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Geschrieben von KaBa am 28.08.2024 um 19:55:
Freiheits-Anleihe 1934
Diese Anleihe hat so einiges mit Deutschland zu tun, wobei ich Otto Strassers Bruder wesentlich interessanter finde. Heraus gegeben im Prager Exil. Schnell unterbunden wegen Ausnutzung des Asylrechts.
Parallele Welten oder die Revolution frisst ihre Eltern:
Geschrieben von eriokaktus am 18.09.2024 um 17:48:
Teilschuldverschreibung, September 1931
Durfte heute eine von den 500 Stück aus dem Hause G&D in die Sammlung stecken ...
Für mich persönlich großes Kino ...
Geschrieben von QQQAA am 18.09.2024 um 18:33:
RE: Teilschuldverschreibung, September 1931
Ist der Kreditgeber auf der RS vermerkt?
Bzw.konkreter, ist der dazugehörige Bogen dabei??
Evtl.sogar mit Übertragungsvermerk?
Halt..habs gesehen..die Deutsche Bank war Kreditgeber, und hat die Form der Teilschuldverschreibung gewählt, und die die Forderung evtl.zu verkaufen..
Da war ihnen wohl nicht ganz geheuer.
Dafür spricht auch der zwar nicht unüblich, aber für mit Grundpfandrechten gesicherte, trdm sehr hohe Zins.
Interessantes Teil.
Geschrieben von eriokaktus am 18.09.2024 um 19:06:
RE: Teilschuldverschreibung, September 1931
Hätte da nicht auch ein Datum dazu gehört ?
Geschrieben von QQQAA am 18.09.2024 um 19:58:
RE: Teilschuldverschreibung, September 1931
Ne ist ein Blankoindossament, das gehört sich so.
Geschrieben von eriokaktus am 18.09.2024 um 20:53:
RE: Teilschuldverschreibung, September 1931
Danke, habs noch mal nachgelesen ...
Geschrieben von eriokaktus am 20.09.2024 um 20:17:
Teilschuldverschreibung September 1931
Auszug aus: Giesecke & Devrient, Werte im Wandel der Zeit
" Mitten in der Weltwirtschaftskrise wurde G&D durch einen schweren Verlust getroffen. Raimund Giesecke, der 1856 geborene erste Sohn des Firmengründers Hermann Giesecke, der seit Ende der siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts mit kurzer Unterbrechung in der Leitung der Firma vertreten war, verstarb nach mehrmonatiger Krankheit am 29. August 1931. Er hatte die Hälfte des Kapitals der Firma vertreten. Um für den Fall seines Todes ungünstige Rückwirkungen auf das Unternehmen auszuschließen, war noch zu seinen Lebzeiten beschlossen, die Firma von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft zu wandeln, an der jedoch nur die Gründerfamilien beteiligt sein sollten. Die Umwandlung wurde zum 1. Oktober 1931 vollzogen."
Vielleicht liege ich falsch, aber man könnte vermuten, dass diese Teilschuldverschreibungen (25. September 1931) aufgelegt wurden, um die Einlagen von familienfremden Kommanditisten zurück zu führen. Das Sahnehäubchen für diese waren dann die 8 % ...
Geschrieben von Frank am 30.10.2024 um 12:27:
Erste Sächsische Staatsschuldverschreibung im Kaiserreich
Nachdem uns hier ja schon die ersten Staatsanleihen des Kaiserreichs gezeigt worden sind, möchte ich auch ein interessantes Stück aus Sachsen kurz vorstellen.
Es dürfte sich hier um die erste sächsische Staatsanleihe nach der Gründung des Kaiserreichs handeln. Bis 1869 hatte Sachsen als Staatsanleihen ja sog. Staatsschuldenkassenscheine ausgegeben und 1876 gab es dann wohl erstmalig eine Anleihe in Mark, sicherlich zur Unterscheidung zu den alten Staatsschuldenkassenscheinen jetzt als "Staatsschuldverschreibung" bzw. "Rentenanleihe" bezeichnet. Im Anhang daher auch noch eine ältere Anleihe zum Vergleich.
