 1. Januar 1900
(1)
[1] Hat sich die Frau ... zu ...Leistung verpflichtet, so kann der Mann das Rechtsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgerichte dazu ermächtigt worden ist.
[2] Das Vormundschaftsgericht hat die Ermächtigung zu ertheilen, wenn sich ergiebt, daß die Thätigkeit der Frau die ehelichen Interessen beeinträchtigt.

(2)
[1] Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mann der Verpflichtung zugestimmt hat oder seine Zustimmung auf Antrag der Frau durch das Vormundschaftsgericht ersetzt worden ist.
[2] Das Vormundschaftsgericht kann die Zustimmung ersetzen, ...r wenn sich die Verweigerung der Zustimmung als Mißbrauch seines Rechtes darstellt.

§ 1356 - Fassung vom 1. Juli 1958
(1)
[1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung.
[2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.


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