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Geschrieben von littlejohn am 04.08.2024 um 13:37:
Gültigkeit steht ja jetzt mit drauf, 3 Jahre mindestens und dann noch jeweils bis zum 31.12.
Aus meinem aktuellen Bestand muss ich nur den oben links in den nächsten 2 Wochen einlösen. Das ist noch ein alter mit Gültigkeit 12 Monate.
Geschrieben von Notaphilist am 04.08.2024 um 14:43:
Zitat: |
Original von littlejohn
Gültigkeit steht ja jetzt mit drauf, 3 Jahre mindestens und dann noch jeweils bis zum 31.12.
Aus meinem aktuellen Bestand muss ich nur den oben links in den nächsten 2 Wochen einlösen. Das ist noch ein alter mit Gültigkeit 12 Monate. |
Sehr schön. Sogar über 3 Jahre, wenn du eher im Jahr einen Toilette aufsuchst.
Im Wallet müsste die Gültigkeit kürzer sein, habe es aber noch nicht probiert.
Was ist mit dem einen Bon passiert? Zu früh abgeschnitten.
Mfg der Notaphilist
Geschrieben von littlejohn am 04.08.2024 um 14:45:
Zitat: |
Original von Notaphilist
Zitat: |
Original von littlejohn
Gültigkeit steht ja jetzt mit drauf, 3 Jahre mindestens und dann noch jeweils bis zum 31.12.
Aus meinem aktuellen Bestand muss ich nur den oben links in den nächsten 2 Wochen einlösen. Das ist noch ein alter mit Gültigkeit 12 Monate. |
Was ist mit dem einen Bon passiert? Zu früh abgeschnitten.
Mfg der Notaphilist
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Der kam so kurz aus dem Automaten. Scheint ein Fehlschnitt zu sein, bestimmt wertvoll
Geschrieben von hanniballector-de am 04.08.2024 um 15:06:
Zitat: |
Original von Notaphilist
Zitat: |
Original von hanniballector-de
Wir haben jetzt nach einem Familienurlaub auch stapelweise davon. Über den QR-Code soll man die angeblich in sein Google-Wallett hochladen können damit man sie beim Bezahlen auf dem Handy vorzeigen kann - ein irrer Aufwand für 1,- Euro Rabatt bei einem überteuerten Autobahnraststättenkauf, zumal immer nur 1 Kupon pro Kauf akteptiert wird |
JA!! Man könnte meinen die wohlen eine Parallelwährung schaffen.
Ich weiß nicht ob es Zufall ist, aber ich hatte schon einige Sanifair Örtlichkeiten besucht wo der Kunde keinen Sanifairbon erhält. Rolle Alle oder Kalkül?
Ist euch eine veränderte Gültigkeitsdauer Aufgefallen? Ich meine irgendwo etwas darüber gelesen zuhaben, hatte das aber nicht dokumentiert.
Mfg der Notaphilist
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Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§195 BGB) beginnend am Schluss des Jahres (§199 BGB). Eine kürze Gültigkeitsdauer von z.B. nur 12 Monaten dürfte daher für solche Bons rechtlich problematisch sein. Vielleicht hattest Du dazu mal was gelesen, dass Sanifair hierzu abgemahnt wurde.
Unsere aktuelle Bonssammlung gebe ich gerne zu 50 % vom Nennwert plus Porto ab wer möchte.
Geschrieben von mamue-muenzen am 04.08.2024 um 15:34:
Meine laienhafte Einschätzung wäre die, dass es eigentlich kein Problem sein sollte, die auf kürzere Laufzeiten zu beschränken, da man für die Nutzung einer Toilette ja durchaus ganz regulär ein Entgelt von 1 € verlangen darf.
Sanifair könnte also auch einfach den Betrag verlangen und gar keinen Gutschein ausgeben, dann wär es halt nur noch Sani und nicht mehr Fair. Somit kauft man hier keinen Gutschein, sondern die Bereitstellung eines sauberen WCs.