Der Begriff der "Rentenpapiere" wird ab 1876 besonders schön greifbar, denn geworben wird hier nicht allein mit den üblichen Zinsen, sondern mit "einer jährlichen Rente" auf das eingezahlte "Capital".
Ausgabegrund für die Rentenanleihe war, dass Sachsen verschiedene Eisenbahnprojekte zu finanzieren hatte, was mit enormen 101 Millionen Mark veranschlagt wurde. Um u. a. an das für den Kauf von Eisenbahnaktien notwendige Bargeld zu gelangen, durfte das Finanzministerium diese Rentenpapiere im Gesamtwert von 3 Millionen Mark auf den Markt bringen.
Die handschriftlichen Signaturen auf diesen alten Papieren sind ja auch immer ganz aufschlussreich: neben dem Staatsschuldenbuchhalterassistenten (so die offizielle Bezeichnung

) Johann Richard Blochwitz hat hier auch der Landtagspräsident Ludwig von Zehmen signiert.
Bei dieser Gelegenheit, wenn jemand ein Bilder der letzten sächsischen Staatsschuldenkassenscheine vom 2. Januar 1869 hätte, wäre ich dafür sehr dankbar! Während es wie bei dem angehängten Beispiel von 1868 nämlich maximal 2 Serien zu 100 und 500 Talern gab, wurden 1869 erstmalig vier unterschiedliche Litera (A bis D) eingeführt. Da würde mich das Aussehen sehr interessieren.
Geschrieben von QQQAA am 30.10.2024 um 13:03:
RE: Erste Sächsische Staatsschuldverschreibung im Kaiserreich
Zitat: |
Original von Frank
Nachdem uns hier ja schon die ersten Staatsanleihen des Kaiserreichs gezeigt worden sind, möchte ich auch ein interessantes Stück aus Sachsen kurz vorstellen.
Es dürfte sich hier um die erste sächsische Staatsanleihe nach der Gründung des Kaiserreichs handeln. Bis 1869 hatte Sachsen als Staatsanleihen ja sog. Staatsschuldenkassenscheine ausgegeben und 1876 gab es dann wohl erstmalig eine Anleihe in Mark, sicherlich zur Unterscheidung zu den alten Staatsschuldenkassenscheinen jetzt als "Staatsschuldverschreibung" bzw. "Rentenanleihe" bezeichnet. Im Anhang daher auch noch eine ältere Anleihe zum Vergleich.
Der Begriff der "Rentenpapiere" wird ab 1876 besonders schön greifbar, denn geworben wird hier nicht allein mit den üblichen Zinsen, sondern mit "einer jährlichen Rente" auf das eingezahlte "Capital".
Ausgabegrund für die Rentenanleihe war, dass Sachsen verschiedene Eisenbahnprojekte zu finanzieren hatte, was mit enormen 101 Millionen Mark veranschlagt wurde. Um u. a. an das für den Kauf von Eisenbahnaktien notwendige Bargeld zu gelangen, durfte das Finanzministerium diese Rentenpapiere im Gesamtwert von 3 Millionen Mark auf den Markt bringen.
Die handschriftlichen Signaturen auf diesen alten Papieren sind ja auch immer ganz aufschlussreich: neben dem Staatsschuldenbuchhalterassistenten (so die offizielle Bezeichnung
) Johann Richard Blochwitz hat hier auch der Landtagspräsident Ludwig von Zehmen signiert.
Bei dieser Gelegenheit, wenn jemand ein Bilder der letzten sächsischen Staatsschuldenkassenscheine vom 2. Januar 1869 hätte, wäre ich dafür sehr dankbar! Während es wie bei dem angehängten Beispiel von 1868 nämlich maximal 2 Serien zu 100 und 500 Talern gab, wurden 1869 erstmalig vier unterschiedliche Litera (A bis D) eingeführt. Da würde mich das Aussehen sehr interessieren. |
Gratulation...Schöne Teile..
