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--- 1914 der erste Verkehrstote durch ein Auto in DSWA (http://www.banknotesworld.com/thread.php?threadid=10742)


Geschrieben von papazwo am 31.12.2012 um 12:59:

  1914 der erste Verkehrstote durch ein Auto in DSWA

Hallo,

bei Stöben habe ich nachfolgenden hochinteressanten Vorgang zum ersten durch Automobile verursachten Toten in Windhuk/Deutsch Südwestafrika gefunden:


An das Kaiserliche Bezirksamt Windhuk, 21. 4. 1914: „Am Freitag, den 17. 4. gegen 8 Uhr fuhr das Auto von Herrn Dr. Hartig mit dessen Chauffeur Herrn Smith trotz völliger Dunkelheit in größter Geschwindigkeit durch die Kaiserstraße und überfuhr und tötete bei dem Store der Firma Rudolf Schuster meinen aus Deutschland eingeführten wertvollen Dackel. Der überfahrene Hund war bereits 7 bis 8 Jahre alt und in keiner Weise aggressiv auf Fuhrwerke oder Autos, ja infolge seines Alters sehr ruhiger Natur.

Das andere Auto unserer Stadt, jenes von Herrn Schenk, war an diesem Abend nicht unterwegs. Dagegen gab oben genannter Chauffeur mir selbst zu, dass er zu der Zeit die Strecke durchfuhr. Ferner besprach Herr Schlosser Jaap mit dem Chauffeur Smith obigen Vorfall. Smith meinte, sie hätten ,etwas‘ überfahren, seien sogar die Strecke zurückgefahren. Sie fanden nichts, weil ich den getöteten Hund sofort mit nach Hause genommen habe.

Da das Galoppfahren in der Stadt verboten ist, melde ich hiermit den Urheber zur Bestrafung an. Der Vorfall ist umso straffälliger, da die schnelle Fahrt bei völliger Dunkelheit ohne Hupsignale und nur mit einer brennenden Automobillaterne ausgeführt wurde.

Neben der Bestrafung des Chauffeurs bitte ich die Automobilbesitzer anzuweisen, das Tempo zu reduzieren, ehe sich weitere Unglücksfälle (Überfahren von Kindern, Scheuwerden von Pferden) ereignen. Die Stadt Windhuk ist so klein und ihre verschiedenen Punkte mittels Auto so leicht zu erreichen, dass keine Veranlassung vorliegt, in einem derartigen Tempo zu fahren, wie es dauernd geschieht. Ich bitte, mir von der Bestrafung Kenntnis zu geben. Sehr ergebenst, Peter Müller, Inhaber von Boysen, Wulff & Co.“

„An das Kaiserliche Bezirksamt, 5. 6. 1914. In der Strafsache gegen den Chauffeur Smith bitte ich namens des Angeschuldigten um Anberaumung eines Termins. Es wird bestritten, dass Smith zu schnell fuhr. Er hatte Fahrgeschwindigkeit von nicht einmal 10 km, während in Deutschland 15 km zugelassen sind. Beweis: Zeugnis des Schlossers Jaap bei der Eisenbahnwerkstatt Windhuk; gez. Harry Steinwedel, Farmer und Rechtsagent.“

„An das Kaiserliche Bezirksamt, 7. 7. 1914. Am 3. 7. wurde ich in der Strafsache Chauffeur Smith befragt, ob ich die Geschwindigkeit des Autos an jenem Abend wieder erkennen könne, wenn mir diese vorgeführt wurde, was ich verneinte. Inzwischen ist durch eine Polizeiverordnung die Geschwindigkeit innerhalb der Stadt auf 10 km festgesetzt, und erlaube ich mir zu bemerken, dass ich zwar nicht in der Lage bin, genaue Geschwindigkeiten zu erkennen, doch könnte ich wohl erinnern, falls mir das Auto vorgeführt wird, ob sie eine größere war. Ich erlaube mir dies mitzuteilen, falls der Herr Richter eine Vorführung des Autos für zweckmäßig erachten sollte. Sehr ergebenst, Peter Müller, Inhaber von Boysen, Wulff & Co.“



Gruß und guten Rutsch


papazwo


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