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Geschrieben von jause am 19.11.2023 um 22:37:
Zitat: |
Original von svenski04
Guten Abend Zusammen
Auch bei uns in der Schweiz gab es eine sehr kurze Notgeldausgabe.
Wer mehr wissen will: Webseite
Gruss
Sven |
Servus,
das habe ich gelesen und mir vorgenommen mehr darüber zu erfahren...
Das ist ein spannendes Kapitel Geldgeschichte...
Es erstaunt mich das die Scheine gut zu bekommen sind allerdings :-) das Preisgefüge ist halt einfach Schweizerisch....
Wenn es interessiert => Hier stöbern
https://www.schweizer-geld.ch/banknoten-aktien-snb-2-franken/de/112-1
Geschrieben von freiberger am 19.11.2023 um 22:49:
interessante Seite, Grächendollar, Specimen und Fälschungen. Letzteres wird sogar noch in Erhaltungsgrade angeboten - alter mach Licht
Aber ich weiß, die Schweizer sammeln ganz anders wie wir. War ja sehr oft dort mit Motorrad. Und der Schwager meines Kumpels sammelt Banknoten (wohnt bei Wangen an der Aare), da habe ich sehr schöne Alben mit Schweizer Banknoten, Notgeld und Regiogelder gesehen. Aber auch traumhaft Teuer
Geschrieben von QQQAA am 20.11.2023 um 07:52:
Zitat: |
Original von freiberger
interessante Seite, Grächendollar, Specimen und Fälschungen. Letzteres wird sogar noch in Erhaltungsgrade angeboten - alter mach Licht
Aber ich weiß, die Schweizer sammeln ganz anders wie wir. War ja sehr oft dort mit Motorrad. Und der Schwager meines Kumpels sammelt Banknoten (wohnt bei Wangen an der Aare), da habe ich sehr schöne Alben mit Schweizer Banknoten, Notgeld und Regiogelder gesehen. Aber auch traumhaft Teuer
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Sehr gute Seite, nehme ich immer her wenn ich schnell Infos brauche.
Und ich finde es super das hier auch Fälschungen bewertet werden.
Die meisten Sammler, jagen auch Fälschungen nach, du nicht Thomas??
Und wenn man die Preise für Fälschungen(zeitgenössische)so ansieht.
Auch das ist ein gutes Invest.
Geschrieben von QQQAA am 28.03.2024 um 17:18:
Suff und Weiber sind und waren immer teuer!
Geschrieben von svenski04 am 10.04.2024 um 12:27:
Auf den ersten Moment hin lustig, auf den zweiten eigentlich noch gut überlegt:
Käufer und Mitarbeiter fallen beim Ein- und Ausgehen nicht so auf, als wenn die mitten in der Nacht herumlaufen.
Geschrieben von ernte am 05.07.2024 um 09:18:
Ein Taxi in Bangkok. Soll zum nachmachen anregen. Oder wenn kein Platz mehr im Album ist.
Geschrieben von cat$man$ am 06.08.2024 um 12:43:
Macht jetzt die Post schon Wahlwerbung für US-Präsidenten ... America First....
Geschrieben von QQQAA am 06.08.2024 um 12:54:
Zitat: |
Original von cat$man$
Macht jetzt die Post schon Wahlwerbung für US-Präsidenten ... America First....
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Das hat aber mit den Usa... nichts aber auch gar nichts zu tun....
Amerika besteht nicht nur aus den USA...
Geschrieben von Gwenselah am 06.08.2024 um 13:19:
Das sind Briefmarken aus Brasilien.
Viele Grüße
Lars
Geschrieben von QQQAA am 06.08.2024 um 13:20:
Zitat: |
Original von Gwenselah
Das sind Briefmarken aus Brasilien.
Viele Grüße
Lars |
Die sogenannten Ochsenaugen..
Geschrieben von cat$man$ am 06.08.2024 um 14:06:
Zitat: |
Original von QQQAA
Zitat: |
Original von Gwenselah
Das sind Briefmarken aus Brasilien.
Viele Grüße
Lars |
Die sogenannten Ochsenaugen.. |
Ochsenaugen (frz. Œil de bœuf) hab ich als Kind gerne gegessen.... der Dotter durfte nicht zerstochen werden.
Geschrieben von cat$man$ am 01.04.2025 um 18:34:
RE: Aprilscherz
Ein Aprilhuhn
Geschrieben von freiberger am 10.08.2025 um 00:43:
Da ja nun der Händler Goll/Müller-also GAP-Banknoten den Laden quasi zum Ausverkauf deklarierten und nun jedem Käufer 25% Rabatt gewähren - wollte ich nochmal alles durchgehen.
Also habe ich alle relevanten Ortschaften eingegeben und fand dieses / Bild 1 und 2
hehe, ein Königsberger/NM mit Druckfehler, auch nicht so häufig - für 0,00 €uro. Nun wollte ich mir den Spaß machen und einen Null €uro Schein kaufen.... dann schaute ich mal die Kennziffer 100552, den stellte ich am 19.01.2023 in die Galerie ein / Bild 3 und 4 / also habe ich den mal gekauft....
naja, nun stellt man eben fest, das der Verkauf dieser Note einfach nicht aus dem System genommen wurde
Hätte ich den Schein nicht gehabt, müßte GAP den Schein auch wie angepriesen für 0,00 €uro verkaufen - stellt sich die Frage, wie er die 25% Rabatt einberechnen will, denn 0 = 0.....