Geschrieben von cat$man$ am 30.10.2024 um 17:18:
RE: Erste Sächsische Staatsschuldverschreibung im Kaiserreich
Hallo, Frank!
Mal ne Frage an dich, Frank: Das eine (30 Mark jährlich) - ist da keine Rückzahlung bzw. das Ende der Laufzeit festgesetzt? Das scheint mehr eine Art Aktie zu sein mit fester Rendite. Gabs das öfter?
Nach welchem Recht konnte beim anderen Papier der Zins plötzlich von 4% auf 3,5 % herabgesetzt werden?

Ich wär sauer gewesen...
Viele Grüße
Geschrieben von QQQAA am 30.10.2024 um 19:04:
RE: Erste Sächsische Staatsschuldverschreibung im Kaiserreich
Natürlich keine Aktie. Wäre ja völliger Unsinn gewesen.
Was wäre da die Rechtsgrundlage.
Waren ewige Renten, gab, und gibt es bis Heute.
Rückzahlung meist durch Verlosung.
Das Zinssätze reduziert wurden kam öfter vor, die öffentlichen Anleihen wurden mit 4% ausgegeben.
Dann auf 3,5% reduziert. (Konversion oder Konvertierung)
Er kann auch steigen.
Weitere Fragen gerne..ich unterrichte dich da gerne.
Fürs erste würde ich dir aber die Anschaffung dieses Buches empfehlen.
Wäre gut investiertes Geld!
Geschrieben von cat$man$ am 30.10.2024 um 19:20:
RE: Erste Sächsische Staatsschuldverschreibung im Kaiserreich
Ich hatte eigentlich Frank gefragt.
Geschrieben von QQQAA am 30.10.2024 um 19:26:
RE: Erste Sächsische Staatsschuldverschreibung im Kaiserreich
Zitat: |
Original von cat$man$
Ich hatte eigentlich Frank gefragt. |
Aber..ich fühlt mich da angesprochen..Da kenne ich mich etwas aus!
Ich hoffe mein Literaturtipp kommt an.
Und wie gesagt..gerne Fragen stellen über WEP usw.
Geschrieben von Frank am 30.10.2024 um 19:55:
RE: Erste Sächsische Staatsschuldverschreibung im Kaiserreich
ich finde die Fragen ganz legitim, gerade bei den frühen Wertapieren ist ja nun wirklich nicht so viel bekannt.
Mit einer Aktie kann man die Anleihen natürlich wirklich nicht vergleichen, denn es gab ja keine Gewinnbeteiligung (Dividende) und man war ja auch nicht Mitbesitzer, sondern man hatte einfach Kapitel gegen feste Zinsversprechen investiert. Interessant ist, dass die frühen Aktien sich aber anscheinend an Anleihen orientierten und sehr oft nicht nur eine Gewinnbeteiligung, sondern zusätzlich auch eine feste Verzinsung des eingesetzten Kapitals versprachen. Damit sollten die Anleger in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sicherlich von den Aktien als neuer Anlagemöglichkeit überzeugt werden. Die Deutschen waren schon damals bei Geldanlagen recht konservativ und vertrauten vor allem auf Staatsanleihen mit fester Verzinsung und eben einem Staat, der für seine Papiere bürgte.