Wo habe ich hier einen Denkfehler? Denn dass die Laufzeit wie bei normalen Gutscheinen genau die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt ist ja sicher kein Zufall.
Weiß jemand, ob und wie das mit den Bons den Betreibern dabei hilft, die kostenlose Bereitstellung von WCs für die angeschlossenen Restaurants sicherzustellen? Denn meist muss man ja vorher bezahlen und wenn man dann nach dem Essen aufs Örtchen muss, verhilft einem das nicht mehr zum kostenlosen Besuch desselbigen...
Geschrieben von hanniballector-de am 04.08.2024 um 15:57:
Zitat: |
Original von mamue-muenzen
Meine laienhafte Einschätzung wäre die, dass es eigentlich kein Problem sein sollte, die auf kürzere Laufzeiten zu beschränken, da man für die Nutzung einer Toilette ja durchaus ganz regulär ein Entgelt von 1 € verlangen darf.
Sanifair könnte also auch einfach den Betrag verlangen und gar keinen Gutschein ausgeben, dann wär es halt nur noch Sani und nicht mehr Fair. Somit kauft man hier keinen Gutschein, sondern die Bereitstellung eines sauberen WCs.
Wo habe ich hier einen Denkfehler? Denn dass die Laufzeit wie bei normalen Gutscheinen genau die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt ist ja sicher kein Zufall.
Weiß jemand, ob und wie das mit den Bons den Betreibern dabei hilft, die kostenlose Bereitstellung von WCs für die angeschlossenen Restaurants sicherzustellen? Denn meist muss man ja vorher bezahlen und wenn man dann nach dem Essen aufs Örtchen muss, verhilft einem das nicht mehr zum kostenlosen Besuch desselbigen... |
Die Bons werden durch den Inhaber nicht bei Sanifair direkt eingelöst, sondern vom Betreiber der Autobahnraststätte zum Nennwert beim Kauf von Essen oder Getränken akzeptiert und von diesem dann mit Sanifair abgerechnet. Einen Anspruch auf Auszahlung von 1 Euro gegen Sanifair hat also der Betreiber der Autobahnraststätte, und für diesen Anspruch gilt die gesetzliche Verjährung.
Geschrieben von Notaphilist am 04.08.2024 um 16:40:
Hallo,
ja genau so ist es.
Am Anfang waren die Bons sogar nur auf der Raststätte einlösbar wo man sie erwarb. Dann wurde das auf alle Sanifair Standorte erweitert. Die Menge der einzulösenden Bons war auf einem Einkauf auch noch nicht begrenzt. Man konnte soviel einlösen wie man wollte....
Über die Jahre hat sich das dann erst ab November 2023 komplett geändert.
Mfg der Notaphilist
Geschrieben von littlejohn am 04.08.2024 um 17:38:
Zitat: |
Original von Notaphilist
Hallo,
ja genau so ist es.
Am Anfang waren die Bons sogar nur auf der Raststätte einlösbar wo man sie erwarb. Dann wurde das auf alle Sanifair Standorte erweitert. Die Menge der einzulösenden Bons war auf einem Einkauf auch noch nicht begrenzt. Man konnte soviel einlösen wie man wollte....
Über die Jahre hat sich das dann erst ab November 2023 komplett geändert.
Mfg der Notaphilist
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Heute 1 Bon pro Artikel, nicht pro Einkauf.
Daher immer viel Kleinkram mitnehmen, Schokoriegel oder sowas. Dann geht es sich halbwegs aus.
Geschrieben von freiberger am 07.04.2025 um 14:24:
Habe hier zwei Sanifair Belege von der
Serways Raststätte Demminer Land auf der
A20 von gestern.
Jetzt zum Wert von 1 €uro und einer Gültigkeit bis 31.12.2028
Falls die jemand für Sammlung möchte, einfach PN
angetrieben von: Burning Board 2.3.3, entwickelt von WoltLab GmbH