Glaube das wäre ein lustiges hin und her mit Karl-Heinz geworden und Manfred hätte sich eines gelacht. Ich find die beiden echt drollig
... und für die Zweifler noch Bild 5 und 6
Geschrieben von Matthias Adler am 10.08.2025 um 09:50:
Kuck ma, was da drüber steht: "Sie sehen ein Musterbild, nicht die angebotene Banknote".
Mit den 0,00€ dürfte ein Fehler sein, denke nicht dass sich daraus eine Verpflichtung ergibt, den Schein zu verkaufen. Rechnung erhält man eh erst wenn die es prüfen ob noch alles verfügbar ist und wenn der Schein nicht mehr da ist wird er nicht auf der Rechnung sein.
Im übrigen sind 25% von 0 = 0. Man kann 0 teilen, man kann nur nicht durch 0 teilen.
Geschrieben von mamue-muenzen am 10.08.2025 um 10:29:
ja, die AGB sind diesbezüglich sauber formuliert. Probleme können nur bei PayPal-Zahlung entstehen, (was aber gar nicht angeboten wird), da man hier von einer (automatischen) Angebotsannahme durch den Verkäufer ausgehen kann. Andererseits sind bestimmte Versehen möglich und der Verkäufer kann den (automatisch) geschlossenen Kaufvertrag wirksam anfechten. Bin aber kein Jurist nur ein Online-Händler, der sich mit solchen Konstellationen auch schon mal auseinandersetzen musste
Ich werde auch mal durchstöbern, was sich Interessantes finden lässt, meist ist ja genau dann die Kasse für Investitionen leer
Geschrieben von katerkarlsson am 10.08.2025 um 11:59:
Und der Nachlass gilt wohl nicht für NGS, zumindest ist das ja eine separate Kategorie.
Geschrieben von Andi-Halle am 10.08.2025 um 12:14:
Hallo katerkarlsson,
danke für den Hinweis.
Ich habe gerade einige Notgeldscheine bestellt.
So seltene Sachen...
Zur Not widerrufe ich den Kauf.
Gruß
Andreas
Geschrieben von freiberger am 10.08.2025 um 12:39:
Zitat: |
Original von mamue-muenzen
ja, die AGB sind diesbezüglich sauber formuliert. Probleme können nur bei PayPal-Zahlung entstehen, (was aber gar nicht angeboten wird), da man hier von einer (automatischen) Angebotsannahme durch den Verkäufer ausgehen kann. Andererseits sind bestimmte Versehen möglich und der Verkäufer kann den (automatisch) geschlossenen Kaufvertrag wirksam anfechten. Bin aber kein Jurist nur ein Online-Händler, der sich mit solchen Konstellationen auch schon mal auseinandersetzen musste
Ich werde auch mal durchstöbern, was sich Interessantes finden lässt, meist ist ja genau dann die Kasse für Investitionen leer
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Es gab mal in den späten 60er ein Fall mit einem Fernsehfachhandel. Dort war ein Schild im Schaufenster, für ein Apfel und ein Ei gibt es Fernseher. Dies nahm ein Kunde für bare Münze und legte ein Apfel und ein Ei an der Kasse hin.
Wurde natürlich abgelehnt. Er zog vor Gericht und gewann. Seiner Zeit gab es nicht so die AGBs wie wir sie heute kennen ....
Geschrieben von QQQAA am 10.08.2025 um 13:53:
Zitat: |
Original von freiberger
Zitat: |
Original von mamue-muenzen
ja, die AGB sind diesbezüglich sauber formuliert. Probleme können nur bei PayPal-Zahlung entstehen, (was aber gar nicht angeboten wird), da man hier von einer (automatischen) Angebotsannahme durch den Verkäufer ausgehen kann. Andererseits sind bestimmte Versehen möglich und der Verkäufer kann den (automatisch) geschlossenen Kaufvertrag wirksam anfechten. Bin aber kein Jurist nur ein Online-Händler, der sich mit solchen Konstellationen auch schon mal auseinandersetzen musste
Ich werde auch mal durchstöbern, was sich Interessantes finden lässt, meist ist ja genau dann die Kasse für Investitionen leer
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Es gab mal in den späten 60er ein Fall mit einem Fernsehfachhandel. Dort war ein Schild im Schaufenster, für ein Apfel und ein Ei gibt es Fernseher. Dies nahm ein Kunde für bare Münze und legte ein Apfel und ein Ei an der Kasse hin.
Wurde natürlich abgelehnt. Er zog vor Gericht und gewann. Seiner Zeit gab es nicht so die AGBs wie wir sie heute kennen .... |
Da würde mich die Quelle interessieren..
Schick mal..
Geschrieben von mamue-muenzen am 10.08.2025 um 14:07:
Zitat: |
Original von QQQAA
Da würde mich die Quelle interessieren.. |
mich auch, vor allem weil "Appel und n Ei" schon seit mindestens 200 Jahren eine feste Redewendung für "billig" ist...
Die Begründung des Urteils wäre sehr interessant, da auch damals schon galt, dass Schaufensterauslagen in aller Regel eine Einladung zur Abgabe eines Angebots sind.
Geschrieben von Matthias Adler am 10.08.2025 um 14:10:
Chat GPT kennt keinen solchen Fall und weist darauf hin, dass so eine Geschichte als Urban Legend im Internet kursiert, aber nie ein Nachweis erbracht wurde.
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