Staatsanleihen hatten zwar keine feste Laufzeit, sie konnten aber jederzeit durch den Staat "ausgelost" werden. Das heißt, in Sachsen wurde jährlich zur Tilgung der Staatsschuld eine bestimmte Summe zur Verfügung gestellt und für diese Summe wurden dann die entsprechenden Kontrollnummern oder ganze Serien aus dem Lostopf gezogen. Bei der nächsten Leipziger Messe gab es dann das Geld z. B. in bar ausgezahlt (bei den frühen hohen Nominalen kamen da schnelle einige Kilo Silbermünzen zusammen

). Die von mir gezeigten Staatsanleihen sind in der Regel nur erhalten geblieben, weil sie nie ausgelost worden sind und damit in die Zeit der Hyperinflation gerutscht sind. In der Hyperinflation hat Sachsen dann die wertlos gewordenen Papiere aufgekauft bzw. die Inhaber haben gar nicht erst versucht, ihre völlig wertlos gewordenen Anleihen noch loszuwerden. Ich habe Exemplare von z. B. 1858, die 1924 ausgelost bzw. 1927 für nicht mehr einlösbar erklärt worden sind, weil sie keinen realen Geldwert besaßen.
Die Besitzer konnten die Anleihen - im Gegensatz zum ausgebenden Staat! - zwar nicht kündigen, sie konnten sie aber jederzeit auf dem Kapitalmarkt (Bank, Börse....) etc. zum jeweiligen Tageskurs verkaufen.
Wie die Senkung des Zinsfußes in der Praxis genau funktionierte, weiß ich selbst noch nicht. Der Staat - genauer gesagt der Landtag - hat hier jedenfalls einfach selbst bestimmt, dass die Papiere ab einem bestimmten Termin abgewertet werden, zumeist durch das Anbringen eines entsprechenden Stempels. Wie der Staat an die Papiere zum Abstempeln gekommen ist, weiß ich noch nicht genau: laut den Gesetzestexten hat Sachsen wohl allen Besitzern, die ihre Papiere freiwillig(!) abstempeln ließen eine "Conversionsprämie" in bar ausgezahlt. Möglich ist auch, dass der Staat seine eigenen Papiere auf dem Kapitalmarkt aufgekauft und dann mit vermindertem Zinssatz wieder ausgegeben hat. Aber da bin ich selbst noch auf der Suche nach Antworten
Geschrieben von cat$man$ am 30.10.2024 um 20:02:
RE: Erste Sächsische Staatsschuldverschreibung im Kaiserreich
Danke für die interessante Antwort!
Soweit ich verstehe (und auch weiter spekuliere...)
Also die Papiere ohne Feste Laufzeit wurden dann durch einen per Losentscheid bestimmten Termin aufgerufen. Und ab da konnte man selbige beim Schulder (=Staat/Königreich) unbefristet einlösen und es gab keine Verzinsung mehr.
Stimmt das dann so?
Geschrieben von QQQAA am 30.10.2024 um 20:15:
RE: Erste Sächsische Staatsschuldverschreibung im Kaiserreich
Zitat: |
Original von Frank
ich finde die Fragen ganz legitim, gerade bei den frühen Wertapieren ist ja nun wirklich nicht so viel bekannt.
Mit einer Aktie kann man die Anleihen natürlich wirklich nicht vergleichen, denn es gab ja keine Gewinnbeteiligung (Dividende) und man war ja auch nicht Mitbesitzer, sondern man hatte einfach Kapitel gegen feste Zinsversprechen investiert. Interessant ist, dass die frühen Aktien sich aber anscheinend an Anleihen orientierten und sehr oft nicht nur eine Gewinnbeteiligung, sondern zusätzlich auch eine feste Verzinsung des eingesetzten Kapitals versprachen. Damit sollten die Anleger in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sicherlich von den Aktien als neuer Anlagemöglichkeit überzeugt werden. Die Deutschen waren schon damals bei Geldanlagen recht konservativ und vertrauten vor allem auf Staatsanleihen mit fester Verzinsung und eben einem Staat, der für seine Papiere bürgte.
Staatsanleihen hatten zwar keine feste Laufzeit, sie konnten aber jederzeit durch den Staat "ausgelost" werden. Das heißt, in Sachsen wurde jährlich zur Tilgung der Staatsschuld eine bestimmte Summe zur Verfügung gestellt und für diese Summe wurden dann die entsprechenden Kontrollnummern oder ganze Serien aus dem Lostopf gezogen. Bei der nächsten Leipziger Messe gab es dann das Geld z. B. in bar ausgezahlt (bei den frühen hohen Nominalen kamen da schnelle einige Kilo Silbermünzen zusammen
). Die von mir gezeigten Staatsanleihen sind in der Regel nur erhalten geblieben, weil sie nie ausgelost worden sind und damit in die Zeit der Hyperinflation gerutscht sind. In der Hyperinflation hat Sachsen dann die wertlos gewordenen Papiere aufgekauft bzw. die Inhaber haben gar nicht erst versucht, ihre völlig wertlos gewordenen Anleihen noch loszuwerden. Ich habe Exemplare von z. B. 1858, die 1924 ausgelost bzw. 1927 für nicht mehr einlösbar erklärt worden sind, weil sie keinen realen Geldwert besaßen.
Die Besitzer konnten die Anleihen - im Gegensatz zum ausgebenden Staat! - zwar nicht kündigen, sie konnten sie aber jederzeit auf dem Kapitalmarkt (Bank, Börse....) etc. zum jeweiligen Tageskurs verkaufen.
Wie die Senkung des Zinsfußes in der Praxis genau funktionierte, weiß ich selbst noch nicht. Der Staat - genauer gesagt der Landtag - hat hier jedenfalls einfach selbst bestimmt, dass die Papiere ab einem bestimmten Termin abgewertet werden, zumeist durch das Anbringen eines entsprechenden Stempels. Wie der Staat an die Papiere zum Abstempeln gekommen ist, weiß ich noch nicht genau: laut den Gesetzestexten hat Sachsen wohl allen Besitzern, die ihre Papiere freiwillig(!) abstempeln ließen eine "Conversionsprämie" in bar ausgezahlt. Möglich ist auch, dass der Staat seine eigenen Papiere auf dem Kapitalmarkt aufgekauft und dann mit vermindertem Zinssatz wieder ausgegeben hat. Aber da bin ich selbst noch auf der Suche nach Antworten
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Die Senkung des Zinsfußes bedurfte, bzw.bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Anleihegläubiger.
Zumindest bei den in Sammelverwahrung befindlichen Anleihen wusste man wer die hatte.
Die im offenen Depot befindlichen Anleihen werden durch öffentliche Bekanntmachung informiert worden sein.
Damals grob..ca.45%Schuldbuch, Rest offenes Depot.
Und du liegst wahrscheinlich richtig..Viele Teile befanden sich in öffentlicher Hand.
Da werden dann schon noch um die Mehrheit zu bekommen.
die notwendigen % zusammengekommen sein.
Kurz noch zu Catmans Schlußfolgerung.
Ob dies so stimmt..ich sag mal Nein..(und Nein stimmt auch)
Geschrieben von Frank am 30.10.2024 um 20:43:
das meinte ich ja

die frühen Wertpapiere funktionierten doch noch etwas anders als heute. Sachsen hat ja z. B. schon ab 1763 Staatsanleihen ausgegeben, aber ein Anleihegesetz bzw. ein richtiges Aktiengesetz, das alles rechtlich regelte, gab es jeweils erst in den 1860er-Jahren, also 100 Jahr später.
Bei den sächsischen Anleihen wurde damals noch nicht auf die Besitzer geachtet, da musste keine Mehrheit eingeholt werden. Bei Staatsanleihen hat das der Landtag beschlossen, ohne zu hinterfragen, bei wem die Anleihen gerade lagen. Daher anscheinend auch noch die "freiwillige" Umwandlung gegen eine Entschädigungszahlung!
Bei Firmenanleihen war es noch genauso: Bei der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Gesellschaft (Aktien und Anleihen schon in den 1830er-Jahren!), hat über die Anleihen allein die Aktionärsgesellschaft als Eigner der Gesellschaft beschlossen, denen war es auch egal, wer die Anleihen gezeichnet hatte. Aber hier stimmt natürlich: die Aktionärsversammlung musste mit Mehrheit beschließen. (Zinssenkungen sind mir für diese private Gesellschaft allerdings erst für die Zeit bewusst, als der Staat die Eisenbahn übernommen hatte und dann wiederum selbst über die Zinsen bestimmen konnte).
Ab wann es bei Anleihen Schuldbücher gab, weiß ich nicht. Bei den frühen Anleihen wäre mir das bislang noch nicht unterbekommen, da zählte ausschließlich der physische Besitz der Papiere. Und der Besitz berechtigte nur zum Empfang der ZInszahlung, da gab es keinerlei Mitspracherechte.
und zur Frage zur Auslosung. Wurde eine Anleihe einmal aufgerufen, war der Eiinlösezeitpunkt streng limitiert. Zu lange durfte man nicht warten, sonst wurde das Wertpapier ungültig (also quasi eine Enteignung). Anfänglich war der Staat wirklich darauf angewiesen, dass die ausgelosten Anleihen auf der nächsten Leipziger Messe zurückgegeben worden, denn man hat ja das notwendige Münzgeld extra auf die Messe gekarrt. Im Anhang ein kleines zeitgenösssisches Bild aus den 1830er-Jahren zur Auszahlung der ausgelosten Staatsanleihen auf der Leipziger Messe, oben der Mann auf der Leiter hängt wohl gerade die LIste mit den aufgerufenen Nummern auf, und im Hintergrund werden gerade die Münzsäcke zur baren Auszahlung aherangeschleppt. Bargeldlose Verkäufe gab es ja noch nicht
Geschrieben von QQQAA am 30.10.2024 um 21:02:
TOP..GERADE das alte Zeug birgt vieles an Überraschungen.
Aber bei deinen zweien, war dann aber schon alles in Gesetze gegossen und geregelt.
Sehr schöne Teile.
Bei deinen Sachsen, müsste die Vorlagefrist schon 30 Jahre betragen haben..müsste man Gesetze von damals wälzen.
Die Vorlagefrist konnt jedoch auch verkürzt werden.
Geschrieben von QQQAA am 31.10.2024 um 14:23:
Zitat: |
Original von QQQAA
TOP..GERADE das alte Zeug birgt vieles an Überraschungen.
Aber bei deinen zweien, war dann aber schon alles in Gesetze gegossen und geregelt.
Sehr schöne Teile.
Bei deinen Sachsen, müsste die Vorlagefrist schon 30 Jahre betragen haben..müsste man Gesetze von damals wälzen.
Die Vorlagefrist konnt jedoch auch verkürzt werden. |
Weil ichs grad gelesen habe, 1855 z.b. waren fast 12Mio Thaler Anleihen des Königreichs Sachsen in Staatsbesitz. D.h. zurückgekauft.
Geschrieben von Frank am 01.11.2024 um 10:30:
das passt sehr gut zu der - aus meiner Sicht - sächsischen Strategie bei der Ausgabe von Wertpapieren: so wenig wie möglich ausgeben, und sobald möglich, soviel wie möglich wieder ankaufen, um die Zinsen zu sparen. Und hier wird es für die Papiergeldliebhaber interessant: dass Sachsen in den 1850er- und 60er- Jahren so viele Staatsanleihen zurückkaufen konnte, liegt wohl auch mit an der enormen Ausweitung der Papiergeldemission: je mehr zinsfreie Kassenscheine (oder in Übersetzung: Kassenbilletts) der Staat ausgab, umso weniger verzinste Staatsschuldenkassenscheine - also Kassenscheine der Staatsschuldenverwaltung - musste Sachsen ausgeben.
Und nur weil es zu den von dir genannten 12 Mio so gut passt: 1868 erhöhte Sachsen seine Papiergeldemission auf genau diese enormen 12 Mio Taler und druckte weitere 6 Millionen Taler als Währungsreserve. Diese Reserve durfte in Krisensituationen ausgegeben werden, als Deckung mussten dann aber Staatspapiere hinterlegt werden - wobei interessant wäre zu fragen, ob dann der Staat sich wirklich selbst Zinsen bezahlt hätte. HIer ging es wohl eher um eine vertrauensbildende Maßnahme, damit der Kurs des Papiergeldes nicht sank.
Auf alle Fälle sollten wir beim Papiergeld die Staatspapiere immer mit im Auge behalten - es muss aber natürlich nicht gleich jeder diese seltenen Stücke gleich mitsammeln

das würde der Markt vermutlich gar nicht hergeben
Geschrieben von cat$man$ am 01.11.2024 um 13:09:
Ich weiß nicht, ob ich das alles richtig verstanden habe - wenn ja, dann hat der Staat Papiergeld gedruckt, um seine Anleihen zurückzukaufen. Die Anleihen sind aber Staatschulden, die erst in der Zukunft gedeckt sein werden.
Konnte dann der Staat nicht einfach beliebig Staatsanleihen drucken, die in den Dresdner Bank-Gewölben in den Tresor legen und dafür dann Papiergeld ausgeben, das NICHT durch Gold gedeckt war?
Konnte der Staat dann nicht einfach Papiergeld drucken, wenn er Geld brauchte? Einfach so?
Geschrieben von Frank am 01.11.2024 um 13:46:
eigentlich nicht, denn hinter den frühneuzeitlichen Staaten - so auch in Sachsen - standen die Landstände, die in allen politischen und somit finanzpolitischen Dingen mitzureden hatten. Die Landstände (Adel, Städte ...) waren zudem auch in Sachsen die größten Gläubiger des Landesherren bzw. Staates. Sie hatten also immer ein besonderes Auge darauf, dass ihr Kapital nicht durch falsche politische Entscheidungen gefährdet wurde, indem z.B. die Kurse für Anleihen oder Papiergeld sanken, weil die Öffentlichkeit Angst hatte, dass der Staat diese nicht mehr zum Kurswert einlösen kann. (Beim Papiergeld hat das Sachsen z. B. während der Napoleonischen Kriege erlebt)
Staatspapiergeld und Staatsanleihen waren Teil der Staatsschuld, und Sachsen war in puncto Staatsschulden seit dem Beinahebankrott im Siebenjährigen Krieg immer sehr zurückhaltend. Viele zeitgenössische Ökonomen bemängelten, dass Sachsen seine Finanzkraft nicht annähernd ausschöpfen würde und doch noch vielmehr Papiergeld ausgeben könnte, um so die Wirtschaft/Industrialisierung anzukurbeln.
Hinzu kommt natürlich: wenn Sachsen Papiergeld (ohne Golddeckung) ausgibt, dann musse es dieses Papiergeld ja auch bei Steuerzahlungen akzeptieren. Sprich: sinkt der Kurs seines Papiergeldes hat der Staats selbst ein Problem, denn dann sind seine Steuerzahlungen auch weniger und im Extremfall (siehe Frankreich) gar nichts mehr wert.
Ich bin ja kein Ökonom, aber was ich von Sachsen lernen durfte: Papiergeld bleibt solange stabil, wie der Staat es eben jederzeit zum vollen Wert in Silber- bzw. Goldmünzen umgetauscht hat. Das galt auch in Sachsen: die Kassenbilletts waren zwar nicht durch Gold- und Silber gedeckt, jederman konnte aber gegen eine kleine Gebühr sein Papiergeld jederzeit einwechseln.
Geschrieben von Notaphilist am 01.11.2024 um 15:48:
Hallo,
... das Aufgeld für das einwechseln von Papiergeld war sehr wichtig, denn nur so wurde Anfangs gewährleistet das das Papiergeld auch längere Zeit zirkulieren konnte und seinen Zweck erfüllte.
Zitat: |
Original von cat$man$
Konnte der Staat dann nicht einfach Papiergeld drucken, wenn er Geld brauchte? Einfach so? |
Das haben wir ja vor über 100 Jahren in Deutschland mit der Inflation gesehen was passiert, wenn man ungedeckt immer mehr Geld heraus gibt.
Mfg der Notaphilist
Geschrieben von cat$man$ am 04.11.2024 um 01:17:
Zitat: |
Original von Notaphilist
Das haben wir ja vor über 100 Jahren in Deutschland mit der Inflation gesehen was passiert, wenn man ungedeckt immer mehr Geld heraus gibt.
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Deshalb war/bin ich überrascht, dass man in Sachsen der Monarchiezeit klüger vorging als in Deutschland der Weimarer Zeit. In Weimar gab man die Golddeckung auf und druckte Geld ohne Ende. In Dresden wusste man ein paar Jahrzehnte vorher schon, dass man das nicht darf.
Geschrieben von QQQAA am 04.11.2024 um 08:53:
Zitat: |
Original von cat$man$
Zitat: |
Original von Notaphilist
Das haben wir ja vor über 100 Jahren in Deutschland mit der Inflation gesehen was passiert, wenn man ungedeckt immer mehr Geld heraus gibt.
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Deshalb war/bin ich überrascht, dass man in Sachsen der Monarchiezeit klüger vorging als in Deutschland der Weimarer Zeit. In Weimar gab man die Golddeckung auf und druckte Geld ohne Ende. In Dresden wusste man ein paar Jahrzehnte vorher schon, dass man das nicht darf. |
Die Schlussfolgerung ist natürlich nicht richtig, das die in Sax dies besser wussten..
Das wussten die während der Inflation schon auch.
Und überhaupt ist dies nicht vergleichbar.
Aber ich hätte da wieder einen Literaturtipp wieder für dich.
Sehr informativ, gut zu lesen, die Zusammenhängegut erklärt.
Auch für den Laien gut verständlich.
Alternativ würde ich dir das Buch als Fernleihe, geg.Portoersatz und geringe Leihgebühr kurzfristig überlassen.
Geschrieben von mamue-muenzen am 04.11.2024 um 09:09:
Wie QQQAA schon angedeutet hat, entstehen Hyperinflationen wie in der Weimarer Republik nicht aus Versehen oder durch Unwissenheit.
Geschrieben von Frank am 21.11.2024 um 12:14:
Reichsanleihe Zinssenkung
weil wir das Thema Zinsherabsetzung bei Staatsanleihen erst vor kurzem hatten. Das konnte einen nicht nur bei den sächsischen Staatsanleihen treffen, das Reich wollte natürlich auf seine älteren Anleihen in Zeiten sinkender Zinsen auch nicht unnötig viel bezahlen und hat 1897 seine älteren Anleihen um einen halben Zinspunkt herabgesetzt. Ich habe nur gerade zufällige eine Bankanzeige aus der Zeit gefunden, wo mit der kostenfreien Umstempelung geworben wurde - und passend dazu meine älteste Reichsanleihe mit eben einem solchen Stempel
In Sachsen gabe es beim umstempeln eine kleine Prämie als Ersatz für die verlorenen Zinsen, das wird beim Reich sicherlich ebenso gewesen sein (das steht auf alle Fälle dann im entsprechenden Reichsgesetz).
Jetzt muss ich nur mal sehr weit nach oben scrollen und schauen, ob die uns dort präsentierte älteste Reichsanleihe von 1877 auch einen solchen Stempel trägt.
Geschrieben von mamue-muenzen am 21.11.2024 um 12:30:
Ich finde es bei solchen Dokumenten immer wieder interessant wie modern doch damals schon die Schrift war. Der Fließtext könnte auch ein Times New Roman Text aus einem Dolument der 2000er sein.
Geschrieben von QQQAA am 21.11.2024 um 12:38:
Ja hat sie..
Geschrieben von QQQAA am 24.11.2024 um 15:33:
Gestern kam diese Främdwährungsanleihe.
Und hat nichts direkt mehr mit Banknoten zu tun, aber die Druckerei ist interessant.
Kostet ja fast nix, aber suchen muß man trotzdem.
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